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Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

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Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind essenziell, um im Notfall die Evakuierung von Gebäuden zu erleichtern und Orientierung zu bieten

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind essenziell, um im Notfall die Evakuierung von Gebäuden zu erleichtern und Orientierung zu bieten

Diese Systeme beinhalten Notbeleuchtung, Fluchtwegbeleuchtung und Anti-Panik-Beleuchtung, die automatisch bei einem Stromausfall aktiviert werden. Die Planung solcher Anlagen erfordert eine gründliche Berücksichtigung der Gebäudestrukturen, gesetzlichen Vorschriften und spezifischen Kundenanforderungen. Eine regelmäßige Instandhaltung und Prüfung der Sicherheitsbeleuchtungssysteme ist von entscheidender Bedeutung, um ihre einwandfreie Funktionalität im Notfall sicherzustellen.

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Die wichtigsten Vorschriften auf dem Gebiet der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind

  • DIN VDE 0108

  • und DIN VDE 0107.

Sie betreffen vor allem sogenannte sicherheitsrelevante bauliche Anlagen, deren typische Vertreter z.B.

  • Krankenhäuser,

  • Kinos/Theater usw.,

  • Hotels

  • und auch besondere Arbeitsstätten

    sind.

Notausgangsschilder Überblick

Notausgang Kennzeichnung

Wegweiser für Notausgänge und Fluchtwege.

Das Bild zeigt ein standardisiertes Notausgangsschild, das in vielen öffentlichen und privaten Gebäuden zu finden ist. Dieses Schild ist entscheidend für die Sicherheit, da es den kürzesten und sichersten Weg aus dem Gebäude im Notfall weist. Die grüne Farbe und das weiße Piktogramm eines laufenden Menschen Richtung Pfeil sind international anerkannte Symbole, die auch bei schlechten Sichtverhältnissen gut erkennbar sind. Solche Wegweiser sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheitsausrüstung in Gebäuden, um eine effiziente Evakuierung zu gewährleisten.

Die wesentlichen Grundlagen, die für die Errichtung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gelten, finden sich im

  • Bauordnungsrecht der Bundesländer,

  • im Arbeitsschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland,

  • und in der DIN VDE 0108, die man in diesem Zusammenhang als so etwas, wie die technischen Ausführungsbestimmungen betrachten kann.

Regelungen für Sicherheitsbeleuchtung

Die Festlegungen der Bundesländer beinhalten auch spezifische Regelungen für verschiedene Aspekte der Sicherheitsbeleuchtung. Diese Vorschriften können von einem Bundesland zum anderen variieren. Die spezifischen Maßnahmen zur Implementierung von Sicherheitsbeleuchtung hängen ebenso von der Art und Nutzung der jeweiligen Gebäude ab.

Es ist von entscheidender Bedeutung sicherzustellen, dass alle relevanten Räumlichkeiten tatsächlich erfasst und angemessen mit Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet sind. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn sich die Nutzung von Räumen ändert, beispielsweise aufgrund betrieblicher Veränderungen oder Umzüge. In solchen Fällen kann die Umzugsplanung deutlich mehr umfassen als nur die Neuordnung von Möbeln.

Betriebsarten und Besonderheiten

Sicherheits- und Notfallrichtlinien

Vorschriften für Beleuchtung und Fluchtwegsicherung.

Wie bereits erwähnt, variiert der Bedarf an Not- und Sicherheitsbeleuchtung je nach den unterschiedlichen Anforderungen, die sich aus der Nutzung der Objekte ergeben. Eine Übersicht über die jeweiligen idealen Bedingungen wird in der folgenden Tabelle dargestellt, hinsichtlich der Schaltungsarten und besonderer Merkmale.

Weiterhin sollten bei der Planung folgende Hinweise Berücksichtigung finden:

  • Industrielle und gewerbliche Betriebsstätten fallen nicht unter die EltBauVO.

  • Der Hauptverteiler muss nicht in F 90-Räumen untergebracht werden.

  • Es brauchen keine getrennten Beleuchtungstechniktrassen für die Sicherheitsstromver-sorgung verwendet werden (getrennte Kabel und Leitungen müssen verlegt werden!).

  • Je Stromkreis dürfen mehr als zwölf Leuchten angeschlossen werden.

Regelungen für Sicherheitsbeleuchtung

Im weiteren Verlauf sollen noch einige Ratschläge dargelegt werden, die speziell für bestimmte Objekte in besonderer Weise beachtet werden sollten.

Hochhäuser

  • Die Rettungszeichenleuchten müssen in Dauerschaltung betrieben werden.

  • Wohnhäuser müssen beim Einsatz von Batterien als Ersatzstromquelle Dauerlicht in Verbindung mit Leuchttastern und Treppenhausautomat haben. Auf diese Weise kann die Sicherheitsbeleuchtung nach einer einstellbaren Zeit von selbst ausschalten.

Schulen

Die Rettungszeichenleuchten sind auf jeden Fall in Dauerschaltung zu betreiben.

Krankenhäuser

  • In Krankenhäusern bestehen zusätzliche Anforderungen für die Beleuchtung in den OP-Räumen insofern, als über die Ersatzstromversorgung hinaus eine Einrichtung bestehen muss, die sicherstellt, dass bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Stromun-terbrechung nicht länger als 0,5 Sekunden dauert.

  • Diese besondere Ersatzstromversorgung muss mindestens einen dreistündigen Batterie-betrieb gewährleisten. Davon abweichend erlaubt die DIN VDE 0107 allerdings einen lediglich 1-stündigen Betrieb, wenn als im Objekt eine weitere unabhängige Sicherheits-versorgung gibt, mit deren Hilfe die geforderte dreistündige Betriebszeit gewährleistet werden kann.

Geschlossene Großgaragen

  • Die Rettungszeichenleuchten müssen im Dauerbetrieb geschaltet sein.

  • Es gilt zu beachten, dass Räume mit Garagenstellplätzen einschließlich der Garagenver-kehrsflächen gemäß DIN VDE 0100, Teil 737 als feuchte bzw. nasse Räume anzusehen sind.

  • Ferner muss für die CO-Warnanlagen und die optischen bzw. akustischen Signalanlagen in der Garage eine Sicherheitsstromversorgung vorhanden sein.

Gemäß DIN VDE 0108 werden für Bühnen und andere Szenenflächen, die als Spielfläche für schauspielerische und künstlerische Darbietungen gelten, folgende weitere Forderungen gestellt:

  • Mindestbeleuchtungsstärke E min = 3 lx

  • Für Manegen, Sportrennbahnen, Schwimmbäder > 1,5 m Tiefe, wenn diese für Spiele, sportliche Übungen und Wettkämpfe dienen, E min = 15 lx.

Anforderungen an Notbeleuchtung

Gebäudesicherheitsanforderungen

Mindeststandards für Beleuchtung und Notstrom.

Das Bild zeigt eine Tabelle mit Anforderungen an die Notbeleuchtung in verschiedenen Arten von Einrichtungen und Bereichen. Es werden spezifische Anforderungen für Geschäftshäuser, Versammlungsstätten, Behördengebäude, Rettungswegen, Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung sowie Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Sportstätten aufgelistet. Die Tabelle enthält Angaben zu Mindestbeleuchtungsstärken, maximalen Einschaltzeiten, Nennbetriebsdauer und der Anzahl der erforderlichen Notleuchten. Zudem sind Hinweise zur Dauerbeleuchtung und zu zentralen oder einzelbatteriegestützten Systemen gegeben. Diese Informationen sind entscheidend für die Planung und Umsetzung effektiver Sicherheitsmaßnahmen in öffentlichen und privaten Einrichtungen.

Für weitere Informationen und geeignete Dokumente zum Memorandum zur rechtssicheren Organisation der Elektrotechnik besuchen Sie bitte unseren Dokumentenshop für FM.