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Betriebsräume von Hochspannungsanlagen

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Betriebsräume von Hochspannungsanlagen

Die Betreiberpflichten für Hochspannungsbetriebsräume im technischen Facility Management umfassen die konsequente Sicherung und Überwachung von Räumen, die ausschließlich dem Betrieb elektrischer Anlagen dienen. Gesetzliche Vorgaben wie das Schornsteinfeger‑Handwerksgesetz verpflichten Betreiber, Behördenvertretern Zutritt zu gewähren. Gleichzeitig verlangen die Normen DIN VDE 0105‑1 und 0105‑100, dass diese Räume verschlossen gehalten werden und der Zutritt nur qualifiziertem Personal erlaubt ist. Die DGUV‑Information 203‑002 verdeutlicht, dass abgeschlossene elektrische Betriebsstätten unter Verschluss stehen und nur Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen Zutritt haben; die FairNetz‑Erklärung ergänzt, dass Schlüssel sicher aufzubewahren und nur von beauftragten Personen zu nutzen sind. In der Praxis bedeutet dies, dass Betriebsräume für Hochspannungsanlagen systematisch überwacht und nur durch geschultes Personal betreten werden dürfen. Eine systematische Schlüsselverwaltung, umfangreiche Schulungen, regelmäßige Prüfungen und KPI‑gestütztes Monitoring sind für den rechtskonformen Betrieb unerlässlich.

Durch die Einhaltung der beschriebenen Pflichten trägt der Betreiber zur Sicherheit von Mitarbeitern und Behördenvertretern bei, reduziert das Risiko von Stromunfällen und erfüllt seine gesetzliche Verantwortung. In Zukunft werden digitale Schlüsselmanagementsysteme, automatisierte Zutrittsüberwachung und prädiktive FM‑Lösungen den Umgang mit Hochspannungsbetriebsräumen weiter verbessern. Für eine erfolgreiche Umsetzung bleiben jedoch qualifiziertes Personal, sorgfältige Dokumentation und die enge Zusammenarbeit mit Behörden unverzichtbar.

Rechtlicher und normativer Rahmen

  • SchfHwG § 1 Abs. 3 – Zugangspflicht gegenüber Behörden - Das Schornsteinfeger‑Handwerksgesetz verpflichtet Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken und Räumen, dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sowie sonstigen Beauftragten der zuständigen Behörden den Zutritt zu den Grundstücken und Räumen zu gestatten, damit diese ihre gesetzlich vorgesehenen Tätigkeiten durchführen können. Verweigert ein Betreiber den Zutritt, kann die Behörde eine Duldungsverfügung erlassen. Für die Gebäudeverwaltung bedeutet dies, dass Zugangskontrollen so organisiert werden müssen, dass der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger jederzeit Zutritt zu den Starkstrombetriebsräumen erhält.

  • DIN VDE 0105‑1 § 4.3.2 Abs. 5 – Zutrittsregelung für Bereiche mit elektrischer Gefahr - Die Norm DIN VDE 0105‑1 verpflichtet Betreiber, den Zugang zu Bereichen zu regeln, in denen elektrische Gefährdungen bestehen und die für Laien gefährlich sind. Sie fordert eine klare Differenzierung zwischen Elektrofachkräften, elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP) und Laien, und erlaubt Laien den Zutritt nur in Begleitung eines qualifizierten Mitarbeiters. Die Norm verlangt außerdem, dass Türen zu Betriebsräumen so verschlossen werden, dass Unbefugte keinen Zugang haben.

  • DIN VDE 0105‑100 § 4.3.1 (9–10) – Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten - Gemäß DGUV Information 203‑002 und der Norm DIN VDE 0105‑100 sind abgeschlossene elektrische Betriebsstätten Orte, die ausschließlich dem Betrieb elektrischer Anlagen dienen und unter Verschluss gehalten werden. Der Zutritt ist nur Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen gestattet; Laien dürfen diese Räumlichkeiten nur in Begleitung betreten. In einer Erklärung eines Netzbetreibers wird konkretisiert, dass der Verschluss nur von beauftragten Personen geöffnet werden darf und die Schlüssel so verwahrt werden müssen, dass sie Unbefugten nicht zugänglich sind. Darüber hinaus müssen die Schlüssel zu diesen Räumen so verwaltet werden, dass unbefugte Personen keinen Zugriff erhalten. Diese Anforderungen bilden die Grundlage für sämtliche Regeln zur Zutrittskontrolle, Schlüsselverwaltung und Personalqualifikation.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Duldung des Bezirksschornsteinfegers hat unmittelbare Auswirkungen auf die Organisationsprozesse im Facility Management. Betreiber müssen sicherstellen, dass der berechtigte Bezirksschornsteinfeger und sonstige Behör

  • Terminabstimmung: Der Betreiber vereinbart Prüf- und Inspektionstermine rechtzeitig mit dem Bezirksschornsteinfeger und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

  • Begleitung: Während der Inspektionen muss qualifiziertes Personal anwesend sein, um Fragen zu beantworten, Anlagen zu öffnen und die Sicherheit zu gewährleisten.

  • Sicherheitsmaßnahmen: Vor dem Zutritt wird geprüft, ob Anlagen freigeschaltet oder gesichert sind, um den Schornsteinfeger vor Gefährdungen zu schützen.

  • Dokumentation: Alle Inspektionen werden protokolliert; dabei sind Datum, anwesende Personen, festgestellte Mängel und Maßnahmen zu dokumentieren.

Tabelle – Anforderungen an den Behördenzugang:

Verpflichtung

Rechtliche Grundlage

Umsetzung

Verifizierung

Zugang für den Bezirksschornsteinfeger ermöglichen

SchfHwG § 1 Abs. 3

Zutrittsberechtigung in der Hausordnung verankern; Türen zu Betriebsräumen rechtzeitig öffnen

Inspektionsprotokolle

Begleitende Sicherheit

Arbeitsschutzgesetz, interne FM Richtlinien

Qualifiziertes Personal begleitet Behördenvertreter; PSA bereitstellen

Sicherheitscheckliste

Dokumentation

FM Managementsystem

Protokollierung aller Besuche und Mängel

Auditierung und internes Reporting

Die Zugangskontrolle ist das Herzstück der Betreiberverantwortung. Die DIN VDE 0105‑100 verlangt, dass elektrische Betriebsstätten unter Verschluss gehalten werden und Schlüssel nur befugten Personen zugänglich sind. Dies führt zu folgenden verbindli

  • Definition der Personengruppen: Es wird zwischen Elektrofachkräften, elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP) und Laien unterschieden. Nur Elektrofachkräfte und EUP dürfen Betriebsräume ohne Begleitung betreten. Nach der VDE‑Schulung dürfen Laien abgeschlossene Betriebsstätten nur unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft betreten.

  • Zugangsregelung: Der Zutritt zu Hochspannungsräumen ist über physische Schlüssel oder elektronische Zutrittskontrollsysteme zu regeln. Die Zugangsberechtigungen werden dokumentiert und regelmäßig überprüft.

  • Begleitung von Laien: Laien dürfen Betriebsräume nur in Begleitung einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person betreten. Für häufig wiederkehrende Tätigkeiten ist es möglich, Laien durch Schulung zur EUP zu qualifizieren.

  • Verbot des unbeaufsichtigten Zutritts: Nicht autorisierten Personen ist der Zutritt streng untersagt; dies muss durch Beschilderung und organisatorische Maßnahmen klargestellt werden.

Tabelle – Standards der Zutrittsregelung:

Bereich

Verpflichtung

Berechtigte Personen

Dokumentation

Hochspannungsraum

Zutrittskontrolle und Verschluss

Elektrofachkräfte, EUP; Laien nur in Begleitung

Schlüssel-/Zutrittsprotokoll

Umspannwerk/Substation

Kontrollierter Zugang mit Voranmeldung

FM Mitarbeiter mit Schaltberechtigung

Inspektionsbericht

Mittelspannungsverteiler

Zutritt nur nach Freigabe

Elektrofachkräfte

Freigabedokument

Ein zentrales Element der Betreiberpflichten ist die ordnungsgemäße Schlüsselverwaltung. Nach der FairNetz‑Erklärung und der DIN VDE 0105‑100 müssen abgeschlossene elektrische Betriebsstätten stets verschlossen gehalten werden; die Schlüssel sind so

  • Verschlusssysteme: Hochspannungsräume werden mit mechanischen oder elektronischen Schließsystemen ausgestattet. Elektronische Systeme ermöglichen die eindeutige Zuordnung von Berechtigungen und erleichtern die Protokollierung.

  • Zentraler Schlüsselsafe: Schlüssel werden in einem geprüften Schlüsselsafe oder einem elektronischen Schlüsselmanagementsystem aufbewahrt. Die Herausgabe erfolgt gegen Unterschrift und mit Zeitstempel.

  • Berechtigungsverwaltung: Nur benannte Personen (Elektrofachkräfte, EUP) dürfen Schlüssel erhalten. Änderungen von Berechtigungen werden dokumentiert.

  • Kontrollen: Regelmäßige Audits prüfen, ob Schlüssel unbefugt genutzt wurden. Bei Verlust sind sofortige Sicherheitsmaßnahmen wie Schlossaustausch und Sperrungen durchzuführen.

Tabelle – Anforderungen an das Schlüsselmanagement:

Verpflichtung

Umsetzung

Verantwortliche

Verifizierung

Räume verschlossen halten

Mechanische oder elektronische Schlösser; Anzeige bei offener Tür

FM Leitung/Sicherheitsdienst

Begehungen, Türüberwachung

Schlüssel sicher aufbewahren

Schlüsselsafe mit Protokollierung

Sicherheitsdienst

Auswertung der Schlüsselprotokolle

Autorisierter Zugriff

Nur benannte Personen; Schulungen

Betreiber/Fachabteilung

Jährliche Berechtigungsprüfung

Dokumentation

Protokolle über Ausgabe und Rückgabe

FM Verwaltung

Interne Audits