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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Grundsatzfragen des Facility Managers

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Facility Manager müssen bei der Beleuchtung von Arbeitsstätten zahlreiche Aspekte berücksichtigen, um optimale Bedingungen zu schaffen

Facility Manager müssen bei der Beleuchtung von Arbeitsstätten zahlreiche Aspekte berücksichtigen, um optimale Bedingungen zu schaffen

Die Befolgung von Normen und Regelungen ist von grundlegender Bedeutung, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter sicherzustellen. Eine wirksame Planung der Beleuchtung berücksichtigt verschiedene Aspekte wie die Ausrichtung des Raums, die Nutzung von Tageslicht und die spezifischen Anforderungen der Arbeit. Die Wahl energieeffizienter Beleuchtungssysteme trägt dazu bei, den Energieverbrauch und die Betriebskosten zu reduzieren.

Facility Management: Wesentliche Frage

  • Ist in meinem Zuständigkeitsbereich die Beleuchtung in Ordnung?

  • Wenn ich das feststellen lasse, wer bezahlt mir das?

  • Was mache ich, wenn die Beleuchtung nicht in Ordnung ist?

  • Hätte ich das prüfen müssen, als ich den Auftrag übernommen hatte?

Grundsatzfragen des Facility Managers anlässlich des Themas Beleuchtung

In diesem Zusammenhang bietet es sich an, erneut die theoretische Betrachtung des Facility Managements aufzugreifen, insbesondere im Kontext der Beleuchtung. Der Autor verwendet häufig den Begriff "das FM muss" oder "der Facility Manager hat" in seinen Ausführungen. Bei oberflächlicher Betrachtung mag dies angemessen und selbstverständlich erscheinen. Doch wer genau ist dieser "Facility Manager" eigentlich?

Um diesen Sachverhalt zu verdeutlichen, stellen wir uns vor, dass ein kompetenter FM-Dienstleister einen Betreiberauftrag innehat. Alles läuft reibungslos.

Nun liest der verantwortliche Facility Manager des externen Unternehmens die oben genannte Passage über die Anforderungen an die Beleuchtung und beginnt nachzudenken:

Ebenen des Facility Managements

FM Strategiepyramide

Darstellung der strategischen, taktischen und operativen Ebenen des Facility Managements.

Eine Vielzahl von Fragen drängt sich auf, und wir beabsichtigen nicht, sie an dieser Stelle in ihrer Gänze zu beantworten. Doch eines wird zunehmend deutlich: Nicht jeder Facility Manager ist gleich.

Lassen Sie uns unsere Gedanken zurück zur DIN EN 15221 lenken und das Definitions-Dreieck in Erinnerung rufen. An diesem Punkt wird klar: Der scheinbare Facility Manager des FM-Unternehmens ist lediglich der Verantwortliche für den betreffenden Betreiberauftrag und die vereinbarten Facility Services.

Der angesprochene Facility Manager, der für die Beleuchtung zuständig ist, befindet sich auf der obersten Führungsebene des Unternehmens. In dieser strategischen Rolle trägt er die Verantwortung für das Facility Management sowie für die Einhaltung der hier genannten Anforderungen an die Beleuchtung. Falls er sich nicht persönlich um die Umsetzung kümmern kann oder möchte, muss er die damit verbundenen Aufgaben effektiv delegieren.

Ob die Vergabe eines Betreibervertrages an ein FM-Unternehmen den genannten Ansprüchen in vollem Umfang gerecht wird, kann Gegenstand der Diskussion sein. Doch diese Diskussion wollen wir an dieser Stelle nicht führen. Der Denkanstoß möge ausreichen.

Betrieb, Instandhaltung und orientierende Messung

Beleuchtungsanlagen müssen genauso wie sämtliche andere Anlagen so gestaltet und betrieben werden, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter nicht in Gefahr gerät. Etwaige Defizite sollten ohne Verzögerung erkannt werden können (durch proaktive Maßnahmen) und ebenso umgehend behoben werden.

Solche Mängel sind üblicherweise:

  • Ausfall von Leuchtmitteln,

  • Lösen von Leuchtenteilen,

  • Platzen des Schutzkolbens bei Hochdrucklampen,

  • Beschädigung von Leuchtenabdeckungen (dadurch Beeinträchtigung der Schutzart),

  • Verringerung der Beleuchtungsstärke, z. B. durch Verschmutzung oder Alterung von Leuchten,

  • Kontakt mit heißen Oberflächen.

Fallbeispiel:

In Bezug auf die prompte Reparatur defekter Leuchtmittel variieren die praktischen Vorgehensweisen erheblich. Dies gilt insbesondere für schwer zugängliche Leuchtmittel (wie beispielsweise in höheren Bereichen). Es ist nicht ungewöhnlich zu beobachten, dass Facility Manager beschädigte Leuchtmittel "aufsammeln", um durch eine gemeinsame Behebung der Mängel Kosten zu sparen. Aus finanzieller Sicht mag dies sicherlich vernünftig sein. Die verantwortlichen Personen müssen jedoch im Klaren darüber sein, dass sie möglicherweise die Frage beantworten müssen, warum sie nicht unmittelbar gehandelt haben. Besonders im Facility Management, wo der Kostendruck teilweise extrem hoch ist, darf jedoch niemand den Vorrang der Gesundheit vor den Kosten außer Acht lassen.

Es ist selbstverständlich, dass die festgelegten Beleuchtungsstärken und anderen Aspekte der Beleuchtung nur solange ihre Gültigkeit behalten, wie die geplanten oder technisch bedingten Bedingungen unverändert bleiben. Wenn sich aufgrund von Produktionsumstellungen, Umzügen oder ähnlichen Faktoren die Anforderungen an die Arbeit ändern, ist eine Anpassung der Beleuchtung erforderlich. Man könnte auch umgekehrt die Frage stellen, ob die möglichen Aufwendungen für solche Anpassungen (einschließlich der Beleuchtungstechnik) möglicherweise sinnvolle Hindernisse für einen Umzug oder eine technologische Änderung darstellen. (Verantwortung der Umzugs- bzw. Produktionsplanung)

Beleuchtungen einrichten und betreiben

Die Grundlage für die Entwicklung einer Beleuchtungsanlage in diesem Bereich ist ebenfalls die Planung. Dies gilt auch für betrieblich motivierte Veränderungen wie Umzüge oder technologische Neuerungen, wie zuvor erwähnt.

Es sind entsprechende Planungsunterlagen zu erstellen als Grundlage für:

  • das planmäßige Einrichten und dauerhafte bedarfsgerechte Betreiben

  • die Erkennung von akzeptabler bzw. unakzeptabler Positionierung der Leuchten in Be-zug auf die Arbeitsplätze bzw. -flächen und Umgebungsbereiche,

  • die Erkennung von behindernden, vorhandenen oder künftig geplanten Einbauten,

  • die Fixierung der tatsächlichen Betriebsbedingungen für die Beleuchtungsanlage, die Materialliste für die Bestellung von Ersatzmaterialien, die Betriebsanleitung und Funktionsbeschreibung, das regelmäßige Abgleichen zwischen Ist- und den Sollzustand im Rahmen der Instandhaltungsmaßnahmen.

Besonders die Betriebsbedingungen, die aus der Planung resultieren, sollten als essenzielle Grundlage bei der Formulierung von Ausschreibungen herangezogen werden.

Planungsunterlagen

Bei der Beauftragung von Planungsunterlagen ist darauf zu achten, dass die folgenden Anforderungen bzw.

Teilaufgaben berücksichtigt werden:

  • Darstellung aller notwendigen und ausgeführten Berechnungen und technische Anga-ben,

  • das Beleuchtungskonzept (je nach Situation entweder durch den Auftraggeber vorgege-ben oder durch den Planer zu erstellen)

  • Art der Tätigkeit, die Sehaufgabe, bezogen auf den jeweiligen Arbeitsplatz,

  • Raumdaten (Dimensionen, Reflexionsgrade),

  • Lage, Größe und Höhe der Bewertungsflächen,

  • Technische Dokumentation der Leuchten UGR-Tabelle, Leuchtdichtetabellen, LVK, Bestückung der Leuchten mit Lampen, Art und Leistungsaufnahme der Lampen, Leistungsaufnahme der Leuchte ggf. inkl. aller Betriebsgeräte,

  • Anzahl und Anordnung der Leuchten,

  • Lage, Anzahl der Fenster und Dachoberlichter,

  • Wartungsplan (Wartungsfaktor und die Annahmen, die bei der Bestimmung des Wertes gemacht wurden),

  • Beleuchtungsstärken (Verteilung, Mittelwert, minimale Werte, Gleichmäßigkeit),

  • Bewertungsraster,

  • Angaben zum Lichtmanagement Unterlagen für Tageslicht, die Lage, Anzahl und Art der Fenster und Dachoberlichter, Transmissionsgrad der Verglasung, Angaben zu Sonnenschutzvorrichtungen (Wärme- und Blendschutz gegebenenfalls Angaben zur tageslichtabhängigen Steuerung.

  • Weitere spezielle Angaben, wie zum Beispiel zur Reinigung, usw.

Nach Errichtung der Beleuchtungsanlage ist ein Abgleich zwischen Planung, Ausführung und der orientierenden Messung erforderlich.

Instandhaltung

Auch Beleuchtungsanlagen müssen in bestimmten Intervallen überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den anfänglichen Anforderungen an den Arbeitsplatz gerecht werden. Denn wie alle Einrichtungen unterliegen auch sie einem allmählichen Verschleiß, der sich in Form einer abnehmenden Beleuchtungsstärke manifestiert. Wenn es daher heißt, dass Beleuchtungseinrichtungen in regelmäßigen Abständen daraufhin überprüft werden müssen, ob sie immer noch den Bestimmungen der Arbeitsstättenregelungen entsprechen, geht dies über einen bloßen Rundgang zur Feststellung, ob das Licht eingeschaltet ist, weit hinaus. Eine fachkundige Prüfung ist erforderlich. Dies lässt sich am effektivsten im Rahmen periodischer Inspektions- oder Wartungsarbeiten umsetzen. Oft bedeutet diese Maßnahme den Austausch von Leuchtmitteln. Zudem sind Reinigungsmaßnahmen in diesem Kontext als Teil der Instandhaltung zu verstehen, etwa bei der Reinigung von Oberlichtern und Fenstern. Auf diese Weise wird der abnehmende Grad der Lichtdurchlässigkeit wieder aufgefrischt.

Der Reinigungszyklus richtet sich nicht allein nach einer subjektiven Einschätzung, ob die Fenster noch sauber wirken oder gereinigt werden sollten. Vielmehr gelten die spezifischen Vorgaben der ASR A 1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände". Ein weiterer oft beobachteter Mangel, der umgehend behoben werden sollte, bezieht sich auf das Flackern und Glühen von Leuchtstofflampen. Zusätzlich zu den Vorschriften der ASR sind in solchen Fällen auch die Brandschutzrichtlinien zu beachten, da ältere konventionelle Vorschaltgeräte sich stark erhitzen können. Ein umgehender Austausch ist zwingend erforderlich.

Wartungsfaktor

Um die lichttechnischen Vorgaben in einem festgelegten Zeitablauf sicherzustellen, wird die Beleuchtungsanlage unter Berücksichtigung eines Wartungsfaktors geplant. Dieser Faktor definiert die Intervalle für:

Kennziffer

Bezeichnung

LLMF

Lichtstromrückgang der Lampen

LSF

Ausfallwahrscheinlichkeit der Lichtquellen

LMF

Verschmutzung und Alterung der Leuchten einschließlich der Lam-pen (Lichtquellen)

RMF

Verschmutzung der Raumoberflächen

Bestandteile des Wartungsfaktors

Fallbeispiel:

Wartungsfaktor-Übersicht

Übersicht der Wartungsfaktoren für unterschiedliche Reinheits- und Nutzungszustände.

Ein LLMF-Wert von 0,7 besagt, dass der Lichtstrom noch 70 % des ursprünglichen Werts beibehält. Die individuellen Wartungsfaktoren werden kombiniert, um den Gesamtwartungsfaktor (bezeichnet als "Fn") zu erhalten, der sich aus der Multiplikation von LLMF, LSF, LMF und RMF ergibt.

Fallbeispiel:

Berechnung für einen Neuwert der Beleuchtungsstärke einer Beleuchtungsanlage:

  • sauberer Raum dreijähriger Wartungszyklus (Wartungsfaktor 0,67)

  • Mindestwert der Beleuchtungsstärke nach ASR A 3.4 = 300 lx Es errechnet sich ein Neuwert (Werte bei Inbetriebnahme) der Beleuchtungsstärke

  • Neuwert = Mindestwert der Beleuchtungsstärke / Wartungsfaktor = 300 lx / 0,67 = ca. 450 lx

Beleuchtungsstärke im Zeitverlauf

Beleuchtungsabfall-Diagramm

Grafik zeigt Abnahme der Beleuchtungsstärke über Betriebszeit.

Das beigefügte Diagramm zeigt einen Wartungszyklus von drei Jahren. Durch eine angemessene Wartung wird in diesem Fall der Mindestwert der Beleuchtungsstärke nicht unterschritten.

Der Wartungsplan enthält die Turnusse für

  • den Lampenwechsel (ggf. bei LED nicht möglich)

  • die Reinigung der Leuchte und Lampe sowie die Reinigungsmethoden

  • die Reinigung des Raumes

  • die Reinigung der Fenster bzw. Oberlichter.

Auch bei bestehenden Beleuchtungsanlagen sollten die Wartungsintervalle entsprechend den betrieblichen Erfahrungswerten und Bedingungen festgelegt werden.

Überprüfung der Beleuchtungsanlage

Aufgrund der Schwierigkeit, einmal installierte Beleuchtungsanlagen später umfassend zu ändern, empfiehlt es sich, die Planungsunterlagen zusätzlich von einem Fachkundigen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten überprüfen zu lassen. Nach Abschluss der Anlage sollten die Planungsdokumente anhand einer Kontrollmessung an ausgewählten Berechnungspunkten überprüft und dokumentiert werden.

Ergänzende Anforderungen für Baustellen

Beleuchtungsanforderungen Tabelle

Tabelle der Beleuchtungsanforderungen für verschiedene Arbeitsbereiche.

Auf Baustellen gelten oft abweichende Vorschriften und Anforderungen, ähnlich wie in anderen Gewerken. Dies gilt auch für die Beleuchtungstechnik. Falls es keine spezifischen Vorgaben für Beleuchtung auf Baustellen gibt (was in der Regel der Fall ist), gelten die Anforderungen der ASR A3.4 "Beleuchtung" entsprechend, sowohl für Innen- als auch für Außenbaustellen. Trotzdem bedeutet das nicht, dass eine Gefährdungsbeurteilung vernachlässigt werden darf oder nicht an die sich stetig verändernden Bedingungen auf der Baustelle angepasst werden muss.

In besonderer Weise sind hierbei zu beachten:

  • die Blendwirkung

  • Entstehung gefährlicher Schatten

  • unbeleuchtete Bereiche („Dunkle Löcher“ sind in Verbindung mit der Adaption häufige Unfallursachen!)

  • Festinstallation der Baustellenbeleuchtung ist zu empfehlen bei Baugruben fertig gestellten Bauabschnitte, Treppenhäuser usw. Kreuzung von Fuß- und Fahrzeugverkehr.

Grundsätzlich weisen die geforderten Mindestbeleuchtungsstärken auf Baustellen niedrigere Werte auf als bei "gewöhnlichen" Arbeitsplätzen. Die Akzeptanz dieser reduzierten Anforderungen stellt einen Kompromiss dar, um den ansonsten hohen Aufwand für die Installation von Beleuchtungsanlagen auf Baustellen zu mindern. Ein weiterer Faktor hierbei ist, dass die Beleuchtung nur für vergleichsweise kurze Zeiträume benötigt wird – auf temporären Arbeitsplätzen, die sich kontinuierlich verändern und meist keine Nachtschichten involvieren.