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Muster-Gefährdungsbeurteilung Elektrotechnik

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Muster-Gefährdungsbeurteilung Elektrotechnik

Muster-Gefährdungsbeurteilung Elektrotechnik

Ziel dieser Beurteilung ist es, alle relevanten Gefahren systematisch zu erfassen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen, um einen sicheren Betriebszustand sowie den Schutz der Beschäftigten und Dritter zu gewährleisten. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, die aufgeführten Organisations- und Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen, regelmäßige Kontrollen durchzuführen und fortlaufend für Schulungen zu sorgen. Diese Gefährdungsbeurteilung ist ein Muster. Der Inhalt ist auf die betriebsspezifischen Bedingungen anzupassen, insbesondere hinsichtlich Prüfintervalle, Anlagenkonfiguration, Mitarbeiterqualifikation und örtlicher Gegebenheiten.

Rechtlicher Rahmen und Betreiberpflichten

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen.

  • Forderung, alle notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen und den Stand der Technik einzuhalten.

  • Notfallorganisation (Erste Hilfe, Brandschutz, Evakuierung) ist integraler Bestandteil des Arbeitsschutzkonzepts.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Regelung der sicheren Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, einschließlich elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.

  • Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsmittel gefordert, Prüfungen durch befähigte Personen vorgeschrieben.

  • Betreiberverantwortung, Mängel unverzüglich zu beheben.

DGUV Vorschriften

  • DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“): Organisation und Grundpflichten beim Arbeitsschutz.

  • DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“): Spezifische Pflichten zur Errichtung, Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen. Arbeiten unter Spannung nur im Ausnahmefall.

DIN VDE Normen

  • DIN VDE 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen), DIN VDE 0100-Reihe (Errichten von Anlagen), DIN VDE 0113-1 (Maschinen), DIN VDE 0701-0702 (Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel) u. a.

  • Maßstab für den Stand der Technik. Abweichungen bedürfen gleichwertiger Sicherheitsmaßnahmen.

Struktur der Gefährdungsbeurteilung

  • Gefährdungspunkt: Beschreibung der spezifischen Gefahr.

  • Bewertung: Abschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß (Risiko).

  • Maßnahmen: Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.

  • Verantwortlichkeit: Zuordnung der Verantwortlichkeiten.

  • Notfallmaßnahmen: Hinweise auf Erste Hilfe und Vorgehen im Störfall.

Drei Hauptkategorien:

  • Hochspannung

  • Maschinensteuerungen

  • Mobile elektrische Geräte

Hochspannungs-Schaltanlage: Elektrischer Schlag

Berührung spannungsführender Teile in Schaltfeldern (z. B. 10 kV/20 kV). Gefahr von tödlichen Stromunfällen bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Anlagenteilen.

Bewertung

  • Schadensschwere: Sehr hoch (Lebensgefahr)

  • Eintrittswahrscheinlichkeit: Gering bei ordnungsgemäßem Betrieb, erhöht bei Wartungs- oder Schalthandlungen.

  • Gesamtrisiko: Hoch

Maßnahmen

  • Zutrittsbeschränkung (nur Befugte, abgeschlossene Räume, Warnhinweise).

  • Fünf Sicherheitsregeln (Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, Erden und Kurzschließen, benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken).

  • Kein Arbeiten unter Spannung.

  • Regelmäßige Wartung und Prüfung (Isolationszustände, Schutzeinrichtungen).

  • Unterweisungen zum Hochspannungsbereich.

Verantwortlichkeit

  • Geschäftsführung: Oberste Verantwortung, Bestellung verantwortliche Elektrofachkraft.

  • Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK): Organisation und Überwachung der Maßnahmen.

  • Elektrofachkräfte: Einhaltung der Sicherheitsregeln.

Notfallmaßnahmen

  • Im Unfallfall sofort spannungsfrei schalten (Schaltberechtigte, Hauptschalter).

  • Erste Hilfe (Trennung vom Stromkreis, falls erforderlich, Person mit isolierendem Rettungsmittel bergen), Notruf absetzen.

  • Bei Bewusstlosigkeit: Lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten, Defibrillator falls verfügbar.

Hochspannungs-Schaltanlage: Störlichtbogen

Lichtbogenbildung durch Kurzschluss oder Fehlbedienung. Risiko von Explosion, Hitze, Verbrennungen.

Bewertung

  • Schadensschwere: Extrem hoch (schwere bis tödliche Verbrennungen, Druckwellen).

  • Eintrittswahrscheinlichkeit: Gering, aber erhöht bei Wartung/Schalthandlungen.

  • Gesamtrisiko: Hoch

Maßnahmen

  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Störlichtbogen (arc-feste Kleidung, Visier).

  • Lichtbogenschutzrelais, schnelle Abschaltungen, druckentlastete Schaltfelder.

  • Wartung und Prüfung der Schaltanlage, lockere Kontakte beheben.

  • Nur Schalthandlungen von geschulten, schaltberechtigten Elektrofachkräften.

Verantwortlichkeit

  • VEFK: Festlegung der Schutzmaßnahmen, Wartungsintervalle.

  • Elektropersonal: Umsetzung bei Arbeiten und Schalthandlungen.

Notfallmaßnahmen

  • Brand- und Explosionsalarm, betroffene Bereiche räumen.

  • Feuerlöscharbeiten erst nach Freischaltung.

  • Versorgung von Verbrennungen, Notarzt rufen.

Hochspannungsraum: Brandgefahr (Transformator, Kabel, Ölbrand)

Transformatoren mit Ölfüllung, mögliche Kabelschmorbrände oder Ölbrände. Freisetzung giftiger Gase, Explosionen.

Bewertung

  • Schadensschwere: Hoch (Brandereignisse, Rauchvergiftung).

  • Eintrittswahrscheinlichkeit: Niedrig bis mittel (Abhängig von Wartungszustand).

  • Gesamtrisiko: Mittel bis hoch

Maßnahmen

  • Automatische Brandmeldeanlagen, Löschanlagen (z. B. CO₂).

  • Regelmäßige Wartung, Thermografie, Ölanalysen.

  • Keine Lagerung brennbarer Stoffe im Hochspannungsraum.

  • Schulungen, Brandabschottungen, feuerbeständige Türen.

Verantwortlichkeit

  • Betreiber: Installation der Brandschutztechnik.

  • VEFK / Brandschutzbeauftragter: Regelmäßige Prüfung, Organisation von Löschmitteln.

Notfallmaßnahmen

  • Alarmierung, Evakuierung, Brandbekämpfung mit geeigneten Mitteln.

  • Abschaltung durch Schaltberechtigte (Fernabschaltung wenn möglich).

  • Feuerwehr-Einweisung über Gefahren, Restspannung.

Stromschlag

Berührung von spannungsführenden Teilen in Schaltschränken, Steuermodulen, Antriebssystemen. Gefährdung für Instandhalter.

Berührung von spannungsführenden Teilen in Schaltschränken, Steuermodulen, Antriebssystemen. Gefährdung für Instandhalter.

  • Schadensschwere: Hoch (lebensgefährlicher Stromschlag).

  • Eintrittswahrscheinlichkeit: Mittel (nur bei unsachgemäßem Vorgehen).

  • Gesamtrisiko: Hoch

Maßnahmen

  • Spannungsfreischaltung vor Arbeiten, Lockout/Tagout-Verfahren (Hauptschalter verriegeln, persönliche Schlösser).

  • Keine Arbeiten durch Nicht-Elektrofachkräfte.

  • Isolierende Werkzeuge, Abdeckungen.

  • Regelmäßige Prüfung der Maschineninstallation, Schutzleiter.

Verantwortlichkeit

  • Abteilungsleiter Instandhaltung: Überwachung des Lockout/Tagout-Systems.

  • Elektrofachkraft: Durchführung der Arbeiten, Einhaltung der Fünf Sicherheitsregeln.

Notfallmaßnahmen

  • Sofortige Trennung vom Strom, Erste Hilfe.

  • Eigene Gefährdung vermeiden (Person nicht anfassen, bevor freigeschaltet ist).

  • Notruf, betrieblicher Rettungsdienst benachrichtigen.

Maschinensteuerung: Unerwartetes Anlaufen

Fehler im Steuerungssystem oder Fehlbedienung führt zum plötzlichen Start eines Antriebs. Mechanische Gefahr, jedoch elektrotechnisch initiiert.

Bewertung

  • Schadensschwere: Sehr hoch (Quetschungen, Schwere Verletzungen).

  • Eintrittswahrscheinlichkeit: Niedrig im Normalbetrieb, höher bei Wartung (z. B. Umgehung von Schutzfunktionen).

  • Gesamtrisiko: Hoch

Maßnahmen

  • Lockout/Tagout (LOTO).

  • Schlüsselschalter, Betriebsartenwahl (Einrichtmodus, reduzierte Geschwindigkeit).

  • Schriftliche Freigabe nach Wartung (4-Augen-Prinzip).

  • Schulung der Bediener und Instandhalter.

Verantwortlichkeit

  • VEFK / Instandhaltungsleitung: Erstellung der Wartungsanweisungen.

  • Fachkräfte: Exakte Umsetzung bei jedem Eingriff.

Notfallmaßnahmen

  • Sofort Stopp/Not-Halt, Warnung an Personen im Gefahrenbereich.

  • Erste Hilfe bei Verletzungen, ggf. Rettungsdienst.

  • Maschine stillsetzen, Fehleranalyse vor Wiederanlauf.

Maschinensteuerung: Störlichtbogen/Kurzschluss in Schaltanlage

Kurzschluss in der Maschinenschaltanlage (z. B. 400 V), Lichtbogenbildung mit möglicher Explosion, Verbrennungen.

Bewertung

  • Schadensschwere: Hoch (Verbrennungen, Druckwelle).

  • Eintrittswahrscheinlichkeit: Niedrig, erhöht bei Arbeiten unter Spannung.

  • Gesamtrisiko: Mittel bis hoch

Maßnahmen

  • Möglichst spannungsfrei arbeiten, Vermeidung von Arbeiten unter Spannung.

  • Isoliertes Werkzeug, Abdeckungen.

  • Für Live-Messungen: arc-feste PSA (Helm, Visier, Handschuhe).

  • Kurzschlussfeste Bauweise (nach DIN EN 61439), regelmäßige Wartung.

Verantwortlichkeit

  • Elektrofachkraft: Umsetzung bei notwendigen Arbeiten.

  • Instandhaltungsleitung: Genehmigung von Live-Arbeiten nur in Ausnahmefällen.

Notfallmaßnahmen

  • Sofortiger Stromabwurf (Sicherung/Leistungsschalter).

  • Brand bekämpfen (CO₂-Löscher), nur bei Freischaltung.

  • Erste Hilfe bei Verbrennungen, Notarzt rufen.

Ortsveränderliche Geräte: Defekte Isolierung, Stromschlag

Beschädigte Kabel, defekte Gehäuse oder Steckverbinder. Risiko für Benutzer durch direkten Kontakt mit spannungsführenden Teilen.

Bewertung

  • Schadensschwere: Hoch (lebensgefährlich, 230 V).

  • Eintrittswahrscheinlichkeit: Mittel (Abrieb, Fehlbedienung, mangelhafte Prüfung).

  • Gesamtrisiko: Mittel bis hoch

Maßnahmen

  • Regelmäßige DGUV V3-Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel durch befähigte Elektrofachkraft.

  • Sichtkontrolle durch Benutzer vor jeder Verwendung.

  • Defekte Geräte sofort aussortieren und kennzeichnen.

  • Verwendung von RCD-Schutzeinrichtungen (30 mA).

Verantwortlichkeit

  • Arbeitgeber: Organisation des Prüfkonzepts, Bereitstellung sicherer Geräte.

  • Elektrofachkraft: Prüfungen durchführen, Prüfplaketten dokumentieren.

  • Benutzer: Meldung defekter Geräte, ordnungsgemäße Anwendung.

Notfallmaßnahmen

  • Bei Stromunfall: Erst Stromkreis trennen (Stecker ziehen, Sicherung ausschalten), dann Erste Hilfe.

  • Notruf bei schweren Verletzungen.

  • Gerät sperren, Fehlerursache untersuchen.

Mobile Kabel und Leitungen: Überlast, Brandgefahr

Verlängerungen, Mehrfachsteckdosen überlastet (Wärmeentwicklung), aufgerollte Kabeltrommeln mit hoher Leistung, Schwelbrände.

Bewertung

  • Schadensschwere: Mittel bis hoch (Brand, Rauchentwicklung).

  • Eintrittswahrscheinlichkeit: Mittel (häufiger Fehlgebrauch).

  • Gesamtrisiko: Mittel

Maßnahmen

  • Kabeltrommeln stets abrollen, keine Kaskadenbildung mit Mehrfachsteckdosen.

  • Max. zulässige Last beachten, Kennzeichnung.

  • Keine provisorischen Reparaturen mit Isolierband.

  • Brandschutz: Feuerlöscher im Bereich, regelmäßige Unterweisung.

Verantwortlichkeit

  • Vorgesetzte: Kontrolle des Einsatzes, Anweisung zur richtigen Verwendung.

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit: Schulung zur Brandvermeidung.

  • Mitarbeiter: Einhaltung der Sicherheitsregeln, Meldung gefährlicher Zustände.

Notfallmaßnahmen

  • Bei Schmorgeruch: Stecker ziehen, Brandmeldung falls nötig.

  • Löschmittel: CO₂ / ABC-Pulverlöscher.

  • Bereich räumen bei größerer Rauch- oder Brandentwicklung.

Gesetzliche Basis (ArbSchG, BetrSichV)

  • Arbeitsschutzgesetz definiert die grundsätzliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung.

  • Betriebssicherheitsverordnung fordert regelmäßige Prüfungen, sichere Arbeitsmittel, besondere Aufmerksamkeit bei elektrischen Gefährdungen.

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (DGUV)

  • DGUV Vorschrift 1 verpflichtet den Unternehmer, eine geeignete Organisation für den Arbeitsschutz einzurichten, Erste-Hilfe-Maßnahmen sicherzustellen und Beschäftigte zu unterweisen.

  • DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, elektrische Anlagen nur durch Elektrofachkräfte errichten, ändern und instandhalten zu lassen; regelmäßige Wiederholungsprüfungen ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel.

Technische Normen (DIN VDE)

  • DIN VDE 0105-100 beschreibt sichere Vorgehensweisen beim Betrieb elektrischer Anlagen. Insbesondere die „5 Sicherheitsregeln“ sind bei Wartungsarbeiten anzuwenden.

  • DIN VDE 0701-0702 regelt die Prüfung ortsveränderlicher Geräte (Messungen, Sichtkontrollen).

  • DIN VDE 0113-1 (EN 60204-1) beinhaltet die Sicherheit elektrischer Ausrüstung von Maschinen (Schutzerdung, Not-Halt-Systeme, Steuerungsfunktionen).

Betreiberpflicht

  • Der Arbeitgeber ist rechtlich verpflichtet, Mängel sofort abzustellen. Bei Verstößen drohen Sanktionen durch Aufsichtsbehörden.

  • Aus Haftungsgründen: Lücken in der Gefährdungsbeurteilung oder der Prüforganisation können zu erheblichen Rechtsfolgen führen.

Verweis auf Notfallorganisation

  • ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 fordern Notfallplanung, ausreichende Unterweisung in Erster Hilfe, Brandbekämpfung, Evakuierung.

  • Im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung sind Notfallpläne für Stromunfälle (z. B. Bewusstlosigkeit, Herzrhythmusstörungen) sowie Brandkonzepte (z. B. Löschvorgaben, Feuerwehr-Einweisung) Bestandteil der Dokumentation.

Erste Hilfe bei Stromunfällen

  • Ausbildung einer ausreichenden Zahl von Ersthelfern.

  • Defibrillatoren (AED) an zentralen Standorten.

  • Grundregeln: Stromkreis unterbrechen, Person nicht berühren, wenn Kontakt zur Spannung möglich. Wiederbelebungsmaßnahmen bei Herzstillstand.

Brandnotfallplan

  • Sofortige Alarmierung (Werksfeuerwehr oder externe Feuerwehr).

  • Abschalten von Spannungsquellen, um Einsatzkräfte nicht zu gefährden.

  • Geeignete Löschmittel (CO₂, Pulver). Keine Löschversuche mit Wasser an unter Spannung stehenden Teilen.

Evakuierung

  • Gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege, Alarmierungssysteme (Sirene, Durchsage).

  • Abschnittsweises Räumen von Hochspannungsbereichen, Transformatorräumen.

  • Sammelstellen, Meldekette an Einsatzleitung.

Dokumentation

  • Hinterlegung der Notfallpläne in Betriebsanweisungen, Aushängen in Schaltanlagenräumen, Unterweisung aller Beschäftigten.

  • Regelmäßige Übungen (Feueralarm, Erste-Hilfe-Trainings).

Wirksamkeitskontrolle und Aktualisierung

  • Regelmäßige Begehungen: Fachkraft für Arbeitssicherheit, VEFK, Brandschutzbeauftragter prüfen, ob Maßnahmen umgesetzt sind.

  • Unfall- und Beinaheunfall-Analyse: Ursachen herausarbeiten und in die Gefährdungsbeurteilung einfließen lassen.

  • Anpassung bei Änderungen: Neue Anlagen, Umbauten, Prozessänderungen erfordern eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

  • Dokumentation: Schriftliche Dokumentation sämtlicher Ergebnisse (Protokolle, Prüfberichte, Unterweisungsnachweise).