Alarmierungsgeräte
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Alarmierungsgeräte - Wesentliche Werkzeuge für den Brandschutz
Alarmierungseinrichtungen stellen bedeutende Instrumente im Bereich des Brandschutzes dar. Sie haben den Zweck, in Notfällen rasch und wirkungsvoll Hilfe herbeizurufen und somit Leben zu retten. Alarmierungseinrichtungen sind in verschiedenen Varianten erhältlich und für unterschiedliche Einsatzgebiete konzipiert. Als Beispiel sind Sirenen zu nennen, die im öffentlichen Raum installiert werden, um im Ernstfall die Bevölkerung zu alarmieren. Innerhalb von Gebäuden werden hingegen meist automatisierte Brandmeldeanlagen verwendet, die bei Rauchentwicklung oder Feuer automatisch ein Alarmsignal auslösen. Tragbare Funkmeldeempfänger gehören ebenfalls zu den Alarmierungseinrichtungen und werden von Feuerwehrleuten und Rettungsdiensten genutzt, um bei Einsätzen schnell und zuverlässig alarmiert zu werden.
Alarmierungsgeräte: Zuverlässige Warnsysteme für schnelle Evakuierungen
Alarmierungsgeräte
Da sich die Entfernungen zwischen den Brandherden bzw. den Stellen ihrer Erkennung manchmal über große Distanzen erstrecken, ist es von großer Bedeutung, dass Alarmierungseinrichtungen vorhanden sind und kontinuierlich in zuverlässigem Betrieb bleiben.
Die Alarmierungsgeräte haben zwei grundsätzliche Aufgaben: Der Alarm soll
die hilfeleistenden Stellen informieren, mit ihrer Hilfe zu beginnen,
und Personen allgemein vor der Gefahr warnen und sie beispielsweise zum Verlassen der Gefahrenstelle veranlassen.
Telenot Alarmzentrale mit Zubehör

Alarmsteuerungssystem mit Antenne
Steuerungssystem für Alarmanlagen mit integrierter Antenne und Elektronik.
Übertragungseinrichtung, Bild: Telenot, Aalen
Man unterscheidet grundsätzlich drei Arten der Alarme:
Fernalarmierung,
externe Alarmierung
und interne Alarmierung.
Es ist angemessen, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass Alarmierungen nicht ausschließlich technischer Natur sind. Von zentraler Bedeutung sind die richtigen und sicheren Reaktionen der involvierten Personen auf diese Alarme. Daher werden regelmäßige Übungen empfohlen, beispielsweise jährlich durchgeführt, die das gesamte Unternehmen einbeziehen. Das Facility Management ist besonders geeignet, die Leitung solcher Übungen zu übernehmen.
Fernalarmierung

Roter Akustischer Alarmgeber
Akustisches Alarmgerät zur Warnung und Sicherheitsmeldung.
Die Fernalarmierung erfolgt üblicherweise zur zuständigen regionalen Feuerwehrleitstelle oder zum Helpdesk des Facility Managements über Übertragungseinrichtungen, die meistens Telefon-Wählgeräte sind. Diese Wählgeräte übermitteln ein digitales Signal zur installierten Empfangseinrichtung in der Leitstelle. Die gängigen Übertragungssignale sind ISDN (digital) oder erfolgen über Mobilfunkkanäle. In besonders kritischen Situationen sollten die Übertragungssignale über redundante Wege zum Empfänger geleitet werden.
Abhängig von den Eigentumsverhältnissen oder vertraglichen Beziehungen können diese Übertragungseinrichtungen von lizenzierten Betreibern geführt werden. In solchen Fällen schließt der Betreiber der Brandmeldeanlage einen entsprechenden Vertrag mit dem lizenzierten Betreiber ab. Meistens handelt es sich dabei um einen Miet- und Wartungsvertrag. Häufig werden Alarmmeldungen der Brandmeldeanlage, die direkt zur Feuerwehr übermittelt werden, von diesen lizenzierten Betreibern durchgeführt.
Bei der Einrichtung dieser Kommunikationswege müssen die speziellen Anforderungen der jeweiligen Feuerwehrinfrastruktur berücksichtigt werden. Die spezifischen Gegebenheiten der Objekte sollten zwischen der Feuerwehr und der präventiven Brandschutzabteilung der jeweiligen Organisation abgestimmt werden. Idealerweise übernimmt das Facility Management im Auftrag des Unternehmens diese Aufgabe. Falls das Facility Management damit beauftragt ist, muss es die notwendige Autorisierung für das gesamte Unternehmen besitzen. Etwaige Interessenkonflikte zwischen verschiedenen Abteilungen wie Produktion, Forschung und Entwicklung sowie dem Facility Management sollten intern geklärt sein und keine Auswirkungen auf externe Stellen haben.
Da die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für eine solche Übermittlung erfahrungsgemäß Zeit und Ressourcen in Anspruch nimmt, ist das Facility Management die geeignete Instanz dafür. Die oberste Führungsebene sollte das Facility Management daher rechtzeitig beauftragen und mit den notwendigen Befugnissen und Kompetenzen ausstatten. Es versteht sich von selbst, dass für die Übermittlung ein funktionierender Telefonanschluss des Betreibers vorhanden sein muss.
Externe Alarmierung
Unter externer Alarmierung versteht man, dass nicht nur direkt Betroffene durch Alarme benachrichtigt werden, sondern auch Personen außerhalb des betreffenden Gebäudes, in dem der Brand ausgebrochen ist. Die Alarmierung erfolgt beispielsweise durch hörbare und/oder sichtbare Signaleinrichtungen, die außerhalb des Gebäudes gut sichtbar angebracht sind.
Die betrieblichen Brandschutzordnungen enthalten sämtliche Anweisungen, die Personen, die auf diese Weise informiert wurden, in solchen Situationen befolgen müssen (zum Beispiel das Verlassen bestimmter Bereiche und das Aufsuchen eines zentralen Sammelplatzes usw.).
Interne Alarmierung
Die Grundlagen der internen Alarmierung sind ebenfalls im betrieblichen Brandmeldekonzept festgelegt. Gewährleistet werden muss, dass die Art der Signalgebung (Sprache, Alarmtöne, Blitzlichter usw.) von allen Personen im Gebäude in jeder Situation tatsächlich wahrgenommen wird. Aus diesem Grund ist der Alarmschallpegel hierbei vorgeschrieben.
An ihn werden folgende Bedingungen gestellt:
Er muss mindestens 10 dB (A) höher sein als der Umgebungsschallpegel
und mindestens 65 dB (A) betragen.
An offiziellen Schlafplätzen, wie zum Beispiel Bereitschaftsräumen, Kojen, Hotels usw. wird ein Alarmschallpegel von mindestens 75 dB (A) gefordert.
Wenn eine Alarmierung durch Sprache erfolgt, ist sicherzustellen, dass die Worte auch unter betrieblichen Bedingungen ausreichend gut verstanden werden können .
Hinsichtlich automatischer Sprach-Alarmdurchsagen sollten die Durchsagen zwischen dem Facility Management und der Unternehmensleitung abgestimmt sein. Falls erforderlich, sollten auch mehrsprachige Durchsagen in Betracht gezogen werden.
Neben dem angestrebten Schallpegel ist auch die Anzahl der Lautsprecher spezifiziert. In jedem Raum, der von Personen genutzt wird, muss mindestens ein Lautsprecher vorhanden sein. In größeren Räumen oder Hallen wird typischerweise pro Lautsprecher eine Fläche von 10 bis 50 m² beschallt. Diese Angabe hängt von der Raumstruktur, der Raumhöhe und den akustischen Gegebenheiten ab.
Falls mehrere Räume beispielsweise durch eine einzelne Sirene alarmiert werden sollen, kann dies unter bestimmten Umständen umgesetzt werden.
Die hierfür geltenden Vorschriften sind:
Zwischen Signalgeber und dem Raum darf sich maximal eine Tür befinden.
Die Tür darf maximal eine mittlere Schalldämmung haben.
Der übliche Umgebungsschallpegel in dem Raum muss kleiner sein als 50 dB(A).
In Räumen, die keinen direkten Zugang zum Flur haben, bei Türen mit verstärkter Schalldämmung und in Umgebungen mit erhöhtem Umgebungsschallpegel, ist stets ein eigenständiger Signalgeber erforderlich.
Solche Räume sind z.B.:
WC-Bereiche mit Vorräumen
Büros mit Vorzimmer
Schulungsräume
EDV- und Technikräume
Tonstudios
Räume für Musikunterricht
Werkstätten.
Wenn der Umgebungsschallpegel aufgrund betrieblicher Umstände, wie es beispielsweise in Technikräumen oder an Maschinenarbeitsplätzen der Fall sein kann, mehr als 70 dB(A) beträgt, sind zusätzliche Maßnahmen zur Alarmierung der Mitarbeiter erforderlich.
Es bestehen die folgenden Möglichkeiten:
Blitzleuchten mit dem Hinweisschild „Brandalarm“ Abschaltung von Maschinen, Anla-gen oder externen Schallquellen
Klartextanzeigen an Displays oder Leuchtschriften,
Organisatorische Maßnahmen, z.B. gegenseitige Information der Mitarbeiter („weiter sagen“).
Allein organisatorische Maßnahmen genügen nicht, da sie nicht in jeder Situation zwangsläufig zuverlässig sind oder sein können. Aus diesem Grund sollten sie lediglich ergänzend eingesetzt werden. Die bereits erwähnten Alarmierungsoptionen gehen davon aus, dass die alarmierten Personen nach dem Empfang des Alarms eigenständig und unabhängig die erforderlichen Schritte gemäß dem Brandschutzkonzept ergreifen.
Dennoch gibt es Umstände, unter denen Personen möglicherweise nicht eigenständig reagieren können, beispielsweise um sich in Sicherheit zu begeben. Hier sind zusätzliche, spezifische Maßnahmen erforderlich. Ein Beispiel sind Personen mit eingeschränkter Mobilität an ihren Arbeitsplätzen. Die Notfallpläne des Unternehmens sollten in solchen Fällen klare Vorgaben enthalten. Die entsprechenden Maßnahmen können je nach Situation umfangreich sein und sollten mehrfach geübt werden. Zuständigkeiten müssen festgelegt werden.
Auch die sichere Alarmierung von Personen mit anderen Einschränkungen, wie zum Beispiel Sehbehinderten, Gehörlosen oder Hörgeschädigten, muss berücksichtigt werden.
Ein weiteres Beispiel sind Personen in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Unabhängig davon, dass auch sie selbstverständlich besondere Fürsorge und Unterstützung im Notfall benötigen, sollte der Alarm sie nicht zusätzlich in Panik versetzen. Daher kommt hier die sogenannte stille Alarmierung zum Einsatz. Die spezifischen Verfahren müssen auch hier je nach Situation angepasst werden.
Zur Verfügung stehen beispielsweise:
eine Schwesternrufanlage,
die Telefonanlage,
Pager
oder andere technische Möglichkeiten, wie begrenzte optische Signale und anderes.
Die Methode der stillen Alarmierung stellt allerdings an das Rettungspersonal erhöhte An-forderungen.
Es muss in besonderer Weise regelmäßig trainiert werden,
Das Personal muss sich entsprechend ruhig und besonnen, sowie souverän verhalten,
und es muss vor allem wissen, wie es sich zu verhalten hat, wenn das eigene Leben auf dem Spiel steht und dennoch anderen zu helfen ist.
Innerhalb der Unternehmen können die Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen geschult und auf das korrekte Verhalten im Falle eines Alarms trainiert werden. Dies ist jedoch bei Personen, die sich nur vorübergehend als Gäste, Besucher, Kunden usw. in den Unternehmen aufhalten, nicht immer realisierbar. Daher muss auch für diesen Fall eine angemessene und sichere Methode zur Alarmierung und anschließenden Wegweisung vorgesehen sein. Diese Thematik wird in diesem Buch behandelt. Bei größeren Menschenansammlungen ist zudem stets die Vermeidung von Panik zu berücksichtigen. Die effektivste Lösung hierfür ist die Sprachalarmierung mittels elektroakustischer Anlagen (ELA).
Die ELA wird hierbei hauptsächlich benutzt, um
zunächst ein Aufmerksamkeitssignal zu senden,
zyklische Wiederholung eines vorprogrammierten (ggf. mehrsprachigen) Textes,
bedarfsweise direkte Sprachdurchsagen der Feuerwehr oder der Betriebsleitung
bei Bedarf gestaffelte bzw. differenzierte Textausstrahlung (ggf. unter Berücksichtigung unterschiedlicher Objekte im Unternehmen).
In Bezug auf die Gewährleistung der Energieversorgung der Anlage ist auch hier eine redundante Auslegung erforderlich. Selbst wenn das öffentliche Netz ausfällt, sollte die Anlage in der Lage sein, die Alarme oder Textdurchsagen für mindestens 30 Minuten aufrechtzuerhalten.
All die in diesem Abschnitt bereitgestellten Anweisungen für den Betrieb der Anlagen müssen sicher umgesetzt werden. Bei der Vergabe von Aufträgen an externe Unternehmen besteht das Risiko, dass solche Aufgaben nicht korrekt und sicher übertragen werden. Möglicherweise wurden sie sogar noch nicht einmal erkannt?
Hausalarmanlagen

Manuelle Alarmaktivierung
Anleitung für manuelle Alarmaktivierung durch Einschlagen und Drücken.
Während des Studiums der spezifischen Literatur ist dem Autor aufgefallen, dass der Begriff "Hausalarmanlage" unter Fachleuten keine eindeutige Auffassung hat. Dieser Ausdruck bezieht sich auf den Versuch, aus Kostengründen auf eine vollwertige Brandmeldeanlage zu verzichten und dennoch eine begrenzte Brandüberwachung und Alarmierung zu realisieren.
Möglicherweise ist dies auch der Grund dafür, dass es keine standardisierten Normen für die Installation von Hausalarmanlagen gibt. Als Ersatz hat der Bundesverband der Hersteller und Errichter von Sicherheitssystemen (BHE) eine eigene Verbandsrichtlinie für Hausalarmanlagen entwickelt. Natürlicherweise weist diese Richtlinie viele Ähnlichkeiten mit den Anforderungen an Brandmeldeanlagen (wie in VDE 0833-2 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall, Teil 2 Festlegungen für Brandmeldeanlagen) auf. Dies führt zumindest zur Empfehlung der Verwendung hochwertiger Komponenten der Brandmeldetechnik auch für Hausalarmanlagen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese BHE-Richtlinie keine rechtliche Verbindlichkeit hat und auch nicht als allgemein anerkannte technische Regel gilt.
Wir möchten uns nicht weiter in die kontroverse Debatte der Fachleute zu diesem Thema einmischen. Wir haben dieses Thema informativ erwähnt, um sicherzustellen, dass aus einer falsch verstandenen Kosteneinsparung keine Verletzung von Verpflichtungen wird. Dies könnte insbesondere in Schulen schwerwiegende negative Konsequenzen haben.