Verständnis von Inspektionen im Gewerk Elektrotechnik im Facility Management
Inspektionen im Gewerk Elektrotechnik sind essenziell für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb von Gebäuden. Dabei werden elektrische Anlagen wie Verteiler, Leitungen, Beleuchtungssysteme und Sicherheitsstromversorgungen visuell und funktional überprüft. Die Inspektionen erfolgen regelmäßig gemäß DIN VDE 0105-100 und ergänzen die Prüfanforderungen nach DGUV Vorschrift 3. Ziel ist es, frühzeitig Abnutzungen, Mängel oder Gefährdungen zu erkennen, um Störungen zu vermeiden und die Einhaltung betrieblicher SLA- sowie XLA-Vorgaben sicherzustellen.
Ziel ist die strukturierte, risikoorientierte und gesetzeskonforme Durchführung von Inspektionen an elektrotechnischen Anlagen. Diese Inspektionen dienen der präventiven Zustandsbewertung sowie der Ableitung von Maßnahmen zur Sicherstellung von Anlagenverfügbarkeit, Personen- und Brandschutz sowie zur Vermeidung ungeplanter Ausfälle in betriebskritischen Bereichen. Inspektionen in der Elektrotechnik bilden die Grundlage für proaktive Instandhaltung, Schadensprävention und sicheren Betrieb elektrischer Anlagen. Die Kombination aus rechtssicherer Organisation, technischer Detailtiefe, Digitalisierung und bewertbarer Qualitätssicherung (KPI/SLA/XLA) stellt sicher, dass Industrie- wie Nicht-Industrieanlagen ihre elektrischen Systeme sicher, effizient und transparent betreiben – im Einklang mit Normen, Recht und Nutzerinteressen.
Eine Inspektion im Sinne der Technischen Betriebsführung ist die sicht- und messbasierte Bewertung des aktuellen Anlagenzustands, ohne Eingriff in die Funktionalität. Sie unterscheidet sich von Wartung und Prüfung durch ihre zustandsorientierte Zielsetzung.
Inhalte:
Erkennen von Verschleiß, Alterung, mechanischen Schäden, thermischen Auffälligkeiten
Feststellen von Sicherheitsabweichungen
Erfassung von Betriebsparametern wie Temperatur, Lastverlauf, Stromverteilung
Identifikation von Verkabelungs- und Installationsmängeln
Nicht delegierbare Betreiberverantwortung
Organisation und Sicherstellung regelmäßiger Inspektionen gemäß BetrSichV, ArbSchG, DGUV
Bewertung und Freigabe von Inspektionsbefunden und Maßnahmen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (TRBS 1111)
Qualifikationsprüfung der durchführenden Personen (TRBS 1203)
Integration der Ergebnisse in das betriebliche Sicherheitskonzept
Delegierbare Pflichten
Durchführung der operativen Inspektion durch befähigte Elektrofachkräfte
Erstellung von Inspektionsprotokollen inkl. Bilddokumentation
Pflege des Inspektionskalenders im CAFM/BMS-System
Durchführung thermografischer oder visueller Sichtkontrollen
Erfassung und Auswertung von Messdaten aus Sensorik (z. B. FI-Auslösung, Leckstrom, Temperatur)
Relevanter Rechtsrahmen (Deutschland)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
DGUV Vorschrift 3:Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
TRBS 1111 / 1201-4 / 1203: Technische Regeln für Betriebssicherheit
Energieeffizienzgesetz (EnEfG) (z. B. für Lastmanagement oder Eigenstromanlagen)
DIN VDE 0105-100, DIN EN 50110-1:Betrieb elektrischer Anlagen
ISO 50001:Energiemanagementsysteme
Technische Normen und Standards
Norm / Richtlinie
Relevanz
DIN VDE 0105-100
Betrieb elektrischer Anlagen – Regelungen zur Inspektion im laufenden Betrieb
DIN VDE 0100-600
Sichtkontrollen im Rahmen der Erstinspektion
DIN EN 60204-1
Sicht- und Funktionsinspektion an Maschinensteuerungen