Funktionen zur Bedienung der Anlage
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Sonnenschutzanlagen sind wichtig für den Komfort und die Energieeffizienz von Geschäftsräumen, indem sie die Wärmeeinwirkung reduzieren
Die Auswahl der geeigneten Sonnenschutzlösung hängt von Faktoren wie der Ausrichtung des Gebäudes, dem vorherrschenden Klima und den spezifischen architektonischen Merkmalen ab. Moderne Sonnenschutzsysteme wie Jalousien und Markisen ermöglichen eine effektive Regulierung der Licht- und Wärmeeinstrahlung innerhalb von Gebäuden. Die Integration von automatisierten Sonnenschutzsystemen in die Gebäudeautomation kann zu Energieeinsparungen führen und eine optimierte Nutzung der natürlichen Ressourcen gewährleisten.
Bedienung und Betrieb von Sonnenschutzanlagen
- Betriebsanweisung
- Instandhaltungsanweisungen
- Wartung
- Störungsbeseitigung
- Herstellerverzeichnis
- Bestandspläne
- Schaltunterlagen
Richtlinien für Betriebsanweisungen
Wahrscheinlich beinhaltet die Betriebsanweisung Wiederholungen der bislang aufgeführten Kriterien der Dokumentation. Das sollte nicht als Makel gesehen werden, wenn es dem Verständnis für den die Anlage betreibenden Personenkreis (der im Falle der Sonnenschutzanlagen sicherlich aus Laien besteht) dient. Die Betriebsanweisung sollte also die aufgeführten wesentlichen Inhalte in leicht zu verstehender Weise haben:
Anlagenbeschreibung mit Anlagencharakteristik und Einbauort, Garantiewerte, Betriebs- und Installationsdaten und Spezialmerkmale
Hinweis über das berechtigte Bedienungspersonal
Maßnahmen bei betriebsgefährdenden Zuständen (z. B. Frostgefahr, Sturm)
Angabe der Bedienungsreihenfolge, der Bedeutung und Lage der Bedienungsorgane, Schalt-, Schutz- und Steuergeräte, Sicherheitseinrichtungen, Entriegelungen, Stör- und Alarmmeldungen
Alle Bedienungsvorgänge werden in richtiger Reihenfolge aufgeführt und zusammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammengefasst.
Wenn eine automatisierte Bedienung vorgesehen ist, sind entsprechende Angaben zur Steuerung zu machen (windabhängig, lichtabhängig zeitabhängig oder eine Kombination).
Richtlinien für Instandhaltungsanweisungen
Die Instandhaltungsanweisungen müssen klare Erläuterungen enthalten sowie Angaben zu den vorgeschriebenen Überwachungen und den auszuführenden Tätigkeiten in Bezug auf Art, Zeitabfolge und Priorität. Der spezifische Instandhaltungsaufwand für jede Anlage ist ausführlich im vorgegebenen Leistungskatalog des Auftraggebers aufzuführen, wie in der allgemeinen Dokumentationsrichtlinie beschrieben. Der Leistungskatalog wird rechtzeitig vom Auftraggeber bereitgestellt, üblicherweise in Form der Leistungsbeschreibung zusammen mit dem Leistungsverzeichnis oder der Arbeitskarte.
Zusätzlich sind die besonderen Instandhaltungsanweisungen, die vom Hersteller der Anlagen und Komponenten (Kaufteile) zur Verfügung gestellt werden, einzufügen. Diese Anweisungen müssen mit den Vorgaben des ausführenden Bauunternehmens übereinstimmen und dürfen keine widersprüchlichen Informationen enthalten.
Anforderungen für Wartungsdokumentation
Für die Wartung sind unter anderem die folgenden Informationen erforderlich: eine entsprechende Beschreibung der Anlage gemäß den Vorgaben der Dokumentationsrichtlinie, die genaue Angabe des Standorts der Anlage sowie die Wartungsvorschrift.
Die wichtigsten Festlegungen aus dem Leistungsprogramm für die Wartung sind für Son-nenschutzanlagen:
Relevante Beschreibung der Anlage gem. Dokumentationsrichtlinie
Standort der Anlage
Inhalt der Wartung
Turnus (z.B.) 1 Jahr
Funktionskontrolle
Wartung gem. Arbeitskarten
Beseitigung von Mängeln gemäß Vertrag
Unterweisung des Bedienungspersonals
ÜberprüfungMotor- und Endschaltereinstellungen, Funktion der Schalter, Zugbänder (Befestigung und Beschwerung), Schäden an Leiterkordeln und Zugbändern, Kupplungen, Lamellen-Wendemechanik, Schäden an Lamellen, Befestigungen, Träger und Führungen, Überprüfung der Steuerung.
Besondere Festlegungen im Wartungsvertrag bzw. bei Eigenwartung der ArbeitsanweisungenDie Bereitstellung von Werkzeugen, Mess- und Kontrollgeräten sowie Pflegemitteln ist eingeschlossen. Die nachweisbar zur Mängelbeseitigung benötigten Teile und Arbeitszeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Beseitigung von Mängeln, die auf die Beschädigung der Anlagen durch Dritte oder Witterungseinflüsse (sogenannte Sturmschäden) zurückzuführen sind, erfolgt durch gesonderte Beauftragung. Über z.B. Bedienungsfehler, mutwillige Beschädigungen nach erfolgter Wartung formlosen Bericht erstellen
Die Sonnenschutzanlagen müssen für die Wartung gut zugänglich sein.
Bedarfsweise sind Gerüst bzw. Hubbühne bereitzustellen.
Die Abnahme der Wartungsarbeiten einschließlich besonderer Leistungen erfolgt durch den Betreiber.
Störungsbeseitigung
Um mögliche Maßnahmen bei Störungen zu ermitteln, dienen die Feststellungen im Wartungsbericht, ähnlich wie bei einer Inspektion.
Fehlerbehebung und Wartungsverträge
in erster Linie die Fehlersuchtabelle des Herstellers zur Eingrenzung einfacher Fehler
die Hotline des Herstellers Hotline
die Beseitigung der Störung im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages; möglichst mit dem Anlagenersteller, sofern die Störungsbeseitigung nicht in Eigenleistung erfolgen kann („erweiterter“ Wartungsvertrag).
Herstellerverzeichnis, Abnahmeprotokolle
Die Anlagendokumentationen umfassen eine Liste der Herstelleradressen in Form eines Verzeichnisses, das mit den entsprechenden AKS-Nummern verknüpft ist. Die Abnahmen und ihre Protokollierung werden im Rahmen der Leistungsabnahme durchgeführt. Es werden Funktionsprüfungen in allen Bedienstellungen sowie das automatische Abschalten demonstriert und überprüft. Bei Sonnenschutzanlagen ist häufig auch eine automatische witterungsgeführte Abschaltung Teil der Ausstattung, für die spezielle Abnahmebedingungen ausgehandelt werden müssen. Wenn beispielsweise die Windstärke bei der Abnahme nicht vorhanden ist, bei der ein Sonnenschutzrollo automatisch eingefahren wird, kann diese Funktion faktisch nicht geprüft und folglich auch nicht abgenommen werden. Daher muss auf geeignete Weise vereinbart werden, wie dennoch die Abnahme und damit der Übergang der Gefahr an den Auftraggeber erfolgen soll. Es wird nicht empfohlen, sich allein auf eine Abnahmebestätigung im guten Glauben zu verlassen.
Darüber hinaus können sinnvoll sein:
Ggf. weitere Protokolle für den Funktions- und Leistungsnachweis
Berücksichtigung ungewöhnlicher Belastungen,
Wärmeschutz, Schallschutz, Einbruchhemmung,
Ggf. höhere Windlastklassen als WK 2 für Tore in Gebäudefassaden.
Widerstand gegen eindringendes Wasser,
Luftdurchlässigkeit gemäß Vereinbarung,
Anlagenzeichnungen und -schemata
Einige der folgenden Anforderungen wurden bereits in den vorhergehenden Abschnitten erwähnt. Hierbei können auch verschiedene Arten von Anlagenplänen enthalten sein. Das Ziel besteht jedoch darin, diese Pläne geordnet zusammenzufassen, sodass sie für die zukünftige Nutzungsdauer angemessen als Bestandsunterlagen aufbewahrt werden können. Die Bestandspläne müssen den tatsächlichen Zustand der Anlage widerspiegeln und auf den letzten genehmigten Montageplänen mit den AKS-Nummern der Anlagenkomponenten sowie den komponentenspezifischen Leistungsdaten und der räumlichen Anordnung der Stell- und Regelorgane basieren. Auch die zugehörigen Dämmungen (zum Beispiel Rollokästen) sind Teil der Bestandspläne. Die Bestandspläne sollten außerdem Hinweise auf Montageabläufe enthalten. Detailpläne sind separat abzulegen, wobei der Bestandsplan auf einen entsprechenden Detailplan hinweisen sollte. Die Bestandspläne als physische Kopien dürfen keine handschriftlichen Eintragungen aufweisen.
Was sollte also idealtypisch zu den Bestandsplänen von Sonnenschutzanlagen gehören?
Detailpläne, Maße des Rollraumes, des Raumes für das Jalousiepaket oder der Aussparung für die Sonnenschutz-, Blendschutz-, Verdunkelungs- oder Markisenanlage. Verfügbare Sturzhöhe bei Rolltoren, Rollgittern und Sektionaltoren.
Anzahl, Art, Lage und Maße vorhandener oder zu liefernder Rollkästen oder Rollkastendeckel.
Art und Maße vorhandener Aussparungen.
Werkstattzeichnungen für besondere Konstruktionen
Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung einzubauender Bauteile
Art und Umfang verlangter Konstruktions- und Einbauzeichnungen
Ort der Anbringung
Art, Maße und Form der Stäbe für Rollläden, der Profile für Rolltore, der Gitterteile für Rollgitter, der Torflügel oder Torsegmente sowie Art der Umlenkung bei Sektionaltoren, der Lamellen - für Jalousien sowie Falt- und Raffstores und der Behänge für Außenrollos und Markisen sowie für Sonnenschutz-, Blendschutzund Verdunkelungsanlagen.
Maße der durch Rollläden, Roll- und Sektionaltore, Rollgitter, mechanisch betriebene Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen sowie der durch Insektenschutzgitter zu schließenden und zu schützenden Öffnungen oder Flächen. Bei vor der Öffnung angebrachten Anlagen auch seitliche Überdeckung nach DIN V 18073 „Rollläden, Markisen, Rolltore und sonstige Abschlüsse im Bauwesen - Begriffe, Anforderungen“.
Ausführung und Umfang elektrischer Anschlussarbeiten.
Anzahl, Art, Maße und Ausbildung von Anschlüssen an angrenzende Bauteile (insbesondere Stürze, u.U. Berücksichtigung der Gebäudestatik; Dokumentation statischer Berechnungen).
Ausführung von Rollokästen als Sturz, falls relevant
Lage, Art der Bedienelemente (ggf. auch der Funktion).
Zuordnung von Bestandsplänen
Es ist sinnvoll, die Bestandspläne soweit wie möglich nach den Gewerken zuordnen.
So würden die folgenden Pläne der Elektrotechnik mit Verweis auf die Sonnenschutzanlage zugehören:
Kabellisten
Stromlaufpläne
Schaltpläne zu den elektrischen Komponenten
Steuerungen
Motoren
Notbedienung bei elektrisch betriebenen Einrichtungen.
Systematische Dokumentation im Facility Management
Wie in anderen Gewerken üblich, ist es im Facility Management heutzutage gängige Praxis, die zuvor erwähnten Dokumente gemäß der gewählten Systematik in ein CAFM-System einzupflegen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Betriebs jederzeit gerecht werden. An dieser Stelle möchte der Autor erneut auf die spezifischen Anforderungen des Facility Managements hinweisen. Einigen Lesern mag es möglicherweise überraschen, wie viel Aufmerksamkeit hier allein den Sonnenschutzanlagen gewidmet wird. Oftmals wird jedoch für solche Aspekte nur wenig Aufwand betrieben. Die Entscheidung darüber, wie mit diesen Aspekten umgegangen wird, liegt beim Leser selbst. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass Sorgfalt in Planung, Ausführung und insbesondere in der systematischen Erfassung aller notwendigen Informationen über die jeweilige Anlage sich auch zukünftig als lohnend erweist. Warum sollte beispielsweise ein Hersteller oder eine Montagefirma nicht dazu verpflichtet werden, ihr Leistungsversprechen sowie die zugehörigen Begleitdokumente tatsächlich einzuhalten?