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Elektrotechnik: Schwerpunkt Mitbestimmung

Facility Management: Elektrotechnik » Strategie » Mitbestimmung

Elektrotechnik im FM mit Mitbestimmung

Elektrotechnik im FM mit Mitbestimmung

Die Elektrotechnik ist eine essenzielle Disziplin im Facility Management (FM), da sie die Planung, Installation, Überwachung und Wartung elektrischer Systeme in Gebäuden umfasst. Dazu gehören die Energieversorgung, Gebäudetechnik, Beleuchtungssysteme, Sicherheitsanlagen und zunehmend auch digitale Technologien wie Smart Grids oder IoT-Anwendungen. Die Einführung neuer elektrischer Systeme oder die Modernisierung bestehender Anlagen hat oft erhebliche Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen und Sicherheitsstandards. Daher spielt die Mitbestimmung des Betriebsrats eine zentrale Rolle, um die Interessen der Belegschaft zu wahren und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Klare Betriebsvereinbarungen, regelmäßige Schulungen und transparente Kommunikation schaffen eine Grundlage für den sicheren und effizienten Betrieb elektrotechnischer Systeme – im Einklang mit den Interessen der Mitarbeitenden und den Zielen des Unternehmens.

Bedeutung der Elektrotechnik im Facility Management

Relevanz

  • Energieversorgung: Sicherstellung der zuverlässigen und effizienten Stromversorgung für Gebäude und Anlagen.

  • Sicherheitsfunktionen: Betrieb von Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrollen und Notfallsystemen.

  • Gebäudetechnik: Integration elektrischer Systeme wie Beleuchtung, Klimatisierung und Aufzugsanlagen.

  • Nachhaltigkeit: Förderung der Energieeffizienz durch moderne Technologien wie LED-Beleuchtung oder regenerative Energiequellen.

Anwendungsbereiche

  • Gebäudeautomation: Steuerung und Optimierung von Energieflüssen und technischen Systemen.

  • Notstromversorgung: Sicherstellung der Betriebsfähigkeit bei Stromausfällen durch USV-Anlagen und Generatoren.

  • Elektrische Installationen: Planung und Überwachung von Verkabelung, Schaltschränken und Anschlüssen.

  • E-Mobilität: Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes, insbesondere bei der Einführung oder Änderung elektrischer Anlagen.

  • § 90 BetrVG: Anhörungsrecht bei baulichen Änderungen oder der Installation neuer elektrotechnischer Systeme.

  • § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Überwachung der Einhaltung von Vorschriften zur elektrischen Sicherheit und Energieeffizienz.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Gefährdungsbeurteilung: Bewertung potenzieller Risiken durch den Betrieb elektrischer Anlagen.

  • Schutzmaßnahmen: Vorgaben zur Sicherstellung eines sicheren Umgangs mit Elektrizität.

Technische Vorschriften

  • DIN VDE 0100: Vorschriften für Planung und Errichtung elektrischer Anlagen.

  • DGUV Vorschrift 3: Regelungen zur Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Anforderungen an Installation und Betrieb sicherer Arbeitsmittel.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • Überwachungssysteme: Sicherstellung, dass Daten aus elektrotechnischen Anlagen (z. B. Zutrittskontrollen) nicht zur unzulässigen Überwachung von Mitarbeitenden genutzt werden.

Einführung und Modernisierung elektrischer Systeme

  • Beteiligung des Betriebsrats: Frühzeitige Einbindung bei der Planung neuer Systeme, z. B. für Smart Grids oder Ladeinfrastruktur.

  • Beispiel: Der Betriebsrat fordert, dass neue elektrische Installationen Energieeffizienz und ergonomische Anforderungen berücksichtigen.

  • Gefährdungsbeurteilung: Bewertung der Risiken durch den Einsatz neuer Technologien, z. B. hohe Spannungen oder komplexe Steuerungssysteme.

Arbeitsschutz und Sicherheit

  • Schutzvorrichtungen: Installation von Fehlerstrom-Schutzschaltern (FI-Schalter), Überspannungsschutz und Brandschutzsystemen.

  • Kennzeichnung: Sicherstellung, dass elektrische Anlagen und Leitungen klar gekennzeichnet sind, um Verwechslungen zu vermeiden.

  • Zugangsbeschränkungen: Regelung des Zutritts zu elektrischen Betriebsräumen.

Schulungen und Qualifikationen

  • Weiterbildung: Mitarbeitende müssen im sicheren Umgang mit elektrotechnischen Anlagen geschult werden.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt Schulungen für „Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP)“ durch.

  • Neue Technologien: Einführung moderner Systeme wie Gebäudeautomation oder IoT erfordert zusätzliche Qualifikationen.

  • Beispiel: Einführung von Weiterbildungsprogrammen für Smart-Building-Technologien.

Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

  • Monitoring: Einführung von Energiemanagementsystemen zur Überwachung des Energieverbrauchs.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann darauf hinwirken, dass Monitoring-Systeme keine personenbezogenen Daten der Mitarbeitenden erfassen.

  • Investitionen: Förderung von LED-Beleuchtung oder Solartechnologien als nachhaltige Alternativen.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Einsatzbereiche: Definition der Anwendungsbereiche, z. B. Gebäudeautomation, Sicherheitsanlagen.

  • Ausschluss von Überwachungsfunktionen.

  • Schutzmaßnahmen: Regelungen zu Lärmschutz, ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung und Brandschutz.

  • Vorgaben zur regelmäßigen Prüfung und Wartung.

  • Schulungen: Verpflichtung zu Schulungen für alle Mitarbeitenden, die mit elektrotechnischen Systemen arbeiten.

  • Nachhaltigkeit: Einführung energieeffizienter Technologien und Regelungen zur Nutzung von Energiemanagementsystemen.

  • Notfallmanagement: Erstellung von Notfallplänen für Stromausfälle oder technische Störungen.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und technischer Normen.

  • Transparenz: Klare Regelungen schaffen Vertrauen bei den Mitarbeitenden.

  • Sicherheit: Minimierung von Unfallrisiken und Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Einführung eines Smart-Building-Systems

  • Problem: Das System erfasst Daten zur Raumnutzung, die Rückschlüsse auf das Verhalten von Mitarbeitenden zulassen könnten.

  • Lösung: Der Betriebsrat setzt durch, dass Daten anonymisiert werden und keine Verhaltenskontrollen stattfinden.

Prüfung elektrischer Geräte

  • Problem: Ortsveränderliche elektrische Geräte werden unregelmäßig geprüft, was zu Sicherheitsrisiken führt.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert regelmäßige Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3.

Einführung von E-Ladestationen

  • Problem: Die Installation neuer Ladestationen könnte zu Konflikten um die Nutzung führen.

  • Lösung: Der Betriebsrat wirkt auf klare Nutzungsregelungen und Schulungen zur sicheren Bedienung hin.

Akzeptanz neuer Technologien

  • Herausforderung: Mitarbeitende sehen moderne Systeme wie Gebäudeautomation kritisch.

  • Lösung: Transparente Kommunikation und Beteiligung der Belegschaft an der Einführung.

Kosten

  • Herausforderung: Modernisierungen erfordern hohe Investitionen.

  • Lösung: Darstellung der langfristigen Einsparungen durch Energieeffizienz und geringeren Wartungsaufwand.

Datenschutz

  • Herausforderung: Erfassung personenbezogener Daten durch Überwachungssysteme.

  • Lösung: Einführung von Datenschutzrichtlinien und Einschränkung der Datenverarbeitung.