Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Rauchwarnmelder (RWM)

Facility Management: Elektrotechnik » Anwendungen » Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder sind essenzielle Sicherheitselemente, um Brände frühzeitig zu erkennen und eine schnelle Reaktion zu ermöglichen

Rauchwarnmelder sind essenzielle Sicherheitselemente, um Brände frühzeitig zu erkennen und eine schnelle Reaktion zu ermöglichen

Die sachgerechte Planung und Installation von Rauchwarnmeldern sichert eine optimale Abdeckung aller relevanten Zonen innerhalb eines Gebäudes. Zeitgemäße Rauchwarnmelder verwenden verschiedene Detektionstechnologien, mit dem Ziel, Fehlalarme zu reduzieren und die Effektivität bei der Brandbekämpfung zu erhöhen. Durch die Vernetzung der Rauchwarnmelder wird eine zentrale Überwachung ermöglicht, die das Erkennen von potenziellen Gefahrenquellen vereinfacht.

Rauchwarnmelder: Wichtiger Schutz vor Bränden in Wohn- und Arbeitsräumen

Rauchwarnmelder (RWM)

Rauchmelder für Brandschutzsicherheit

Ein aktivierter Rauchmelder zur frühzeitigen Erkennung von Rauchentwicklung und Vermeidung von Brandschäden in Gebäuden.

Rauchwarnmelder (RWM) haben die Funktion, Menschen vor gefährlichen Rauchgasen zu warnen, insbesondere während des Schlafes. Die Warnung wird bei Rauchentwicklung durch einen deutlich hörbaren Alarmton ausgelöst. Spezielle Varianten warnen Hörgeschädigte mittels Blitzlampen oder vibrierenden Kissen.

RWM sind kompakte Geräte, die alle notwendigen Komponenten wie die Stromversorgung, den Sensor, die Elektronik zur Auswertung und den Signalgeber in sich vereinen. Somit können sie an jeder Stelle montiert werden und funktionieren dort über einen bestimmten Zeitraum völlig autonom. Es existieren auch Modelle, die mit einem Netzanschluss betrieben werden oder in kleineren Gruppen miteinander verbunden werden können. Alle erforderlichen Informationen und Anleitungen zur Nutzung und Handhabung sind in der entsprechenden DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Einbau, Betrieb und Instandhaltung enthalten.

In diesem Buch wurde für die RWM ein eigenes Kapitel eingerichtet, obwohl es logisch wäre, sie unter der Kategorie Gefahrenmelder zu klassifizieren, da sie vor Gefahren warnen. Dies wurde jedoch nicht gemacht, da RWM keinen Ersatz für Brandmeldeanlagen darstellen, selbst wenn sie miteinander vernetzt sind, da es keine Brandmeldezentrale (BMZ) gibt.

In Einzelfällen werden in kleinen Objekten Brandschutzkonzepte mit vernetzten Rauchwarnmeldern als Alarmierungseinrichtung umgesetzt. Dies sollte jedoch nicht der Fall sein.

Die Erfahrung lehrt, dass das Schutzziel nicht sicher erreicht wird und dass es auch zu Prob-lemen kommt:

  • schlechte oder schwankende Funkverbindungen, die dazu führen, dass nicht alle Berei-che alarmiert werden.

  • begrenzte Anzahl von Meldern in einer Gruppe

  • starke Einschränkungen bei Erweiterungen oder Umbauten

  • keine zentralen Betriebs- und Störungsanzeigen.

Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern

Die Gefahr, die von Bränden und insbesondere dem dabei entstehenden Rauch ausgeht, ist allgemein bekannt. Vor der Einführung von Rauchwarnmeldern (RWM) wurde argumentiert, dass in Deutschland jährlich 600 Menschen durch Brände und Rauch ums Leben kommen und zehnmal so viele verletzt werden. Nach einer Zeit der Diskussion und Übergangsphase sind RWM mittlerweile in allen Bundesländern verpflichtend, wenn auch teilweise in unterschiedlicher gesetzlicher Ausführung. Eine explizite Erläuterung der Unterschiede hier ist nicht sinnvoll, da das primäre Ziel darin besteht, die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften vor Ort zu erfüllen.

Der Slogan „Rauchwarnmelder können Leben retten“ trifft zu und ist weit verbreitet. In einigen Bundesländern wurden sogar aufwendige Aktionen durchgeführt, um die ersten Generationen von RWM durch neue zu ersetzen.

Der erwähnte Unterschied in den Bundesländern kann beispielsweise in der Zuständigkeit für die Instandhaltung liegen, wobei diese entweder beim Vermieter oder beim Mieter angesiedelt sein kann.

Fallbeispiel:

Notfall im Helpdesk-Büro

Humorvolle Darstellung von Stress und Gefahren am Arbeitsplatz.

Der Autor ist aus seiner persönlichen Arbeit mit dem Standpunkt eines großen Wohnungsbauunternehmens in einem der Bundesländer vertraut, in denen gesetzlich nicht der Vermieter, sondern der Mieter die Verantwortung für die ordnungsgemäße Installation von Rauchwarnmeldern (RWM) übernehmen muss. Trotz dieser Regelung übernimmt das Wohnungsbauunternehmen diese Aufgabe selbst und begründet dies mit seiner übergeordneten Fürsorgepflicht. Der Autor betrachtet diese Haltung als besonders positiv hervorzuheben.

Seit dem 01.01.2017 besteht in Berlin eine Einbaupflicht für RWM in Neu- und Umbauten, und ab dem 31.12.2020 auch für den Bestand. Die oben erwähnte DIN 14676 Rauchwarnmelder beinhaltet unter anderem auch die Bestimmung, wo und wie der Einbau und die Instandhaltung der RWM zu erfolgen hat. Demnach müssen Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. In diesem Zusammenhang ist auch eine weitere Norm relevant, die DIN 14604, welche die Geräte selbst und ihre Zertifizierung betrifft.

Aus wirtschaftlichen Gründen bevorzugen vor allem Wohnungsunternehmen RWM, die möglichst lange nicht ausgetauscht werden müssen. Diese maximale Zeit ist derzeit auf zehn Jahre festgelegt. Wer also Geräte einsetzen möchte, deren Stromversorgung und Funktion über 10 Jahre garantiert werden können, muss Geräte verwenden, die mit einem „Q“ zertifiziert sind.

Das „Q“ bedeutet: Durch VDS Schadenverhütung und Kriwan-Testzentrum wird den Geräten bescheinigt:

  • eine erhöhte Stabilität,

  • eine zehnjährige Lebensdauer

  • sowie eine geringe Rate von Fehlalarmen.

Für weitere Informationen und geeignete Dokumente zum Memorandum zur rechtssicheren Organisation der Elektrotechnik besuchen Sie bitte unseren Dokumentenshop für FM.