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Sonnenschutzanlagen

Facility Management: Elektrotechnik » Anwendungen » Sonnenschutzanlagen

Sonnenschutzanlagen sind wichtig für den Komfort und die Energieeffizienz von Geschäftsräumen, indem sie die Wärmeeinwirkung reduzieren

Sonnenschutzanlagen sind wichtig für den Komfort und die Energieeffizienz von Geschäftsräumen, indem sie die Wärmeeinwirkung reduzieren

Die Auswahl der geeigneten Sonnenschutzlösung hängt von Faktoren wie der Ausrichtung des Gebäudes, dem vorherrschenden Klima und den spezifischen architektonischen Merkmalen ab. Moderne Sonnenschutzsysteme wie Jalousien und Markisen ermöglichen eine effektive Regulierung der Licht- und Wärmeeinstrahlung innerhalb von Gebäuden. Die Integration von automatisierten Sonnenschutzsystemen in die Gebäudeautomation kann zu Energieeinsparungen führen und eine optimierte Nutzung der natürlichen Ressourcen gewährleisten.

Sonnenschutzanlagen für Gebäude

Sonnenschutzanlagen

Sonnenschutzanlagen stellen spezialisierte Systeme dar, die vor der schädlichen UV-Strahlung der Sonne sowie unerwünschtem Lichteinfall schützen. Diese Anlagen finden Anwendung sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, wobei die Anbringung im Außenbereich häufig empfohlen wird.

Es gibt eine Unmenge an Möglichkeiten zur Gestaltung - je nach persönlichem Geschmack und/oder Funktionalität:

  • Ein Rollo ist in vielen verschiedenen Farben erhältlich und so eine Möglichkeit zur Dekoration. Eine Decken-, Wand- oder Fenstermontage von Rollos ist zumeist problemlos möglich.

  • In Büros, Konferenzräumen oder Behandlungszimmern werden meist Lamellenvorhänge vorgesehen. Durch stufenloses Verstellen der Lamellen wird der Lichteinfall wunschgemäß eingestellt.

  • Sicht- und Sonnenschutz können auch durch Plissees erreicht werden. Wahlweise sind Plissees direkt in der Glasleiste, am Fensterflügel, in der Fensternische oder vor der Fensternische anzubringen.

  • Eine Jalousie besteht meisten aus verschiedenen Lamellen, die aus PVC, Aluminium oder Holz gefertigt wurde. Sie schützen umfassend vor Sonnenlicht und können sowohl im Innen- als auch im Außenbereich montiert werden.

  • Um trotz der schädlichen Sonnenstrahlung auf der Terrasse sitzen zu können, ist eine Markise empfehlenswert. Sie kann zusätzlich vor Witterungseinflüssen schützen, sodass es sogar bei Regen gemütlich bleibt.

  • Sonnensegel lassen sich individuell spannen, sind leicht aufzubauen und schützen vor Sonne und Regen und ggf. auch vor Wind.

Normative Anforderungen an Sonnenschutzanlagen

Eine Norm, die unter dem Begriff Rollladenarbeiten die wesentlichen Normen und Vorschriften enthält, ist die ATV DIN 18358.

Sie gilt für das Herstellen und Einbauen von

  • Rollläden,

  • Roll- und Sektionaltoren,

  • Rollgittern,

  • mechanisch betriebene Sonnenschutz-

  • und Verdunkelungsanlagen wie Jalousien, Falt- und Raffstores, Rollos, Markisen und dergleichen

  • sowie für das Herstellen und Einbauen von Insektenschutzgittern.

Normkonflikte bei Bauarbeiten regeln

Wie für alle speziellen ATV (Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen) gilt hier ebenfalls ergänzend die "Haupt"-ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", Abschnitte 1 bis 5. Im Fall von widersprüchlichen Bestimmungen zwischen diesen beiden Normen treten die Regelungen der ATV DIN 18358 in Kraft, wie allgemein bekannt.

Es gelten u.a. folgende weitere Bezüge zu anderen hier zutreffende Normen, die im Folgen-den aufgezählt werden:

  • DIN 1960, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

  • DIN 1961, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

  • DIN 18202, Toleranzen im Hochbau -Bauwerke

  • DIN 18299, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art

  • DIN 55634, Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl

  • DIN EN 13120, Abschlüsse innen - Leistungs- und Sicherheitsanforderungen

  • DIN EN 13241-1, Tore -Produktnorm -Teil 1: Produkte ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften DIN EN 13561, Markisen - Leistungs- und Sicherheitsanforderungen

  • DIN EN 13659, Abschlüsse außen und Außenjalousien - Leistungs- und Sicherheitsanforderungen

  • DIN EN 1991-1 -4, Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen - Windlasten

  • DIN V 18073, Rollläden, Markisen, Rolltore und sonstige Abschlüsse im Bauwesen –Begriffe.

Pflichten des Auftragnehmers bei Sonnenschutzanlagen

Im Vorfeld der Beschaffung und Installation von Sonnenschutzanlagen obliegt es dem Auftragnehmer, im Rahmen seines festgelegten Leistungsumfangs die benötigten Unterlagen zu erstellen und diese dem Auftraggeber als Besteller und zukünftigem Betreiber zur Verfügung zu stellen.

Spätestens zur Abnahme müssen alle Unterlagen vorhanden sein. Darunter sind insbesondere:

  • Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten

  • Alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Betriebs- und Wartungsanleitungen nach DIN EN 62079 „Erstellen von Anleitungen - Gliederung, Inhalt und Darstellung

  • Kopien vorgeschriebener Prüfbescheinigungen und Werkstattatteste

  • Protokolle über Prüfungen

  • Protokolle über Einweisungen des Wartungs- und Bedienungspersonals

  • Einbau- und Anlagenschemata

  • Elektrischer Übersichtsplan und Anschlussplan nach DIN EN 61082-1:2007-03.

Durchführung der Ausführungsüberprüfungen

Falls der Auftragnehmer Bedenken hegt, die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten nicht gewährleisten zu können, hat er gemäß §4 Abs. 3 VOB/B die Pflicht, den Auftraggeber darüber zu informieren, um diese Bedenken auszuräumen. Der Auftragnehmer steht somit vor einer Vielzahl von Situationen bzw. Zuständen.

Voraussetzungen zu prüfen. Solche sind:

  • ungenügende Tragfähigkeit

  • ungenügende Beschaffenheit des Untergrundes

  • Abweichungen des Bestandes gegenüber den Vorgaben.

  • ungeeignete oder fehlende Auflager oder Aussparungen für die zu befestigenden oder einzubauenden Teile (z.B. Tragfähigkeit bei Windlasten)

  • ungeeignete eingebaute Teile, z. B. ungeeignete vorhandene Führungsschienen.

Dokumentationskorrektur bei Leistungsabschluss

In den erkannten Fällen ist die Dokumentation entsprechend zu korrigieren, spätestens jedoch nach Abschluss einer nachfolgenden Leistung, um sicherzustellen, dass sie auf dem neuesten Stand ist.

Bezüglich der wichtigen Voraussetzung der Befestigung ist zu prüfen ob die vorgesehene Befestigung angewendet werden kann:

  • Möglichkeiten vor Beginn der Fertigung die Maße am Bau prüfen. Daten ggf. aktualisieren.

  • Alle Bauteile aus Stahl, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen mit einem dauerhaften Korrosionsschutz versehen werden oder der Korrosionsschutzklasse III nach DIN 55634 „Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl" genügen.

  • Anschießen zur Befestigung von Bauteilen darf nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber erfolgen.

  • Der Auftragnehmer hat für die von ihm einzubauenden elektrotechnischen Bauteile dem Auftraggeber zur Verlegung der elektrischen Leitungen einen verbindlichen Geräteplan, ein Schaltbild und/oder einen Stromlaufplan mit Klemmenplan zu liefern und den Anlaufstrom anzugeben. Er hat während der Inbetriebnahme eine mit der Anlage vertraute Fachkraft bei der Prüfung der elektrischen Leitungsanlage zur Verfügung zu stellen

Für weitere Informationen und geeignete Dokumente zum Memorandum zur rechtssicheren Organisation der Elektrotechnik besuchen Sie bitte unseren Dokumentenshop für FM.