Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Elektroakustische Notfallwarnsysteme im Einsatz

Facility Management: Elektrotechnik » Anwendungen » Gefahrenmeldeanlagen » Elektroakustische Notfallwarnsysteme

Elektroakustische Notfallwarnsysteme dienen dazu, im Ernstfall Menschen schnell und effektiv zu informieren und zu evakuieren

Elektroakustische Notfallwarnsysteme dienen dazu, im Ernstfall Menschen schnell und effektiv zu informieren und zu evakuieren

Die Priorität bei der Gestaltung und Umsetzung solcher Warnsysteme liegt auf dem Schutz von Menschenleben und materiellen Werten. Diese Systeme können gemäß den besonderen Bedürfnissen von Gebäuden und Infrastrukturen maßgeschneidert werden, um eine bestmögliche Sicherheit zu garantieren. Eine effektive Einbindung von elektroakustischen Notfallwarnsystemen in ein umfassendes Sicherheitskonzept ist unverzichtbar.

Elektroakustische Notfallwarnsysteme: Schnelle Warnung und Orientierung im Notfall

Elektroakustische Notfallwarnsysteme

Um in der Vielfalt der Warenwarnsysteme keine Verwirrung aufkommen zu lassen, wird an dieser Stelle auch auf das Elektronotfallwarnsystem (ENS) kurz eingegangen. Es zeigt nur geringfügige Unterschiede im Aufbau und in der Funktionsweise im Vergleich zu den Sprachalarmanlagen. Das ENS verfügt ebenfalls über eine Zentrale, in der eingehende Audiosignale durch Mikrofone und Sprachspeicher verstärkt und auf die installierten Lautsprecherleitungen übertragen werden. Die Energieversorgung sollte selbstverständlich ebenso wie bei vergleichbaren Anlagen redundant ausgelegt sein.

Allerdings erfolgt die Steuerung des ENS nicht durch eine Brandmeldeanlage (BMA), und es kann auch für die Übertragung anderer Gefahrenmeldungen genutzt werden (wie zum Beispiel bei Explosionsgefährdungen oder in Chemieanlagen).

Seit 1999 existiert für ENS ebenfalls eine Norm, nämlich die DIN EN 60849 VDE 0828 Elektroakustische Notfallwarnsysteme, in der die erforderlichen Parameter für die akustische und elektrotechnische Seite der Anlage festgelegt sind.

Meldebereiche und Meldergruppen

Angenommen, die Anlage ist vergleichsweise unkompliziert und wurde mit Grenzwertlinientechnik ausgerüstet, dann ist sie in der Regel nicht in der Lage zu identifizieren, welcher spezifische Melder den Alarm ausgelöst hat. Stattdessen wird lediglich die betroffene Gruppe angezeigt, in der der Alarm aufgetreten ist.

Das bedeutet, der Planer hat für die einzelnen Räume die geeigneten Brandmelder

  • auszuwählen,

  • ihre Anzahl zu ermitteln

  • und ihre Lage festzulegen.

Unter den zuvor erklärten beschränkten Umständen bedeutet dies, dass die Melder so strukturiert werden müssen, dass eine sinnvolle Gruppierung von Bereichen und Gruppen entsteht. Diese Strukturierung ermöglicht es der Feuerwehr, den Brandherd schnell zu lokalisieren. Anders ausgedrückt, die Meldebereiche sollten stets benachbarte Räume innerhalb eines Geschosses umfassen. In Treppenhäusern, Schächten, Türmen usw. sind hingegen gruppenübergreifende Melder auch über Geschosse hinweg möglich.

Ein Meldebereich ist wie folgt eingegrenzt:

  • Er darf einen Brandabschnitt nicht überschreiten.

  • Er darf nicht größer sein als 1600 m².

  • Wenn ein Meldebereich über mehrere Räume geht, darf die Anzahl der Räume nicht größer als 5 sein, und deren Gesamtfläche nicht größer als 400 m².

  • Außerdem müssen die Räume benachbarte Zugänge haben.

In einer Meldegruppe dürfen sich entweder 10 Handfeuermelder oder maximal 32 (automatische) Brandmelder befinden.

Fallbeispiel zur Bildung von Meldebereichen und Meldergruppen

Bereichsaufteilung – Übersicht

Grundlegende Aufteilung der Produktionsbereiche und Räume.

Ein Unternehmen setzt sich aus den Räumen gemäß der Skizze zusammen. Die Anforderungen des Brandschutzkonzepts verlangen eine Brandmeldeanlage für die Produktionshalle 1 sowie den Büro- und Sozialtrakt (R1 bis R5).

Raumaufteilung mit Brandschutzwand

Farbige Bereichsabgrenzung

Visuelle Darstellung der Produktionsflächen mit Farbkodierung.

Zunächst wird der Sicherheitsbereich festgelegt (grüner Rahmen).

Meldebereiche und Meldergruppen Visualisierung

Detaillierte Alarmgruppen

Detaillierte Ansicht der Meldergruppen und Sicherheitsbereiche.

In Meldebereich 1 und 2 handelt es sich um eine offene Halle, in der die Arbeitsplätze gut einsehbar sind. Dies rechtfertigt die Zuweisung jeweils einer Meldergruppe. Die Räume 1-5 haben keine angrenzenden Zugänge. Sie werden auf zwei Meldergruppen aufgeteilt.

Dieses Vorgehen wird angewendet, wenn die Festlegung von Meldebereichen und -gruppen erforderlich ist. Im Bereich von Neubauprojekten sollte diese Aufgabe durch den Planer übernommen werden. Dennoch ist es wichtig, dass das Facility Management auch über dieses Wissen verfügt, insbesondere wenn erneute bauliche Anpassungen erforderlich werden.

Raumaufteilung mit Meldebereichen

Meldungsbereiche definiert

Gliederung der Meldungsbereiche mit spezifischen Grenzen.

Aufgrund der Größe des Sicherungsbereichs von über 1.600 m² müssen mehrere Meldebereiche (in diesem Fall 3) gebildet werden (dargestellt durch die rote Umrandung).

Objektspezifische Lösungen für Warnsysteme

Art des Objektes

Erläuterung

sehr kleine und einfache Objekte

Verkabelung der Melder im „Stich“. Jeder Stich ist eine Mel-degruppe. An diese können maximal 10 Handfeuermelder bzw. 32 automatische Melder angeschlossen werden. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, geht es nicht im Mix, son-dern nur einzeln. Angezeigt wird lediglich, an welcher Linie es brennt. Diese Linientechnik wird bis zu sechs Meldergrup-pen eingesetzt.

Mittlere und Großobjekte

Hier wird die Ringbustechnik verwendet. Die Verkabelung des Ringes beginnt an der Zentrale, führt von Melder zu Mel-der und vom letzten Melder zurück zur BMZ. Jeder Busteil-nehmer hat eine eigene Adresse.

Linien- und Ringbustechnik

Für den Anschluss der akustischen Signalgeber bestehen drei Möglichkeiten:

Verbindung Melder mit der BMZ

Netzwerktopologien Visualisiert

Vergleich zwischen Linien- und Ringbustechnik.

Grundsätzlich gibt es zwei Optionen für die Verbindung zwischen den Meldern (Handfeuermelder und automatische Melder) und der Brandmeldezentrale (BMZ). Die Wahl zwischen diesen beiden Möglichkeiten hängt von der Größe der Anlage ab.

  • Verkabelung im Stich mit Versorgung aus der BMZ

  • Verkabelung im Stich mit Versorgung aus abgesetzten Netzteilen

  • Verkabelung und Versorgung über den Ringbus.

Die Schaltkontakte für die Brandfallsteuerungen befinden sich meist direkt in der BMZ. (Auch in sogenannten Ringbuskopplern möglich).

Anforderungen an Leitungen vom Melder zur BMA

Die Verbindung der Melder und der BMA mit Leitungen ist abhängig von der Bauart der BMA.

Man unterscheidet grundsätzlich, wie oben ausgeführt, zwischen

  • sternförmigen Stichleitungen und

  • geschlossenen Ringleitungen.

Anforderungen für Brandmeldeanlagenleitungen

Installationsrichtlinien

Dokumentation der Alarm- und Sicherheitssysteme.

Wenn eine Brandmeldeanlage (BMA) aufgrund baurechtlicher Vorgaben erforderlich ist, ergibt sich, wie bereits zuvor erläutert, automatisch die Anforderung, dass die Funktionsfähigkeit der BMA im Falle eines Brands mindestens 30 Minuten aufrechterhalten werden muss. Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, müssen die nachfolgenden Prinzipien beachtet werden:

Gegebenheit/Anforderung

Erläuterung

Alarmaufgabe: Die BMA bzw. die Sprachanlage haben ▪ > 1 Geschoss ▪ > 1 Brandabschnitt ▪ > 1600 m² zu alarmieren

In diesem Fall muss die BMA oder die zugehörige Energieversorgung für diese Alarmeinrichtungen (gegebenenfalls auch für die vorhandene Sprachanlage) in einem eigenen Raum untergebracht werden, dessen Wände und Tür(en) F 30 haben. Die Bedingungen gelten auch als erfüllt, wenn die Anlage in einem Brandschutzgehäuse mit E 30 untergebracht ist.

Stichleitungen zu den akustischen Signalgebern bzw. Lautsprechern

Die Leitungen sind bis in den Versorgungsabschnitt mit einem Funktionserhalt von E 30 zu verlegen

Auf den Funktionserhalt im Brandfall kann verzichtet werden, …

…es in reine Meldeleitungen geht, die Leitungen sich ausschließlich in automatisch überwachten Räumen befinden, die Verkabelung im Ring erfolgt, Hin- und Rückleitungen brandschutztechnisch getrennt verlegt werden, und sich ein Trennelement in jedem Ringteilnehmer befindet.

Leitung von der BMZ zum Feuerwehranzeigetableau und die Leitungen zum Telefonhausanschluss

Sind stets in E 30 zu verlegen. Ausnahme: wenn sie sich direkt in der BMZ bzw. in einem angrenzenden Raum befinden.

Von außen ins Gebäude geführte Leitungen

müssen vor Überspannungen geschützt werden (beispielsweise gegen Blitzschutz)

Verwendung gemeinsamer Verteiler für Brandmeldeleitungen und Leitungen anderer Anlagen

In diesem Falle müssen die Klemmen für die Brandmeldeeinrichtung mit roter Farbe gekennzeichnet sein. Die Verwendung von Brandmeldeleitungen für andere Anlagen ist grundsätzlich untersagt, aber nicht vorgesehen.

Überspannungsschutz für Brandmeldesysteme

Strukturierte Kabelführung

Sichere und organisierte Kabelinfrastruktur.

Begriffe und Funktionen der Feuerwehrtechnik

Sicherheitsbestimmungen Details

Erklärung wichtiger Sicherheitsprotokolle.

Eine äußerst bedeutsame Informationsquelle für die Feuerwehr stellen die sogenannten Feuerwehr-Laufkarten dar. Diese laminierten, beidseitig farbig bedruckten Karten dienen dazu, den Feuerwehrkräften den Weg zum Brandbereich zu weisen.

Jeder Meldergruppe ist eine spezifische Feuerwehr-Laufkarte zugeordnet. Auf der Vorderseite ist in der Regel der Grundriss des Gebäudes dargestellt, auf dem der Weg von der Erstinformationsstelle bis zum entsprechenden Brandbereich eingezeichnet ist.

Feuerwehr Begriffe Tabelle

Abkürzung/Begriff

Erläuterung

FBF

Im Gehäuse des Feuerwehr-Bedienfeldes (FBF) sind die wichtigsten Anzeigen und Bedienfunktionen für alle Hersteller und Systeme gleich angeordnet.

Feuerwehr-Bedienfeld

Zeigt die einzelnen Übertragungseinrichtungen an. Siehe Beispielbild „Feuerwehr-Bedienfeld“ - so sind beispielsweise folgende Bedienfunktionen durch Leuchten gekennzeichnet: • Schaltung der akustischen Alarmierung • Schaltung der Brandfall-Steuerungen • Abschaltung der Übertragungseinrichtungen

FAT

Feuerwehr-Anzeigetableau (mit einem Klartext-Display, zeigt letzte Alarmmeldungen an)

FIBS

Feuerwehr-Informations- und BedienSystem • in öffentlichen Bereichen meist in roten Kasten • Dient erhält u. a. auch das Depot für die Feuerwehr Laufkarten.

FDS

Feuerwehr-Schlüsseldepot für den gewaltfreien Zutritt zum Gebäude, außerhalb des Gebäudes angeordneter Tresor mit dem Generalschlüssel. Vom Betreiber ist sicherzustellen, dass mit diesem Schlüssel alle außenliegenden und inneren Objekttüren geöffnet werden können. Hierfür sind objektspezifische und individuelle Absprachen mit der Feuerwehr sowie deren technische Maßnahmen, wie etwa ein Feuerwehrbedienfeld in der BMZ, erforderlich. Das FDS befindet sich z. B. in einer Nische im Erdgeschoss oder in einem Unterputzkasten hinter einer rückspringenden und überdachten Entnahme, ist das Depot meist mit der Wand oder dem Boden zu verankern und so gesichert, dass es nicht leicht aus dem Tresor zu schützen. Das Depot wird sabotageüberwacht. Im Brandfall entriegelt sich die äußere Klappe automatisch. Eine innere Tür kann mit der Feuerwehr geöffnet werden. Über dem FSD angebrachte Blitzleuchte signalisiert der Feuerwehr den Standort des Schlüsseldepots.

Feuerwehrperipherie

Feuerwehr-Bedienfeld

Zentrales Interface für Notfallsysteme.

Bei der Auseinandersetzung mit dem Thema Feuerwehrperipherie trifft man auf verschiedene spezifische Abkürzungen. Hierzu gehören unter anderem FBF, FAT, FIBS, FSD, FSE, Feuerwehr-Laufkarte und viele weitere. In der Tabelle sind die entsprechenden Abkürzungen und Begriffe mit kurzen Erklärungen aufgeführt.

Auf der Rückseite befindet sich (in etwas kleinerem Maßstab)

  • der überwachte Bereich

  • und die Lage der Brandmelder.

Je nach Gegebenheit befinden sich auf der Rückseite auch noch weitere wichtige Informati-onen wie zum Beispiel:

  • Zwischendeckenmelder

  • Melder im Doppelboden

  • Melder hinter Revisionsluke

  • explosionsgefährdeter Bereich

  • Zugang mit Schlüssel Nummer…

Brandfallsteuerungen

Moderne Brandmeldeanlagen (BMA) erfassen nicht alleinig Brände und leiten eine Alarmierung an die Feuerwehr ein. Dank ihrer leistungsstarken Hauptprozessoren können sie ebenso situationsabhängige Steuerbefehle erteilen. Ein gängiges Beispiel hierfür ist die Aktivierung der Rauch- und Wärmeabzüge.

Die folgende Übersicht zeigt idealtypische Brandfallsteuerungen:

  • Entriegelung des Schlüsseldepots und Anschalten der Blitzleuchte

  • Aussendung der Alarmsignale

  • Erteilung von Löschbefehlen

  • Evakuierungsbefehle für Aufzüge

  • Abschaltung von Lüftungsanlagen

  • Einschaltung der Entrauchung

  • Öffnung von Rauch- und Wärmeabzügen

  • Schließen von Brandschutztoren und Rauchschutztüren

  • Entriegelung von Fluchttüren

  • Sperrung der Gasversorgung des Gebäudes über Magnetventile.

Übersicht zur Brandfallsteuerung

Brandfallsteuerung Matrix

Steuerungsschema für Brandmelder im 20. OG.

In größeren Gebäuden erkennt und ermöglicht das System bei einem örtlich begrenzten Brandereignis, welche Bereiche zu alarmieren sind und welche Brandfallsteuerungen ausgeführt werden sollen. Es ist äußerst sinnvoll, den Bereich des Facility Managements bereits während der Planungsphase solcher lokalen Begrenzungen einzubeziehen, um später einen effizienten Betrieb zu gewährleisten. Es ist klar ersichtlich, dass eine solche Aufteilung von Anfang an vorgenommen werden sollte, um nicht den gesamten Betrieb stilllegen zu müssen. Dies erfordert jedoch ein kohärentes Betriebskonzept als Grundlage für die Planung. Diese Diskussion verdeutlicht, dass es auch hier, wie so oft, um die Abwägung von Aufwand und Nutzen geht. Übermäßig detaillierte Planung könnte zu einem komplexen Konzept führen, das potenziell eine hohe Fehlerquote und einen unnötig hohen Prüf- und Instandhaltungsaufwand aufweist.

Um dem Planer diese Optimierungsmöglichkeit zu bieten, ist es bereits in frühen Phasen wichtig zu wissen, wie der spätere Betrieb gestaltet werden soll. Das bedeutet, dass die Brandfallsteuerungen im Wesentlichen im Konzept der Brandmeldeanlage beschrieben sein sollten. Bei der Programmierung und Inbetriebnahme müssen die hier beschriebenen Funktionen den Melder- und Steuerungsgruppen zugeordnet werden. Auch hier ist die Zusammenarbeit mit dem Facility Management von großer Bedeutung, da die korrekte Erstellung der Bestandsdokumentation erforderlich ist, die über den bloßen Ausdruck einer Anlagenprogrammierung hinausgeht. Die Bestandsdokumentation muss so gestaltet sein, dass Steuerverknüpfungen für Mitarbeiter des Betreibers und Prüfer auf den ersten Blick ersichtlich sind. Es sollte klar sein, welche Steuerungen durch welchen Melder aktiviert werden. Dies ist besonders wichtig für Instandhaltung und Wartung. Eine solche Darstellung kann in Form einer Steuermatrix erfolgen. Die Abbildung oben zeigt einen Auszug aus einer Steuermatrix für ein Bürohochhaus, bei dem die Steuerung auf Etagebene erfolgt. Es gibt auch eine Aufteilung in vier Quadranten pro Etage. Die Branderkennung erfolgt über die Lüftungsanlage.

Während der Inbetriebnahme wird nicht nur die korrekte Zuordnung der Melder und Koppler geprüft. Die Abnahme umfasst auch die Überprüfung der gesamten Wirkprinzipkette, angefangen vom Melder bis hin zur Brandschutzeinrichtung. Nachdem die Inbetriebnahme im Kontext aller beteiligten Gewerke erfolgt ist, führt ein bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger eine umfassende Wirkprinzipprüfung durch. Sobald diese Abnahme erfolgt ist, kann die Zustimmung der unteren Bauaufsicht für die Inbetriebnahme des Objekts erteilt werden.

In einem Intervall von drei Jahren muss diese Wirkprinzipprüfung von einem Sachverständigen erneut durchgeführt werden. Diese Prüfung gilt als eigenständige Sachverständigenleistung und ist nicht Teil der Erstprüfung der Brandmeldeanlage. Ausnahmen gelten für kleinere und übersichtliche Anlagen.

Es ist erneut wichtig zu betonen, dass beim Umbau und der Modernisierung, die vom Facility Management geleitet werden, der Facility Manager Kenntnis von all diesen Zusammenhängen haben muss oder sich diese beschaffen sollte.

Prüfung der BMA durch Sachverständige

Wie im vorigen Abschnitt erwähnt wurde, ist es erforderlich, dass eine nach den Vorgaben des Baurechts geforderte Brandmeldeanlage vor der Inbetriebnahme von einem bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen auf ihre Effektivität und Betriebssicherheit geprüft wird. Die Beauftragung dieser Prüfung obliegt dem Bauherrn. Der Sachverständige hat Anspruch auf wichtige Unterlagen, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen.

Dies sind hauptsächlich:

  • die Baugenehmigung,

  • der genehmigte Brandschutznachweis

  • und die Anlagendokumentation.

Falls der Sachverständige bei seiner Prüfung erhebliche Defizite feststellt, müssen diese umgehend behoben werden. Die Behebung der Mängel muss durch den Sachverständigen bestätigt werden. (In einigen Bundesländern müssen solche Mängel der Bauaufsichtsbehörde gemeldet werden.) Bei weniger gravierenden Mängeln legt der Sachverständige eine Frist für deren Beseitigung fest. Nach Ablauf dieser Frist, jedoch spätestens nach dem dreijährigen Intervall, erfolgt eine erneute Überprüfung zur Feststellung der Mängelbeseitigung.

Instandhaltung von BMA

Die Informationen zur Brandmeldetechnik haben klar aufgezeigt, dass es sich bei diesem Bereich um eine besonders anspruchsvolle technische Anlage handelt. Dies unterstreicht die Tatsache, dass die langanhaltende Effektivität und Betriebssicherheit in erheblichem Maße von einer regelmäßigen und korrekten Instandhaltung abhängen.

Es ist zu beachten, dass die Aufgaben der Instandhaltung – dazu gehören regelmäßige Inspektionen, Wartung und gegebenenfalls notwendige Reparaturen – von speziell zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden müssen. Die Grundlage dafür bildet die DIN 14675 "Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb". In der Regel liegt die Verantwortung hierfür beim betrieblichen Facility Management. Wenn das Unternehmen nicht über entsprechend zertifiziertes Fachpersonal verfügt, sollte ein externes Unternehmen mit diesen Qualifikationen beauftragt werden.

Es wird empfohlen, eine jährliche Wartung durchzuführen. Diese sollte gemäß den Arbeitskarten und insbesondere nach den Vorgaben der VDMA 24 186 erfolgen.

Die wesentlichen Leistungen der Wartung sind

  • die Sichtprüfung der Anlage,

  • Überprüfung auf die Auslösung aller Melder,

  • die Prüfung der korrekten Anzeige am Feuerwehr-Bedienfeld,

  • der Funktionstest der Alarmierungseinrichtung,

  • der Funktionstest der Brandfallsteuerung,

  • die Erkennung der Störung,

  • die Störungsweiterleitung

  • und letztlich die Überprüfung der Sicherheitsstromversorgung. (Deren Akkus sind grundsätzlich alle vier Jahre zu erneuern.)

In der Fachliteratur wird gelegentlich der Begriff "vierteljährliche Inspektion" irrtümlich verwendet. Hierbei ist nicht die Inspektion gemäß VDMA 24 176 gemeint, sondern vielmehr Kontrollgänge, die von geschultem Personal durchgeführt werden. Diese dienen hauptsächlich dazu, zu überprüfen, ob es Verschmutzungen oder Beschädigungen an den Brandmeldekomponenten gibt. Zudem wird überprüft, ob die tatsächlichen Gegebenheiten mit den in den Bestandsdokumentationen festgehaltenen Informationen übereinstimmen. Der Begriff "Inspektion" sollte also insbesondere im Kontext des Brandschutzes nicht in irreführender Weise verwendet werden.

Brandmelder sind solide konstruiert und verfügen normalerweise über keine beweglichen Teile. Dies könnte einige Verantwortliche dazu verleiten, anzunehmen, dass sie wartungsfrei sind. Diese Annahme ist jedoch nur bedingt ratsam. Es ist auf jeden Fall wichtig, Verschleißerscheinungen abhängig von den jeweiligen Betriebsbedingungen zu erkennen.

Solche Verschleißerscheinungen erkennt man beispielsweise durch:

  • Verschmutzung der optischen Elemente,

  • Trübung der Kunststofflinsen und

  • helle Staubablagerungen in der matt schwarzen Messkammer von Streulichtmeldern.

Fristen für Melderaustausch

Melder Austauschfristen

Austauschrichtlinien für Brandmelder nach Jahren.

Ein gewisser Teil dieser manuellen Kontrollarbeit kann reduziert werden, indem Melder eingesetzt werden, die gewisse Verschleißerscheinungen selbstständig in gewissem Maße ausgleichen können. Dennoch wäre es unverantwortlich, die Inspektion zu vernachlässigen. Immerhin geht es darum, die Verantwortung wahrzunehmen, die mit der latenten Brandgefahr einhergeht. Die hier zuständige DIN 14675 legt in diesem Zusammenhang Folgendes fest:

Fristen für den Austausch der Melder

Erläuterung

Zusatz

5 Jahre

für automatische punktförmige Melder, wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann

ohne automatische Kalibriereinrichtungen oder Verschmutzungskompensation

8 Jahre

für automatische punktförmige Melder, wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann

mit Komponenten mit automatischen Kalibriereinrichtungen oder Verschmutzungskompensation zur Anzeige einer zu großen Abweichung

Theoretisch unbeschränkt

wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der jährlichen Prüfung mit einem vom Hersteller vorgegebenen Prüfverfahren nachgewiesen wurde

 

Wichtige Normen zu BMA

Normen für Brandschutz

Aktualisierte Vorschriften für Brandmeldeanlagen.

Für Personen, die sich über die Einrichtung von Brandmeldeanlagen und zusätzlich über die Produktion, Errichtung und Prüfung von Brandmeldeanlagen und ihren Bestandteilen informieren möchten, stehen zahlreiche Normen und Literaturquellen zur Verfügung. Die Informationsbeschaffung sollte mit den Normen beginnen, die in der baulichen Praxis als besonders bedeutsam erachtet werden.

Das sind:

  • DIN 14675 Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb. Diese Norm wird erstellt durch den FNFW (Normenausschuss Feuerwehrwesen). In ihr findet man Festlegungen für diePlanung, Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen und zur Aufschaltung peripherer Geräte. sowie für die Laufkarten.

  • VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall :Teil 1: Allgemeine Festlegungen Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen (BMA) Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung.