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Elektrotechnischer Systeme

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Elektrotechnische Systeme

Elektrotechnische Systeme

Betreiberpflichten gehen mit anerkannten technische Standards (insbesondere das VDMA-Einheitsblatt 24186-5, Teil „Elektrotechnische Anlagen“ mit Klausel KL3 zur regelmäßigen Wartung) und mit den Erfordernissen des Facility Managements einher. Dies betrifft u.A. Themen wie Sicherheit, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebs. Der Betreiber übernimmt die Verantwortung, alle einschlägigen gesetzlichen und normativen Vorgaben (zum Beispiel DIN/VDE-Normen, die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV und das Arbeitsschutzgesetz ArbSchG) einzuhalten und die Verfügbarkeit der Anlagen über deren gesamten Lebenszyklus zu gewährleisten.

Für den Betreiber elektrotechnischer Anlagen in Industriegebäuden ergeben sich umfassende Aufgaben: Er sorgt dafür, dass alle Wartungs- und Prüfpflichten erfüllt sowie alle technischen und rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die konsequente Dokumentation und Kontrolle der Maßnahmen gewährleistet Sicherheit und Verfügbarkeit. Durch die Verpflichtung zur sicheren Betriebsführung, systematischen Schadensprävention und ständigen Verbesserung minimiert der Betreiber Ausfallrisiken und senkt langfristig die Lebenszykluskosten der Anlagen. Insgesamt ist die Verantwortung des Betreibers zentral für die Betriebssicherheit und Effizienz der gesamten technischen Infrastruktur einer Immobilie – von der Verhinderung unerwarteter Stillstände bis hin zur nachhaltigen Optimierung der Energieverwendung.

Betreiberpflichten für elektrotechnische Systeme

Regulatorische und operative Grundlagen

. Das VDMA-Einheitsblatt 24186-5 „Elektrotechnische Geräte und Anlagen“ strukturiert die Wartungsleistungen in ein abgestuftes Leistungspaket und legt insbesondere in Klausel KL3 Prüf- und Instandhaltungsmaßnahmen für elektrotechnische Anlagen fest. Zusammen mit Normen wie DIN VDE 0100 (Errichten von Niederspannungsanlagen) und DIN VDE 0105 (Betrieb von elektrischen Anlagen) sowie Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV, insbesondere Vorschrift 3) definieren diese Regelwerke den aktuellen Stand der Technik, den der Betreiber umzusetzen hat.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Betreiber dazu verpflichtet, eine geeignete Organisation für Arbeits- und Gesundheitsschutz zu schaffen. Er muss dafür „zuverlässige und fachkundige“ Personen (zum Beispiel Elektrofachkräfte oder befähigte Personen) benennen und regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen sowie Prüffristen für elektrische Arbeitsmittel festlegen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert diese Anforderungen durch klare Vorgaben zu Prüfung, Wartung und Dokumentation von Betriebsmitteln. Technische Regeln (etwa TRBS 1112 zur Instandhaltung) und VDE-Normen ergänzen die gesetzlichen Vorgaben und geben Auskunft über aktuelle Anforderungen an den sicheren Betrieb von Anlagen.

Auch wenn Wartungsarbeiten oft an zertifizierte Fachfirmen delegiert werden, verbleibt die Gesamtverantwortung für die Anlagen beim Betreiber. Externe Dienstleister müssen vertraglich beauftragt und regelmäßig kontrolliert werden. Der Betreiber stellt sicher, dass die Dienstleister über die erforderlichen Qualifikationen verfügen und nach den vereinbarten Verfahren arbeiten. Leistungsbeschreibungen und Verträge orientieren sich dabei an VDMA 24186-5 und den gesetzlichen Vorgaben. Gleichzeitig gewährleistet der Betreiber, dass alle erbrachten Wartungsleistungen dokumentiert werden und die Einhaltung der festgelegten Prüfintervalle jederzeit nachgewiesen werden kann.

Allgemeine Betreiberpflichten

Der Betreiber trägt Sorge für eine umfassende Dokumentation und Protokollierung aller Wartungs- und Prüfaktivitäten. Hierzu gehören Wartungsprotokolle, Inspektionsberichte und Bescheinigungen über durchgeführte Prüfungen. Es muss ein verbindlicher Wartungsplan existieren, der die Art der Maßnahmen und deren Intervalle festlegt und eingehalten wird. Personal, das elektrotechnische Wartungen durchführt, muss als Elektrofachkraft oder befähigte Person qualifiziert sein. Herstellerangaben und Systemdokumentationen sind sorgfältig zu beachten, um die Funktionstüchtigkeit der Anlage sicherzustellen und etwaige Garantien nicht zu gefährden. Zudem stellt der Betreiber die Verfügbarkeit notwendiger Ersatzteile (idealerweise Originalbauteile) sicher, um Ausfallzeiten bei Reparaturen zu minimieren.

Abweichungen vom Sollzustand oder festgestellte Mängel sind umgehend zu melden. Der Betreiber dokumentiert alle Störungen mit einer Mangelbeschreibung sowie den eingeleiteten Korrekturmaßnahmen. Bei sicherheitsrelevanten Fehlern oder Überschreitung von Grenzwerten leitet er sofortige Maßnahmen ein und informiert bei Bedarf alle zuständigen Stellen (interne Technikleitung oder externe Gutachter). Durch ein konsequentes Reporting und Eskalationsverfahren wird sichergestellt, dass auftretende Probleme rechtzeitig erkannt und behoben werden, um die kontinuierliche Verfügbarkeit der Systeme zu gewährleisten.

Niederspannungs-Hauptverteilungen- Technische Beschreibung und Umfang

Niederspannungs-Hauptverteilungen sind zentrale Schaltanlagen, über die die elektrische Energie im Industriebau verteilt wird. Sie nehmen üblicherweise den Strom von den Einspeisepunkten (Transformatoren oder Netzanschlüssen) auf und speisen Verteiler- und Endstromkreise ein. Wichtige Komponenten sind Leistungsschalter, Sammelschienen, Trennvorrichtungen und Schutzeinrichtungen (z. B. Überstromschutz und FI-Schutz). Ausfälle oder Störungen in der Hauptverteilung können zu kompletten Anlagenabschaltungen führen und bergen Brand- oder Personengefährdungspotential. Zu den typischen Ausfallursachen zählen lockere Verbindungen, verschmutzte Komponenten oder Ausfall von Schutzeinrichtungen.

Betreiberpflichten

Der Betreiber stellt sicher, dass die Niederspannungs-Hauptverteilung jederzeit frei zugänglich und gegen unbefugten Zugriff gesichert ist. Alle sicherheitsrelevanten Hinweise und Kennzeichnungen (Warnschilder, Schaltsymbole) sind gut sichtbar anzubringen. Regelmäßige Sichtprüfungen der Einbauteile erfolgen, um mechanische Beschädigungen, Korrosion oder übermäßige Verschmutzung zu erkennen. Die Anschlüsse der Sammelschienen und Klemmen sind auf festen Sitz zu kontrollieren und gegebenenfalls mit definiertem Drehmoment nachzuziehen, um Überhitzung zu verhindern. Bedieneinrichtungen und Schutzschalter werden auf Funktion geprüft; darunter fallen zum Beispiel das manuelle Betätigen von Schaltern sowie die Kontrolle von Messeinrichtungen und Anzeigen. Verschmutzte oder verstopfte Lüftungsöffnungen und Kühlrippen sind zu reinigen, damit die Wärmeabfuhr gewährleistet ist. Alle durchgeführten Kontrollen und Korrekturmaßnahmen sind im Wartungsprotokoll zu dokumentieren.

Wartungsintervalle und Verfahren

Die Wartung der Niederspannungs-Hauptverteilung erfolgt turnusmäßig. Einfache Sichtprüfungen und Funktionstests können monatlich oder vierteljährlich durchgeführt werden, je nach Betriebsbeanspruchung. Typische Jahreswartungen beinhalten die sichere Abschaltung des Systems, umfassende Messungen elektrischer Größen (Isolationswiderstände, Übergangswiderstände) und thermografische Prüfungen zur Erkennung heißer Stellen. Moderne Energieüberwachungssysteme (Last- und Leistungsanalyse) werden für eine kontinuierliche Anlagenbeobachtung herangezogen, um frühzeitig ungewöhnliche Betriebszustände oder Lastspitzen zu erkennen. Zur Diagnose werden Isolationsprüfgeräte, Spannungsmessgeräte, Stromzangen und Thermografiekameras eingesetzt. Der Betreiber plant die Wartung so, dass eine Minimierung von Betriebsunterbrechungen erreicht wird.

Einhaltung von Vorschriften und Sicherheitsanforderungen

Die Hauptverteilung erfüllt alle relevanten VDE-Vorschriften (z. B. DIN VDE 0100 für elektrische Installationen, DIN EN 61439 für Niederspannungs-Schaltanlagen) sowie die DGUV-Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“). Funktionseinrichtungen zum Schutz vor Lichtbögen und Fehlerströmen (etwa FI-Schutzschalter, selektiver Kurzschlussschutz und gegebenenfalls Lichtbogendetektoren) müssen betriebsbereit sein. Der Betreiber sorgt dafür, dass Brandschutz- und Blitzschutzmaßnahmen gemäß den technischen Regeln (z. B. DIN VDE 0185) umgesetzt sind. Im Störfall existieren festgelegte Notfallprozesse: Dazu gehören eine sofortige Abschaltung der betroffenen Anlage, Hinweise an das Betriebspersonal und – falls notwendig – die Alarmierung von Instandhaltungsteams oder externen Stellen. Feuerlöscheinrichtungen und Rettungswege sind jederzeit zugänglich.

Muster-Tabellen – Wartungscheckliste (Niederspannungs-Verteilung)

Die folgende Tabelle illustriert beispielhaft typische Wartungsaufgaben, Häufigkeiten, Zuständigkeiten und Dokumentationsanforderungen. Sie dient als Muster und ist nicht als verbindlicher Vertragstext zu verstehen.

Aufgabe

Häufigkeit

Zuständige Fachkraft

Erforderliche Dokumentation

Sichtprüfung auf Beschädigungen und Verschmutzung

Vierteljährlich

Elektrotechniker / Wartungsteam

Wartungsprotokoll

Überprüfung der Klemmanschlüsse auf festen Sitz

Halbjährlich

Befähigte Elektrofachkraft

Prüfbericht mit Anzugsmomenten

Funktionstest der Schutzschalter und Trennvorrichtungen

Jährlich

Zertifizierte Fachkraft

Prüfprotokoll

Reinigung der Lüftungsöffnungen und Umgebung

Jährlich

Wartungsservice

Tätigkeitsnachweis

Kompensationsanlagen- Technische Beschreibung und Umfang

Kompensationsanlagen dienen der Reduzierung von Blindleistungsbezug und verbessern dadurch die Energieeffizienz des Gebäudes. Sie bestehen typischerweise aus Kondensatorbänken, Schütz- und Regeltechnik sowie Leistungsschaltern und Sicherungen. In vielen Fällen sind auch Oberschwingungsfilter oder Entladewiderstände integriert, um die Netzqualität zu erhalten. Fehlfunktionen oder Kapazitätsverluste in der Kompensation können zu Spannungsproblemen und höheren Netzgebühren führen. Die Betreiberpflichten umfassen die sichere Inbetriebnahme, Überwachung und rechtzeitige Erneuerung von Komponenten.

Betreiberpflichten

Der Betreiber trägt die Verantwortung für einen sicheren Betrieb der Blindleistungskompensation. Dazu gehört die regelmäßige Überwachung der Kondensatorbänke auf Beschädigungen, Leckagen oder Ausfall von Schaltelementen (Schütze, Relais). Kontaktverbindungen sind auf festen Sitz zu prüfen. Regel- und Steuereinheiten (z. B. Steuergeräte zur Automatik-Kommutierung) werden auf korrekte Funktion getestet. Überstromschutz und Sicherungen werden kontrolliert, um sicherzustellen, dass sie im Fehlerfall auslösen. Ältere Kondensatoren, die Kapazität eingebüßt oder Schäden aufweisen, sind rechtzeitig auszutauschen. Jede Inspektion und jeder Austausch werden dokumentiert, und Abweichungen sind umgehend an die verantwortliche Elektrofachkraft zu melden.

Wartungsintervalle und Verfahren

Wartungsarbeiten an Kompensationsanlagen finden in der Regel halbjährlich und jährlich statt. Halbjährlich sollten die Kondensatorbänke visuell auf Funktion, Verschmutzung und Temperaturentwicklung geprüft werden. Die Schaltvorgänge der Regler werden mindestens monatlich unter Normalbetrieb beobachtet. Jährliche Wartungen beinhalten Messungen der Blindleistung und Leistungsaufnahme, Prüfung der Kapazität jeder Batterieeinheit sowie gegebenenfalls die Inspektion von Oberschwingungsfiltern. Moderne Anlagen erlauben Predictive Maintenance: Permanente Messsysteme überwachen Spannungen, Ströme und Temperaturen, um Abnutzung zu erkennen und Instandsetzungstermine zu planen. Bei Bedarf können Kapazitäten mit speziellen Messgeräten bestimmt werden.

Einhaltung von Vorschriften und Sicherheitsanforderungen

Kompensationsanlagen unterliegen ebenfalls VDE-Vorschriften (zum Beispiel DIN VDE 0638 zu Netzanschluss und Blindleistungsanlagen). Bei älteren ölgekapselten Kondensatoren gelten zusätzliche Brandschutz- und Explosionsschutzanforderungen. Der Betreiber stellt sicher, dass alle elektrischen Anschlüsse über geeignete Trennvorrichtungen und Sicherungen verfügen, um im Fehlerfall eine schnelle Abschaltung zu ermöglichen. Darüber hinaus sind alle Vorkehrungen zum Ableiten von Kurzschlussströmen und elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV) zu erfüllen. Notfallmaßnahmen beinhalten die sofortige Abschaltung der Kompensation bei Überhitzung (z. B. durch auslösende Sensoren) und die Meldung ernster Störungen an die zuständige Instandhaltung.

Muster-Tabellen – Wartungscheckliste (Kompensationsanlage)

Die nachfolgende Tabelle zeigt als Beispiel typische Wartungsaufgaben für eine Kompensationsanlage inklusive Häufigkeit, Verantwortlichem und erforderlicher Dokumentation. Sie ist als nicht bindende Vorlage zu verstehen.

Aufgabe

Häufigkeit

Zuständige Fachkraft

Erforderliche Dokumentation

Visuelle Kontrolle der Kondensatorbänke

Halbjährlich

Elektrotechniker / Wartungsteam

Wartungslogbuch

Messung des Oberschwingungsanteils (THD)

Jährlich

Zertifizierter Ingenieur

Messprotokoll

Funktionsprüfung der automatischen Regler

Monatlich

Befähigte Elektrofachkraft

Prüfbericht

Austausch gealterter Kondensatorelemente

Nach Bedarf

Wartungstechniker

Tätigkeitsnachweis

Dokumentations- und Meldepflichten

Alle Wartungsarbeiten, Prüfungen und Messergebnisse werden sorgfältig dokumentiert und in einem revisionssicheren System aufbewahrt. Typische Inhalte sind Wartungsberichte, Prüfprotokolle, Abnahmezertifikate und Fotodokumentationen, die als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden oder Versicherern dienen. Die Unterlagen werden üblicherweise über mehrere Jahre archiviert (häufig mindestens 5 Jahre), um eine nachvollziehbare Historie zu gewährleisten. Werden während der Wartung Abweichungen oder Mängel festgestellt, so sind diese unverzüglich schriftlich zu melden. Der Betreiber erstellt einen Bericht über jede Nichtkonformität, in dem Fehlerbeschreibung und Korrekturmaßnahmen festgehalten werden. Moderne Gebäude- und Wartungsmanagementsysteme (z. B. CAFM- oder CMMS-Software) werden eingesetzt, um Wartungsprozesse effizient zu koordinieren und alle Nachweise zentral zu verwalten.

Sicherheit, Risiko- und Compliance-Management

Der Betreiber führt regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen für alle elektrotechnischen Anlagen durch und überprüft diese bei Änderungen (z. B. Anlagenerweiterung oder geänderter Nutzung). Elektrische Anlagen sind gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 periodisch zu prüfen, um Gefährdungen für Personal und Sachwerte zu minimieren. Sicherheitsaspekte umfassen die Absicherung gegen elektrischen Schlag (Schutz bei Berührung spannungsführender Teile), die Einrichtung von sicheren Trenn- und Erdungsvorrichtungen bei Wartungsarbeiten und die Einhaltung von Schutzabständen. Schulungen für das Bedien- und Instandhaltungspersonal sowie klare Betriebsanleitungen sind erforderlich, um das Bewusstsein für elektrische Gefahren zu schärfen. Für Störfälle bestehen Notfallpläne: Dazu zählen definiertes Abschaltverhalten, Meldewege sowie die Bereitschaft geeigneter Rettungs- und Feuerlöschmittel. Der Betreiber sorgt dafür, dass im Brand- oder Kurzschlussfall unverzüglich reagiert wird und die betroffenen Systemteile sicher stromlos geschaltet werden.

Leistungsüberwachung und Qualitätssicherung

Zur Überwachung der Betreiberleistung werden Kennzahlen (KPIs) festgelegt. Dazu zählen beispielsweise die Einhaltung geplanter Wartungstermine, die Anzahl ungeplanter Anlagenabschaltungen, die prozentuale Ausfallzeit und mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen (MTBF). Diese KPIs werden in regelmäßigen Abständen überprüft und mit internen Zielvorgaben sowie gesetzlichen Anforderungen verglichen. Dienstleister werden an ihren Leistungskennzahlen bewertet, etwa Termintreue, Dokumentationstiefe und Fehlerquote. Bei Abweichungen oder wiederkehrenden Mängeln werden Korrektur- und Präventivmaßnahmen eingeleitet. Im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) analysiert der Betreiber die Ursachen, definiert Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung und überprüft deren Wirksamkeit (Corrective and Preventive Actions, CAPA). Auf diese Weise wird die Qualität der Instandhaltung dauerhaft gesichert.

Integration in Facility-Management-Prozesse

Die Betreiberpflichten elektrotechnischer Anlagen sind eng in das Gesamt-Facility-Management eingebunden. Dies erfordert eine enge Abstimmung mit anderen Bereichen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), wie zum Beispiel Lüftungs-, Heizungs- oder Sicherheitssystemen. Ein zentrales CAFM- oder CMMS-System stellt die Schnittstelle zum Energie- und Lastmanagement dar und ermöglicht eine ganzheitliche Überwachung des Gebäudebetriebs. So fließen Erkenntnisse aus der elektrotechnischen Wartung (etwa Verbrauchsdaten oder Ausfallstatistiken) in langfristige Optimierungsmaßnahmen ein. Der Betreiber koordiniert auch die Interaktion mit benachbarten elektrischen Systemen (z. B. Beleuchtung, Gebäudeleittechnik, Automationsnetze), um einen störungsfreien Gesamtbetrieb zu gewährleisten. Zudem identifiziert er fortlaufend Potenziale für Effizienzsteigerungen, etwa durch Modernisierung veralteter Anlagen oder den Einsatz energiesparender Komponenten.