Leistungsbeschreibung Elektrotechnik
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Leistungsbeschreibung: Technische Betriebsführung und Instandhaltung von elektrotechnischen Anlagen
Unsere elektrotechnischen Anlagen und Systeme zur Energieversorgung und -verteilung (z. B. Nieder- und Mittelspannungsanlagen, elektrische Verteilungen, Not- und Sicherheitsstromversorgungen, Sicherheitsbeleuchtung, Blitz- und Überspannungsschutz, ortsfeste elektrische Installationen und elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3) sind ein unverzichtbarer Bestandteil der betrieblichen Infrastruktur. Ihre sichere Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit haben oberste Priorität, da Ausfälle oder Unfälle nicht nur die Betriebs- und Produktionsabläufe stören, sondern auch erhebliche Sicherheits-, Brand- und Haftungsrisiken nach BetrSichV, TRBS, DGUV-Regelwerk sowie den einschlägigen DIN-VDE- und DIN-EN-Normen mit sich bringen können.
Leistungsbeschreibung für elektrotechnische Anlagen
- Leistungsumfang
- Montage, Demontage, Umbau
- Erstinbetriebnahme inkl. gesetzlicher Prüfungen
- Prüfbuchführung je elektrotechnischer Anlage
- Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme
- Prüfungsumfang der Abnahme
- Wiederkehrende Prüfungen
- Mängelbeseitigung aus wiederkehrenden Prüfungen
- Jährliche Sicherheitsprüfung
- Außerordentliche Prüfung
- Sachverständigenprüfung gemäß BetrSichV
- Wiederholungsprüfung Elektrik
- Wartung und Inspektion
- Regelmäßige Wartung
- Planmäßige Wartung und Inspektion
- Antrieben und Notstromaggregaten
- Instandsetzung und Reparaturleistungen
- Dokumentation sämtlicher Maßnahmen
- Störungsbeseitigung / Notfalleinsatz inkl. Erstdiagnose
- Instandsetzung auf Regie
- Nachrüstung und Modernisierungen
- Leistungsumfang
- Hinweise
- Nachrüstung weiterer Komponenten
- Ersatzteilversorgung
- Energieeffizienz- Upgrades
- Nachhaltige Modernisierung durch Energieeinsparmaßnahmen
- Der Auftragnehmer berichtet über folgende Leistungskennzahlen
- Schulungs- und Einweisung
- Schulungsinhalte und Methodik
- Bewertung und Zertifizierung
- Integration von Arbeitsschutz und Umweltschutz
- Berichterstattung und Kommunikation
- Schulung für Elektrofachkräfte und elektrotechnisch
- Betriebsanweisung je elektrische Anlage
- Jährliche Unterweisung
- Ferndiagnose- und Remote-Serviceleistungen
- Das Dashboard soll mindestens folgende KPIs erfassen und darstellen:
- Intelligente Fernüberwachung und Zustandsanalyse
- Ferndiagnose/Telefonsupport
- Dokumentation
- Betriebsregel für Parallelbetrieb und Schaltkoordination
- Tägliche Sicht- & Funktionskontroll-Checklisten
- Prüf- und Fristenmanagement
Leistungsumfang und Aufgabenbeschreibung
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen dieses Loses die vollständige technische Betriebsführung und Instandhaltung aller im Vertrag erfassten elektrotechnischen Anlagen und Systeme des Auftraggebers (z. B. Niederspannungs- und Mittelspannungsanlagen, elektrische Verteilungen, Not- und Sicherheitsstromversorgungen, Sicherheitsbeleuchtung, Blitz- und Überspannungsschutz, ortsfeste elektrische Installationen und elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3). Dies umfasst sämtliche Aufgaben, die notwendig sind, um einen sicheren, gesetzeskonformen und störungsfreien Betrieb der elektrischen Energieversorgung und Installation entsprechend den einschlägigen Vorschriften (u. a. BetrSichV, TRBS, DGUV-Regelwerk, DIN VDE- und DIN EN-Normen) sicherzustellen.
Übernahme der Betreiberpflichten gemäß deutschem Recht
Eine zentrale Anforderung dieser Leistungsbeschreibung ist, dass der Auftragnehmer die Betreiberpflichten im Zusammenhang mit den elektrotechnischen Anlagen weitestmöglich übernimmt und im Auftrag des Anlagenbetreibers (Auftraggebers) erfüllt. In Deutschland obliegen einem Betreiber elektrischer Anlagen und Betriebsmittel umfangreiche Pflichten aus Gesetzen, Verordnungen und Regeln der Technik – z. B. zur sicheren Bereitstellung, Prüfung (insbesondere wiederkehrende Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100), Instandhaltung, Dokumentation, Organisation sowie zum sicheren Betrieb und Schalten der Anlagen. Durch diesen Vertrag wird die operative Umsetzung dieser Pflichten auf den Auftragnehmer übertragen. Die letztendliche Verantwortung des Betreibers bleibt unberührt; der Auftraggeber nimmt die Auswahl und Überwachung des Auftragnehmers sorgfältig vor (u. a. gemäß VDI 3810 und DIN VDE 0105-100 zur Organisation des Betriebs elektrischer Anlagen), während der Auftragnehmer vertraglich und faktisch die Erfüllung der delegierten Aufgaben übernimmt.
Konkret bedeutet dies u.A.:
Sicherstellung der Arbeitssicherheit und Rechtskonformität: Der Auftragnehmer führt alle Leistungen so aus, dass die elektrische Sicherheit jederzeit gewährleistet ist und alle einschlägigen Vorgaben (u. a. BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0100/0105, TRBS) eingehalten werden. Er betreibt die elektrischen Anlagen nur in geprüftem, sicherem Zustand, adressiert festgestellte Mängel unverzüglich und richtet seine Organisation darauf aus, elektrische Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsmanagement: Der Auftragnehmer setzt die vom Auftraggeber erstellte Gefährdungsbeurteilung für elektrische Anlagen in der Praxis um, hält sie gemäß TRBS 1111 aktuell und beachtet alle dort definierten Schutzmaßnahmen, Prüffristen und Schaltvorgaben. Neue Risiken (z. B. durch geänderte Betriebsweisen oder wiederkehrende Fehlbedienungen) meldet er dem Auftraggeber und unterstützt bei der Anpassung der GBU. Er schult sein Personal in Betriebs- und Sicherheitsanweisungen und stellt die Einhaltung der „Fünf Sicherheitsregeln“ nach DIN VDE 0105-100 sicher.
Organisation der Prüf- und Instandhaltungsverpflichtungen: Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Organisation der vorgeschriebenen Prüfungen und Instandhaltungen nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3. Er plant, terminiert und führt u. a. wiederkehrende Prüfungen nach DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0701-0702 sowie Funktionsprüfungen von Not- und Sicherheitsstromversorgungen und Sicherheitsbeleuchtungen durch und überwacht alle Fristen. Der Auftraggeber gibt nur erforderliche Stillstandszeiten frei und erhält jederzeit Einsicht in Planungen und Nachweise.
Fachkundige Auswahl der Prüfer und Fachkräfte: Der Auftragnehmer setzt ausschließlich qualifizierte Elektrofachkräfte, elektrotechnisch unterwiesene Personen und befähigte Personen nach TRBS 1203 (elektrische Gefährdungen) ein. Er stellt sicher, dass für spezielle Prüfungen und Sachverständigenleistungen geeignetes Personal bzw. externe Prüfsachverständige beauftragt werden und hält alle Qualifikations- und Fortbildungsnachweise aktuell vor.
Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten im Umfeld elektrischer Anlagen, insbesondere beim sicheren Zugang zu Schalt- und Technikräumen, bei Warn- und Verbotsschildern, Abdeckungen und Verriegelungen. Im Rahmen seiner Rundgänge kontrolliert er Schutzeinrichtungen, Kennzeichnungen sowie Flucht- und Rettungswege und meldet erkannte Mängel mit Handlungsvorschlag.
Übernahme der Melde- und Aufbewahrungspflichten: Der Auftragnehmer führt alle relevanten Prüf-, Mess- und Schaltprotokolle, archiviert diese für die vorgeschriebenen Fristen im Auftrag des Betreibers und hält sie für Behörden- oder BG-Prüfungen bereit. Bei meldepflichtigen Ereignissen und Unfällen nach BetrSichV und DGUV-Regelwerk unterstützt er den Auftraggeber durch Bereitstellung der Unterlagen und fachliche Erläuterungen.
Beratung in Betreiberfragen: Der Auftragnehmer beobachtet Änderungen in relevanten Regelwerken (TRBS, DGUV, DIN VDE/DIN EN) und informiert den Auftraggeber über notwendigen Anpassungsbedarf, z. B. bei Prüfintervallen oder Nachrüstpflichten (etwa Überspannungsschutz oder Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen). Er berät den Auftraggeber zudem bei Planung, Umbau und Beschaffung elektrischer Anlagen hinsichtlich Konformität, CE-Kennzeichnung und Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100.
Hinweis:
In Summe fungiert der Auftragnehmer als verlässlicher Partner, der dem Auftraggeber den Großteil der praktischen Betreiberverantwortung für die elektrischen Anlagen abnimmt.
Durch die Delegation gemäß VDI 3810 sowie unter Beachtung von BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100 konzentriert sich der Auftraggeber auf Rahmenvorgaben und Kontrolle, während der Auftragnehmer das Tagesgeschäft der Instandhaltung und Prüfungen übernimmt. Der Auftragnehmer berichtet transparent; der Auftraggeber nutzt Stichproben, Reporting und Audits, um seiner Letztverantwortung nachzukommen.
Durch die vertragliche Fixierung der Leistungen ist eindeutig geregelt, welche Aufgaben der Auftragnehmer im Bereich der elektrischen Energieversorgung und Installation übernimmt und dass er für deren ordnungsgemäße, normkonforme Ausführung haftet. So werden Haftungsrisiken für den Auftraggeber reduziert, während der Auftragnehmer sein elektrotechnisches Fachwissen einbringt, um einen sicheren, rechtskonformen und effizienten Betrieb der elektrischen Anlagen sicherzustellen.
Montage einer elektrotechnischen Anlage
Diese Leistung umfasst die fachgerechte Montage einer neuen elektrotechnischen Anlage (z. B. NS-/MS-Schaltanlage, Notstrom-/USV-Anlage, Sicherheitsbeleuchtung) durch qualifizierte Elektrofachkräfte. Schalt- und Verteileranlagen werden montiert, Kabel und Stromschienen verlegt und angeschlossen, Schutz-, Mess- und Steuergeräte installiert sowie Erdung und Potentialausgleich ausgeführt. Abschließend erfolgt die Erstprüfung und Inbetriebnahme mit Funktions- und Sicherheitsprüfung nach DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 3.
Demontage einer elektrotechnischen Anlage
Diese Leistung umfasst den sicheren Rückbau einer bestehenden elektrotechnischen Anlage. Die Anlage wird allpolig abgeschaltet, gegen Wiedereinschalten gesichert (Lockout/Tagout) und Spannungsfreiheit nach DIN VDE 0105-100 („Fünf Sicherheitsregeln“) geprüft. Schaltanlagen, Verteilungen, Kabel- und Stromschienensysteme werden kontrolliert demontiert, ohne die Bausubstanz zu beschädigen. Wiederverwendbare Komponenten werden schonend behandelt und gekennzeichnet; Entsorgung und Verwertung sind nicht enthalten und gesondert zu vereinbaren.
Umbau/Versetzung einer elektrotechnischen Anlage
Diese Leistung umfasst die Änderung oder Versetzung einer bestehenden elektrotechnischen Anlage (z. B. Erweiterung von Schaltfeldern, Austausch von Schutzgeräten, Anpassung von Steuerungen, Versetzen von Verteilungen). Bestehende Komponenten werden demontiert, angepasst oder ersetzt und normgerecht wieder montiert. Nach Abschluss werden Funktion und Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen (z. B. automatische Abschaltung, RCD-Funktion, Kurzschluss- und Überlastschutz) nach DIN VDE und DGUV Vorschrift 3 geprüft. Bei prüfpflichtigen Änderungen im Sinne BetrSichV § 3 und § 14 ist eine gesondert zu beauftragende Abnahmeprüfung erforderlich.
Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung oder Modernisierung
Diese Leistung umfasst die Prüfung einer elektrotechnischen Anlage nach wesentlicher Änderung oder Modernisierung gemäß BetrSichV § 14, DGUV Vorschrift 3 und TRBS 1201. Eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 führt Sichtprüfungen, Erprobungen und Messungen nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 (u. a. Schleifenimpedanz, Isolationswiderstand, RCD-Prüfung, Funktionsprüfung von Schutz- und Steuertechnik) durch. Das Ergebnis wird in einem Prüfbericht dokumentiert, Kennzeichnungen/Plaketten und Prüfbuch werden aktualisiert; erforderliche Anpassungen der Gefährdungsbeurteilung und Prüffristen werden abgeleitet.
Inbetriebnahme der elektrotechnischen Anlage (Erstinbetriebnahme)
Die Erstinbetriebnahme einer neu montierten elektrotechnischen Anlage (z. B. NS-/MS-Schaltanlage, Notstrom-/USV-Anlage, Sicherheitsbeleuchtung, Unterverteilungen) beinhaltet die fachkundige Prüfung, Messung und Justierung aller Schutz-, Schalt- und Steuerfunktionen nach der Montage. Ziel ist es, die elektrische Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Anlage gemäß DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 sicherzustellen, indem alle Komponenten technisch einwandfrei funktionieren.
Hinweise:
Die Inbetriebnahme erfolgt erst nach erfolgreicher Montage der elektrotechnischen Anlage und noch vor der offiziellen Abnahme bzw. Übergabe an den Betreiber.
Sie umfasst insbesondere die vorgeschriebene Erstprüfung (Sichtprüfung, Erprobung und Messungen) nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100; etwaige letzte Anpassungen oder Korrekturen können dabei unmittelbar vorgenommen werden.
Das Betriebspersonal kann bei der Inbetriebnahme anwesend sein, um eine erste Einweisung in die Funktionen, Schaltzustände und Bedienung der Anlage zu erhalten.
Voraussetzung für die Erstinbetriebnahme ist, dass alle bauseitigen Anschlüsse (z. B. Einspeisung, Erdung, Potentialausgleich, Steuerleitungen) fertiggestellt, geprüft und betriebsbereit sind.
Wichtig: Die gesetzlich oder behördlich erforderliche Abnahmeprüfung durch einen Sachverständigen bzw. eine zur Prüfung befähigte Person (z. B. bei Sicherheitsstromversorgungen oder besonderen Anlagen) ist nicht Bestandteil dieser Leistung und wird separat durchgeführt (siehe unten).
Teilnahme an der Erstinbetriebnahme: Sie umfasst im Wesentlichen folgende Schritte und Prüfungen:
Teilnahme an Funktionsprüfung und Einstellungen: Begleitung der Funktionsprüfung und Parametrierung aller Schutz-, Schalt- und Steuerfunktionen der elektrotechnischen Anlage nach der Montage (z. B. Zuschalt-/Abschaltfunktionen, Verriegelungen, Melde- und Signalfunktionen), um die normgerechte Funktion gemäß DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 sicherzustellen.
Teilnahme an Probelauf mit Lastprüfung: Begleitung des Probelaufs der Anlage unter realen Betriebsbedingungen, inklusive Funktions- und Belastungsprüfungen ausgewählter Einspeisungen und Stromkreise (z. B. Lasttests von Notstrom-/USV-Anlagen oder Hauptabgängen), zur Überprüfung des sicheren Betriebsverhaltens.
Teilnahme an Einstellung des Überlast- und Kurzschlussschutzes: Kontrolle und ggf. Anpassung der Einstellwerte von Überstrom-, Kurzschluss- und Unterspannungsschutz (z. B. Schutzrelais, Leistungsschalter, Sicherungen), damit alle Stromkreise nur innerhalb der vorgesehenen Belastungs- und Schutzgrenzen betrieben werden.
Teilnahme an Überprüfung auf Einsatzzweck: Kontrolle, ob die elektrotechnische Anlage für den vorgesehenen Einsatzzweck und das Betriebsumfeld geeignet ist (z. B. Bemessungsleistung, Selektivität, Schutzart/IP-Schutz, Umgebungsbedingungen) und dort sicher betrieben werden kann.
Teilnahme an Feinjustierung aller Komponenten: Test und Feinabstimmung aller relevanten Komponenten wie Schaltgeräte, Antriebe, Schutz- und Steuergeräte, Not-Aus- und Verriegelungseinrichtungen, um ein sicheres, zuverlässiges und bedienerfreundliches Betriebsverhalten sicherzustellen.
Prüfbuchführung je elektrotechnischer Anlage (Einrichten, Führen und Nachweise)
Für jede relevante elektrotechnische Anlage (z. B. NS-/MS-Schaltanlagen, Notstrom-/USV-Anlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, größere Unterverteilungen) wird ein Anlagen- bzw. Prüfbuch eingerichtet und kontinuierlich gepflegt – in Papierform oder digital (z. B. im CAFM-System). Darin werden sämtliche nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100 vorgeschriebenen Prüfungen dokumentiert, z. B. Erstprüfungen, wiederkehrende Prüfungen, außerordentliche Prüfungen nach Ereignissen oder Änderungen sowie elektrische Schutzmaßnahmenprüfungen. Alle Einträge enthalten mindestens Datum, Art der Prüfung, Prüfer, Ergebnis, festgestellte Mängel und Maßnahmen zu deren Beseitigung. So entsteht eine lückenlose Prüfhistorie, aus der technische Zustand, Nutzung und Instandhaltungsverlauf der Anlage nachvollziehbar sind; externe Prüfer und Aufsichtsorgane können sich jederzeit ein Bild vom Prüf- und Wartungszustand machen.
Die Dokumentation der Prüfergebnisse ist für elektrische Anlagen rechtlich verpflichtend: BetrSichV (§§ 3, 6, 14), DGUV Vorschrift 3 (§§ 5, 6) sowie DIN VDE 0105-100 fordern eine nachvollziehbare Aufzeichnung der durchgeführten Prüfungen. Ein Anlagen- bzw. Prüfbuch ist hierfür das praxisübliche Instrument. Mit dieser Leistung wird der Betreiber von der administrativen Führung entlastet – der Dienstleister übernimmt das fortlaufende Eintragen aller Prüfberichte, Wartungsnachweise und behördlich geforderten Dokumentationen sowie die systematische Mängelverfolgung (inkl. Fristenkontrolle und Erinnerung an fällige Maßnahmen). Dadurch ist das Unternehmen jederzeit in der Lage, gegenüber Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörden die Einhaltung der Prüfpflichten nachzuweisen.
Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme
Bevor eine neue elektrotechnische Anlage erstmals offiziell in Betrieb genommen werden darf, muss sie einer Abnahmeprüfung vor der ersten Inbetriebnahme unterzogen werden. Diese Prüfung wird gemäß BetrSichV § 14, DGUV Vorschrift 3 sowie DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 von einer zur Prüfung befähigten Person nach TRBS 1203 (elektrische Gefährdungen) und – sofern bauordnungsrechtlich oder behördlich gefordert – von einem Prüfsachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA) durchgeführt. Dabei werden die korrekte Errichtung der Anlage, alle sicherheitsrelevanten Funktionen (Schutzmaßnahmen, Abschaltbedingungen, RCD-Funktion etc.), die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sowie die Vollständigkeit der technischen Dokumentation umfassend geprüft und in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert, das Grundlage für die Freigabe zur ersten Inbetriebnahme ist.
Inhalte der Abnahmeprüfung sind unter anderem:
Dokumenten- und Unterlagenprüfung: Überprüfung aller elektrotechnischen Unterlagen (z. B. Anlagen- und Schaltpläne, Schutz- und Einstelldaten, Bedienungsanleitungen, Konformitätserklärungen, Anlagen-/Prüfbuch) auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Übereinstimmung mit der ausgeführten Anlage.
Visuelle und funktionale Inspektion: Sicht- und Funktionsprüfung der installierten elektrischen Anlage (z. B. Schaltanlagen, Verteilungen, Kabel- und Stromschienensysteme), inklusive Kontrolle von Beschriftungen, Aderkennzeichnungen, IP-Schutzarten, Erdungs- und Potentialausgleichsverbindungen sowie mechanischen Befestigungen auf ordnungsgemäßen Zustand und fachgerechte Ausführung.
Belastungstest und Funktionsprüfung unter Last: Durchführung geeigneter Funktions- und Lasttests (z. B. Zuschalt- und Abschaltversuche, Probelauf von Notstrom-/USV-Anlagen unter definierter Last, Prüfung ausgewählter Abgänge unter Nennlast), um Spannungsqualität, Selektivität und das sichere Betriebsverhalten der Anlage nachzuweisen.
Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen: Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z. B. Leistungsschalter, Sicherungen, Schutzrelais, RCDs, Not-Aus- und Verriegelungseinrichtungen, Melde- und Überwachungseinrichtungen) auf korrekte Auswahl, richtige Einstellung und fehlerfreie Funktion, einschließlich erforderlicher Messungen nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100.
Einhaltung von Vorschriften: Bewertung, ob die elektrische Anlage den aktuell geltenden Regeln der Technik (insbesondere DIN VDE/DIN EN), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der DGUV Vorschrift 3 sowie weiteren einschlägigen technischen Regeln entspricht.
Abschluss und Dokumentation: Formeller Abschluss der Prüfung mit Abnahme der Anlage bei positivem Ergebnis. Die Anlage wird für den Betrieb freigegeben; eine geeignete Prüfkennzeichnung (z. B. Prüfplakette oder Kennzeichnung im Schaltschrank) wird gut sichtbar angebracht und ein Eintrag der Prüfung im Anlagen-/Prüfbuch vorgenommen. Anschließend erfolgt die Übergabe der Anlage an den Betreiber mit allen Prüf- und Messprotokollen sowie ggf. aktualisierter Anlagendokumentation.
Hinweise:
Der Auftragnehmer (z. B. der Lieferant der elektrotechnischen Anlage oder das Elektroinstallationsunternehmen) organisiert die Abnahmeprüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 bzw. – soweit gefordert – durch einen geeigneten Prüfsachverständigen in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Die Abnahmeprüfung vor Erstinbetriebnahme ist eine zwingende Voraussetzung für den ersten produktiven Betrieb der elektrotechnischen Anlage. Sie muss zudem nach wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen (z. B. Leistungsänderungen, Umbauten an Schaltanlagen, Austausch zentraler Schutz- oder Schaltgeräte) erneut durchgeführt werden, um die elektrische Sicherheit gemäß BetrSichV § 14 und DGUV Vorschrift 3 nachzuweisen.
Idealerweise erfolgt die erforderliche Abnahme direkt im Anschluss an die interne Erstinbetriebnahme und die normgerechte Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100. Dadurch können festgestellte Mängel zeitnah behoben und die Anlage unmittelbar nach erfolgreicher Abnahme in Betrieb genommen werden.
Im Leistungsumfang dieser Position sind die Erstellung des Prüfprotokolls sowie die Aushändigung aller relevanten Bescheinigungen/Zertifikate (z. B. Abnahmebericht, Messprotokolle) an den Betreiber enthalten. Der Betreiber erhält damit alle erforderlichen Nachweise über die durchgeführte Abnahmeprüfung.
Vom Prüfsachverständigen bzw. von der befähigten Person während der Abnahmeprüfung gegebene Hinweise, festgestellte Mängel oder Auflagen sind vom Auftragnehmer umzusetzen. Erforderliche Nachbesserungen oder eine erneute Prüfung nach Mängelbeseitigung sind gesondert zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren.
Übergabe und Schulung
Vor der Abnahme stellt der Auftragnehmer eine vollständige Übergabedokumentation für die elektrotechnischen Anlagen und das zugehörige Leit- bzw. Monitoringsystem bereit. Sie umfasst u. a. Anlagen- und Netzarchitektur (Einspeisungen, Verteilungen, Schutzkonzept), Geräte- und Messstellenlisten, Einstellwerte der Schutz- und Überwachungsgeräte, Schalt- und Alarmablaufpläne sowie Betriebs- und Wartungschecklisten. Darüber hinaus führt der Auftragnehmer eine Schulung für das Facility-Management- und Betriebspersonal durch. Diese beinhaltet u. a. die Bedienung des Leit-/Monitoringsystems bzw. Energiemanagementsystems, das strukturierte Vorgehen bei Störmeldungen und Alarmen, Grundlagen der sicheren Anlagenbedienung nach DIN VDE 0105-100 sowie Basiswissen zur Systemwartung und einfachen Fehlerdiagnose. Nutzer- und Wartungshandbücher, aktuelle Stromlauf- und Übersichtspläne sowie Betriebsanweisungen nach BetrSichV/DGUV werden übergeben, ebenso Notfall- und Abschaltpläne (z. B. bei Ausfall der Leittechnik oder des Monitoringsystems). Damit ist das FM-Personal in der Lage, die elektrischen Anlagen und das Monitoringsystem selbstständig zu bedienen und im Bedarfsfall erste sichere Maßnahmen einzuleiten.
Abnahme und kontinuierliche Verbesserung
Nach der Implementierung führen Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam Abnahmetests (z. B. Werks- und Standortabnahmen FAT/SAT) durch, um Funktion, Sicherheit und Normkonformität der elektrotechnischen Anlage und des Monitoringsystems zu bestätigen. Laufende Betriebsdaten (z. B. Lastgänge, Stör- und Ereignismeldungen) und Anwenderfeedback werden genutzt, um die Instandhaltungsstrategie, Schalt- und Schutzkonzepte sowie ggf. eingesetzte Auswerte- und Analysemodelle kontinuierlich zu optimieren. Anpassungen von Parametern (z. B. Schutzeinstellwerte, Alarmgrenzen, Meldestrukturen) erfolgen in abgestimmten Zyklen und unter Beachtung der einschlägigen Regeln (u. a. DIN VDE 0105-100, TRBS 1112), basierend auf Auswertungen der Betriebs- und Störhistorie. Dieser Verbesserungsprozess stellt sicher, dass Verfügbarkeit und Effizienz der elektrischen Anlagen fortlaufend steigen und neue Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb zeitnah in Betrieb und Wartung einfließen.
Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen
Neben der laufenden Wartung fallen insbesondere gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Diese Prüfungen sind unabdingbar, um die Anforderungen der BetrSichV, der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (insbesondere TRBS 1201) sowie der DGUV Vorschrift 3 und der einschlägigen DIN-VDE-Normen (z. B. DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702) zu erfüllen und die elektrische Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Organisation, Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation aller hierfür erforderlichen Prüfungen einschließlich Fristenüberwachung, Mängelverfolgung und Bereitstellung prüffähiger Nachweise für Behörden, Berufsgenossenschaften und interne Audits.
Dazu zählen insbesondere:
Erstprüfung vor Inbetriebnahme: Für jede neue oder wesentlich geänderte elektrische Anlage bzw. jedes elektrische Betriebsmittel ist vor der ersten Inbetriebnahme eine Abnahmeprüfung gemäß § 14 BetrSichV in Verbindung mit DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 durchzuführen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass diese Erstprüfung von einer hierzu befugten Stelle oder einer befähigten Person nach TRBS 1203 mit elektrotechnischer Qualifikation durchgeführt wird; bei überwachungsbedürftigen Anlagen wird eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) eingebunden. Geprüft werden insbesondere die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen (z. B. nach DIN VDE 0100-410), die Funktion der Schutzeinrichtungen (RCD/LS, Not-Aus) sowie alle vorgeschriebenen Messungen und Erprobungen. Die Ergebnisse werden in einem Prüf- bzw. Inbetriebnahmeprotokoll dokumentiert und nachvollziehbar in der Anlagendokumentation abgelegt.
Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen): Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß § 14 BetrSichV, TRBS 1201, DGUV Vorschrift 3 sowie den einschlägigen DIN-VDE-Normen (u. a. DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702) in festgelegten Intervallen geprüft werden. Die Prüffristen werden auf Basis der Gefährdungsbeurteilung, der Nutzung und der Herstellerangaben festgelegt (z. B. bis max. 4 Jahre für ortsfeste Anlagen, deutlich kürzere Intervalle für ortsveränderliche Betriebsmittel). Der Auftragnehmer führt einen Prüfplan mit Fristenüberwachung, beauftragt befähigte Personen nach TRBS 1203 bzw. externe Prüforganisationen bei Bedarf und stellt sicher, dass alle Prüfungen vollständig dokumentiert und Mängel bis zur Beseitigung nachverfolgt werden.
Details
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Leitungen: Der Auftragnehmer führt die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Verlängerungsleitungen gemäß BetrSichV, TRBS 1201, DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701-0702 in den festgelegten Intervallen durch. Er führt ein Verzeichnis aller Betriebsmittel, integriert die Prüftermine in den Prüfplan, kennzeichnet geprüfte Geräte (z. B. Prüfplakette) und dokumentiert alle Ergebnisse. Mangelhafte oder unsichere Betriebsmittel werden unverzüglich außer Betrieb genommen und dem Auftraggeber zur Entscheidung über Reparatur oder Ersatz gemeldet.
Koordination behördlicher Prüfungen: Sind behördliche Abnahmen oder Prüfungen elektrischer Anlagen gesetzlich vorgeschrieben oder von der Aufsichtsbehörde angeordnet (z. B. besondere Betriebsstätten, Ex-Bereiche, Hochspannungsanlagen, Prüfungen nach Stromunfällen), unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Terminierung, Vorbereitung der Unterlagen und prüfbereiter Bereitstellung der Anlage und begleitet die Prüfungen fachkundig.
Nachweisführung und Prüfbescheinigungen: Für jede gesetzlich vorgeschriebene Prüfung wird vom Auftragnehmer eine schriftliche Prüfbescheinigung (Prüfbericht, Prüfprotokoll, Abnahmeprotokoll) erstellt bzw. eingeholt, die mindestens Prüfumfang, Ergebnisse, festgestellte Mängel und eine eindeutige Bewertung der Betriebssicherheit enthält und vom Prüfenden unterschrieben ist. Alle Prüfberichte werden dem Auftraggeber übergeben und in der elektrotechnischen Prüfdokumentation (z. B. Anlagenprüfbuch, Prüfverzeichnis, CAFM-System) abgelegt, sodass die Einhaltung aller Pflichten nach BetrSichV, TRBS und DGUV Vorschrift 3 nachweisbar ist.
Mängelbeseitigung aus wiederkehrenden Prüfungen
Etwaige Mängel, die bei der wiederkehrenden Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel festgestellt werden, sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu dokumentieren und dem Auftraggeber zu melden. Kritische Sicherheitsmängel (z. B. unzulässige Messwerte der Schutzmaßnahmen, beschädigte Isolierungen, funktionslose Schutz- oder Abschaltorgane, Brand- oder Stromschlaggefahr) führen dazu, dass die betroffenen Anlagenteile oder Betriebsmittel sofort außer Betrieb zu nehmen sind, bis die Instandsetzung erfolgt ist. Der Auftragnehmer bewertet solche Mängel umgehend, leitet erforderliche Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr ein (z. B. Abschaltung, Sicherung gegen Wiedereinschalten, Absperren des Gefahrenbereichs, Betriebs- bzw. Lastbeschränkung) und stimmt mit dem Auftraggeber einen Plan zur zeitnahen und normgerechten Mängelbeseitigung ab. Alle Maßnahmen und Nachprüfungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
Außerordentliche Prüfungen:
Zusätzlich zu den regelmäßigen Prüfungen übernimmt der Auftragnehmer auch die Organisation und Durchführung außerordentlicher Prüfungen nach besonderen Ereignissen. Gemäß § 14 Abs. 3 BetrSichV, TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 sind elektrische Anlagen außerplanmäßig zu prüfen, wenn Ereignisse eintreten, die die Sicherheit beeinflussen können (z. B. Änderungen oder Erweiterungen der Anlage, Umbauten, Unfälle oder Beinaheunfälle mit elektrischem Strom, Brandereignisse, längere Stillstandszeiten, Überschwemmungen oder mechanische Beschädigungen). Der Auftragnehmer initiiert in solchen Fällen eine zusätzliche Prüfung durch eine befähigte Person, legt gemeinsam mit dem Auftraggeber den Prüfumfang fest und stellt sicher, dass die Anlage erst nach positiver Bewertung der Betriebssicherheit wieder freigegeben wird.
Solche Ereignisse sind u. A.:
Unfälle oder Schadensfälle im Zusammenhang mit den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (z. B. Stromunfälle mit Personen- oder Sachschäden, Lichtbogenkurzschlüsse, Brände in Verteilungen oder Kabeltrassen infolge elektrischer Fehler).
Außergewöhnliche Vorkommnisse wie elektrische Überlastungen oder Kurzschlüsse (z. B. wiederholtes Auslösen von Schutzeinrichtungen, thermische Überbeanspruchung von Leitungen, Schaltgeräten oder Transformatoren), äußere Einwirkungen wie Blitzschlag, Überspannungen, Überflutungen oder starke Verschmutzungen, die zu möglichen Beschädigungen geführt haben können.
Wesentliche Änderungen an der elektrischen Anlage oder ihrer Umgebung, etwa Umbauten, Erweiterungen oder Änderungen des Schutzkonzeptes, der Netzform oder des Einspeisepunktes, der Austausch zentraler Komponenten (z. B. Hauptverteilungen, Schaltgeräte, Transformatoren, RCD-/LS-Schutzorgane) oder das Umsetzen von Verteilungen und Schaltanlagen an einen anderen Ort.
Hinweis:
In diesen Fällen organisiert der Auftragnehmer unverzüglich die erforderliche außerordentliche Prüfung.
Die Prüfung ist vor der Wiederinbetriebnahme der betroffenen elektrischen Anlage bzw. der betroffenen Betriebsmittel durchzuführen. Je nach Schwere des Ereignisses und gesetzlichen Vorgaben wird diese Prüfung durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 (Elektrofachkraft) oder – bei schweren Unfällen mit Personen- oder größerem Sachschaden – durch einen Sachverständigen bzw. eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) vorgenommen. Der Umfang der außerordentlichen Prüfung richtet sich nach dem Ereignis und reicht von der gezielten Überprüfung betroffener Anlagenteile (z. B. nach einem Kurzschluss oder Brandereignis gezielte Prüfung der betroffenen Verteilungen, Leitungen und Schutzorgane) bis zur vollständigen Wiederholungsprüfung einschließlich aller erforderlichen Messungen nach DIN VDE 0105-100 und ggf. Funktionsprüfungen unter Betriebsbedingungen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Komponenten sorgfältig begutachtet werden. Beispielsweise sind nach Überlast oder Überhitzung alle betroffenen Leitungen, Schaltgeräte und Verteilungen auf thermische Schäden zu prüfen, nach einem Stromunfall sind Schutzmaßnahmen, Abschaltbedingungen und Not-Halt-/Not-Aus-Einrichtungen auf einwandfreie Funktion zu testen. Alle Ergebnisse sind detailliert zu dokumentieren. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt erst, wenn die außerordentliche Prüfung keine sicherheitsrelevanten Mängel mehr feststellt bzw. festgestellte Schäden fachgerecht instand gesetzt und nachgeprüft wurden.
Jährliche Sicherheitsprüfung (DGUV V3-Prüfung) der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
Diese Leistung umfasst die wiederkehrende Sicherheitsüberprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, häufig als DGUV V3-Prüfung bezeichnet. Eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 (Elektrofachkraft) führt mindestens einmal jährlich – oder gemäß Gefährdungsbeurteilung festgelegten Intervallen – eine systematische Sicht-, Funktions- und Messprüfung aller sicherheitsrelevanten Anlagenteile durch. Im Rahmen dieser Prüfung werden u. a. Haupt- und Unterverteilungen, Schalt- und Schutzgeräte, RCD-/LS-Schutzorgane, Not-Halt-/Not-Aus-Kreise, Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Potentialausgleichs- und Schutzleitersysteme auf ordnungsgemäßen Zustand, Kennzeichnung und Funktion geprüft. Die Prüfung erfolgt gemäß den einschlägigen DIN-VDE-Normen (insbesondere DIN VDE 0105-100 für elektrische Anlagen und DIN VDE 0701-0702 für ortsveränderliche Betriebsmittel) und umfasst die erforderlichen Messungen (z. B. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Auslösezeiten von Schutzorganen). Auch die Vollständigkeit und Aktualität der elektrotechnischen Dokumentation (z. B. Schaltpläne, Prüfprotokolle, Verzeichnisse der Anlagen und Betriebsmittel) werden mit überprüft. Nach Abschluss der technischen Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt, der festgestellte Mängel und Hinweise dokumentiert. Werden Anlage und Betriebsmittel ohne sicherheitserhebliche Mängel befunden, werden sie mit einer Prüfplakette versehen, die das Datum der nächsten Prüfung anzeigt, und die Prüfung wird im Anlagenprüfbuch bzw. im digitalen Prüfverzeichnis (z. B. CAFM-System) eingetragen. Kritische Mängel, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, führen dazu, dass die betroffenen Anlagenteile erst nach fachgerechter Instandsetzung und ggf. Nachprüfung wieder genutzt werden dürfen.
Die jährliche Sicherheitsprüfung stellt sicher, dass der Betreiber seine Pflichten aus § 14 BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und den einschlägigen TRBS (insbesondere TRBS 1201) erfüllt, wonach elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Die konkreten Prüffristen werden durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegt (z. B. kürzere Intervalle in Werkstätten oder rauen Industrieumgebungen, ggf. bis zu 4 Jahre für bestimmte ortsfeste Anlagen), wobei die hier vorgesehene jährliche Überprüfung eine hohe Sicherheit und Transparenz gewährleistet. Die Prüfung wird ausschließlich von einer befähigten Person gemäß TRBS 1203 durchgeführt, also einer Person mit der notwendigen elektrotechnischen Ausbildung, Erfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit im Bereich der Prüfung elektrischer Anlagen. Durch diese qualifizierte wiederkehrende Prüfung wird der sichere Betrieb der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gewährleistet und dokumentiert. Der Prüfbericht dient dem Betreiber als Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Unfallversicherern, dass er seiner Prüfpflicht nachgekommen ist, und liefert zugleich Hinweise auf beginnende Verschleiß- oder Alterungserscheinungen, sodass präventiv Wartungen oder Erneuerungen geplant werden können.
Außerordentliche Prüfung nach Ereignissen, Schäden oder Stillstand
Wenn ein außergewöhnliches Ereignis die elektrische Anlage oder elektrische Betriebsmittel beeinträchtigen könnte, ist eine außerordentliche Prüfung erforderlich. Dazu zählen insbesondere Stromunfälle oder Beinahe-Unfälle, Schäden durch Lichtbogen oder Brand, wesentliche Änderungen/Umrüstungen sowie längere Stillstandszeiten. Vor der Wiederinbetriebnahme veranlasst der Auftragnehmer eine Prüfung der betroffenen Anlagenteile durch eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203, bei überwachungsbedürftigen Anlagen ggf. zusätzlich durch eine ZÜS/Sachverständige. Der Prüfumfang wird an den Anlass angepasst und umfasst mindestens geeignete Sicht-, Mess- und Funktionsprüfungen nach DIN VDE 0105-100.
Ziel der außerordentlichen Prüfung ist die Bewertung des aktuellen Sicherheitszustands. Der Prüfer entscheidet, ob die Anlage freigegeben werden kann oder ob vorher Reparaturen oder zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Ergebnisse, Restrisiken und Auflagen werden im Prüfbericht dokumentiert. Rechtsgrundlage sind § 14 Abs. 3 BetrSichV, TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3. Die Anlage darf erst nach bestandener außerordentlicher Prüfung und dokumentierter Freigabe wieder in Betrieb genommen werden; die Prüfung wird in der elektrotechnischen Prüfdokumentation (z. B. Anlagenprüfbuch, Prüfverzeichnis, CAFM-System) erfasst.
Sachverständigenprüfung gemäß BetrSichV (überwachungsbedürftige elektrische Anlagen)
Einige elektrische Anlagen gelten als überwachungsbedürftige Anlagen nach Anhang 2 BetrSichV (z. B. Anlagen in Ex-Bereichen oder bestimmte Hochspannungsanlagen) und sind in festgelegten Abständen durch einen Prüfsachverständigen bzw. eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) zu prüfen. Diese Leistung umfasst die rechtzeitige Planung, Beauftragung und fachkundige Begleitung solcher Sachverständigenprüfungen durch den Auftragnehmer. Er bereitet die Anlage prüfbereit vor (z. B. Schaltpläne, Schutzkonzept, Prüfprotokolle, Gefährdungsbeurteilung), stellt Zugänglichkeit und sichere Schaltzustände her und unterstützt den Sachverständigen während der Prüfung. Die Sachverständigenprüfung geht über die reguläre DGUV V3-Prüfung hinaus und umfasst je nach Anlagentyp vertiefte Kontrollen der Schutzmaßnahmen, Erdungs- und Potentialausgleichssysteme, Explosionsschutzmaßnahmen sowie Funktionsprüfungen der Schutz- und Leittechnik.
Die Grundlage dieser Leistung sind BetrSichV (§ 14, § 15 i. V. m. Anhang 2), TRBS 1201/1203 sowie DGUV Vorschrift 3. Für überwachungsbedürftige elektrische Anlagen sind Sachverständigenprüfungen vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und wiederkehrend vorgeschrieben. Der Auftragnehmer überwacht die Fristen, veranlasst die notwendigen Sachverständigenprüfungen und hinterlegt die Prüfberichte samt Auflagen und Freigaben in der elektrotechnischen Prüfdokumentation (z. B. Anlagenprüfbuch, Prüfverzeichnis, CAFM-System). So werden Betriebserlaubnis, Versicherungsschutz und ein nachweisbar sicherer Anlagenbetrieb langfristig sichergestellt.
Wiederholungsprüfung Elektrik (DGUV V3)
Diese Leistung umfasst die wiederkehrende Prüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß BetrSichV § 3, § 14, DGUV Vorschrift 3, TRBS 1201/1203 sowie DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0701-0702. In den aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Intervallen (in der Praxis häufig jährlich oder kürzer) führt eine befähigte Person eine Sicht-, Funktions- und Messprüfung u. a. von Verteilungen, Schutz- und Schaltgeräten, Leitungsanlagen, Not- und Sicherheitsstromkreisen sowie RCD-/LS-Schutzorganen und Not-Halt-/Not-Aus-Kreisen durch. Die Ergebnisse (Messwerte, Mängel, Bewertung der Betriebssicherheit, empfohlene Prüffrist) werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert und in der elektrotechnischen Prüfdokumentation (Prüfbuch, Prüfverzeichnis, CAFM-System) hinterlegt; geprüfte Anlagenbereiche können mit Prüfplaketten gekennzeichnet werden.
Jährliche Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Leitungen
Diese Leistung umfasst die regelmäßige, in der Regel jährliche Prüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Verlängerungs-/Anschlussleitungen gemäß BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701-0702. Der Auftragnehmer führt ein Inventar mit eindeutiger Kennzeichnung, plant die Prüftermine und lässt jedes Betriebsmittel durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 mittels Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Messungen (z. B. Schutzleiter- und Isolationswiderstand) prüfen. Ergebnisse werden je Gerät dokumentiert; geprüfte Mittel erhalten eine Prüfplakette mit Fälligkeitsdatum, mangelhafte oder unsichere Geräte werden unverzüglich außer Betrieb genommen und dem Auftraggeber zur Entscheidung über Reparatur oder Ersatz gemeldet.
Prüfung von elektrisch betriebenen Personenaufnahmeeinrichtungen und Personenbeförderungseinrichtungen (sofern im Einsatz)
Diese Leistung umfasst die wiederkehrende Prüfung der elektrischen Komponenten von Personenaufnahmeeinrichtungen und Personenbeförderungseinrichtungen (z. B. Arbeitsbühnen, Hubarbeitsbühnen, personenbefördernde Aufnahmemodule) gemäß BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, TRBS 1203 und ggf. DIN EN 60204-1. Eine befähigte Person mit spezieller Qualifikation prüft insbesondere Steuer- und Sicherheitsschaltkreise, Not-Halt-/Not-Aus-Funktionen, Verriegelungen, Endschalter, Überwachungsfunktionen (z. B. Überlast) sowie Not- und Rettungsfunktionen (z. B. Notablass) und dokumentiert alle Ergebnisse in einem Prüfbericht. Mängelfreie Einrichtungen werden freigegeben und gekennzeichnet, bei sicherheitsrelevanten Mängeln bleiben sie bis zur fachgerechten Instandsetzung außer Betrieb.
Intervall-Inspektion elektrischer Anlagen zwischen den Jahresprüfungen (z. B. halbjährlich)
Diese Leistung beschreibt zusätzliche, risikobasierte Zwischeninspektionen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß TRBS 1201, typischerweise halbjährlich in Bereichen mit hoher Beanspruchung. Eine befähigte Person oder ein erfahrener Servicetechniker prüft gezielt kritische Komponenten wie Haupt- und Unterverteilungen, stark belastete Abgangskreise, Steckdosenstränge, Zuleitungen zu großen Antrieben, Not- und Sicherheitsstromkreise sowie sichtbar geführte Leitungen und Anschlussstellen. Festgestellte Auffälligkeiten werden in einem Kurzbericht dokumentiert, in die Wartungsplanung übernommen und können vor der nächsten Jahresprüfung behoben werden; damit unterstützt die Intervall-Inspektion die Sorgfaltspflicht nach § 3 BetrSichV und erhöht Verfügbarkeit und Sicherheit der elektrischen Anlagen.
Produktive vorbeugende Instandhaltung: Vorausschauende Wartung der elektrischen Anlagen
Ziel ist es, elektrische Anlagen und Betriebsmittel so zu warten, dass Ausfälle vermieden, die Lebensdauer verlängert und Sicherheit sowie Verfügbarkeit gemäß BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE dauerhaft sichergestellt werden. Predictive-Maintenance-Ansätze mit IoT- und Zustandsdaten unterstützen eine frühzeitige Erkennung von Störungen und eine planbare Wartung.
Wichtige Aspekte der proaktiven vorbeugenden Instandhaltung sind:
Zustandsüberwachung und Inspektionen: Der Auftragnehmer führt regelmäßige Inspektionsrundgänge durch und prüft Verteilungen, Schaltanlagen, Leitungen und Not-/Sicherheitsstromkreise auf Beschädigungen, Verschmutzung, thermische Auffälligkeiten und lockere Verbindungen, um frühzeitig Abweichungen zu erkennen.
Condition Monitoring: Verfügbare Mess- und Diagnosedaten (z. B. Ströme, Temperaturen, Schalthäufigkeiten, Qualitätsmessungen) werden regelmäßig ausgelesen, trendmäßig ausgewertet und bei Auffälligkeiten in konkrete Wartungsmaßnahmen umgesetzt; bei Bedarf empfiehlt der Auftragnehmer zusätzliche Monitoring-Lösungen.
Wartung nach Betriebsstunden oder Lastzyklen: Neben festen Zeitintervallen berücksichtigt der Auftragnehmer Betriebsstunden, Schaltspiele und Lastprofile wichtiger Komponenten (z. B. Leistungsschalter, Motorabgänge) und löst bei hoher Beanspruchung vorgezogene Wartungen oder Austauschmaßnahmen gemäß Herstellerangaben aus.
Geplante vorbeugende Reparaturen: Verschleiß- und Alterungsteile (z. B. Schütze, Leistungsschalter, Relais, Lüfter, USV-Batterien, Steckverbindungen) werden anhand definierter Intervalle oder Zustandsdaten präventiv ausgetauscht, vorzugsweise in geplanten Stillstandszeiten und gebündelt mit anderen Wartungsarbeiten.
· Schmier- und Betriebsstoffemanagement: Bei elektrotechnisch relevanten Aggregaten (z. B. Notstromaggregat, Antriebe, Transformatoren) überwacht der Auftragnehmer Füllstände und Qualität der Betriebsstoffe, führt bei Bedarf Analysen durch und veranlasst rechtzeitige Wechsel oder zusätzliche Prüfungen bei Auffälligkeiten.
· Kalibrierung von Sicherheitseinrichtungen: Schutzrelais, RCD, Motorschutz, Überwachungsfunktionen, Not- und Sicherheitsbeleuchtung sowie Not-Aus- und Verriegelungskreise werden in festgelegten Intervallen funktionsgeprüft, Auslösewerte kontrolliert und dokumentiert, um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen dauerhaft sicherzustellen.
Regelmäßige Wartung
Die regelmäßige Wartung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel bildet einen Kernbestandteil der übertragenen Aufgaben. Der Auftragnehmer setzt ein planmäßiges Wartungsprogramm um, das auf Herstellerangaben, Einsatzerfahrungen, Ergebnissen von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3, Gefährdungsbeurteilungen gemäß BetrSichV und den einschlägigen DIN-VDE-Normen (insbesondere DIN VDE 0105-100) basiert. Ziel der Wartung ist es, den Soll-Zustand der Anlagen zu erhalten, vorzeitigen Verschleiß zu vermeiden und die elektrische Sicherheit sowie Verfügbarkeit kontinuierlich zu gewährleisten. Die Wartungsplanung ist vom Auftraggeber abzunehmen.
Leistungsinhalte der Wartung u. a.:
Wartungsplanung: Für alle relevanten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (z. B. Haupt- und Unterverteilungen, Schalt- und Schutzgeräte, Not- und Sicherheitsbeleuchtung, USV-Anlagen, Notstromaggregate, Leitungsanlagen) ist ein Wartungsplan zu erstellen, der alle vom Hersteller vorgeschriebenen Intervalle und Tätigkeiten enthält. Typische Intervalle (z. B. monatlich, vierteljährlich, jährlich) werden unter Berücksichtigung von Nutzung, Umgebungseinflüssen und Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Die Planung ist mit dem Betriebs- und Produktionsplan des Auftraggebers abzustimmen, um Abschalt- und Wartungsfenster zu definieren. Anpassungen (z. B. nach Störungen, Umbauten oder geänderten Betriebsbedingungen) werden vom Auftragnehmer vorgeschlagen und nach Freigabe umgesetzt.
Durchführung der Wartungsarbeiten: Sämtliche im Wartungsplan vorgesehenen Arbeiten werden termingerecht durch Elektrofachkräfte bzw. befähigte Personen des Auftragnehmers durchgeführt. Dazu gehören u. a. Inspektionstätigkeiten zur Zustandsfeststellung (Sichtkontrolle von Verteilungen, Klemmen, Leitungen, Geräteeinbauten), Reinigung von Schaltschränken und Geräten, Nachziehen von Klemmen und Schraubverbindungen, Prüfung und ggf. Nachstellung von Schutz- und Schaltgeräten, Funktionsprüfung von Not- und Sicherheitsbeleuchtung, USV- und Notstromsystemen sowie Test von Not-Aus-/Verriegelungs- und Meldekreisen. Mechanische, elektrische und ggf. elektromechanische Komponenten (z. B. Lüfter, Relais, Schütze, Steckverbindungen) werden regelmäßig gewartet und bei erkennbarer Abnutzung rechtzeitig justiert oder ausgetauscht.
Abstimmung mit Herstellervorgaben: Der Auftragnehmer berücksichtigt die aktuellen Betriebs-, Wartungs- und Serviceanleitungen der Hersteller. Vorgeschriebene Spezialprüfungen oder -wartungen (z. B. Austausch von Leistungsschaltern nach einer definierten Schaltspielzahl, turnusmäßiger Batteriewechsel an USV-Anlagen, Ölwechsel an Notstromaggregaten) sind verbindlicher Bestandteil der Leistung. Es werden ausschließlich geeignete, vom Hersteller freigegebene Ersatzteile, Verbrauchs- und Betriebsmittel verwendet, um Sicherheit, Normkonformität und ggf. Gewährleistung zu erhalten.
Vermeidung von Betriebsunterbrechungen: Wartungsarbeiten werden möglichst vorausschauend und außerhalb produktionskritischer Zeiten durchgeführt. Der Auftragnehmer plant Abschaltungen und Umschaltungen so, dass die Verfügbarkeit der Stromversorgung gesichert bleibt (z. B. Nutzung von Redundanzen, Umschaltungen auf Ersatzversorgung). Vorbeugende Maßnahmen (z. B. Austausch von Bauteilen kurz vor Ende der empfohlenen Lebensdauer, frühzeitige Instandsetzung auffälliger Komponenten) sollen ungeplanten Stillständen und sicherheitsrelevanten Ausfällen vorbeugen.
Sicherheitsmaßnahmen während der Wartung: Während der Wartung setzt der Auftragnehmer geeignete Schutzmaßnahmen um. Arbeiten an elektrischen Anlagen erfolgen nach dem Grundsatz der „Fünf Sicherheitsregeln“ (Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, benachbarte Teile abdecken/abschranken, ggf. erden und kurzschließen) sowie den Vorgaben der BetrSichV, TRBS und DGUV-Regelwerke. Arbeitsbereiche werden gekennzeichnet, Anlagen gegen unbefugtes Einschalten gesichert (z. B. Verriegelung, Lockout/Tagout, Hinweisschilder „Wartung – nicht schalten“). Mitarbeitende tragen geeignete persönliche Schutzausrüstung (z. B. Lichtbogenschutz, isolierende Handschuhe, Helm) und benutzen bei Arbeiten in der Höhe geprüfte Zugangs- und Absturzsicherungssysteme.
Planmäßige Wartung und Inspektion (nach Herstellerangaben/GBU)
Diese Leistung umfasst die regelmäßige Wartung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß Herstellervorgaben, Gefährdungsbeurteilung sowie BetrSichV § 3, TRBS 1112, DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100. Ziel ist die vorbeugende Sicherstellung von Verfügbarkeit, elektrischer Sicherheit und Normkonformität.
Im Rahmen der Wartung führt der Auftragnehmer alle vom Hersteller vorgesehenen Arbeiten aus: Reinigung von Verteilungen und Schaltschränken, Kontrolle und Nachziehen von Klemmen und Schraubverbindungen, Sichtprüfung von Kabeln, Leitungsanlagen, Steckverbindern und Geräteeinbauten, Funktionsprüfung von Schalt- und Schutzgeräten, Not-Aus-, Verriegelungs- und Meldekreisen sowie Not- und Sicherheitsbeleuchtung, USV- und Notstromsystemen. Verschleiß- und Alterungsteile (z. B. Schütze, Relais, Lüfter, Batterien) werden geprüft und bei Bedarf justiert bzw. rechtzeitig ersetzt. Der Anlagenzustand wird bewertet, Mängel werden mit Priorität in einer Mängelliste dokumentiert, und alle Tätigkeiten werden in einem Wartungsprotokoll festgehalten.
Durch die planmäßige Wartung erfüllt der Betreiber seine Pflichten aus BetrSichV und TRBS; Herstellerintervalle (z. B. monatlich, vierteljährlich, jährlich) werden in den Wartungsplan übernommen und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Verbrauchsmaterialien werden gemäß Leistungsverzeichnis berücksichtigt, größere Ersatzteile über das Ersatzteilmanagement abgewickelt.
Öl-/Getriebeservice an elektromechanischen Antrieben und Notstromaggregaten (falls fällig)
Diese Leistung umfasst den Öl- bzw. Getriebeservice an elektromechanischen Antrieben und Aggregaten der elektrotechnischen Anlagen (z. B. Getriebe von Motorantrieben für Schaltanlagen, Antriebe von Lüftungsklappen und Pumpen, Motor-Getriebe-Einheiten von Notstromaggregaten), sofern dieser nach Herstellervorgaben, BetrSichV, TRBS 1201 oder Prüfbefunden fällig ist. Vor Beginn der Arbeiten werden die betroffenen Antriebe nach DIN VDE 0105-100 / DIN EN 50110-1 spannungsfrei geschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert (Fünf Sicherheitsregeln). Der Servicetechniker lässt das Altöl kontrolliert ab, entsorgt es fach- und umweltgerecht und befüllt das Aggregat mit dem vom Hersteller freigegebenen Schmierstoff in korrekter Menge und Spezifikation. Dabei werden Zustand und Dichtheit des Aggregats beurteilt (Kontrolle auf Metallabrieb, Verunreinigungen, Leckagen, Geräuschentwicklung, Auffälligkeiten im Probelauf). Zusätzlich werden elektrische Anschlussklemmen, Schutzleiterverbindungen und ggf. integrierte Temperatur- und Zustandsfühler visuell geprüft und bei Bedarf nachgezogen bzw. instand gesetzt. Der Ölservice wird mit Datum, zugeordneter Anlage/Komponente, Schmierstofftyp, Füllmenge und ggf. Betriebsstunden im Wartungsbericht dokumentiert. Auffällige Befunde oder sicherheitsrelevante Mängel werden dem Auftraggeber unverzüglich gemeldet und geeignete Folgemaßnahmen empfohlen. Die fristgerechte Durchführung und Dokumentation der Ölwechselintervalle trägt zur sicheren und zuverlässigen Funktion der elektromechanischen Antriebe und Notstromaggregate bei und unterstützt die Erfüllung der Instandhaltungspflichten nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3.
Vorbeugende Instandhaltung
Über die turnusmäßige Wartung und die vorgeschriebenen Prüfungen hinaus umfasst der Leistungsumfang eine proaktive vorbeugende Instandhaltung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Ziel ist es, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Stromversorgung und Schaltanlagen langfristig zu maximieren, ungeplante Stillstände zu minimieren und die Lebensdauer der Komponenten zu verlängern – im Einklang mit BetrSichV § 3, TRBS 1112, TRBS 1201, DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100. Der Auftragnehmer entwickelt hierzu ein Instandhaltungskonzept, das zustandsorientierte und vorausschauende Maßnahmen (z. B. Trendanalysen aus Messdaten, Thermografie, Zustandsdiagnosen) einschließt.
Alle vorbeugenden Tätigkeiten sind so auszurichten, dass ungeplante Stillstände der elektrischen Anlagen minimiert werden. Der Erfolg wird anhand definierter Kennzahlen (z. B. Anlagenverfügbarkeit, Störungsanzahl, MTBF/MTTR) bewertet. Der Auftragnehmer nutzt hierzu ein abgestimmtes Set aus zustandsbasierter, intervallbasierter und datengetriebener Instandhaltungsstrategie und passt das Maßnahmenpaket laufend an neue Erkenntnisse aus Störungen, Prüfungen und Gefährdungsbeurteilungen an.
Entstörungsdienst und Instandsetzung
Trotz sorgfältiger Wartung kann es zu Störungen oder Defekten an elektrischen Anlagen (z. B. Ausfall von Verteilungen, Schutzorganen, USV- oder Notstromanlagen, Beleuchtungs- oder Steckdosenstromkreisen) kommen, die einen schnellen und fachkundigen Einsatz erfordern. Der Auftragnehmer stellt hierfür einen Entstörungsdienst bereit, inklusive vereinbarter Rufbereitschaft, um im Störungsfall kurzfristig zu reagieren.
Die Instandsetzung erfolgt nach Möglichkeit unmittelbar vor Ort. Der Techniker lokalisiert die Ursache, behebt den Fehler durch Reparatur oder Komponententausch (z. B. Austausch eines defekten Leistungsschalters, Neuanschluss einer beschädigten Leitung, Tausch eines defekten RCD- oder USV-Moduls) und führt eine Funktions- und ggf. Sicherheitsprüfung gemäß DIN VDE 0105-100 durch, bevor der betroffene Anlagenteil wieder freigegeben wird. Ist eine sofortige Instandsetzung nicht möglich (z. B. fehlende Spezialkomponenten, größerer Schaden), informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über voraussichtliche Dauer und Risiken und vereinbart Übergangsmaßnahmen, z. B. temporäre Leistungs- oder Lastbeschränkung, Umschaltung auf alternative Einspeisung, Nutzung redundanter Stränge oder Anpassung der Betriebszeiten.
Entstörungsdienst und Instandsetzung
Notfälle und Sicherheit: Bei Störungen mit möglicher Gefährdung von Personen oder hohem Sachschaden (z. B. Versagen von Schutzfunktionen, Lichtbogenereignisse, Brand, spannungsführende freiliegende Teile) hat die Sicherheit oberste Priorität. Das Personal des Auftragnehmers sichert zunächst den Gefahrenbereich, warnt das Personal des Auftraggebers und schaltet betroffene Anlagenteile nach den „Fünf Sicherheitsregeln“ spannungsfrei (Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, benachbarte Teile abdecken/abschranken, ggf. erden und kurzschließen). Die Anlage wird sichtbar gekennzeichnet (z. B. „Nicht schalten – Arbeiten an der Anlage“). Erst nach Beseitigung akuter Gefährdungen und ggf. Abstimmung mit Feuerwehr, Energieversorger oder externen Spezialfirmen werden Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. Notfall- und Abschaltkonzepte werden idealerweise vorab gemeinsam mit dem Auftraggeber definiert und regelmäßig überprüft.
Einsatzdokumentation: Jeder Störungseinsatz wird vom Auftragnehmer dokumentiert. Direkt nach Abschluss erstellt der Techniker einen Störungsbericht mit mindestens: Zeitpunkt der Meldung und des Eintreffens, betroffene Anlage/Komponente, Beschreibung der Störung, festgestellte Ursache, durchgeführte Maßnahmen (Reparatur/Komponententausch), eingesetzte Arbeitszeit, verwendete Materialien/Ersatzteile, ggf. noch offene Restarbeiten, Ergebnis der Funktions- und Sicherheitsprüfung sowie Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme. Der Bericht wird dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt (vor Ort und/oder digital im Instandhaltungssystem/CAFM), sodass Ausfälle und Reaktionszeiten transparent nachvollziehbar sind.
Ersatzteilmanagement: Eng verknüpft mit dem Entstörungsdienst ist ein strukturiertes Ersatzteilmanagement. Der Auftragnehmer definiert gemeinsam mit dem Auftraggeber eine Liste kritischer Ersatzteile für die elektrischen Anlagen (z. B. Leistungsschalter, Schutzrelais, RCD-Module, Sicherungen, SPS-/I/O-Baugruppen, USV-Module, Schütze, Klemmenblöcke), deren Ausfall zu längeren Stillständen führen würde. Diese Teile werden entweder beim Auftragnehmer oder beim Auftraggeber bevorratet oder über vertraglich gesicherte Lieferwege mit kurzen Lieferzeiten bereitgestellt. Für weniger kritische Komponenten gewährleistet der Auftragnehmer eine beschleunigte Beschaffung (z. B. Expresslieferung). Damit wird sichergestellt, dass Instandsetzungen nicht an fehlenden Ersatzteilen scheitern oder unnötig verzögert werden.
Hinweis:
Mit diesem Entstörungsdienst- und Ersatzteilkonzept werden Ausfallzeiten minimiert und die Versorgungssicherheit beim Auftraggeber erhöht. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie Verfügbarkeitsziele werden in Service-Level-Vereinbarungen (SLA) festgelegt; der Auftragnehmer stellt durch geeignete Personal-, Ersatzteil- und Einsatzplanung sicher, dass diese Vorgaben erfüllt werden.
Dokumentation sämtlicher Maßnahmen
Eine lückenlose, anlagenbezogene Dokumentation aller Inspektionen, Wartungen, Prüfungen, Störungen, Instandsetzungen und Änderungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist Pflichtbestandteil der technischen Betriebsführung. Sie dient dem Nachweis der Betreiberpflichten nach BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100 sowie der Qualitätssicherung und Instandhaltungsplanung (z. B. im CAFM-/Instandhaltungssystem).
Anforderungen und Leistungen in diesem Bereich sind:
24/7-Rufbereitschaft: Der Auftragnehmer stellt eine ständige elektrotechnische Rufbereitschaft außerhalb der Regelarbeitszeiten sicher. Störungen können über eine Hotline oder ein digitales Meldesystem jederzeit gemeldet werden; Meldungen werden sofort bzw. spätestens innerhalb von 30 Minuten entgegengenommen. Qualifiziertes Fachpersonal gibt telefonische Ersthinweise zu Sicherheits- und Sofortmaßnahmen und löst bei Bedarf einen Vor-Ort-Einsatz aus.
Reaktionszeiten und Entstörung vor Ort: Der Auftragnehmer hält die in den SLA vereinbarten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten ein. Richtwert: Bei kritischen Störungen mit erheblicher Beeinträchtigung von Betrieb oder elektrischer Sicherheit ist ein Techniker spätestens innerhalb von 2 Stunden vor Ort; bei nicht-kritischen Störungen kann ein längerer, vertraglich festgelegter Zeitraum gelten. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber zeitnah über Dringlichkeit, geplantes Vorgehen und voraussichtliche Dauer.
Fehlersuche und Behebung: Vor Ort beginnt der Servicetechniker unverzüglich mit einer strukturierten Fehlersuche mittels geeigneter Mess- und Diagnosetechnik (z. B. VDE-Messgeräte, RCD-/LS-Tester, Frequenzumrichter- und SPS-Diagnose). Es kommen ausschließlich Elektrofachkräfte/befähigte Personen mit Erfahrung in den vorhandenen Anlagen und Fabrikaten zum Einsatz. Der Auftragnehmer hält gängige elektrotechnische Ersatzteile im Servicefahrzeug vor und bevorratet größere Komponenten oder stellt deren kurzfristige Beschaffung sicher (typisch < 24 Stunden, soweit marktverfügbar). Alle Maßnahmen, Ursachen und verwendeten Teile werden im Störungs-/Instandsetzungsbericht dokumentiert.
Störungsbeseitigung / Notfalleinsatz inkl. Erstdiagnose
Diese Leistung stellt sicher, dass bei akuten Störungen oder Notfällen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln unverzüglich fachkundige Hilfe verfügbar ist. Nach Meldung fährt eine Elektrofachkraft schnellstmöglich zum Einsatzort, nimmt eine Erstdiagnose vor (z. B. Ausfall von Verteilungen, wiederholtes Auslösen von Sicherungen/RCD, Defekt von Antrieben, USV, Steuerungen, Geruchs-/Rauchentwicklung) und beurteilt die Sicherheitssituation. Kleinere Störungen, die mit vertretbarem Aufwand zu beheben sind, werden sofort beseitigt (z. B. Austausch eines vorrätigen Bauteils, Beseitigung eines offensichtlichen Verdrahtungsfehlers, Rücksetzen ausgelöster Schutzorgane nach Ursachenbeseitigung).
Kann der Fehler nicht unmittelbar vollständig behoben werden, wird die betroffene Anlage in einen sicheren Zustand versetzt (definierter, geprüfter Notbetrieb oder sicherer Stillstand) und das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber abgestimmt (ggf. Weiterführung unter Pos. 500.002 – Instandsetzung). Jeder Einsatz wird mit einem Einsatzbericht dokumentiert (Zeit, Befund, Maßnahmen, empfohlene Folgemaßnahmen) und unterstützt den Betreiber bei der Erfüllung seiner Pflichten aus BetrSichV und DGUV Vorschrift 3, gefährliche Mängel unverzüglich zu behandeln und nur sichere Arbeitsmittel zu betreiben.
Instandsetzung auf Regie (Mechanik/Elektrik/Steuerung)
Diese Position umfasst bedarfsorientierte Reparaturen und Instandsetzungen an elektrischen Anlagen, Betriebsmitteln und Steuerungssystemen, die nach Prüfungen, Wartungen oder Störungsbeseitigungen erforderlich werden. Die Abrechnung erfolgt auf Regie-Basis (Zeit und Material). Typische Leistungen sind z. B. der Austausch defekter Sicherungen, Leistungsschalter, RCDs, Schütze, Relais, Sensoren, Motoren, Kabel-/Leitungsabschnitte, USV- und Batteriekomponenten sowie SPS-/I/O-Baugruppen, Frequenzumrichter, Steuer- und Bedienelemente. Mechanische Arbeiten beschränken sich auf elektrotechnisch relevante Bauteile (z. B. Gehäuse, Klemmen, Tragschienen).
Nach Abschluss der Instandsetzung wird der betroffene Anlagenteil wieder in Betrieb genommen und einer Funktions- und – soweit erforderlich – Sicherheitsprüfung gemäß DIN VDE 0105-100/DIN VDE 0100-600 unterzogen (z. B. Messung der Schutzmaßnahmen, Funktionsprüfung von Schutz- und Steuerkreisen). Alle Arbeiten, Befunde und verwendeten Ersatzteile werden in einem Reparaturbericht dokumentiert; bei sicherheitsrelevanten Komponenten erfolgt ein Eintrag in die Prüfdokumentation. Damit wird der sichere Zustand der elektrischen Arbeitsmittel gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 nachweisbar wiederhergestellt.
Nachrüstung und Modernisierung von elektrischen Anlagen und Antriebssystemen
Bestehende elektrische Anlagen und Antriebe lassen sich durch gezielte Nachrüstungen und Modernisierungen auf den aktuellen Stand der Technik bringen. Dies erhöht Energieeffizienz, Regelgüte und Betriebssicherheit deutlich, ohne dass eine vollständige Neuanlage erforderlich ist. Alle Maßnahmen sind mit der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV abzustimmen, nach den einschlägigen Normen (u. a. DIN VDE 0100, DIN VDE 0105-100, DIN EN 60204-1, DIN EN 61800-5-1) auszulegen und nach Umbau durch eine Erst- bzw. Wiederholungsprüfung zu bestätigen. Im Folgenden wird exemplarisch eine typische Nachrüstmaßnahme beschrieben, inklusive Leistungsumfang, Nutzen und wichtiger Hinweise.
Nachrüstung eines Frequenzumrichters
Beschreibung: Ein vorhandener Drehstromantrieb (z. B. Motor eines Lüfters, einer Pumpe, eines Förderantriebs oder einer gebäudetechnischen Anlage) einer elektrotechnischen Installation wird nachträglich mit einem Frequenzumrichter aus der DIN EN 61800-Reihe ausgerüstet, um eine stufenlos regelbare Drehzahl- und Drehmomentsteuerung zu ermöglichen. Die bisherige Direkt- oder Stern/Dreieck-Ansteuerung bzw. reine Schützsteuerung wird durch einen frequenzgeregelten Antrieb ersetzt oder ergänzt. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: fachgerechte Auswahl und Auslegung des Frequenzumrichters unter Berücksichtigung von Leistung, Netzform, Kurzschlussfestigkeit, Umgebung und Schutzart; Anpassung und Dimensionierung der Schutz- und Schaltgeräte (Leitungs-, Motor- und Fehlerstromschutz) nach DIN VDE 0100 sowie ggf. Anpassung des zugehörigen Schaltfeldes nach DIN EN 61439; EMV-gerechte Verdrahtung und Erdung mit geschirmten Motorleitungen und ggf. Netzfiltern bzw. Drosseln gemäß DIN EN 61800-3; Integration in die vorhandene Steuerung (z. B. SPS-Anbindung, Sollwertvorgabe, Freigabe-, Stör- und Rückmeldekreise, ggf. sichere Abschaltfunktionen wie STO) sowie Anpassung von Bedien- und Anzeigeelementen. Im Rahmen der Inbetriebnahme werden Parametrierung, Funktions- und Drehsinnprüfung, Messung der Schutzmaßnahmen und Wirksamkeit der Abschaltung nach DIN VDE 0100-600 / DIN VDE 0105-100 durchgeführt und protokolliert. Abschließend werden Schaltpläne, Kennzeichnungen und die Anlagendokumentation aktualisiert. Die Nachrüstung erfolgt auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV und TRBS 1111 und unter Beachtung der relevanten Normen (insbesondere DIN EN 61800-Reihe, DIN EN 60204-1) sowie der Vorgaben aus BetrSichV und DGUV Vorschrift 3.
Die Nachrüstung umfasst alle notwendigen Schritte:
Lieferung eines geeigneten Frequenzumrichter-Geräts passend zur Motorleistung, Netzspannung, Schutzart und den Anforderungen aus Gefährdungsbeurteilung sowie den einschlägigen Normen (u. a. DIN EN 61800-5-1, DIN EN 60204-1).
Montage und EMV-gerechte Verkabelung des Umrichters im Schaltschrank bzw. in der elektrischen Schaltanlage, einschließlich Anpassung der Schutz- und Schaltgeräte (z. B. Vorsicherungen, Motorschutz, Netz- und Ausgangsfilter).
Integration in die Steuerung einschließlich Anpassung der Steuerungslogik (z. B. in SPS oder Sicherheitssteuerung), Einbindung von Freigabe-, Sollwert- und Rückmeldekreisen sowie ggf. sicherheitsrelevanter Signale.
Parametrierung des Umrichters (Einstellung von Motordaten, sanften Beschleunigungs- und Bremsrampen, Geschwindigkeitsprofilen, Drehmomentbegrenzungen, Bremsfunktionen etc.) gemäß Herstellerangaben, Netz- und Motorbedingungen sowie den Vorgaben des Betreibers.
Inbetriebnahme und Test: Nach dem Einbau wird der Antrieb gemäß DIN VDE 0100/DIN VDE 0105-100 geprüft, die Umrichterparameter werden optimiert und in Probeläufen unter realen Betriebsbedingungen auf die Anforderungen des Kunden abgestimmt; alle Änderungen werden in Schaltplänen und Anlagendokumentation nachgeführt.
Durch diese Umrüstung erhält der elektrische Antrieb (z. B. von Lüftern, Pumpen, Förderbändern oder Maschinen) eine feinfühlige, stufenlos einstellbare Drehzahlregelung.
Der Frequenzumrichter ermöglicht sanfte Anlauf- und Bremsvorgänge, reduziert ruckartige Bewegungen und Schwingungen und erleichtert die präzise Regelung von Prozessgrößen (z. B. Volumenstrom, Druck, Fördergeschwindigkeit). Dies erhöht die Betriebssicherheit, verringert die mechanische Beanspruchung der Komponenten und steigert die Effizienz des Bedien- und Instandhaltungspersonals, da Anlagen sicherer, schneller und genauer betrieben und eingefahren werden können.
Bei der Planung und Durchführung der Umrüstung sind folgende Punkte zu beachten:
Einbauraum: Es muss ausreichend, belüftbarer Einbauraum im Schaltschrank bzw. in der Schaltanlage für den Frequenzumrichter und ggf. notwendige Zusatzkomponenten (Filter, Drosseln) vorhanden sein; falls erforderlich sind Schrankerweiterungen oder zusätzliche Kühlmaßnahmen vorzusehen. Die zulässige Umgebungstemperatur, Schutzart und Zugänglichkeit für Wartung und Messungen sind gemäß Herstellerangaben sicherzustellen.
Motor-Tauglichkeit: Der vorhandene Motor muss für den Frequenzumrichterbetrieb geeignet sein (u. a. Wicklungsisolation, Isolationsklasse, thermische Auslegung, zulässige Spannungsanstiegsgeschwindigkeiten, Lagerströme). Bei sehr alten oder ungeeigneten Motoren sind Motordaten und Herstellerangaben zu prüfen; ggf. sind du/dt- oder Sinusfilter vorzusehen oder ein Motortausch zu planen, um einen zuverlässigen und normgerechten FU-Betrieb sicherzustellen.
Parametrierung nach Bedarf: Betriebsprofile des Antriebs (z. B. maximale Drehzahl, Beschleunigungs- und Bremsrampen, Drehmomentbegrenzungen, Sanftanlauf- bzw. Feinpositionierbereiche) werden in Abstimmung mit den betrieblichen Anforderungen und Sicherheitsvorgaben des Auftraggebers eingestellt, sodass das Verhalten des Antriebs bzw. der Maschine dem Einsatzfall optimal entspricht. Integrierte Schutzfunktionen des Frequenzumrichters (z. B. Überstrom-, Überlast- und Motorschutzfunktionen) werden passend zur Applikation parametriert.
Netzrückwirkungen/EMV: Frequenzumrichter können Oberwellen und elektromagnetische Störungen verursachen. Es werden ausschließlich EMV-geprüfte Geräte eingesetzt und die Auslegung nach DIN EN 61800-3, den relevanten EMV-Normen, BetrSichV und Netzbetreiberanforderungen vorgenommen (z. B. Einsatz von Netz- und Motordrosseln, EMV-Filtern, fachgerechter Schirmung und Erdung der Motorkabel), um Netzrückwirkungen zu minimieren und benachbarte Anlagen vor Störungen zu schützen.
Sicherheitsnormen: Die Nachrüstung erfolgt gemäß den geltenden Sicherheitsstandards für Maschinen- und Anlagensteuerungen, insbesondere DIN EN 60204-1 und DIN EN 61800-5-1, sowie den Anforderungen aus BetrSichV und DGUV Vorschrift 3. Sicherheitsrelevante Funktionen (z. B. Not-Halt, Betriebsartenwahl, Sicherheitsdrehzahl, Endabschaltungen und ggf. sichere Abschaltfunktionen wie STO) werden überprüft, ggf. angepasst und dokumentiert, sodass das bestehende Sicherheitskonzept erhalten oder verbessert wird.
Dokumentation und Prüfung: Nach der Installation werden Schaltpläne, Dokumentation der Antriebs- bzw. Anlagensteuerung sowie Betriebs- und Wartungsanleitungen aktualisiert. Die umgerüstete Anlage wird gemäß DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 geprüft (u. a. Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, Isolationswiderstand, Schutzleiterprüfung, Funktionsprüfung der Steuerung und des Antriebs) und die Ergebnisse werden dokumentiert. Soweit durch Gefährdungsbeurteilung oder Rechtslage gefordert, erfolgt eine erneute Prüfung/Abnahme durch eine befähigte Person bzw. bei überwachungsbedürftigen Anlagen durch eine Zugelassene Überwachungsstelle nach BetrSichV und den einschlägigen DGUV-Regeln.
Nachrüstung einer Funkfernsteuerung
Beschreibung: Eine vorhandene elektrotechnische Anlage mit elektrischem Antrieb (z. B. Hub- und Förderanlagen, Tor-, Lüfter-, Pumpen- oder Maschinenantriebe) wird mit einer Funkfernsteuerung ausgestattet, um die Anlage kabellos bedienen zu können. Hierfür wird ein Funkempfänger-Modul an der Anlage montiert und in die bestehende elektrische Steuerung integriert. Zusätzlich erhält das Bedienpersonal ein oder mehrere mobile Funk-Handbedienteile (Funksender), die die freigegebenen Funktionen der Anlage drahtlos auslösen können. Die vorhandene kabelgebundene Steuerung (z. B. Hängetaster, Leitstand, Tasterfeld) bleibt erhalten und wird so adaptiert, dass wahlweise Funk- oder Kabelbedienung möglich ist. Nach dem Einbau des Funksystems werden Funktion, Reichweite und Störsicherheit sowie die korrekte Ausführung aller Steuerbefehle geprüft und protokolliert. Es kommen ausschließlich CE-gekennzeichnete Funkfernsteuerungen zum Einsatz, die den zutreffenden Normen (u. a. DIN EN 60204-1, DIN EN ISO 13849-1/-2) und der Funkanlagenrichtlinie (RED) entsprechen. Die Umsetzung erfolgt auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV und unter Beachtung von DGUV Vorschrift 3.
Durch die Funksteuerung kann die Anlage aus sicherer Distanz und mit größerer Bewegungsfreiheit bedient werden. Das Bedienpersonal ist nicht mehr an einen festen Steuerstand oder ein Kabel gebunden und kann sich frei im Arbeitsbereich bewegen, um stets einen sicheren Standort mit optimaler Sicht auf Anlage, Last und Umgebung einzunehmen. Dies erhöht die Sicherheit, da das Bedienpersonal gefährliche Bereiche meiden kann. Gleichzeitig verbessert sich die Ergonomie: das ermüdungsärmere Bedienen aus der Distanz reduziert die körperliche Belastung. Die gewonnene Bewegungsfreiheit und ergonomischen Verbesserungen können zudem die Produktivität steigern, da der Betrieb effizienter erfolgt (kein ständiges Hin- und Herlaufen zur Kabelsteuerung, bessere Kontrolle über den Prozess).
Folgende Leistungen sind inbegriffen:
Lieferung und Installation des Funkempfängers an der Anlage einschließlich Anschluss an die bestehende Steuerung. Das Empfängermodul wird im Schaltschrank oder an geeigneter Stelle montiert, nach DIN EN 60204-1 verdrahtet und in die Sicherheits- und Steuerstromkreise integriert.
Bereitstellung der Handsender: Lieferung von einem oder mehreren Funk-Handbedienteilen (Sender) mit Not-Halt-Funktion und eindeutiger Codierung. Die Handsender sind robust (industriegeeignete Ausführung, IP-Schutzart gemäß Einsatzumgebung), sofort einsatzbereit und werden mit Halterungen/Ladestationen sowie einer kurzen Bedienanweisung übergeben.
Integration der Steuerung: Umschaltung oder Parallelbetrieb der bestehenden Kabelsteuerung wird eingerichtet, sodass die Anlage je nach Bedarf per Funk oder weiterhin konventionell bedient werden kann. Sicherheitsfunktionen (z. B. Not-Halt, Freigabekreise, Schutztüren, Endschalter) werden so beschaltet, dass sie für beide Bedienarten wirksam sind und die geforderten Sicherheitsanforderungen (z. B. Performance Level nach DIN EN ISO 13849-1) einhalten.
Prüfung und Inbetriebnahme: Nach Einbau wird das Funksystem geprüft (Reichweitentest, Prüfung auf Signalstörungen, korrekte Umsetzung aller Fahr-, Schalt- und Sicherheitsbefehle, Not-Halt-Test etc.). Der erfolgreiche Probebetrieb stellt sicher, dass die Anlage verzögerungsarm und zuverlässig auf die Funkbefehle reagiert. Die elektrische Prüfung erfolgt gemäß DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 (u. a. Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, Funktionsprüfung der Steuerung). Die Änderungen werden in der Anlagendokumentation und den Schaltplänen nachvollziehbar dokumentiert, und das Bedienpersonal wird in der sicheren Nutzung der Funkfernsteuerung unterwiesen.
Hinweise:
Normen und Zulassung: Das Funkfernsteuerungssystem ist CE-konform und erfüllt die einschlägigen Funk-, EMV- und Sicherheitsnormen (u. a. ETSI EN 300 220, EN 301 489, Funkanlagenrichtlinie (RED) sowie DIN EN 60204-1 und DIN EN ISO 13849-1/-2 für sicherheitsrelevante Funktionen).
Frequenzkoordination: Vor der Nachrüstung wird geprüft, ob vor Ort andere Funksysteme (z. B. WLAN, vorhandene Funkfernsteuerungen) genutzt werden. Betriebsfrequenz bzw. Funkkanal werden so gewählt bzw. abgestimmt, dass keine unzulässigen Störungen auftreten.
Schulung der Bediener: Das Bedienpersonal wird in Funktionen, Bedienablauf, Not-Halt und sicherheitsrelevante Hinweise der Funkfernsteuerung unterwiesen. Die Unterweisung erfolgt im Rahmen der Inbetriebnahme gemäß ArbSchG § 12, BetrSichV und DGUV Vorschrift 1 und wird dokumentiert.
Lieferumfang Zubehör: Zum Funksystem gehören Akkus/Batterien für die Handsender, Ladegerät bzw. Ladestation sowie grundlegende Halte- bzw. Tragevorrichtungen, sodass ein durchgängiger und sicher organisierter Betrieb möglich ist.
Robuste Ausführung: Die Handsender sind für den Industrieeinsatz ausgelegt (mindestens IP65 oder höher), stoßfest und für die Bedienung mit Arbeitshandschuhen geeignet. Dies unterstützt eine hohe Verfügbarkeit und Lebensdauer auch in rauer Umgebung.
Nachrüstung weiterer Komponenten / Modernisierung
Beschreibung: Diese Position umfasst Modernisierungsmaßnahmen zur Aufrüstung bestehender elektrotechnischer Anlagen und Systeme (z. B. Niederspannungsschaltanlagen, Antriebs- und Automatisierungstechnik, Gebäudeautomation) mit zusätzlichen Komponenten oder sicherheitstechnischen Upgrades. Je nach Ausgangszustand der Anlage werden geeignete Nachrüstungen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV und TRBS 1111 geplant und gemäß den einschlägigen DIN-VDE-Normen (u. a. DIN VDE 0100, DIN VDE 0105-100, DIN EN 60204-1, DIN EN 61439) umgesetzt.
Beispiele für Leistungen in dieser Kategorie sind:
Endabschalter nachrüsten: Installation zusätzlicher Positions- und Endschalter für elektrische Antriebe (z. B. von Förderanlagen, Toren, Klappen oder Hubsystemen), um Endpositionen sicher zu begrenzen und unzulässige Bewegungen zu verhindern. Die Schalter werden in Steuer- und Sicherheitskreise integriert und im Rahmen der elektrischen Prüfung nach DIN VDE 0105-100 funktional getestet.
Antikollisionssystem: Einbau eines elektrisch und steuerungstechnisch integrierten Kollisionsschutzsystems für mehrere verfahrbare Einheiten auf derselben Fahrbahn (z. B. Förderwagen, Portale, Regalbediengeräte). Sensoren überwachen den Abstand der Einheiten und veranlassen über die Antriebs- und Steuerungstechnik automatisch Abbrems- oder Stoppbefehle, um Zusammenstöße zu verhindern. Die sicherheitsgerichtete Anbindung erfolgt nach DIN EN ISO 13849-1 bzw. DIN EN 62061.
Lastmesssystem/Lastanzeige: Ausstattung der Anlage mit einem elektronischen Messsystem zur Erfassung und Anzeige elektrischer Lasten (z. B. Strom, Leistung, Energie) im Schaltschrank, Leitstand oder an Bediengeräten. Bei Überschreitung definierter Grenzwerte werden Warnungen oder Abschaltungen ausgelöst. Optional können Lastgänge und Energieverbräuche aufgezeichnet werden, um zustandsorientierte Instandhaltung und Energiemanagement zu unterstützen.
Austausch zentraler Komponenten: Falls zentrale elektrotechnische Baugruppen veraltet oder verschlissen sind, werden sie durch moderne Komponenten ersetzt, z. B. Leistungsschalter, Einspeisefelder, Transformatoren, Motoren, Frequenzumrichter, Steuerungen oder komplette Schaltfelder nach DIN EN 61439. Die neuen Komponenten werden nach Herstellerangaben ausgelegt, installiert und nach DIN VDE 0100-600 / DIN VDE 0105-100 geprüft.
Durch solche Modernisierungen können Leistungsfähigkeit, elektrische Sicherheit, Energieeffizienz und Langlebigkeit älterer Anlagen deutlich verbessert werden. Die Nachrüstung der gewählten Komponenten wird fachgerecht durchgeführt und die Anlage anschließend wieder in Betrieb genommen. Alle notwendigen Anpassungen an Elektrik und Steuerung (z. B. Änderung von Verdrahtungen, Anpassung von Schutz- und Sicherheitskreisen, Neuparametrierung der Steuerungssoftware) sind inkludiert. Abschließend erfolgen Funktions- und Sicherheitsprüfungen, um sicherzustellen, dass die neuen Komponenten normgerecht in das Gesamtsystem integriert sind und wie vorgesehen arbeiten. Eine Dokumentation der Änderungen (z. B. Aktualisierung von Schaltplänen, Stücklisten und Bedienungsanleitungen) wird ebenfalls vorgenommen.
Hinweise:
Individuelle Spezifikation: Diese Position dient als Sammelposten für verschiedene elektrische Nachrüst- und Modernisierungsleistungen. Die konkreten Komponenten und der Umfang der Nachrüstung sind bei Beauftragung individuell festzulegen. Der Auftragnehmer wählt kompatible, möglichst herstellerneutrale elektrotechnische Komponenten, die in die vorhandene Anlage und deren Schutz- und Steuerkonzept integriert werden können.
Regelwerke und Kompatibilität: Alle Nachrüstungen erfolgen unter Beachtung der relevanten Normen und Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (z. B. DIN VDE 0100, DIN VDE 0105-100, DIN EN 60204-1, DIN EN 61439, DGUV Vorschrift 3). Es werden nur Komponenten eingesetzt, die technisch kompatibel sind, die erforderlichen Zulassungen (z. B. CE-Kennzeichnung) besitzen und den Herstellerangaben entsprechen.
Prüf- und Genehmigungspflichten: Vor Ausführung ist zu prüfen, ob die geplante Modernisierung als wesentliche Änderung der elektrischen Anlage bzw. Maschine im Sinne von BetrSichV, ProdSG und TRBS 1112-1 einzustufen ist und damit eine Abnahmeprüfung durch eine befähigte Person oder eine Zugelassene Überwachungsstelle erforderlich wird. Dies kann insbesondere bei Eingriffen in Antriebs- und Steuerungstechnik, Schutzfunktionen oder bei Leistungserhöhungen der Fall sein. In solchen Fällen ist nach dem Umbau eine Abnahme mit entsprechender Prüfbescheinigung durchzuführen. Der Auftraggeber sollte daher frühzeitig mit Hersteller oder Sachverständigen klären, ob eine geplante Nachrüstung melde- oder prüfpflichtig ist.
Inbetriebnahme und Dokumentation: Nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die gesamte Anlage auf korrekte Funktion und elektrische Sicherheit getestet. Die Prüfungen erfolgen gemäß DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 (Sichtprüfung, Erprobung, Messung der Schutzmaßnahmen, Funktionsprüfung der Steuerung und Sicherheitseinrichtungen). Alle Änderungen werden in die technischen Unterlagen übernommen (Schaltplanrevision, Aktualisierung der Betriebsanleitung, Anpassung der Wartungspläne). Die Anlage wird dem Betreiber erst übergeben, wenn sichergestellt ist, dass Betriebssicherheit und Arbeitsschutz nach der Modernisierung uneingeschränkt gewährleistet sind.
Ersatzteilbeschaffung und -lieferung
Der Auftragnehmer stellt die Ersatzteilbeschaffung und -lieferung für elektrotechnische Anlagen und Betriebsmittel (z. B. Niederspannungs-Schaltanlagen, Unterverteilungen, Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, USV-/NEA-Systeme, Gebäudeautomationskomponenten) nach Bedarf sicher. Zunächst identifiziert er anhand der Fehlerbeschreibung oder einer Inspektion das erforderliche Ersatzteil (z. B. Leistungsschalter, Sicherungen, Relais, Schütze, LED-Module, Sensoren/Aktoren). Anschließend erfolgt die Beschaffung über eigene Lagerbestände, den Hersteller oder den elektrotechnischen Fachhandel. Die Lieferung erfolgt per Standardversand oder zur Abholung; bei empfindlichen Bauteilen wird eine ESD-gerechte Verpackung verwendet.
Hinweise: Materialkosten sind nicht enthalten und werden separat ausgewiesen. Diese Leistung umfasst ausschließlich die Beschaffung und Bereitstellung. Es werden ausschließlich Originalteile oder gleichwertige, normkonforme Ersatzteile nach DIN- und DIN-VDE-Anforderungen eingesetzt. Der Einsatz nicht freigegebener Komponenten kann die Sicherheit und Gewährleistung beeinträchtigen.
Viele gängige Ersatz- und Verschleißteile hält der Auftragnehmer auf Lager (z. B. Sicherungen, LED-Module, Schütze, Relais), nicht verfügbare Teile werden kurzfristig beschafft. Hinweis: Expresslieferungen sind nicht enthalten.
Express- und Kurierlieferung für Ersatzteile
Optional bietet der Auftragnehmer Express- oder Kurierlieferungen für dringend benötigte elektrotechnische Ersatzteile an (z. B. zur Wiederherstellung kritischer Funktionen wie Energieversorgung, Sicherheitsbeleuchtung oder BMA-Schnittstellen). Die Lieferung kann am selben Tag oder über Nacht erfolgen. Die Kosten für Express- oder Kurierdienste werden gesondert berechnet und vorab mit dem Kunden abgestimmt.
Ersatzteilrecherche, -beschaffung und -logistik
Diese Leistung umfasst Identifikation, Beschaffung und Logistik elektrotechnischer Ersatzteile. Auf Basis der Anlagendokumentation (Schalt- und Stromlaufpläne, Stücklisten) und der Fehlerbeschreibung wird das benötigte Teil ermittelt. Es wird geprüft, ob Originalteile oder gleichwertige normkonforme Alternativen verfügbar sind, ohne elektrische Sicherheit oder Normen (DIN EN 61439, DIN VDE 0100/0105) zu beeinträchtigen. Anschließend übernimmt der Dienstleister Angebotseinholung, Bestellung, Versandorganisation sowie ggf. Zollabwicklung und Terminverfolgung. Die Lieferung erfolgt an den vorgesehenen Einsatzort; das Instandhaltungsteam wird informiert.
Die Dokumentation umfasst Teilenummer, Hersteller, Lieferant und relevante Prüf- bzw. Konformitätsnachweise. Besonders bei sicherheitsrelevanten Bauteilen (z. B. RCD, MCB, AFDD, Sicherheitsbeleuchtungskomponenten) werden Herstellerbescheinigungen mitgeliefert. Durch professionelles Ersatzteilmanagement werden Ausfallzeiten reduziert und die Einhaltung der Betreiberpflichten nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE unterstützt. Die vollständige Dokumentation ermöglicht eine nachvollziehbare Anlagenhistorie für Prüfungen und Audits.
Nachhaltige Modernisierung durch Energieeinsparmaßnahmen
Energieeffizienz-Upgrades stellen einen zentralen Mehrwert im modernen Betrieb elektrotechnischer Anlagen dar. Durch gezielte technische Nachrüstungen, den Einsatz energieoptimierter Betriebsmittel (z. B. LED-Beleuchtung, drehzahlgeregelte Antriebe, effiziente Transformatoren) und die Integration intelligenter Steuerungs- und Lastmanagementsysteme wird der Stromverbrauch reduziert und die Nachhaltigkeit der Betriebsprozesse gesteigert. Solche Maßnahmen senken nicht nur Energiekosten und CO₂-Emissionen, sondern unterstützen auch die Erfüllung von Umwelt- und Compliance-Anforderungen (u. a. GEG, ISO 50001, ISO 14001) sowie die Erreichung von ESG-Zielen innerhalb des Facility Managements.
Die Maßnahmen sollen darauf abzielen:
Optimierung des Energieeinsatzes pro Betriebszustand elektrischer Anlagen (z. B. Beleuchtung, Antriebe, IT-/TK-Infrastruktur)
Verbesserung der Systemleistung durch intelligente Steuerungen, Lastmanagement, Zeitprogramme und bedarfsgerechte Regelung (z. B. Präsenz- und Tageslichtsensorik, KNX/GA-Systeme)
Verlängerung der Lebensdauer elektrischer Komponenten durch effizientere Betriebsführung, Reduzierung thermischer Belastungen und Verringerung von Schalthäufigkeiten
Reduzierung der Treibhausgasemissionen gemäß ISO 14064 und im Rahmen der Vorgaben des EU Green Deal durch systematische Senkung des Stromverbrauchs und Optimierung des Energiemixes
Der Auftragnehmer erstellt Modernisierungskonzepte, die nachweislich Energieeinsparungen und Emissionsminderungen für die elektrotechnischen Anlagen des Gebäudes aufzeigen. Die Vorschläge sollen Folgendes beinhalten:
Austausch veralteter Antriebssysteme (z. B. für Pumpen, Lüfter, Förderanlagen) durch hocheffiziente Elektromotoren (mind. IE3-/IE4-Klasse)
Integration von Frequenzumrichtern (FU) für energieoptimierte Drehzahlregelung und bedarfsgerechten Betrieb elektrischer Antriebe
Einsatz von rekuperativen oder rückspeisefähigen Antriebssystemen zur Rückgewinnung und Wiederverwendung von Brems- bzw. Überschussenergie, soweit anlagentechnisch möglich
Installation von LED-Beleuchtungssystemen in Betriebs-, Technik- und Wartungsbereichen (z. B. Schaltanlagenräume, Traforäume, Flure, Treppenräume) einschließlich geeigneter Steuerungen (Präsenz- und Tageslichtregelung)
Einsatz verlustarmer elektrischer Betriebsmittel (z. B. Transformatoren mit reduzierten Leerlaufverlusten, hocheffiziente Netzteile, optimierte Verkabelung und Schaltgeräte) zur Verringerung von Energieverlusten im Netz
Einsatz KI-basierter oder algorithmischer Regelungs- und Optimierungssysteme für energieoptimierten Anlagenbetrieb, Lastmanagement und Spitzenlastreduktion
Jedes Modernisierungskonzept muss technische Spezifikationen, erwartete Einsparungen (kWh/Jahr und CO₂-Reduktion in Tonnen/Jahr) sowie die voraussichtliche Amortisationszeit enthalten.
Vor jeglichen Nachrüstungen muss der Auftragnehmer ein Energieaudit durchführen, um den aktuellen Energieverbrauch aller relevanten elektrotechnischen Anlagen und Verbraucher zu ermitteln. Das Audit umfasst:
Messung und Auswertung der typischen Lastprofile, Lastspitzen und Leerlaufzeiten
Erfassung der Leistungsaufnahmeprofile der Hauptverbraucher und Hilfssysteme (z. B. Antriebe, Beleuchtung, USV-/IT-Infrastruktur, Lüftungs- und Pumpensysteme)
Identifizierung verlustbehafteter Komponenten oder ineffizienter Betriebszustände (z. B. Überdimensionierung, Dauerbetrieb, fehlende Regelung)
Bewertung der bestehenden Steuerungs- und Regelstrategien sowie der verwendeten Software bzw. Automationsfunktionen im Hinblick auf Energieeffizienz
Hinweis:
Die Ergebnisse der Ausgangsbewertung (Energieaudit der elektrotechnischen Anlagen) bilden die Grundlage zur Ermittlung des technisch realisierbaren Energieeinsparpotenzials sowie der Investitionsrentabilität (ROI) unter Berücksichtigung der Anforderungen aus BetrSichV, ArbSchG, DIN VDE und DGUV Vorschrift 3.
Der Auftragnehmer erstellt einen strukturierten Umsetzungsplan, der Folgendes umfasst:
Detaillierter Modernisierungszeitplan für die elektrotechnischen Anlagen, einschließlich Abstimmung von Abschaltungen und Stillstandszeiten mit dem laufenden Betrieb, kritischen Versorgungen und ggf. vorhandenen Redundanzkonzepten
Spezifikation der benötigten Materialien, elektrotechnischen Betriebsmittel und Komponenten (z. B. Schalt- und Schutzgeräte, Kabel und Leitungen, LED-Leuchten, Antriebe) einschließlich der vorgesehenen Lieferanten sowie der anzuwendenden DIN-EN- und DIN-VDE-Normen
Integration von Sicherheitsprüfungen und Gefährdungsbeurteilungen gemäß BetrSichV, TRBS und DIN VDE 0100/0105 während der Modernisierungsphasen (z. B. Freischalt-, Wiederzuschalt- und Messkonzepte)
Abnahmeprüfungen und Inbetriebnahmeprotokolle nach Abschluss der Installation gemäß DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 3, einschließlich Funktions-, Schutz- und Sicherheitsprüfungen
Dokumentation gemäß VDI 6026-1 (Zeichnungen, Schemata, Datenblätter, Prüf- und Messberichte) zur Aktualisierung der Anlagenakte und zur geordneten Übergabe an den Betreiber
Hinweis:
Alle Maßnahmen müssen so durchgeführt werden, dass Verfügbarkeit, elektrische Sicherheit, Brandschutz und Tragfähigkeit der elektrotechnischen Versorgungsstrukturen (z. B. Schaltanlagen, Verteilungen, Kabeltragsysteme) nicht beeinträchtigt werden und die Konformität mit BetrSichV, TRBS, DIN VDE und DGUV Vorschrift 3 jederzeit erhalten bleibt.
Die erzielten Energieeffizienzgewinne sind nach der Umsetzung zu überwachen und zu verifizieren. Der Auftragnehmer muss geeignete Messsysteme installieren oder vorhandene Energiemess- und Leitsysteme nutzen, um folgende Daten zu erfassen:
Echtzeit-Energieverbrauch (z. B. Wirkleistung, Blindleistung, Energieverbrauch je Anlagengruppe)
Wirkungsgrad des Systems bzw. der betrachteten elektrischen Verbraucher (z. B. Antriebe, Beleuchtung, Transformatoren)
Auslastungsgrad und spezifischer Energieverbrauch je Betriebszustand oder Verbrauchergruppe (z. B. kWh pro Betriebsstunde oder pro Prozess-/Lastzyklus)
Erreichte CO₂-Einsparungen im Vergleich zum Ausgangszustand auf Basis definierter Emissionsfaktoren
Hinweis:
Vierteljährliche Leistungsberichte müssen eingereicht werden. Sie enthalten mindestens grafisch aufbereitete Energieverbrauchstrends der elektrotechnischen Anlagen, zentrale Effizienzkennzahlen (KPIs) sowie konkrete Empfehlungen zur weiteren Optimierung des elektrischen Energieeinsatzes im Sinne von ISO 50001 und der betrieblichen Energieziele.
Der Auftragnehmer berichtet über folgende Leistungskennzahlen:
Reduktion des elektrischen Energieverbrauchs (in Prozent und kWh/Jahr)
Verringerung der CO₂-Emissionen (Tonnen/Jahr) auf Basis definierter Emissionsfaktoren
Systemverfügbarkeit der relevanten elektrotechnischen Anlagen und deren Wirkungsgrad
Amortisationsdauer der umgesetzten Maßnahmen (ROI)
Erfüllung der festgelegten Energieziele gemäß ISO 50001 (Zielerreichungsgrad und ggf. Korrekturmaßnahmen)
Hinweis:
Der Auftraggeber kann unabhängige Prüfungen, Audits oder Zertifizierungen durch Dritte (z. B. Energieaudits nach DIN EN 16247 oder Zertifizierung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001) verlangen, um die Wirksamkeit der umgesetzten energieeffizienten Maßnahmen an den elektrotechnischen Anlagen zu überprüfen und zu bestätigen.
Folgende Maßnahmen sind Bestandteil des Verbesserungsprozesses:
Regelmäßige Review-Termine zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Bewertung der Systemleistung, der Energiekennzahlen (KPIs) und der Einhaltung relevanter Vorschriften und Normen (u. a. BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE, ISO 50001)
Diskussion weiterer Optimierungsoptionen, z. B. Anpassung von Schalt- und Regelstrategien, Lastmanagement, zusätzliche Modernisierungsmaßnahmen oder Nachrüstung von Mess- und Automatisierungstechnik
Aktualisierung der langfristigen Nachhaltigkeits- und Energiepläne im Einklang mit den ESG- und Klimaneutralitätszielen des Auftraggebers sowie den Anforderungen aus ISO 50001 und ISO 14001
Schulungs- und Trainingsprogramme für elektrotechnische Anlagen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, kontinuierliche fachtechnische Schulungen, Sicherheitsunterweisungen und Sensibilisierungsworkshops durchzuführen, um ein hohes Niveau an Betriebssicherheit, technischer Kompetenz und Einhaltung einschlägiger gesetzlicher sowie fachlicher Vorgaben (u. a. ArbSchG, BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 1 und 3, DIN VDE) sicherzustellen. Diese Programme gewährleisten, dass alle am Betrieb, an der Instandhaltung und an der Prüfung der elektrischen Anlagen beteiligten Mitarbeiter (Elektrofachkräfte, elektrotechnisch unterwiesene Personen, befähigte Personen) die notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und das Bewusstsein besitzen, um ihre Aufgaben sicher und normkonform auszuführen.
Schulungsrahmenkonzept
Einführungsschulung: Für neue Mitarbeiter vor ihrem Einsatz an oder in der Nähe elektrischer Anlagen; behandelt grundlegende elektrische Gefährdungen, das Schutzziel der DGUV Vorschrift 3, die fünf Sicherheitsregeln nach DIN VDE 0105-100, Gefahrenbewusstsein sowie betriebliche Abläufe und Zuständigkeiten.
Technische Weiterbildung: Regelmäßige Fortbildungen zu erweiterten Themen wie Betrieb und Instandhaltung von Niederspannungs-Schaltanlagen, Schutz- und Schaltgeräten, Sicherheits- und Notbeleuchtung, USV-/NEA-Systemen, Gebäudeautomation (z. B. KNX/GLT), Fehlerdiagnose, Mess- und Prüfverfahren nach DIN VDE sowie Last- und Energiemanagement.
Sicherheits- und Sensibilisierungsworkshops: Regelmäßig stattfindende Schulungen und Seminare zur Betonung der Unfallverhütung, des sicheren Arbeitens an und in der Nähe unter Spannung stehender Teile, der Nutzung persönlicher Schutzausrüstung, des Vorgehens bei Lichtbogen- und Brandgefahren sowie der Notfallmaßnahmen; Förderung einer ausgeprägt sicherheitsorientierten Unternehmenskultur.
Auffrischungsschulungen: Mindestens jährlich durchgeführte Wiederholungskurse gemäß ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschrift 1/3, um die Fachkompetenz aufrechtzuerhalten und über neue Normen, technische Änderungen, Betriebserfahrungen und geänderte Betriebsanweisungen zu informieren.
Notfallübungen: Praktische Übungen zur Simulation realer Zwischenfälle im elektrotechnischen Bereich (z. B. elektrischer Schlag, Lichtbogenereignis, Ausfall von Schaltanlagen oder Sicherheitsstromversorgung) zur Überprüfung der Reaktionsfähigkeit, inkl. Verhalten im Notfall, Abschaltmaßnahmen, Erste Hilfe und Wiederbelebungsmaßnahmen.
Dokumentation und Zertifizierung: Alle Schulungen und Unterweisungen sind schriftlich zu planen, durch Teilnehmerlisten und Inhalte zu dokumentieren, auszuwerten und den Teilnehmern durch anerkannte Teilnahme- oder Qualifikationsnachweise zu bescheinigen. Die Dokumentation ist revisionssicher aufzubewahren und dient zugleich als Nachweis der Erfüllung der Unterweisungspflichten aus ArbSchG, BetrSichV, TRBS und DGUV Vorschriften.
Schulungsziele und Ergebnisse
Sicherstellung, dass alle mit Planung, Betrieb, Instandhaltung und Prüfung elektrischer Anlagen betrauten Mitarbeiter (Elektrofachkräfte, elektrotechnisch unterwiesene Personen) fachlich qualifiziert sind und die gesetzlichen Anforderungen (u. a. ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE) erfüllen.
Förderung einer proaktiven Sicherheitskultur im Umgang mit elektrischen Anlagen und Arbeitsmitteln und Reduzierung von Unfällen, Beinaheereignissen und Störungen.
Steigerung der Effizienz durch verbessertes Verständnis der elektrotechnischen Systeme, ihrer Schutz- und Steuerfunktionen sowie der sicheren und wirtschaftlichen Bedienung.
Nachvollziehbare, revisionssichere Dokumentation der Qualifikationen, Unterweisungen und Schulungsabschlüsse des Personals als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften und Auditoren.
Langfristige Wissenssicherung durch systematische Aktualisierung der Schulungsinhalte und Implementierung von Mechanismen zur kontinuierlichen Verbesserung (Lessons Learned, Feedback-Schleifen, Anpassung an neue Normen und Technologien).
Der Auftragnehmer erstellt einen jährlichen Schulungskalender, der vom Auftraggeber zu genehmigen ist, und gibt folgende Punkte vor:
Einführungsschulungen für neue Mitarbeitende (Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen) vor erstmaliger Tätigkeit an oder in der Nähe elektrischer Anlagen, einschließlich grundlegender Elektrosicherheit, DGUV Vorschrift 3 und der fünf Sicherheitsregeln nach DIN VDE 0105-100.
Vierteljährliche technische Auffrischungen und Sicherheitsunterweisungen zu Betrieb, Instandhaltung und Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß ArbSchG, BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 1/3 sowie den einschlägigen DIN-VDE-Normen.
Halbjährliche Sensibilisierungskampagnen zu neuen sicherheitsrelevanten Themen, geänderten Normen, aufgetretenen Beinaheunfällen oder relevanten Vorfällen sowie zu Lessons Learned aus dem Betrieb der elektrotechnischen Anlagen.
Schulungsinhalte und Methodik
Bedienprinzipien und Sicherheitseinrichtungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (z. B. Niederspannungsschaltanlagen, Unterverteilungen, Sicherheitsbeleuchtung, USV-/NEA-Systeme), einschließlich der fünf Sicherheitsregeln nach DIN VDE 0105-100, Schutzmaßnahmen nach DIN VDE 0100 und DGUV Vorschrift 3.
Strombelastbarkeit, Kurzschlussfestigkeit, Selektivität und Schutzkonzepte elektrischer Stromkreise; Grundlagen der Dimensionierung von Leitungen, Schutzorganen und Schaltgeräten.
Not-Aus-, Abschalt-, Verriegelungs- und Freigabeverfahren in elektrischen Anlagen (z. B. Schlüsselschalter, elektrische/mechanische Verriegelungen, Freigabekreise) sowie deren Prüfung vor Arbeitsbeginn.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei Arbeiten an und in der Nähe elektrischer Anlagen (z. B. Schutzhelm, Schutzbrille, isolierende Handschuhe, Lichtbogenschutzkleidung): bestimmungsgemäße Verwendung, Sichtprüfung und Pflege.
Kommunikations- und Meldesysteme (z. B. Betriebs- und Störmeldungen über GLT/Leitsysteme, Funkkommunikation, festgelegte Freigabe- und Rückmeldeverfahren im Rahmen von Arbeitsfreigaben und Schalthandlungen).
Umweltbewusstsein (energieeffizienter Betrieb elektrischer Anlagen, Emissions- und Ressourcenschutz, fachgerechter Umgang mit Elektroaltgeräten, Leuchtmitteln und Batterien gemäß ElektroG und BattG).
Methodik: Kombination aus theoretischem Unterricht, praktischen Übungen an elektrischen Anlagen bzw. Schulungsaufbauten, digitalen Lernmodulen und Simulationen. Einsatz visueller Hilfsmittel, Fallstudien und interaktiver Workshops zur Verbesserung des Wissenstransfers.
Bewertung und Zertifizierung
Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt auf Basis ihres theoretischen Wissens zu elektrotechnischen Grundlagen und Normen (u. a. DIN VDE, DGUV Vorschrift 3), der praktischen Anwendung bei Betrieb, Instandhaltung und Prüfung elektrischer Anlagen sowie ihres sicherheitsorientierten Verhaltens im Sinne der fünf Sicherheitsregeln nach DIN VDE 0105-100.
Erfolgreiche Teilnehmer erhalten ein Zertifikat, das vom Auftraggeber bzw. Projektmanagement anerkannt wird und als Qualifikationsnachweis im Rahmen der Pflichten aus ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschriften (insbesondere DGUV Vorschrift 1 und 3) sowie den Anforderungen an befähigte Personen gemäß TRBS 1203 herangezogen werden kann.
Alle Bewertungsergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und im zentralen Dokumentationssystem (z. B. HSE-/FM- oder QM-System) revisionssicher abzulegen.
Die Dokumentation erfolgt gemäß VDI 6026-1 und umfasst mindestens folgende Unterlagen:
Schulungsunterlagen, Präsentationsfolien und Handouts (inkl. Inhalte zu relevanten DIN-VDE-, DGUV- und BetrSichV-Anforderungen).
Anwesenheitslisten und Teilnehmerdaten einschließlich Funktion/Rolle (z. B. Elektrofachkraft, elektrotechnisch unterwiesene Person, befähigte Person).
Nachweise der Ausbilderqualifikation (z. B. Elektrofachkraft, befähigte Person nach TRBS 1203, Schulungsnachweise, Berufserfahrung).
Prüfungsergebnisse und Feedbackbögen aus theoretischen und praktischen Leistungsnachweisen.
Ausgestellte Zertifikate sowie deren Gültigkeits- bzw. Ablaufdaten zur Überwachung von Wiederholungs- und Auffrischungsschulungen.
Integration von Arbeitsschutz und Umweltschutz
Die Schulungsprogramme müssen die Bedeutung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Umweltauflagen im elektrotechnischen Bereich hervorheben. Der Auftragnehmer integriert Themen wie Risikobewusstsein im Umgang mit elektrischen Gefährdungen (Stromschlag, Lichtbogen, Brandgefahr), ergonomische Arbeitsverfahren beim Arbeiten an Schaltanlagen und Kabelwegen, fachgerechte Abfallvermeidung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott, Leuchtmitteln und Batterien (u. a. gemäß ElektroG, BattG, KrWG) sowie umweltbezogene Notfallmaßnahmen (z. B. Brandereignisse in elektrischen Betriebsräumen, Freisetzung kritischer Stoffe aus Batterien/USV-Anlagen) in alle Schulungssitzungen. Dabei sind die Vorgaben aus ArbSchG, BetrSichV, TRBS, DGUV-Vorschriften und einschlägigen DIN- und DIN-VDE-Normen zu berücksichtigen.
Berichterstattung und Kommunikation
Der Auftragnehmer erstellt halbjährlich Berichte über durchgeführte Schulungen und die Anzahl der Teilnehmer, einschließlich Themen, Zielgruppen (Elektrofachkraft, elektrotechnisch unterwiesene Person etc.) und Zeitraum.
Auflistung identifizierter Qualifikationslücken und ergriffener Abhilfemaßnahmen (z. B. Zusatzschulungen, Unterweisungen, praktische Trainings im elektrotechnischen Bereich).
Geplante Schulungsaktivitäten für den kommenden Zeitraum, abgestimmt auf neue bzw. geänderte Normen, Betriebserfahrungen und behördliche Anforderungen.
Leistungskennzahlen im Zusammenhang mit Sicherheitsbewusstsein und Compliance (z. B. Teilnahmequote, Anzahl der Unterweisungen, elektrische Unfall- und Beinaheunfallstatistiken, dokumentierte Unterweisungsquote).
Die Berichte sind digital zu übermitteln und in das FM-Dokumentationssystem (z. B. CAFM-, HSE- oder QM-System) zu integrieren; die Ablage erfolgt nachvollziehbar und strukturiert nach den Vorgaben der VDI 6026-1.
Schulung für Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen (Grundausbildung/Auffrischung)
Diese Leistung umfasst eine kombinierte Grund- und Auffrischungsschulung für Beschäftigte im elektrotechnischen Bereich. Im Theorieteil werden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen (ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1 und 3, TRBS 1203, relevante DIN-VDE-Normen), elektrische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, die fünf Sicherheitsregeln nach DIN VDE 0105-100, der Umgang mit PSA sowie das Verhalten bei Störungen und Elektrounfällen behandelt. Im Praxisteil werden sichere Schalthandlungen, das korrekte Anwenden der fünf Sicherheitsregeln, grundlegende Mess- und Prüfungen nach DIN VDE (z. B. RCD-Prüfung, Sicht- und Funktionskontrollen) sowie der Umgang mit typischen Störungen an elektrischen Anlagen trainiert.
Am Ende der Schulung erfolgt eine theoretische und/oder praktische Prüfung. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten einen Befähigungsnachweis (z. B. Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten oder elektrotechnisch unterwiesene Person) mit Angabe der zulässigen Tätigkeiten und Spannungsbereiche. Die Schulung dient der Erfüllung der Unterweisungspflicht gemäß ArbSchG § 12, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1/3 sowie der Anforderungen an befähigte Personen nach TRBS 1203 und stellt sicher, dass nur qualifiziertes Personal an elektrischen Anlagen arbeitet. Die Schulungsdokumentation (Teilnehmerlisten, Prüfungsnachweise, Zertifikate) wird dem Auftraggeber zur Nachweisführung gegenüber Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften und Auditoren zur Verfügung gestellt.
Betriebsanweisung je elektrische Anlage (Erstellung/Aktualisierung und Aushang)
Für jede relevante elektrische Anlage bzw. Anlagengruppe (z. B. Niederspannungshauptverteilungen, Unterverteilungen, Sicherheits- und Notbeleuchtung, USV-/Batterieanlagen, Notstromaggregate, elektrische Betriebsräume) wird eine spezifische Betriebsanweisung erstellt oder bei Bedarf aktualisiert. Diese Betriebsanweisung beschreibt in verständlicher Form die erforderlichen Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen beim Betrieb, bei der Instandhaltung und bei Prüfungen der jeweiligen elektrischen Anlage. Sie enthält unter anderem eine Auflistung der typischen Gefährdungen (z. B. elektrischer Schlag, Lichtbogen, Brand-/Explosionsgefahr), Hinweise zur erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA), Anweisungen zu Prüfungen und Funktionskontrollen vor Arbeitsbeginn (z. B. Sichtprüfung, Kontrolle von Verriegelungen und Not-Aus-Einrichtungen), klare Bedienhinweise für den sicheren Betrieb sowie Vorgehensweisen bei Störungen, Abschaltungen, Not-Halt und Notfällen. Die Betriebsanweisung wird so gestaltet, dass sie die konkreten Eigenschaften der jeweiligen elektrischen Anlage berücksichtigt (z. B. Spannungsbereiche, Schutzkonzepte, besondere Betriebsweisen) und auf die betrieblichen Gegebenheiten zugeschnitten ist. Nach Fertigstellung wird die Anweisung den Beschäftigten zur Verfügung gestellt und gut sichtbar im Bereich der jeweiligen Anlage (z. B. am Schaltschrank, im Technikraum) ausgehängt. Sie dient auch als Grundlage für die Unterweisung von Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen.
Mit dieser Leistung kommt der Betreiber seiner Unterweisungs- und Informationspflicht nach. Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und BetrSichV hat der Arbeitgeber die Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Eine schriftliche, ausgehändigte und ausgehängte Betriebsanweisung stellt sicher, dass alle mit der elektrischen Anlage betrauten Personen die wichtigsten Regeln und Gefahren jederzeit nachlesen können. Inhalte und Aufbau orientieren sich an den einschlägigen Vorgaben, insbesondere DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 103-011 „Arbeiten an elektrischen Anlagen“ sowie DIN VDE 0105-100. Durch das Aushängen der Betriebsanweisung wird sichergestellt, dass sie fest mit dem jeweiligen Arbeitsplatz bzw. Anlagenteil verknüpft ist und neue Mitarbeitende sich schnell mit den Sicherheitsregeln vertraut machen können.
Jährliche Unterweisung der Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesenen Personen (mit Nachweis)
Diese Position umfasst die jährliche Sicherheitsunterweisung aller im Bereich der elektrischen Anlagen tätigen Personen (Elektrofachkräfte, elektrotechnisch unterwiesene Personen und ggf. befähigte Personen), inklusive eines praxisorientierten Teils. In einer Unterweisungssession werden zunächst theoretisch die wesentlichen Inhalte vermittelt: Rechtsgrundlagen und Verantwortung beim Betrieb, der Instandhaltung und Prüfung elektrischer Anlagen (u. a. ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1 und 3, TRBS 1203, DIN VDE 0105-100), grundlegende Sicherheitsregeln und die fünf Sicherheitsregeln nach DIN VDE 0105-100, elektrische Gefährdungen (Stromschlag, Lichtbogen, Brandgefahren), der richtige Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sowie das Verhalten in Notfällen und bei Stromunfällen. Besonderes Augenmerk liegt auf praxisrelevanten Themen wie der Durchführung der täglichen Sicht- und Funktionskontrollen vor Arbeitsbeginn (z. B. Sichtprüfung von Schaltanlagen und Leitungen, Kontrolle von Not-Aus-, Verriegelungs- und Meldeeinrichtungen, Prüftaste von RCDs nach betrieblicher Vorgabe). Ebenso werden Gefahren- und Schutzbereiche um elektrische Betriebsräume und Schaltanlagen besprochen und wie diese zu kennzeichnen, abzusichern und zugangsbeschränkt zu halten sind. Im praktischen Teil der Unterweisung trainieren die Teilnehmer unter Anleitung sicheres Schalten, das korrekte Anwenden der fünf Sicherheitsregeln, einfache Mess- und Prüfabläufe sowie das strukturierte Vorgehen bei Störungen und Notfällen.
Die Unterweisung wird in der Regel als Gruppenveranstaltung durchgeführt (pro Termin können bis zu einer definierten Anzahl von Teilnehmern geschult werden). Am Ende wird die Teilnahme jedes Mitarbeiters dokumentiert – es werden Teilnehmerlisten geführt und bei Bedarf kurze Wissensüberprüfungen (z. B. Fragebögen, praktische Übungen) durchgeführt, um den Lernerfolg abzusichern. Der Arbeitgeber erfüllt mit dieser jährlichen Unterweisung seine Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung gemäß ArbSchG § 12, BetrSichV und DGUV Vorschrift 1/3, wonach Unterweisungen bei Änderungen und in regelmäßigen Abständen zu wiederholen sind, und stützt zugleich die Anforderungen an befähigte Personen nach TRBS 1203. Dadurch wird sichergestellt, dass das elektrotechnische Personal über aktuelle Kenntnisse zu Normen, Betriebsanweisungen und technischen Änderungen verfügt. Nach Abschluss erhält jede unterwiesene Person einen Unterweisungsnachweis, und der Arbeitgeber kann damit gegenüber Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften und Auditoren belegen, dass die jährliche Unterweisung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Echtzeit-Cockpit und Berichterstellung für elektrotechnische Anlagen
Dieses Dokument definiert den Rahmen und die technischen Anforderungen für die Einführung eines digitalen Dashboards und eines Berichtssystems als Bestandteil der Leistungen zur technischen Betriebsführung der elektrotechnischen Anlagen im Rahmen des Facility-Management-Vertrags. Der Auftragnehmer stellt eine webbasierte Plattform bereit, die Betriebs- und Zustandsdaten der elektrischen Energieversorgungs-, Verteil- und Sicherheitsanlagen (z. B. NSHV, Unterverteilungen, Sicherheits- und Notbeleuchtung, USV-/NEA-Anlagen, Gebäudeautomation) konsolidiert, zentrale Leistungskennzahlen (KPIs) visualisiert und Prüfintervalle sowie Wartungsstände in (nahezu) Echtzeit abbildet. Ziel des Systems ist es, Transparenz und Effizienz zu steigern, die Einhaltung von BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und DIN-VDE-Prüffristen zu unterstützen sowie datengestützte Entscheidungen im Betrieb und in der Instandhaltung der elektrotechnischen Anlagen zu ermöglichen.
Das digitale Dashboard dient als zentrale Visualisierungs- und Berichtsschnittstelle für elektrotechnische Anlagendaten. Es stellt folgende Kernfunktionen bereit:
Echtzeit-Überwachung: Kontinuierliche Anzeige der Verfügbarkeit und Betriebszustände kritischer elektrischer Anlagen (z. B. Einspeisung, Schaltstellungen, USV-/Batteriestatus), inklusive Stör- und Warnmeldungen sowie Alarmhistorie.
KPI-Visualisierung: Grafische Darstellung von Energieverbrauch und Lastprofilen, Stillstands- und Störungszeiten, Wartungs- und Prüfabschlussquoten sowie Störhäufigkeit der elektrotechnischen Anlagen.
Inspektionsmanagement: Automatisches Tracking der Prüfintervalle und Fälligkeiten für wiederkehrende Prüfungen (u. a. DGUV V3, DIN VDE 0105-100, BetrSichV/TRBS) mit Erinnerungsfunktion und Übersichten zu überfälligen Prüfungen je Anlage.
Wartungsverfolgung: Protokollierung geplanter, laufender und abgeschlossener Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben einschließlich Verknüpfung mit Arbeitsaufträgen, Checklisten und Prüfprotokollen.
Benutzerverwaltung: Rollenbasierter Zugriff für Administratoren, verantwortliche Elektrofachkraft, Instandhaltungstechniker und Auftraggeber mit differenzierten Lese-/Schreibrechten und Protokollierung von Änderungen.
Berichterstattung: Automatisierte Erstellung von Monats-, Quartals- und Jahresberichten zum Anlagenzustand, zur Verfügbarkeit, zum Prüf- und Wartungsstatus sowie zu energie- und sicherheitsrelevanten KPIs.
Datenexport: Strukturierte Ausgabe von Daten (z. B. CSV, XML, API) zur Integration in CAFM-, DMS-, ERP- oder Energiemanagementsysteme sowie zur Unterstützung der technischen Anlagendokumentation gemäß VDI 6026-1.
Das Dashboard muss die folgenden technischen Anforderungen erfüllen:
Webbasierte Architektur: Zugriff über moderne Webbrowser ohne zusätzliche Client-Software; Nutzung üblicher Sicherheitsmechanismen (z. B. rollenbasierte Anmeldung, Mehr-Faktor-Authentifizierung nach Vorgabe des Auftraggebers).
Datenintegration: Kompatibilität mit Mess-, Schutz- und Automatisierungstechnik der elektrotechnischen Anlagen (z. B. Energiezähler, Power-Quality-Analysegeräte, Schaltanlagenautomation), IoT-Geräten sowie FM-/GA-/CAFM-Systemen (z. B. via BACnet/IP, Modbus TCP, OPC UA oder REST-/API-Schnittstellen).
Datensicherheit: Verschlüsselte Datenübertragung (mindestens TLS 1.3), DSGVO- und BDSG-konforme Speicherung, rollenbasierte Zugriffskonzepte sowie Protokollierung von Benutzeraktivitäten; Orientierung an anerkannten Informationssicherheitsstandards (z. B. ISO/IEC 27001) nach Vorgabe des Auftraggebers.
Verfügbarkeit: Mindestens 99,5 % Betriebszeit während der Vertragslaufzeit (geplante Wartungsfenster ausgenommen), mit definierten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gemäß Service-Level-Vereinbarung.
Skalierbarkeit: Modulares Design mit Möglichkeit zur späteren Erweiterung um zusätzliche elektrotechnische Anlagen, Zählpunkte, Gebäude oder FM-Komponenten, ohne Grundarchitektur und Schnittstellen anpassen zu müssen.
Benutzeroberfläche: Intuitive, ergonomische Oberfläche mit mehrsprachiger Benutzerführung (mindestens Deutsch und Englisch), klaren Rollen- und Sichtenkonzepten (z. B. Management-, EFK- und Instandhaltungssicht).
Datensicherung: Automatische tägliche Backups an redundanten Standorten bzw. in redundanten Systemen, einschließlich definierter Aufbewahrungsfristen und regelmäßig getesteter Wiederherstellungsprozesse.
Das Dashboard soll mindestens folgende KPIs erfassen und darstellen:
Verfügbarkeit der elektrotechnischen Anlagen (%): Anteil der Zeit, in der die definierten elektrischen Versorgungssysteme (z. B. NSHV, Unterverteilungen, USV-/NEA-Anlagen, Sicherheitsbeleuchtung) betriebsbereit sind.
Mittlere Betriebszeit zwischen Ausfällen (MTBF): Durchschnittliche Zeitspanne zwischen zwei ungeplanten Störungen kritischer elektrischer Anlagen oder Komponenten.
Wartungs- und Prüfabschlussquote (%): Anteil der planmäßigen Wartungs- sowie DGUV-V3-/DIN-VDE-Prüfaufträge, die termingerecht abgeschlossen wurden.
Energieverbrauch pro Nutz- bzw. Betriebsstunde (kWh): Durchschnittlicher Energieaufwand je Nutzstunde der elektrischen Anlagen bzw. je ausgewählter Verbrauchergruppe.
Intelligente Fernüberwachung und Zustandsanalyse von elektrotechnischen Anlagen zur Erhöhung der Betriebssicherheit und Effizienz
Ziel ist eine durchgängige Statusüberwachung der elektrischen Energieversorgungs-, Verteil- und Sicherheitsanlagen (z. B. NSHV, Unterverteilungen, USV-/NEA-Anlagen, Sicherheits- und Notbeleuchtung, Gebäudeautomation), eine datenbasierte Wartungsoptimierung sowie die frühzeitige Erkennung von Verschleiß, Überlast, thermischen Auffälligkeiten oder Fehlfunktionen – unter Einhaltung aller einschlägigen technischen und sicherheitsrelevanten Vorgaben (u. a. BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0100/0105). In der Fachliteratur und in branchenspezifischen Richtlinien wird hervorgehoben, dass Fernüberwachung und kontinuierliche Zustandsdatenerfassung die zustandsorientierte Instandhaltung (Condition Monitoring) unterstützen, Prüf- und Wartungsintervalle zielgerichteter gestalten, Ausfallzeiten reduzieren und damit die Anlagenverfügbarkeit erhöhen sowie ungeplante Betriebsunterbrechungen minimieren.
Reaktions- und Reparaturzeiten (Minuten/Stunden): Zeit von der Störungsmeldung bis zur ersten Reaktion sowie bis zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der betroffenen elektrischen Anlagen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle erfassten Betriebs- und Zustandsdaten der elektrotechnischen Anlagen vollständig, nachvollziehbar und revisionssicher gemäß den einschlägigen Vorschriften (u. a. BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100, VDI 6026-1) gespeichert und archiviert werden.
Anzahl sicherheitsrelevanter Vorfälle: Anzahl von elektrischen Unfällen, Beinaheereignissen, Auslösungen von Schutzeinrichtungen (z. B. RCD, Leitungsschutzschalter) sowie Brand- oder Alarmereignissen innerhalb des Berichtszeitraums.
Das System muss periodisch automatisch Berichte erzeugen, die für jede überwachte elektrische Anlage enthalten:\
Betriebsstunden sowie Schalt- und Lastzyklen der wesentlichen elektrischen Komponenten (z. B. Schaltgeräte, Transformatoren, USV-/NEA-Anlagen).
Status und Schalthistorie der Schutz- und Überwachungseinrichtungen (z. B. Leitungsschutzschalter, Leistungsschalter, RCD/FI, Temperatur- und Isolationsüberwachung).
Trendanalysen relevanter Verschleiß-, Belastungs- und Qualitätskennwerte (z. B. Strom- und Spannungslasten, Temperaturverläufe, Oberschwingungsanteile, Schalthäufigkeiten).
Alarme und Ereignisprotokolle bei Überlast, Auslösung von Schutzeinrichtungen, Netz- oder Phasenausfall sowie anderen sicherheits- oder verfügbarkeitsrelevanten Systemunterbrechungen.
KPI-basierte Leistungsübersichten (z. B. Verfügbarkeit, Störhäufigkeit, Energiekennzahlen) und darauf basierende Wartungs- und Optimierungsempfehlungen.
Der Auftragnehmer stellt ein modernes, sicheres digitales Überwachungssystem bereit, das folgende Anforderungen erfüllt:
Datenerfassung: Kontinuierliche Messung und Aufzeichnung relevanter elektrischer Betriebs- und Zustandsdaten, z. B. Ströme, Spannungen, Wirkleistung/Blindleistung, Energieverbrauch, Schaltspiele, Lastzyklen, Temperaturen von Schaltanlagen und Betriebsmitteln sowie Zustände von Schutz- und Überwachungseinrichtungen. Moderne IoT-Sensorik und kommunikationsfähige Messgeräte (z. B. Energiezähler, Power-Quality-Analysatoren) ermöglichen ein Echtzeit-Monitoring dieser Parameter.
Echtzeit-Übertragung: Sichere und verschlüsselte Datenübertragung (LAN/WLAN/IoT, mindestens TLS 1.3) zu einem zentralen Server- oder Cloud-System, auf das sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber rollenbasiert zugreifen können. Die Übertragung erfolgt unter Beachtung der Anforderungen aus DSGVO und BDSG.
Datenvisualisierung: Web-basierte Dashboards oder Software-Oberflächen zur Visualisierung der Live-Betriebszustände, Alarme und Kennzahlen der elektrotechnischen Anlagen (z. B. Echtzeit-Lastdiagramme, Spannungs- und Stromverläufe, Zustände von USV-/NEA-Anlagen, Schaltstellungen und Alarmstatus).
Datenanalyse: Automatisierte Auswertung der gesammelten Daten zur Wartungs- und Betriebsoptimierung, einschließlich prädiktiver Algorithmen zur zustandsorientierten Instandhaltung, Erkennung von Anomalien (z. B. Überlast, unsymmetrische Belastungen, Temperaturanstieg, Oberschwingungen) sowie Vergleich mit historischen Trends und Grenzwerten nach einschlägigen DIN-VDE-Vorgaben.
Systemkompatibilität: Vollständige Integration in das CAFM- oder ERP-System des Auftraggebers sowie ggf. in Gebäudeautomations- oder Energiemanagementsysteme gemäß VDI 6026 Blatt 1, unter Verwendung standardisierter Schnittstellen (z. B. API, XML/CSV, OPC UA) und definierter Metadatenmodelle für elektrotechnische Anlagen und Betriebsmittel.
Skalierbarkeit und Modularität: Systemarchitektur, die eine spätere Erweiterung auf weitere elektrische Anlagen, Gebäude, Mess- und Zählpunkte ermöglicht, ohne grundlegende Änderungen an der Systemarchitektur oder den Schnittstellen vornehmen zu müssen.
Cybersicherheit: Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß ISO/IEC 27001 zum Schutz der digitalen Daten. Dies beinhaltet verschlüsselte Kommunikation, rollen- und rechtebasierten Benutzerzugriff, Protokollierung von Zugriffen, regelmäßige Sicherheitsupdates und Patches sowie regelmäßige Datensicherungen mit definierten Aufbewahrungs- und Wiederherstellungsprozessen.
Hinweis:
Alle erfassten Betriebs-, Mess- und Sensordaten der elektrotechnischen Anlagen werden sicher, strukturiert und revisionssicher gespeichert. Die Datenhaltung erfolgt in einer ISO/IEC 27001-konformen Informationssicherheits-Infrastruktur unter Beachtung von DSGVO/BDSG sowie der Dokumentationsanforderungen aus BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE und VDI 6026-1.
Der Auftragnehmer stellt folgende Leistungen bereit:
Automatisierte wöchentliche und monatliche Zustandsberichte der elektrotechnischen Anlagen (z. B. NSHV, Unterverteilungen, USV-/NEA-Systeme, Sicherheitsbeleuchtung) mit Trendanalysen und Key Performance Indicators (z. B. Verfügbarkeit, Störhäufigkeit, Energiekennzahlen).
Frühwarnmeldungen bei Überschreiten definierter Grenzwerte (z. B. Ströme, Temperaturen, Schaltspielzahlen, Oberschwingungsanteile) oder bei erkannten Anomalien und Auslösungen von Schutzorganen.
Prognosen für erforderliche Inspektions- und Wartungsmaßnahmen, basierend auf der fortlaufenden Analyse der Verlaufsdaten (z. B. prognostizierte Restlebensdauer von Betriebsmitteln, risikobasierte Priorisierung).
Statistische Auswertungen zum Vergleich von Plan- und Ist-Zustand, z. B. Verringerung ungeplanter Ausfallzeiten, Vorhersagegenauigkeit der Prognosen, Instandhaltungserfolge und Entwicklung der Anlagenverfügbarkeit.
Ferndiagnose/Telefonsupport (Helpdesk)
Diese Leistung bietet dem Betreiber einen Remote-Support-Service für die elektrotechnischen Anlagen. Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen können bei Störungen, Meldungen oder Bedienfragen telefonisch oder online einen von erfahrenen Elektro-Serviceingenieuren betreuten Helpdesk kontaktieren. Anhand von Fehlercodes, Meldetexten und Symptombeschreibungen gibt der Experte konkrete Handlungsempfehlungen (z. B. sicheres Rücksetzen von Steuerungen, Prüfung von Schutz- und Meldekreisen, Plausibilitätsprüfung von Messwerten). Soweit verfügbar, können über ein gesichertes Fernzugriffssystem (z. B. GLT/Remote-Monitoring) Diagnosedaten ausgelesen werden, um Störungen schneller einzugrenzen. Kleinere Probleme lassen sich so häufig ohne sofortigen Vor-Ort-Einsatz beheben.
Jeder Supportfall wird in einem Ticketsystem dokumentiert (Datum/Uhrzeit, betroffene Anlage, Problem, empfohlene Maßnahmen, Ergebnis). Dies ermöglicht Auswertungen zu wiederkehrenden Störungen und unterstützt den Betreiber bei der Erfüllung seiner Pflichten aus ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschrift 3. Wesentliche, insbesondere sicherheitsrelevante Hinweise werden in der Anlagenakte bzw. Prüf- und Instandhaltungsdokumentation gemäß VDI 6026-1 nachgeführt. Der Helpdesk kann nach Vereinbarung auch außerhalb der Regelarbeitszeit verfügbar sein; er ersetzt keine Vor-Ort-Prüfungen, bietet jedoch eine qualifizierte Erstbewertung und trägt zur Reduzierung von Ausfallzeiten und zur Erhöhung der Betriebssicherheit bei.
Der Auftragnehmer etabliert ein robustes Dokumentationssystem, das mindestens folgende Anforderungen umfasst:
Führen eines Anlagen- und Prüfbuchs für elektrische Anlagen: Für jede wesentliche elektrische Anlage oder Anlagengruppe (z. B. NSHV, Unterverteilungen, Sicherheits- und Notbeleuchtung, USV-/NEA-Anlagen, Gebäudeautomation) wird ein Anlagen- und Prüfbuch geführt. Darin werden alle Prüfungen, Wartungen, Inspektionen und Instandsetzungen mit Datum, Art der Maßnahme, verantwortlicher Person/Firma, Ergebnis und ggf. festgestellten Mängeln dokumentiert. Das Anlagen- und Prüfbuch ist stets aktuell zu halten, auf Verlangen dem Auftraggeber bzw. Behörden vorzulegen und dient als Nachweis der Einhaltung von BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und DIN-VDE-Prüfanforderungen.
Digitales Berichtswesen: Zusätzlich zum Anlagen- und Prüfbuch pflegt der Auftragnehmer ein digitales Wartungs- und Prüfprotokoll (z. B. CMMS/CAFM). Alle Arbeiten, Prüfungen und Störungen werden dort strukturiert erfasst, um Fristen (DGUV V3/DIN VDE), Termine und KPIs auszuwerten. Sofern der Auftraggeber ein eigenes System betreibt, dokumentiert der Auftragnehmer darin; andernfalls stellt er ein eigenes System oder standardisierte digitale Berichte (z. B. Excel/PDF) bereit. Die Struktur orientiert sich an VDI 6026-1.
Wartungs- und Prüfprotokolle: Für jede Wartung und Inspektion an elektrischen Anlagen erstellt der Auftragnehmer ein Protokoll oder eine Checkliste, basierend auf einschlägigen Vorgaben (z. B. DIN VDE 0105-100, Herstellerangaben). Alle durchgeführten Arbeiten sowie festgestellte Abnutzungen oder Abweichungen werden festgehalten, auch wenn zunächst nur Beobachtung empfohlen wird. Die Protokolle werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt und im System archiviert, um die ordnungsgemäße Leistungserbringung und Betreiberpflichtenerfüllung nachweisen zu können.
Entstörungs- und Instandsetzungsberichte: Für jeden Störungseinsatz erstellt der Auftragnehmer einen Bericht mit Fehlerursache, betroffenen Anlagenteilen, durchgeführten Diagnose- und Abhilfemaßnahmen und ggf. Empfehlungen. Austauschmaßnahmen und verbaute Ersatzteile werden mit Hersteller, Typ und Seriennummer dokumentiert, um eine lückenlose Historie der Komponententausche zu gewährleisten.
Prüfberichte und Zertifikate: Formale Berichte gesetzlich und normativ vorgeschriebener Prüfungen (z. B. Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600, wiederkehrende Prüfungen nach DIN VDE 0105-100, DGUV V3, ggf. ZÜS-Bescheinigungen) werden gesammelt, geordnet verwahrt und dem Auftraggeber in Kopie zur Verfügung gestellt. Kerndaten (Datum, Prüfergebnis, nächster Prüftermin) werden in das digitale System übernommen; die Abarbeitung festgestellter Mängel wird mit Datum und Maßnahme dokumentiert.
Betreiberpflichten-Nachweis gem. VDI 3810: Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Betreiberpflichtenerfüllung für die betreuten elektrotechnischen Anlagen bereit. Dazu gehört ein regelmäßiger Compliance-Bericht (z. B. halbjährlich), der fällige und durchgeführte Prüfungen, Abweichungen sowie relevante Schulungen und Unterweisungen tabellarisch ausweist. Dies ermöglicht dem Auftraggeber den Nachweis gegenüber Auditoren, Behörden und der Unternehmensleitung.
Aufbewahrung und Zugriff: Alle Dokumente werden mindestens für die gesetzlich bzw. vertraglich vorgegebenen Fristen, empfohlen 5–10 Jahre, aufbewahrt. Der Auftragnehmer hält Kopien bis zum Vertragsende vor und übergibt beim Vertragsende bzw. auf Verlangen alle Unterlagen strukturiert an den Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält jederzeit Einsicht, z. B. über regelmäßige Berichte oder einen geregelten Online-Zugriff.
Meldewesen: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Meldepflichten nach BetrSichV §19 und den einschlägigen DGUV-Vorschriften. Bei Unfällen, elektrischen Unfällen, Beinahe-Ereignissen oder sicherheitsrelevanten Störfällen erstellt der Auftragnehmer unverzüglich einen Ereignisbericht und informiert den Auftraggeber umgehend telefonisch und schriftlich. Ausfälle sicherheitsrelevanter Komponenten werden ebenfalls gemeldet und zusammen mit den ergriffenen Maßnahmen gesondert dokumentiert.
Der Auftragnehmer stellt durch ein strukturiertes Dokumentationsmanagement sicher, dass alle Tätigkeiten an den elektrotechnischen Anlagen nachvollziehbar belegt sind. Dies schafft Transparenz, ermöglicht laufende Qualitäts- und Compliance-Kontrolle und ist Grundlage für den Nachweis der Betreiberverantwortung nach ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und den einschlägigen DIN-VDE-Normen.
Betriebsregel für Parallelbetrieb und Schaltkoordination elektrischer Anlagen inkl. Einweisung
In Bereichen mit mehreren Einspeisungen, Netzersatzanlagen oder gekoppelten Schaltfeldern (z. B. Parallelbetrieb von Transformatoren, Sammelschienenkupplungen, Umschaltung Netz/NEA) erstellt der Auftragnehmer eine schriftliche Betriebsregel bzw. Schaltanweisung. Diese legt Ablauf, Schaltreihenfolge, Verantwortlichkeiten (verantwortliche Elektrofachkraft, Schaltanweisende, ausführende Elektrofachkraft), Kommunikationswege sowie Freigabe- und Rückmeldeprozesse eindeutig fest. Sie enthält u. a. die Anwendung der fünf Sicherheitsregeln nach DIN VDE 0105-100, Lockout/Tagout-Maßnahmen, Sperrbereiche und – soweit erforderlich – Schaltpläne, Checklisten und Eskalationswege. Die betroffenen Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesenen Personen werden durch den Auftragnehmer in diese Betriebsregel eingewiesen.
Die Betriebsregel berücksichtigt die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und erfüllt die Anforderungen aus ArbSchG, BetrSichV, TRBS (insb. TRBS 1111), DGUV Vorschrift 3 sowie DIN VDE 0105-100 an Organisation, schriftliche Anweisungen und sichere Schalthandlungen. Sie dient als dokumentierter Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, Unfallversicherungsträgern und Auditoren und erhöht durch klare Abläufe die elektrische Sicherheit, die Schaltsicherheit und die Anlagenverfügbarkeit.
Tägliche Sicht- & Funktionskontroll-Checklisten für elektrische Anlagen (Bereitstellung + Training)
Der Auftragnehmer stellt praxistaugliche Checklisten für regelmäßige (z. B. tägliche oder schichtbezogene) Sicht- und Funktionskontrollen an elektrischen Anlagen (z. B. NSHV, Unterverteilungen, Sicherheitsbeleuchtung, USV-/NEA-Anlagen, Gebäudeautomation) bereit. Die Checklisten sind anlagenspezifisch und enthalten alle wesentlichen Prüfpunkte, z. B. sichtbare Schäden, unzulässige Erwärmungen, Zustand von Türen und Verriegelungen, Erreichbarkeit und Kennzeichnung von Not-Aus-/Freischaltvorrichtungen sowie Kontrolle der Betriebs- und Störmeldungen. Der Auftragnehmer weist das betroffene Personal (Elektrofachkräfte, elektrotechnisch unterwiesene Personen, Bedienpersonal) in die Nutzung der Checklisten ein und erläutert die richtige Dokumentation und das Vorgehen bei festgestellten Mängeln.
Die regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen sind Bestandteil der Betreiberverantwortung aus ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100. Die ausgefüllten Checklisten werden gesammelt und archiviert und dienen als Nachweis, dass die festgelegten Kontrollen durchgeführt wurden. Auf der Checkliste ist festgehalten, dass bei sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten der Betrieb der betroffenen Anlage einzustellen ist und unverzüglich die zuständige Elektrofachkraft bzw. der Vorgesetzte zu informieren ist. Dadurch werden elektrische Sicherheit und Anlagenverfügbarkeit erhöht und Unregelmäßigkeiten frühzeitig erkannt.
Prüf- und Fristenmanagement
Diese Leistung umfasst ein umfassendes Management der Prüftermine und Fristen für alle prüfpflichtigen elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmittel am Standort. Der Auftragnehmer erstellt und pflegt einen Fristenkalender bzw. Compliance-Plan, in dem alle wiederkehrenden Prüfungen mit ihren Intervallen erfasst sind. Dazu gehören u. a. die wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100, Prüfungen ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel, Funktions- und Autonomietests der Sicherheits- und Notbeleuchtung (z. B. nach DIN EN 50172/DIN VDE 0108), Prüfungen von USV-/NEA-Anlagen, Erdungs- und Potentialausgleichsanlagen sowie ggf. weitere prüfpflichtige elektrische Anlagen nach BetrSichV und TRBS 1201. Für jede Prüfung werden die gesetzlich, normativ oder betrieblich festgelegten Höchstfristen überwacht. Das System terminiert anstehende Prüfungen frühzeitig und erinnert den Betreiber bzw. koordiniert rechtzeitig Termine mit Prüforganisationen oder befähigten Personen („Recall“-Service). Optional kann ein Kennzahlen-Reporting (KPI) bereitgestellt werden, das z. B. die Quote fristgerecht durchgeführter Prüfungen sowie fällige und überfällige Prüfungen je Anlagengruppe ausweist.
Mit diesem Prüf- und Fristenmanagement stellt der Betreiber sicher, dass alle gesetzlichen und normativen Prüfplichten lückenlos erfüllt werden. Nach BetrSichV und TRBS 1201 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, zu dokumentieren und einzuhalten; die festgelegten Höchstfristen dürfen nicht überschritten werden. Der Auftragnehmer achtet durch den geführten Compliance-Plan auf die Einhaltung dieser Vorgaben und aktualisiert den Plan bei Änderungen der Rechtslage oder Technischen Regeln (z. B. angepasste DGUV- oder DIN-VDE-Vorgaben). Alle Termine und durchgeführten Prüfungen werden im Anlagen- und Prüfbuch bzw. in der digitalen Anlagenhistorie dokumentiert, sodass ein vollständiger Nachweis der Betreiberpflichten aus ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und den einschlägigen DIN-VDE-Normen vorliegt und das Risiko versäumter Prüfungen sowie möglicher Bußgelder minimiert wird.
