Muster-Gefährdungsbeurteilung Elektrotechnik
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Muster-Gefährdungsbeurteilung Elektrotechnik
Ziel dieser Beurteilung ist es, alle relevanten Gefahren systematisch zu erfassen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen, um einen sicheren Betriebszustand sowie den Schutz der Beschäftigten und Dritter zu gewährleisten. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, die aufgeführten Organisations- und Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen, regelmäßige Kontrollen durchzuführen und fortlaufend für Schulungen zu sorgen. Diese Gefährdungsbeurteilung ist ein Muster. Der Inhalt ist auf die betriebsspezifischen Bedingungen anzupassen, insbesondere hinsichtlich Prüfintervalle, Anlagenkonfiguration, Mitarbeiterqualifikation und örtlicher Gegebenheiten.
Rechtlicher Rahmen und Betreiberpflichten
- Rechtlicher
- Gefährdungsbeurteilung
- Hochspannungs
- Störlichtbogen
- Brandgefahr
- Stromschlag
- Unerwartetes
- Kurzschluss
- Isolierung
- Überlast
- Kommentierung
- Integration
- Wirksamkeitskontrolle
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen.
Forderung, alle notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen und den Stand der Technik einzuhalten.
Notfallorganisation (Erste Hilfe, Brandschutz, Evakuierung) ist integraler Bestandteil des Arbeitsschutzkonzepts.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Regelung der sicheren Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, einschließlich elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsmittel gefordert, Prüfungen durch befähigte Personen vorgeschrieben.
Betreiberverantwortung, Mängel unverzüglich zu beheben.
DGUV Vorschriften
DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“): Organisation und Grundpflichten beim Arbeitsschutz.
DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“): Spezifische Pflichten zur Errichtung, Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen. Arbeiten unter Spannung nur im Ausnahmefall.
DIN VDE Normen
DIN VDE 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen), DIN VDE 0100-Reihe (Errichten von Anlagen), DIN VDE 0113-1 (Maschinen), DIN VDE 0701-0702 (Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel) u. a.
Maßstab für den Stand der Technik. Abweichungen bedürfen gleichwertiger Sicherheitsmaßnahmen.
Struktur der Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungspunkt: Beschreibung der spezifischen Gefahr.
Bewertung: Abschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß (Risiko).
Maßnahmen: Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.
Verantwortlichkeit: Zuordnung der Verantwortlichkeiten.
Notfallmaßnahmen: Hinweise auf Erste Hilfe und Vorgehen im Störfall.
Hochspannungs-Schaltanlage: Elektrischer Schlag
Berührung spannungsführender Teile in Schaltfeldern (z. B. 10 kV/20 kV). Gefahr von tödlichen Stromunfällen bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Anlagenteilen.
Bewertung
Schadensschwere: Sehr hoch (Lebensgefahr)
Eintrittswahrscheinlichkeit: Gering bei ordnungsgemäßem Betrieb, erhöht bei Wartungs- oder Schalthandlungen.
Gesamtrisiko: Hoch
Maßnahmen
Zutrittsbeschränkung (nur Befugte, abgeschlossene Räume, Warnhinweise).
Fünf Sicherheitsregeln (Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, Erden und Kurzschließen, benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken).
Kein Arbeiten unter Spannung.
Regelmäßige Wartung und Prüfung (Isolationszustände, Schutzeinrichtungen).
Unterweisungen zum Hochspannungsbereich.
Verantwortlichkeit
Geschäftsführung: Oberste Verantwortung, Bestellung verantwortliche Elektrofachkraft.
Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK): Organisation und Überwachung der Maßnahmen.
Elektrofachkräfte: Einhaltung der Sicherheitsregeln.
Notfallmaßnahmen
Im Unfallfall sofort spannungsfrei schalten (Schaltberechtigte, Hauptschalter).
Erste Hilfe (Trennung vom Stromkreis, falls erforderlich, Person mit isolierendem Rettungsmittel bergen), Notruf absetzen.
Bei Bewusstlosigkeit: Lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten, Defibrillator falls verfügbar.
Hochspannungs-Schaltanlage: Störlichtbogen
Lichtbogenbildung durch Kurzschluss oder Fehlbedienung. Risiko von Explosion, Hitze, Verbrennungen.
Bewertung
Schadensschwere: Extrem hoch (schwere bis tödliche Verbrennungen, Druckwellen).
Eintrittswahrscheinlichkeit: Gering, aber erhöht bei Wartung/Schalthandlungen.
Gesamtrisiko: Hoch
Maßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung gegen Störlichtbogen (arc-feste Kleidung, Visier).
Lichtbogenschutzrelais, schnelle Abschaltungen, druckentlastete Schaltfelder.
Wartung und Prüfung der Schaltanlage, lockere Kontakte beheben.
Nur Schalthandlungen von geschulten, schaltberechtigten Elektrofachkräften.
Hochspannungsraum: Brandgefahr (Transformator, Kabel, Ölbrand)
Transformatoren mit Ölfüllung, mögliche Kabelschmorbrände oder Ölbrände. Freisetzung giftiger Gase, Explosionen.
Bewertung
Schadensschwere: Hoch (Brandereignisse, Rauchvergiftung).
Eintrittswahrscheinlichkeit: Niedrig bis mittel (Abhängig von Wartungszustand).
Gesamtrisiko: Mittel bis hoch
Maßnahmen
Automatische Brandmeldeanlagen, Löschanlagen (z. B. CO₂).
Regelmäßige Wartung, Thermografie, Ölanalysen.
Keine Lagerung brennbarer Stoffe im Hochspannungsraum.
Schulungen, Brandabschottungen, feuerbeständige Türen.
Stromschlag
Berührung von spannungsführenden Teilen in Schaltschränken, Steuermodulen, Antriebssystemen. Gefährdung für Instandhalter.
Berührung von spannungsführenden Teilen in Schaltschränken, Steuermodulen, Antriebssystemen. Gefährdung für Instandhalter.
Schadensschwere: Hoch (lebensgefährlicher Stromschlag).
Eintrittswahrscheinlichkeit: Mittel (nur bei unsachgemäßem Vorgehen).
Gesamtrisiko: Hoch
Maßnahmen
Spannungsfreischaltung vor Arbeiten, Lockout/Tagout-Verfahren (Hauptschalter verriegeln, persönliche Schlösser).
Keine Arbeiten durch Nicht-Elektrofachkräfte.
Isolierende Werkzeuge, Abdeckungen.
Regelmäßige Prüfung der Maschineninstallation, Schutzleiter.
Maschinensteuerung: Unerwartetes Anlaufen
Fehler im Steuerungssystem oder Fehlbedienung führt zum plötzlichen Start eines Antriebs. Mechanische Gefahr, jedoch elektrotechnisch initiiert.
Bewertung
Schadensschwere: Sehr hoch (Quetschungen, Schwere Verletzungen).
Eintrittswahrscheinlichkeit: Niedrig im Normalbetrieb, höher bei Wartung (z. B. Umgehung von Schutzfunktionen).
Gesamtrisiko: Hoch
Maßnahmen
Lockout/Tagout (LOTO).
Schlüsselschalter, Betriebsartenwahl (Einrichtmodus, reduzierte Geschwindigkeit).
Schriftliche Freigabe nach Wartung (4-Augen-Prinzip).
Schulung der Bediener und Instandhalter.
Maschinensteuerung: Störlichtbogen/Kurzschluss in Schaltanlage
Kurzschluss in der Maschinenschaltanlage (z. B. 400 V), Lichtbogenbildung mit möglicher Explosion, Verbrennungen.
Bewertung
Schadensschwere: Hoch (Verbrennungen, Druckwelle).
Eintrittswahrscheinlichkeit: Niedrig, erhöht bei Arbeiten unter Spannung.
Gesamtrisiko: Mittel bis hoch
Maßnahmen
Möglichst spannungsfrei arbeiten, Vermeidung von Arbeiten unter Spannung.
Isoliertes Werkzeug, Abdeckungen.
Für Live-Messungen: arc-feste PSA (Helm, Visier, Handschuhe).
Kurzschlussfeste Bauweise (nach DIN EN 61439), regelmäßige Wartung.
Ortsveränderliche Geräte: Defekte Isolierung, Stromschlag
Beschädigte Kabel, defekte Gehäuse oder Steckverbinder. Risiko für Benutzer durch direkten Kontakt mit spannungsführenden Teilen.
Bewertung
Schadensschwere: Hoch (lebensgefährlich, 230 V).
Eintrittswahrscheinlichkeit: Mittel (Abrieb, Fehlbedienung, mangelhafte Prüfung).
Gesamtrisiko: Mittel bis hoch
Maßnahmen
Regelmäßige DGUV V3-Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel durch befähigte Elektrofachkraft.
Sichtkontrolle durch Benutzer vor jeder Verwendung.
Defekte Geräte sofort aussortieren und kennzeichnen.
Verwendung von RCD-Schutzeinrichtungen (30 mA).
Mobile Kabel und Leitungen: Überlast, Brandgefahr
Verlängerungen, Mehrfachsteckdosen überlastet (Wärmeentwicklung), aufgerollte Kabeltrommeln mit hoher Leistung, Schwelbrände.
Bewertung
Schadensschwere: Mittel bis hoch (Brand, Rauchentwicklung).
Eintrittswahrscheinlichkeit: Mittel (häufiger Fehlgebrauch).
Gesamtrisiko: Mittel
Maßnahmen
Kabeltrommeln stets abrollen, keine Kaskadenbildung mit Mehrfachsteckdosen.
Max. zulässige Last beachten, Kennzeichnung.
Keine provisorischen Reparaturen mit Isolierband.
Brandschutz: Feuerlöscher im Bereich, regelmäßige Unterweisung.
Gesetzliche Basis (ArbSchG, BetrSichV)
Arbeitsschutzgesetz definiert die grundsätzliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung.
Betriebssicherheitsverordnung fordert regelmäßige Prüfungen, sichere Arbeitsmittel, besondere Aufmerksamkeit bei elektrischen Gefährdungen.
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (DGUV)
DGUV Vorschrift 1 verpflichtet den Unternehmer, eine geeignete Organisation für den Arbeitsschutz einzurichten, Erste-Hilfe-Maßnahmen sicherzustellen und Beschäftigte zu unterweisen.
DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, elektrische Anlagen nur durch Elektrofachkräfte errichten, ändern und instandhalten zu lassen; regelmäßige Wiederholungsprüfungen ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel.
Technische Normen (DIN VDE)
DIN VDE 0105-100 beschreibt sichere Vorgehensweisen beim Betrieb elektrischer Anlagen. Insbesondere die „5 Sicherheitsregeln“ sind bei Wartungsarbeiten anzuwenden.
DIN VDE 0701-0702 regelt die Prüfung ortsveränderlicher Geräte (Messungen, Sichtkontrollen).
DIN VDE 0113-1 (EN 60204-1) beinhaltet die Sicherheit elektrischer Ausrüstung von Maschinen (Schutzerdung, Not-Halt-Systeme, Steuerungsfunktionen).
Betreiberpflicht
Der Arbeitgeber ist rechtlich verpflichtet, Mängel sofort abzustellen. Bei Verstößen drohen Sanktionen durch Aufsichtsbehörden.
Aus Haftungsgründen: Lücken in der Gefährdungsbeurteilung oder der Prüforganisation können zu erheblichen Rechtsfolgen führen.
Verweis auf Notfallorganisation
ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 fordern Notfallplanung, ausreichende Unterweisung in Erster Hilfe, Brandbekämpfung, Evakuierung.
Im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung sind Notfallpläne für Stromunfälle (z. B. Bewusstlosigkeit, Herzrhythmusstörungen) sowie Brandkonzepte (z. B. Löschvorgaben, Feuerwehr-Einweisung) Bestandteil der Dokumentation.
Erste Hilfe bei Stromunfällen
Ausbildung einer ausreichenden Zahl von Ersthelfern.
Defibrillatoren (AED) an zentralen Standorten.
Grundregeln: Stromkreis unterbrechen, Person nicht berühren, wenn Kontakt zur Spannung möglich. Wiederbelebungsmaßnahmen bei Herzstillstand.
Brandnotfallplan
Sofortige Alarmierung (Werksfeuerwehr oder externe Feuerwehr).
Abschalten von Spannungsquellen, um Einsatzkräfte nicht zu gefährden.
Geeignete Löschmittel (CO₂, Pulver). Keine Löschversuche mit Wasser an unter Spannung stehenden Teilen.
Wirksamkeitskontrolle und Aktualisierung
Regelmäßige Begehungen: Fachkraft für Arbeitssicherheit, VEFK, Brandschutzbeauftragter prüfen, ob Maßnahmen umgesetzt sind.
Unfall- und Beinaheunfall-Analyse: Ursachen herausarbeiten und in die Gefährdungsbeurteilung einfließen lassen.
Anpassung bei Änderungen: Neue Anlagen, Umbauten, Prozessänderungen erfordern eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
Dokumentation: Schriftliche Dokumentation sämtlicher Ergebnisse (Protokolle, Prüfberichte, Unterweisungsnachweise).