Elektrische Schweißgeräte
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Elektrische Schweißgeräte
Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt die im Facility Management erforderlichen technischen, sicherheitstechnischen und organisatorischen Unterlagen für den Betrieb, die Prüfung und den Arbeitsschutz elektrischer Schweißgeräte in Werkstätten, Baustellen und Gebäuden.
Ziel ist die Sicherstellung eines rechtskonformen, sicheren und geprüften Betriebs gemäß den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den DGUV-Regelwerken, den VDE-Normen (0701/0702) sowie der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU.
Diese Unterlagen sind für Arbeitgeber, Betreiber, Sicherheitsbeauftragte und Facility Manager unerlässlich, um Arbeitssicherheit, Nachweispflicht und Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Elektrische Schweißgeräte im technischen Betrieb
- Rechtliche und organisatorische Nachweise
- Bestellung befähigter Personen zur Durchführung von Prüfungen
- Bestellung von Koordinatoren (Arbeitsschutzkoordination)
- Prüf- und Inspektionsunterlagen
- Prüfprotokolle – Elektrische Betriebsmittel
- Betriebs- und Sicherheitsdokumentation
- Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen – Elektrische Geräte
- Betriebsanweisung – Arbeitgeberpflichten
- Arbeitsschutz- und Gefährdungsdokumentation
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Prüf- und Qualifikationsnachweise
- Festlegung von Art, Umfang und Fristen der Prüfungen
- Nachweis der Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Technische Informations- und Wartungsunterlagen
- Informationen zur Gefährdungsbeurteilung
- Informationen zu Notfallmaßnahmen
- Arbeitsschutz- und Unterweisungsdokumente
- Prüf- und Sicherheitsdokumentation
- Technische Schutz- und Risikodokumente
- Unfall- und Schadensbericht – Arbeitsmittel
- Risikobewertung und Gefährdungsbeurteilung
- Vermerk über die regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung
- Lieferanten- und Beschaffungsnachweise
- Ergänzende Schutzkonzepte und Betriebsanweisungen
Antrag auf Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen der BetrSichV
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß §3 Abs. 6 BetrSichV |
| Zweck & Geltungsbereich | Antrag zur behördlichen Genehmigung bei abweichenden technischen oder organisatorischen Maßnahmen beim Betrieb von Schweißanlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (02.2_830) |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung der Abweichung |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Unternehmer |
| Praxis-Hinweise | Nur erforderlich bei Sonderanwendungen oder nicht standardisierten Arbeitsverfahren. Genehmigung erfolgt durch die Gewerbeaufsicht. |
Erläuterung
Diese Ausnahmegenehmigung wird benötigt, wenn vom regulären Anforderungsniveau der BetrSichV abgewichen werden soll. Sie dient der rechtlichen Absicherung von Sonderlösungen, bei denen die üblichen technischen Regeln nicht vollständig eingehalten werden können, jedoch durch alternative Maßnahmen ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erreicht wird. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Antrag detailliert darlegen, welche Abweichung erforderlich ist und warum (z. B. Sonderstromquellen, extreme Hochstrom-Schweißverfahren oder der Einsatz von Spezialelektroden). Zudem sind eine fundierte Begründung, eine umfassende Risikobewertung durch eine befähigte Person sowie der Nachweis zusätzlicher Schutzmaßnahmen notwendig.
Die zuständige Behörde (in der Regel das Gewerbeaufsichtsamt) prüft den Antrag und erteilt die Ausnahmegenehmigung nur, wenn die Sicherheit der Beschäftigten trotz der Abweichung vollständig gewährleistet bleibt. Im Facility Management wird eine erteilte Ausnahmegenehmigung in der Sicherheitsakte des Standorts dokumentiert und kann bei internen Audits oder behördlichen Überprüfungen als Nachweis vorgelegt werden. Ohne eine solche behördliche Zustimmung würde der Betrieb einer abweichenden Schweißanlage gegen die BetrSichV verstoßen – die Ausnahmegenehmigung ist daher unerlässlich, um spezielle Schweißverfahren rechtskonform umzusetzen.
Bestellung befähigter Personen zur Durchführung von Prüfungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bestellung einer befähigten Person zur Prüfung von Arbeitsmitteln |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Qualifikation und Bestellung einer fachkundigen Person zur Durchführung von Prüfungen elektrischer Schweißgeräte. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI 4068-1 (32.1_6266) |
| Schlüsselelemente | • Fachkenntnis, Berufserfahrung, Schulungsnachweis |
| Verantwortlich | Arbeitgeber |
| Praxis-Hinweise | Voraussetzung für rechtssichere Prüfungen elektrischer Arbeitsmittel. Muss regelmäßig aktualisiert werden. |
Erläuterung
Eine „zur Prüfung befähigte Person“ gemäß BetrSichV und TRBS 1203 ist eine fachkundige, vom Arbeitgeber benannte Person, die durch Ausbildung, Berufserfahrung und aktuelle Kenntnisse in der Lage ist, Arbeitsmittel sicherheitstechnisch zu prüfen. Die schriftliche Bestellung dieser Person dient als formaler Nachweis der Qualifikation und hält verbindlich fest, wer für die regelmäßigen Kontrollen der elektrischen Schweißgeräte zuständig ist. Im Bestellschreiben werden Name, Qualifikation und der genaue Prüfauftrag (Arbeitsmittelkategorie, Prüfart und -umfang) dokumentiert, damit klar geregelt ist, welche Verantwortung und welchen Berichtsweg die Person hat.
Durch die förmliche Beauftragung sind Prüfungen rechtssicher: Der Arbeitgeber kann im Haftungsfall nachweisen, seiner Pflicht zur Auswahl einer geeigneten Prüfkraft nachgekommen zu sein. Die befähigte Person führt sämtliche Prüfungen entsprechend BetrSichV §14 und den einschlägigen technischen Regeln (wie TRBS 1201) durch und protokolliert diese. Im Facility Management ist die Bestellung befähigter Personen ein zentraler Bestandteil der Anlagenverantwortung: Sie gewährleistet, dass alle elektrischen Schweißgeräte termingerecht von qualifizierten Fachleuten geprüft werden. Dieses Bestelldokument sollte bei Personalwechseln oder geänderten Prüfaufgaben umgehend aktualisiert werden, um stets eine valide Nachweisführung zu gewährleisten.
Bestellung von Koordinatoren (Arbeitsschutzkoordination)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bestellung eines Koordinators gemäß DGUV-I 215-830 |
| Zweck & Geltungsbereich | Organisation und Koordination von Sicherheitsmaßnahmen bei parallelen Arbeitsprozessen mit elektrischen Schweißarbeiten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (02.2_830), DGUV-I 215-830, GefStoffV (02.2_308) |
| Schlüsselelemente | • Benennung der Koordinationsperson |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Unternehmer |
| Praxis-Hinweise | Pflicht bei gleichzeitigen Tätigkeiten mehrerer Firmen. Grundlage für Sicherheitsabstimmungen bei Schweißarbeiten in Produktionsanlagen. |
Erläuterung
Wenn in einem Betrieb oder auf einer Baustelle gleichzeitig mehrere Firmen oder Abteilungen tätig sind – etwa wenn Schweißarbeiten parallel zu anderen Gewerken stattfinden – schreibt das Arbeitsschutzrecht die Bestellung eines Koordinators vor. Diese Person übernimmt die Sicherheits- und Ablaufkoordination: Sie stimmt alle notwendigen Schutzmaßnahmen zwischen den Beteiligten ab und verhindert Gefährdungen, die durch Überschneidungen der Arbeiten entstehen könnten. Der Koordinator stellt z. B. sicher, dass bei Schweißarbeiten keine brennbaren Stoffe in der Umgebung vorhanden sind, andere Tätigkeiten ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten und alle Beteiligten über die Risiken informiert sind. Auch die Umsetzung von Vorgaben zum Gefahrstoff- und Explosionsschutz (gemäß GefStoffV) wird durch ihn überwacht – etwa indem bei Schweißarbeiten an Behältern zunächst Gasfreiheit hergestellt und während der Arbeiten kontinuierlich gemessen wird.
Im Bestellschreiben werden die Koordinationsperson, ihr genauer Aufgaben- und Verantwortungsbereich sowie die erforderliche Fachkunde und Erfahrung benannt. Voraussetzung für diese Rolle ist in der Regel eine Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine vergleichbare Expertise im Umgang mit gefährlichen Arbeiten und Fremdfirmen. Im Facility Management ist ein solcher Koordinator besonders wichtig, wenn externe Dienstleister Schweiß- oder Instandhaltungsarbeiten im Betrieb durchführen: Er sorgt dafür, dass Arbeitsschutzmaßnahmen zwischen allen Beteiligten abgestimmt und konsequent umgesetzt werden. Damit werden Unfälle verhindert, die aus mangelnder Abstimmung entstehen könnten, und der Arbeitgeber erfüllt seine Pflichten zur Koordination von Arbeiten gemäß ArbSchG und DGUV-Vorschriften.
Prüfaufzeichnungen – Arbeitsmittel (Schweißgeräte)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfaufzeichnungen über Arbeitsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis durchgeführter Prüfungen an elektrischen Schweißgeräten (z. B. Isolationsprüfung, Funktionsprüfung). |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (02.2_830), TRBS 1201 (22.09_5103) |
| Schlüsselelemente | • Prüfdatum, Prüfer, Seriennummer |
| Verantwortlich | Befähigte Person / Prüforganisation |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument nach BetrSichV §14. Aufbewahrungsfrist: mind. bis zur nächsten Prüfung. |
Erläuterung
Die Prüfaufzeichnungen dokumentieren sämtliche Sicherheitsprüfungen eines Schweißgeräts. Jedes elektrische Schweißgerät muss gemäß BetrSichV regelmäßig geprüft werden – vor der ersten Inbetriebnahme, nach Reparaturen oder Änderungen und in festgelegten Intervallen wiederkehrend. In den Aufzeichnungen werden für jedes Gerät das Prüfdatum, der Name des Prüfers (befähigte Person), die eindeutige Geräte- oder Seriennummer sowie der genaue Prüfumfang und das angewendete Prüfverfahren vermerkt. Außerdem sind die gemessenen Werte (z. B. Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand, Funktionsprüfungen) und ihre Bewertung festgehalten. Falls Mängel entdeckt wurden, enthält die Aufzeichnung eine Mängelliste mit Beschreibung der Defekte und Vorgaben zu deren Beseitigung (inklusive Fristen für die Instandsetzung). Diese Protokollierung ermöglicht es, den technischen Zustand und die Sicherheit jedes Schweißgeräts lückenlos nachzuverfolgen.
Gemäß BetrSichV §14 müssen solche Nachweise mindestens bis zur nächsten fälligen Prüfung aufbewahrt werden – in der Praxis häufig auch länger, um historische Trends nachvollziehen zu können. Im Facility Management dienen die Prüfaufzeichnungen als Grundlage für die Wartungsplanung und Geräteverwaltung: Sie werden oft in ein CAFM-System eingespeist, damit kein Prüftermin übersehen wird und die Historie jedes Geräts verfügbar ist. Bei Arbeitsschutz-Audits oder im Schadensfall (z. B. nach einem Unfall oder Brand) sind diese Dokumente essenziell, um die Einhaltung der Prüfpflichten belegen zu können. Durch regelmäßige Auswertung der Prüfaufzeichnungen lassen sich zudem wiederkehrende Schwachstellen erkennen, sodass frühzeitig präventive Maßnahmen zur Erhöhung der Betriebssicherheit eingeleitet werden können.
Prüfprotokolle – Elektrische Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll für elektrische Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der elektrischen Sicherheit nach DGUV-V3 für Schweißgeräte, Zuleitungen und Schutzmaßnahmen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV-V 3, DGUV-I 203-070/071, DGUV-V 4, VDE 0701/0702 |
| Schlüsselelemente | • Prüfergebnisse: Isolationswiderstand, Schutzleiterprüfung, Funktionsprüfung |
| Verantwortlich | Elektrofachkraft / Prüfer |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der DGUV-konformen Betriebssicherheitsakte. Grundlage für Versicherungsnachweise und Audits. |
Erläuterung
Das Prüfprotokoll hält die Ergebnisse der elektrischen Sicherheitsprüfung eines Geräts gemäß DGUV Vorschrift 3 fest. Für jedes Schweißgerät und dessen zugehörige elektrische Betriebsmittel (z. B. Zuleitungen, Verlängerungskabel, Massekabel) wird dokumentiert, dass die elektrische Sicherheit zum Prüfzeitpunkt gewährleistet ist. Das Protokoll enthält die relevanten Messwerte – insbesondere den Isolationswiderstand, die Ergebnisse der Schutzleiterprüfung (Durchgangswiderstand) sowie die Befunde der Funktionsprüfung aller Schutzmaßnahmen. Der Prüfer vermerkt zudem das Prüfergebnis insgesamt, also ob das Betriebsmittel mängelfrei („i. O.“) oder nicht in Ordnung („n. i. O.“) ist. Bei bestandener Prüfung werden das Prüfintervall bis zur nächsten Kontrolle und die angebrachte Prüfplakette (mit Monat/Jahr) festgehalten. Abschließend unterschreibt die befähigte Person bzw. Elektrofachkraft das Protokoll, um die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung zu bestätigen.
Als Teil der Betriebssicherheitsdokumentation sind diese Prüfprotokolle unabdingbar für den rechtskonformen Betrieb. Der Arbeitgeber kann damit gegenüber Unfallversicherungsträgern und Aufsichtsbehörden nachweisen, dass alle elektrischen Arbeitsmittel – insbesondere die sicherheitskritischen Schweißanlagen – vorschriftsmäßig geprüft worden sind. Im Schadensfall (z. B. Elektrounfall oder Brand) verlangen Versicherer und Behörden meist Einsicht in die letzten Prüfprotokolle, um Fahrlässigkeit auszuschließen. Im Facility Management werden die Protokolle daher systematisch archiviert (häufig elektronisch im Prüfkataster), sodass sie bei Audits oder Begehungen jederzeit verfügbar sind. Die Auswertung der Protokolle liefert zudem Hinweise für präventive Instandhaltung: Zeichnen sich beispielsweise wiederholt grenzwertige Messwerte ab, kann frühzeitig eine Instandsetzung oder ein Austausch des Geräts geplant werden.
Betriebsanweisung – Arbeitsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanweisung für elektrische Schweißgeräte |
| Zweck & Geltungsbereich | Unterweisung der Mitarbeiter über sicheren Betrieb, Wartung und Notfallmaßnahmen beim Schweißen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (02.2_830) |
| Schlüsselelemente | • Gerätetyp und Anwendungsbereich |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Praxis-Hinweise | Muss an Arbeitsplätzen sichtbar aushängen. Bestandteil der jährlichen Sicherheitsunterweisung. |
Erläuterung
Die Betriebsanweisung für Schweißgeräte ist ein schriftliches Dokument, das den Beschäftigten alle wichtigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln im Umgang mit dem Arbeitsmittel vermittelt. Sie enthält zunächst Angaben zum Geltungsbereich (für welchen Schweißgerätetyp und welche Tätigkeiten sie gilt) und nennt erforderliche Schutzmaßnahmen: beispielsweise die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (PSA) – Schweißhelm mit passendem Schutzfilter, Schweißerhandschuhe, Lederschürze und ggf. Atemschutz oder Absaugeinrichtung zur Rauchableitung. Außerdem beschreibt die Anweisung das sichere Verhalten bei der Arbeit, etwa die korrekte Erdung des Werkstücks, das Verbot von Schweißarbeiten in explosionsgefährdeten oder engen Räumen ohne spezielle Vorkehrungen und das Abschalten des Geräts bei Arbeitspausen. Wichtige Bestandteile sind auch die Verhaltensregeln bei Störungen oder Notfällen: Zum Beispiel wird festgelegt, wie bei einem Stromschlag, bei einem Brand durch Schweißfunken oder bei Verletzungen (z. B. Augenverletzung durch den Lichtbogen) zu reagieren ist – einschließlich Not-Aus, Erste Hilfe und Alarmierung zuständiger Stellen. Zudem warnt die Betriebsanweisung vor typischen Gefahren beim Schweißen, wie intensiver Lichtbogenstrahlung (UV-Licht), dem Einatmen gesundheitsschädlicher Schweißrauche und Gase, starker Hitzeentwicklung sowie der Gefahr eines Stromschlags.
Diese Betriebsanweisung muss an den Schweißarbeitsplätzen sichtbar ausgehängt und allen Mitarbeitern bekannt sein. Im Rahmen der jährlichen Sicherheitsunterweisung wird ihr Inhalt den Beschäftigten erläutert und in Erinnerung gerufen. Das Facility Management – in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit – stellt sicher, dass die Betriebsanweisung stets aktuell ist und neue Erkenntnisse oder veränderte Arbeitsverfahren zeitnah eingearbeitet werden. Als zentrales Dokument der betrieblichen Arbeitssicherheit trägt die Betriebsanweisung wesentlich dazu bei, Unfälle und Gesundheitsgefahren beim Schweißen zu verhindern, indem sie klare Verhaltensvorgaben und Schutzmaßnahmen vorgibt.
Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen – Elektrische Geräte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen (Herstellerdokumentation) |
| Zweck & Geltungsbereich | Anleitung zum sicheren Gebrauch, Wartung und zur Fehlerbehebung elektrischer Schweißgeräte. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Directive 2014/35/EU (01.1_773), 1. ProdSV (02.2_2844) |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung der Anlage und Komponenten |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Pflichtbestandteil der Geräteakte. Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG. |
Erläuterung
Die vom Hersteller bereitgestellte Betriebsanleitung ist ein zentrales Dokument, das dem Betreiber alle Informationen liefert, um das Schweißgerät sicher und vorschriftsgemäß zu verwenden und instand zu halten. Sie enthält eine detaillierte Beschreibung der Anlage und ihrer Komponenten (Aufbau, technische Daten, Funktionen) sowie konkrete Anweisungen zur Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung und Fehlerbehebung. Alle relevanten Sicherheitskennzeichnungen und Symbole am Gerät werden erklärt, und der Hersteller warnt vor potenziellen Gefahren (z. B. elektrische Spannung, heiße Oberflächen, Lichtbogenstrahlung) und gibt entsprechende Schutzhinweise. Weiterhin legt die Anleitung die erforderlichen Wartungsintervalle und Inspektionspunkte fest und listet zugelassene Ersatz- und Verschleißteile auf, um die sichere Funktion des Schweißgeräts dauerhaft zu gewährleisten. Im Anhang befindet sich in der Regel die CE-Konformitätserklärung, mit der der Hersteller bestätigt, dass das Produkt den Anforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien – insbesondere der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU – entspricht. Oft sind auch Schaltpläne, Teilelisten und Prüfzertifikate Teil der Dokumentation.
Diese Herstellerdokumentation ist ein Pflichtbestandteil der Geräteakte im Unternehmen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG wird sie herangezogen, um die vom Gerät ausgehenden Gefahren und die empfohlenen Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Das Facility Management nutzt die Betriebsanleitung als technisches Referenzdokument für Wartung und Schulung: Instandhaltungspersonal entnimmt ihr beispielsweise die vom Hersteller vorgegebenen Prüf- und Wartungsschritte, und Sicherheitsbeauftragte verwenden die Informationen für Unterweisungen der Mitarbeiter. Bei Audits oder behördlichen Überprüfungen muss der Betreiber nachweisen können, dass die aktuelle Betriebsanleitung vorliegt und beachtet wird. Ohne verfügbare und befolgte Hersteller-Betriebsanleitung wäre ein sicherer, normgerechter Betrieb der Schweißanlage nicht gewährleistet, was sowohl gegen gesetzliche Pflichten als auch gegen die CE-Bedingungen verstoßen würde.
Betriebsanweisung – Arbeitgeberpflichten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanweisung durch Arbeitgeber |
| Zweck & Geltungsbereich | Ergänzende betriebliche Anweisung über Gefährdungen, Verhalten und Sicherheitsvorgaben im Umgang mit Schweißgeräten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (02.2_830), DGUV-I 205-001 |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung der Arbeitsbedingungen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Sicherheitsbeauftragter |
| Praxis-Hinweise | Pflicht gemäß BetrSichV §9 Abs. 1. Grundlage für Mitarbeiterunterweisung. |
Erläuterung
Neben der gerätespezifischen Betriebsanweisung (siehe 3.1) erstellt der Arbeitgeber eine übergeordnete betriebliche Anweisung, die den sicheren Umgang mit Schweißgeräten im eigenen Betrieb regelt. Diese Arbeitgeber-Betriebsanweisung geht auf die konkreten Arbeitsbedingungen und Gefährdungen im Unternehmen ein. Sie legt beispielsweise fest, in welchen Bereichen geschweißt werden darf, welche Qualifikation und Berechtigung die Mitarbeiter dafür benötigen und welche zusätzlichen Schutzvorkehrungen betrieblich vorgeschrieben sind (z. B. Bereitstellung von Feuerlöschern und Brandschutzwachen bei Schweißarbeiten außerhalb der Werkstatt, besondere Lüftungsmaßnahmen bei Arbeiten in engen Räumen etc.). Zudem beschreibt sie detailliert die Gefährdungen durch das Schweißen, die im Betrieb auftreten können: neben der Stromschlag- und Brandgefahr z. B. der sichere Umgang mit Gasflaschen (bei Schutzgasschweißverfahren), die Belastung durch Schweißrauch und entstehende Gase sowie Lärmentwicklung. Darauf aufbauend definiert die Anweisung verbindliche Verhaltensregeln, um diesen Gefahren vorzubeugen – etwa die Pflicht, vor Arbeitsbeginn eine Funktionsprüfung des Schweißgeräts durchzuführen, für ausreichende Lüftung zu sorgen und nach Arbeitsende eine Kontrolle auf Schwelbrände durchzuführen. Auch Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe werden vorgegeben: z. B. das Vorgehen bei einem Brand (Alarmierung, Löschversuch, Evakuierung), bei Unfällen (sofortige Stromabschaltung, Erste Hilfe leisten, Notruf absetzen) sowie die Meldung von Beinaheunfällen oder technischen Störungen an die Vorgesetzten.
Diese vom Arbeitgeber erstellte Betriebsanweisung erfüllt die Vorgaben aus BetrSichV §9 Abs. 1, die Beschäftigten ausreichend und angemessen zu unterweisen. Sie wird den Mitarbeitern im Rahmen von Schulungen ausgehändigt bzw. an geeigneter Stelle ausgehängt und muss von allen Beteiligten verstanden und befolgt werden. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Sicherheitsbeauftragte unterstützt in der Regel bei der Erstellung und regelmäßigen Aktualisierung, damit neue Vorschriften und betriebliche Änderungen berücksichtigt werden. Im Facility Management trägt diese Anweisung maßgeblich zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Bränden bei, indem sie klare, betriebsweit gültige Regeln für den Umgang mit Schweißtechnik vorgibt. Gleichzeitig dient sie dem Arbeitgeber im Ernstfall als Nachweis, seiner Unterweisungs- und Fürsorgepflicht nachgekommen zu sein – ein wichtiger Aspekt zur Haftungsprävention.
Dokumentation der Anforderungen für das vereinfachte Verfahren
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Dokumentation der Anforderungen für das vereinfachte Prüfverfahren |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass elektrische Schweißgeräte gemäß §14 BetrSichV unter Anwendung des vereinfachten Prüfverfahrens geprüft werden dürfen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (§14), TRBS 1201 |
| Schlüsselelemente | • Einstufung des Schweißgeräts hinsichtlich Gefährdungspotenzial |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Praxis-Hinweise | Wird bei Geräten mit standardisiertem Betriebsverhalten (z. B. Schutzgas-Schweißgeräte) angewendet. Im FM als Prüfnachweis für DGUV-Prüfungen hinterlegt. |
Erläuterung
Die Anwendung des vereinfachten Prüfverfahrens nach §14 BetrSichV ermöglicht eine ressourcenschonende Prüfung bei standardisierten Arbeitsmitteln. Wenn ein Schweißgerät aufgrund eines geringeren Gefährdungspotenzials und gleichförmiger Einsatzbedingungen in diese Kategorie fällt, kann anstelle einer vollumfänglichen Einzelprüfung ein vereinfachter Prüfansatz gewählt werden. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Merkmale zuverlässig mit reduziertem Aufwand überprüft, ohne die Betriebssicherheit zu beeinträchtigen.
Im Facility Management dient die entsprechende Dokumentation dazu, die Effizienzsteigerung der Prüfprozesse nachzuweisen und gleichzeitig die Auditfähigkeit gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften sicherzustellen. Durch die schriftliche Fixierung, dass das vereinfachte Verfahren angewendet wird und alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, kann der Betreiber im Auditfall transparent darlegen, dass er seinen Prüfpflichten rechtskonform und sachgerecht nachkommt. So werden Ressourcen gespart, während die Rechtssicherheit und Sicherheit der Schweißgeräte jederzeit gewährleistet bleiben.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Gefährdungsbeurteilung für elektrische Schweißgeräte |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung und Dokumentation der mit Schweißarbeiten verbundenen Gefährdungen (elektrisch, thermisch, optisch, chemisch). |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (§3), ArbSchG (§5), TRBS 1111 |
| Schlüsselelemente | • Bewertung der Arbeitsbedingungen und Umgebung (z. B. Lüftung, Brandgefahr) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Praxis-Hinweise | Zentrale Grundlage für Betriebsanweisungen und Unterweisungen. Im FM regelmäßig mit Wartungs- und Prüfprotokollen abgeglichen. |
Erläuterung
Die Erstellung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung gemäß §3 BetrSichV (in Verbindung mit §5 ArbSchG) ist vor der Beschaffung, vor der Inbetriebnahme und während des gesamten Betriebs eines Schweißgeräts zwingend vorgeschrieben. In diesem Dokument werden sämtliche durch Schweißarbeiten entstehenden Gefährdungen – seien sie elektrischer, thermischer, optischer oder chemischer Natur – systematisch ermittelt und bewertet. Es fließen dabei sowohl die Arbeitsbedingungen am Einsatzort (z. B. räumliche Gegebenheiten, Lüftungssituation, Brand- und Explosionsgefahr) als auch die vorgesehenen Arbeitsverfahren ein. Ebenso werden vorhandene Schutzmaßnahmen (z. B. Erdung, persönliche Schutzausrüstung, Abschirmungen) auf Wirksamkeit geprüft und – falls erforderlich – zusätzliche Vorkehrungen festgelegt. Abschließend hält die Gefährdungsbeurteilung fest, in welchen Intervallen Wartungen oder Prüfungen notwendig sind und welche Qualifikationen die ausführenden Personen haben müssen.
Im Facility Management bildet die Gefährdungsbeurteilung die Grundlage für eine präventive Sicherheitsplanung und dient als Voraussetzung dafür, dass ein sicheres Arbeiten mit dem Schweißgerät überhaupt erlaubt wird. Sie fließt in die Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisungsplänen ein, sodass alle Mitarbeiter über die spezifischen Gefahren beim Schweißen und die notwendigen Schutzmaßnahmen informiert sind. Außerdem wird die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig mit aktuellen Wartungs- und Prüfergebnissen abgeglichen, um neue Erkenntnisse oder geänderte Betriebsbedingungen zeitnah zu berücksichtigen. So bleibt die Dokumentation stets aktuell und gewährleistet die fortlaufende Betriebserlaubnis im Sinne des ArbSchG.
Festlegung der Anforderungen an befähigte Personen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Anforderungen an befähigte Personen |
| Zweck & Geltungsbereich | Definition und Nachweis der fachlichen Qualifikation zur Prüfung elektrischer Schweißgeräte. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (§2 Abs. 6), TRBS 1203 |
| Schlüsselelemente | • Fachliche Ausbildung (z. B. Elektrotechnik, Schweißtechnik) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Wird vor Prüfungsfreigabe dokumentiert. Im FM Bestandteil des Personalqualifikationsnachweises und Auditunterlage. |
Erläuterung
Gemäß der Technischen Regel TRBS 1203 dürfen Prüfungen an elektrischen Arbeitsmitteln – und damit auch an Schweißgeräten – ausschließlich von zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden. Als befähigte Person gilt, wer über eine abgeschlossene fachbezogene Berufsausbildung (z. B. im Elektro- oder Schweißtechnikbereich), einschlägige Berufserfahrung und aktuelle Kenntnisse der entsprechenden Sicherheitsvorschriften (etwa VDE 0701-0702 für elektrische Prüfungen sowie DGUV Vorschrift 3 für die Unfallverhütung) verfügt. Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass Prüfungen sachkundig und sicher ausgeführt werden. Auch regelmäßige Fortbildungen sind erforderlich, damit die Fachkenntnisse der befähigten Person stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
Im Facility Management wird die formale Dokumentation der Befähigung einer Prüfperson erstellt, bevor diese mit der wiederkehrenden Prüfung von Schweißgeräten beauftragt wird. Dieser Nachweis – etwa in Form von Ausbildungszertifikaten, Befähigungsnachweisen oder internen Beauftragungen – ist Teil der Personalakte und dient bei Audits als Beleg dafür, dass alle Prüfprozesse rechtskonform ablaufen. Durch die transparente Darstellung, dass nur qualifiziertes Personal mit der sicherheitstechnischen Prüfung der Schweißgeräte betraut ist, wird zugleich das Haftungsrisiko für den Betreiber minimiert.
Festlegung von Art, Umfang und Fristen der Prüfungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfplan elektrische Schweißgeräte |
| Zweck & Geltungsbereich | Planung, Organisation und Nachweis aller Prüfungen elektrischer Schweißgeräte gemäß §14 BetrSichV. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (§14), TRBS 1201 |
| Schlüsselelemente | • Prüfart (Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit / Facility Manager |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für DGUV-konforme Prüfplanung. Im FM zur systematischen Instandhaltungssteuerung genutzt. |
Erläuterung
Der Prüfplan für elektrische Schweißgeräte stellt sicher, dass alle gesetzlich geforderten und intern festgelegten Prüfungen systematisch und fristgerecht durchgeführt werden. Er enthält Angaben zur Art der Prüfung (etwa Sichtkontrolle, messtechnische Prüfung, Funktionsprüfung) und zum genauen Prüfumfang (z. B. Überprüfung der elektrischen Sicherheit durch Messen von Schutzleiter- und Isolationswiderständen, Kontrolle der Gerätekühlung, Test der Abschalt- und Alarmeinrichtungen). Ebenso sind darin die Prüfintervalle festgehalten, die sich an §14 BetrSichV, einschlägigen Normen und der Gefährdungsbeurteilung orientieren – typischerweise etwa jährlich für die elektrische Hauptprüfung durch eine befähigte Person, ergänzt durch kürzere Intervalle für Sicht- und Funktionskontrollen. Der Prüfplan legt zudem fest, wer für die Durchführung der einzelnen Prüfungen verantwortlich ist und welches Prüfmittel oder Messgerät dabei zum Einsatz kommt. Gemäß BetrSichV obliegt es dem Arbeitgeber, die Fristen und den Umfang der wiederkehrenden Prüfungen festzulegen und zu dokumentieren. Der Prüfplan dient im Facility Management als operatives Steuerungs- und Kontrollinstrument, um die Einhaltung dieser Prüffristen zu überwachen und Wartungsaktivitäten effizient zu koordinieren. In der Praxis wird der Prüfplan oft digital im CAFM-System abgebildet und mit Erinnerungsfunktionen verknüpft, sodass keine Prüftermine versäumt werden. Auf diese Weise wird die elektrische Sicherheit der Schweißgeräte gewährleistet und die Transparenz aller Prüf- und Wartungsmaßnahmen erhöht. Bei DGUV-Prüfungen oder behördlichen Inspektionen kann der aktuelle Prüfplan als Nachweis vorgelegt werden, dass der Betreiber seinen Prüfpflichten lückenlos nachkommt.
Nachweis der Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Fachkundenachweis für Gefährdungsbeurteilungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert die Qualifikation der Personen, die Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV erstellen dürfen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (§3), TRBS 1111 |
| Schlüsselelemente | • Ausbildungsnachweis / Teilnahmezertifikat |
| Verantwortlich | Bildungsträger / Arbeitgeber |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Personalakte. Im FM relevant für interne oder externe Fachkräfte (Sifa, Schweißaufsicht). |
Erläuterung
Der Fachkundenachweis für Gefährdungsbeurteilungen belegt, dass die Personen, welche die Gefährdungsbeurteilungen für Schweißarbeiten durchführen, über die erforderliche Fachkunde verfügen. Dies umfasst typischerweise eine entsprechende sicherheitstechnische Ausbildung (z. B. als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieur oder vergleichbare Qualifikation) sowie praktische Erfahrung in der Beurteilung von Arbeitsplatzgefährdungen. Zusätzlich ist spezifisches Wissen über Schweißverfahren, die dabei verwendeten Materialien und entstehenden Gefahren (wie z. B. Schweißrauch, Blendstrahlung, elektrische Risiken) notwendig, um die Risiken beim Betrieb elektrischer Schweißgeräte korrekt einschätzen zu können. Nur fachkundiges Personal kann die komplexen Gefährdungen sachgerecht bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen ableiten.
Im Facility Management wird die Qualifikation der zuständigen Personen zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sorgfältig dokumentiert – etwa durch Kopien von Ausbildungsnachweisen, Zertifikaten über absolvierte Schulungen und Weiterbildungen oder durch Nachweise über einschlägige Berufserfahrung. Diese Dokumentation ist Bestandteil der Personalunterlagen und dient als wichtiger Nachweis im Rahmen von Audits und Zertifizierungen (z. B. nach ISO 45001 für Arbeitsschutzmanagementsysteme). Auch Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträger prüfen im Ernstfall, ob die Gefährdungsbeurteilungen von kompetenten Personen erstellt worden sind. Durch den Fachkundenachweis wird sichergestellt, dass nur fachlich qualifiziertes Personal die Gefährdungsbeurteilungen erstellt, was die Rechtssicherheit und Qualität der Arbeitsschutzdokumentation maßgeblich untermauert.
Herstellerinformationen zur Wartung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Herstellerwartungsanweisung |
| Zweck & Geltungsbereich | Vorgabe der spezifischen Wartungsanforderungen und -intervalle für das Schweißgerät. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (§12), ProdSG |
| Schlüsselelemente | • Wartungs- und Kalibrierintervalle |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der technischen Anlagenakte. Im FM für Wartungsverträge und Service-Level-Planung erforderlich. |
Erläuterung
Die vom Hersteller bereitgestellten Wartungsanweisungen für ein Schweißgerät umfassen alle Maßnahmen, die nötig sind, um das Gerät in einem sicheren und funktionsfähigen Zustand zu erhalten. Sie enthalten typischerweise Vorgaben zu regelmäßigen Inspektions- und Wartungsintervallen, zur Kalibrierung von Geräten (falls erforderlich), eine Liste empfohlener Ersatz- und Verschleißteile sowie Anleitungen zur Reinigung und allgemeinen Instandhaltung. Darüber hinaus warnen die Herstellerhinweise vor spezifischen Risiken (beispielsweise vor gefährlichen Spannungen im Inneren, heißen Oberflächen oder Brandgefahren durch Schweißspritzer) und beschreiben Prüfschritte, um die ordnungsgemäße Funktion sicherheitsrelevanter Einrichtungen (wie Kühlungen, Ventilatoren, Abschaltsysteme) zu gewährleisten.
Gemäß §12 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsmittel ordnungsgemäß instand zu halten und dabei die Herstellerangaben zu berücksichtigen. Im Facility Management werden die Wartungsvorgaben der Hersteller daher konsequent in die internen Wartungspläne integriert. Häufig fließen sie auch in Wartungsverträge mit externen Servicefirmen ein, um sicherzustellen, dass Wartungen und Inspektionen normgerecht und gemäß den empfohlenen Intervallen erfolgen. Diese Dokumentation in der Anlagenakte dient zugleich als Nachweis der Compliance – sowohl im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung als auch des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) –, dass das Schweißgerät entsprechend den Herstellervorgaben betreut und betrieben wird.
Informationen zur Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Informationsdokument zur Gefährdungsbeurteilung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung aller technischen und sicherheitsrelevanten Daten, die zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich sind. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (§3), TRBS 1111 |
| Schlüsselelemente | • Herstellerdatenblätter |
| Verantwortlich | Betreiber / Sicherheitsfachkraft |
| Praxis-Hinweise | Im FM im Rahmen der Arbeitsschutzorganisation und CAFM-Systeme archiviert. Grundlage für die Aktualisierung der Gefährdungsdokumentation. |
Erläuterung
Um eine Gefährdungsbeurteilung fundiert erstellen zu können, müssen alle verfügbaren Informationen zum Schweißgerät und seinem Betrieb zusammengetragen werden. Hierzu gehören unter anderem technische Daten und Herstellerdokumente zum Gerät selbst (z. B. maximale Schweißstromstärke, Einschaltdauer, benötigte Kühlmittel oder Schutzgase) sowie Informationen zu den verwendeten Arbeitsstoffen und Betriebsmitteln. Beispielsweise sollten Sicherheitsdatenblätter (SDB) für Schweißzusatzwerkstoffe, Schutzgase oder Kühl- und Reinigungsmittel eingeholt werden, um die chemischen und physikalischen Eigenschaften sowie mögliche Gesundheitsgefahren (etwa durch Schweißrauche oder Dämpfe) bewerten zu können. Auch Parameter wie Materialstärken und -arten der zu verschweißenden Werkstücke oder Umgebungsbedingungen (z. B. Arbeiten in engen Räumen) sind hier relevant, da sie die Gefahrenlage beeinflussen.
Ergänzend werden Betriebsanweisungen des Herstellers und innerbetriebliche Handlungsanweisungen herangezogen, da sie praktische Hinweise für den sicheren Umgang mit dem Schweißgerät liefern. Ebenso können statistische Auswertungen von Unfällen oder Beinaheunfällen im Zusammenhang mit Schweißarbeiten herangezogen werden, um aus vergangenen Ereignissen zu lernen. All diese Informationen werden gebündelt im Informationsdokument zur Gefährdungsbeurteilung festgehalten. Im Facility Management wird ein solches Dokument in der Arbeitsschutzorganisation gepflegt und typischerweise in digitalen Systemen (CAFM oder HSE-Software) archiviert. Dies gewährleistet, dass bei jeder Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung auf vollständige, aktuelle Datengrundlagen zurückgegriffen werden kann, was die Qualität und Validität der Bewertung steigert.
Informationen zu Notfallmaßnahmen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Notfall- und Erste-Hilfe-Anweisung |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibung von Maßnahmen bei Schweißunfällen (elektrischer Schlag, Brand, Explosion). |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (§10), DGUV-Vorschrift 1 |
| Schlüsselelemente | • Notfallablauf (Abschalten, Alarmieren, Erste Hilfe) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Sicherheitsbeauftragter |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Sicherheitsunterweisung. Im FM an allen Schweißarbeitsplätzen auszuhängen. |
Erläuterung
Bei Schweißarbeiten können im Notfall Sekunden entscheidend sein – deshalb muss in einer Notfall- und Erste-Hilfe-Anweisung klar festgelegt sein, was im Ernstfall zu tun ist. Diese Anweisung beschreibt Schritt für Schritt die einzuleitenden Maßnahmen bei typischen Unfallereignissen im Schweißbetrieb: Beispielsweise ist bei einem elektrischen Schlag das Schweißgerät sofort spannungsfrei zu schalten, der Verunfallte aus dem Gefahrenbereich zu retten und umgehend mit Erster Hilfe zu beginnen. Bei einem Schweißbrand oder einer Explosion sind unverzüglich Löschmaßnahmen einzuleiten, gefährdete Personen in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Darüber hinaus enthält die Notfallanweisung alle wichtigen Kontaktinformationen, etwa die Erreichbarkeit von Ersthelfern, Betriebssanitätern und Brandschutzbeauftragten. Sie weist auch auf die Verpflichtung zur Unfallmeldung und Dokumentation hin – gemäß DGUV Vorschrift 1 muss jeder meldepflichtige Arbeitsunfall dem Unfallversicherungsträger angezeigt und betrieblich dokumentiert werden. Im Facility Management gehört eine solche Anweisung zur Grundausstattung jedes Schweißarbeitsplatzes und wird regelmäßig im Rahmen von Sicherheitsunterweisungen mit den Beschäftigten besprochen. Durch das gut sichtbare Aushängen dieser Informationen direkt am Arbeitsplatz wird sichergestellt, dass im Gefahrenfall alle Mitarbeiter rasch und richtig reagieren, um Personenschäden und Sachschäden möglichst gering zu halten.
Protokoll über Sonderunterweisung – Arbeitsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Protokoll über Sonderunterweisung für Schweißgeräte |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der speziellen Unterweisung für Mitarbeiter, die elektrische Schweißgeräte bedienen oder warten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (§12), ArbSchG (§12), DGUV Vorschrift 1 |
| Schlüsselelemente | • Schulungsdatum und Teilnehmerliste |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument nach BetrSichV §12. Im FM jährlich zu aktualisieren und bei Audits vorzulegen. |
Erläuterung
Die Sonderunterweisung dient der Schulung von Beschäftigten im sicheren Umgang mit elektrischen Schweißgeräten. Im Facility Management wird das Protokoll zur Dokumentation der Schulungsnachweise und zur Risikovermeidung verwendet. Diese Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben, bevor Mitarbeiter Schweißgeräte erstmalig einsetzen dürfen. Sie umfasst alle relevanten Gefahren (etwa Stromschlag, Brandgefahr durch Funkenflug, Blendung durch den Lichtbogen oder Gesundheitsgefahren durch Schweißrauch) und die entsprechenden Schutzmaßnahmen. Durch das Protokoll kann der Arbeitgeber gegenüber Behörden oder Unfallversicherungsträgern jederzeit nachweisen, dass alle betreffenden Mitarbeiter gemäß ArbSchG und BetrSichV unterrichtet wurden. Die regelmäßige Wiederholung und schriftliche Bestätigung der Unterweisung steigert das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten und trägt proaktiv zur Unfallverhütung im Arbeitsalltag bei.
Prüf- und Kontrollbuch – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüf- und Kontrollbuch für elektrische Schweißgeräte |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über die regelmäßigen Prüfungen elektrischer Anlagen und Geräte nach DGUV-V3. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV Vorschrift 3, BetrSichV |
| Schlüsselelemente | • Gerätedaten (Typ, Seriennummer, Standort) |
| Verantwortlich | Betreiber / Elektrofachkraft |
| Praxis-Hinweise | Nur auf Anforderung der Berufsgenossenschaft zu führen. Bestandteil der technischen Geräteakte im FM-System. |
Erläuterung
Das Prüf- und Kontrollbuch dient als Nachweis regelmäßiger Prüfungen nach DGUV-V3. Im Facility Management wird es zur Revisionssicherheit und Einhaltung der Betreiberpflichten verwendet. Darin werden sämtliche wiederkehrenden Prüfungen dokumentiert, die gemäß DGUV Vorschrift 3 in festgelegten Intervallen durch eine befähigte Elektrofachkraft durchgeführt werden. Für jedes Schweißgerät lässt sich lückenlos nachvollziehen, wann es geprüft wurde und welche Ergebnisse vorlagen bzw. ob Mängel festgestellt wurden. Eventuelle Defekte oder Abweichungen werden im Prüfprotokoll vermerkt und im Anschluss umgehend behoben, was die Betriebssicherheit nachhaltig erhöht. Bei Audits oder Berufsgenossenschafts-Prüfungen kann der Betreiber mithilfe dieses Prüfbuchs jederzeit belegen, dass er seiner gesetzlichen Prüfpflicht nachgekommen ist.
Schutzkonzept – Arbeitsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Schutzkonzept für elektrische Schweißgeräte |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibung technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen bei Schweißarbeiten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | TRBS 1115, TRBS 1111 |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung der Arbeitsprozesse |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Wird im FM jährlich überprüft und bei Änderungen aktualisiert. |
Erläuterung
Das Schutzkonzept beschreibt alle präventiven Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Schweißgeräten. Im Facility Management wird es in die Betriebssicherheits- und Arbeitsschutzakte integriert und dient der rechtssicheren Nachweisführung. Konkret werden darin sämtliche beim Schweißen auftretenden Gefährdungen und die zugehörigen Schutzvorkehrungen festgehalten. Dies umfasst technische Maßnahmen (z. B. Einsatz von FI-Schutzschaltern, sichere elektrische Installation, regelmäßige Wartung der Schweißgeräte und Absaugung von Schweißrauch), organisatorische Maßnahmen (z. B. Zutrittsbeschränkungen für unbefugte Personen, Bereitstellung von Feuerlöschern und Einrichtung von Feuerwachen bei Schweißarbeiten, klare Arbeitsanweisungen) sowie personenbezogene Maßnahmen (z. B. Tragen geeigneter PSA, spezielle Unterweisungen und Qualifikationen der Mitarbeiter). Auch die Notfallorganisation ist enthalten, etwa das Vorgehen bei Bränden oder Unfällen (Erste Hilfe, Alarmierung, Abschaltung der Energiezufuhr). Durch die regelmäßige Überprüfung stellt das FM sicher, dass das Schutzkonzept stets dem aktuellen Stand von Technik und Vorschriften entspricht und bei Bedarf angepasst wird. Somit kann das Unternehmen jederzeit belegen, dass für das Arbeitsmittel Schweißen ein umfassendes Sicherheitskonzept vorliegt und umgesetzt wird.
Unfall- und Schadensbericht – Arbeitsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Unfall- und Schadensbericht elektrischer Schweißgeräte |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation von Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen oder Sachschäden im Zusammenhang mit Schweißarbeiten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (§14), TRBS 3151 (TRGS 751) |
| Schlüsselelemente | • Datum, Ort und Hergang des Unfalls |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Sicherheitsbeauftragter |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil des Arbeitsschutzmanagements. Dient als Basis für Gefährdungsanalyse und Präventionsprogramme. |
Erläuterung
Der Unfallbericht ist Pflichtdokument bei Betriebsstörungen oder Verletzungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Schweißgeräten. Im Facility Management unterstützt er die Unfallanalyse und Verbesserungsmaßnahmen im technischen Betrieb. Jeder Arbeitsunfall oder auch Beinaheunfall beim Schweißen wird darin systematisch erfasst und detailliert beschrieben. Das Protokoll enthält alle wichtigen Angaben zum Vorfall, einschließlich des Hergangs und der vermutlichen Unfallursachen (z. B. technisches Versagen des Geräts oder Fehler bei der Handhabung durch den Mitarbeiter). Unmittelbar ergriffene Maßnahmen – wie etwa Erste Hilfe, das Außerbetriebnehmen eines defekten Schweißgeräts oder das Einleiten von Brandbekämpfungsmaßnahmen – werden ebenfalls dokumentiert. Ebenso wichtig sind die vorgeschlagenen Präventionsmaßnahmen, die aus der Analyse abgeleitet werden (z. B. zusätzliche Unterweisungen der Mitarbeiter, verbesserte persönliche Schutzausrüstung oder Anpassungen in den Arbeitsabläufen). Somit liefert jeder Unfall- oder Schadensbericht wertvolle Erkenntnisse für die Unfallanalyse im Unternehmen und bildet die Grundlage, um gezielte Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten. Durch die Auswertung dieser Berichte können Schwachstellen im Betrieb erkannt und das vorhandene Sicherheitskonzept kontinuierlich optimiert werden.
Herstellerdokumentation zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Herstellerinformationen zur Risikobewertung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung technischer Daten durch den Hersteller zur Unterstützung der betrieblichen Gefährdungsanalyse. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (§3), Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) |
| Schlüsselelemente | • Technische Datenblätter |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Im FM in der Geräteakte digital abgelegt. |
Erläuterung
Diese Dokumente bilden die Grundlage für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung nach §3 BetrSichV. Im FM-Kontext dienen sie der Erstellung von Betriebsanweisungen und Sicherheitsmaßnahmen. Der Hersteller stellt mit seinen Unterlagen (Bedienungsanleitungen, technischen Datenblättern und Konformitätserklärungen) alle Informationen bereit, die für einen sicheren Betrieb des Schweißgeräts notwendig sind. So enthält die Betriebsanleitung detaillierte Hinweise zu elektrischen Schutzvorrichtungen, den zulässigen Einsatzbedingungen (z. B. Umgebungstemperatur, Feuchtigkeit) und den erforderlichen Wartungsmaßnahmen. Auch Warnhinweise vor spezifischen Gefahren – etwa das Verbot, in explosionsgefährdeter Atmosphäre zu schweißen, oder Risiken durch entstehende Schweißrauche – sind darin aufgeführt. Die CE-Konformitätserklärung bestätigt, dass das Gerät den einschlägigen EU-Richtlinien und Normen entspricht und somit alle grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zieht der Arbeitgeber diese Herstellerinformationen heran, um alle bekannten Gefährdungen und Geräteeigenschaften zu berücksichtigen. Auf Basis der Herstellerangaben werden passende Schutzmaßnahmen definiert (z. B. spezielle Lüftungsanforderungen oder Intervalle für elektrische Prüfungen). Die Unterlagen werden in der Geräteakte (meist digital) hinterlegt, sodass sie jederzeit verfügbar sind – sei es für die Erstellung einer konkreten Betriebsanweisung oder für Kontrollen durch Aufsichtsbehörden.
Vermerk über die regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfvermerk zur Gefährdungsbeurteilung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der turnusmäßigen Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV (§3 Abs. 3) |
| Schlüsselelemente | • Datum der Überprüfung |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Praxis-Hinweise | Muss mindestens jährlich oder nach Änderungen am Arbeitsmittel aktualisiert werden. Bestandteil der FM-Sicherheitsdokumentation. |
Erläuterung
Dieser Vermerk dokumentiert die laufende Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Im Facility Management dient er der Revisions- und Auditfähigkeit gemäß §3 BetrSichV. In der Praxis bedeutet dies, dass die bestehende Gefährdungsbeurteilung für das Schweißgerät in regelmäßigen Abständen – mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen – überprüft und bei Bedarf angepasst wird. Die verantwortliche Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Arbeitgeber prüft dabei, ob die getroffenen Schutzmaßnahmen noch ausreichend und aktuell sind oder ob neue Gefährdungen berücksichtigt werden müssen (z. B. durch veränderte Arbeitsverfahren oder neue Erkenntnisse). Das Ergebnis dieser Überprüfung wird in dem Vermerk festgehalten, inklusive Datum, Name des Prüfers sowie einer kurzen Angabe, welche Änderungen vorgenommen wurden oder dass der bisherige Zustand bestätigt wird. Durch die Unterschrift des Verantwortlichen erhält der Vermerk Rechtskraft. Diese Dokumentation der fortlaufenden Überprüfung zeigt bei Audits klar auf, dass der Betreiber seine Gefährdungsbeurteilung aktiv pflegt und den Arbeitsschutz kontinuierlich verbessert.
Verpflichtung des Lieferanten zur Einhaltung von Arbeitsschutzanforderungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Lieferantenerklärung zur Arbeitsschutzkonformität |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung, dass der Lieferant nur Arbeitsmittel liefert, die den geltenden Arbeitsschutzanforderungen entsprechen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV Vorschrift 1, BetrSichV |
| Schlüsselelemente | • Bestätigung der Einhaltung der relevanten Normen (CE, EN 60974) |
| Verantwortlich | Auftraggeber / Beschaffungsabteilung / Lieferant |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Einkaufsvorgänge im FM. Dient der Nachweisführung im Qualitäts- und Sicherheitsmanagement. |
Erläuterung
Die Lieferantenerklärung garantiert, dass alle gelieferten Schweißgeräte den Sicherheits- und Arbeitsschutzanforderungen entsprechen. Im Facility Management wird sie bei Beschaffungs- und Revisionsprozessen regelmäßig abgefragt und archiviert. In diesem Dokument bestätigt der Lieferant schriftlich, dass jedes gelieferte Schweißgerät allen einschlägigen Normen und Vorschriften entspricht – hierzu zählen insbesondere die CE-Kennzeichnung und branchenspezifische Sicherheitsnormen (z. B. DIN EN 60974 für Lichtbogenschweißgeräte). Oft führt der Lieferant auch durchgeführte Sicherheitsprüfungen auf oder legt Prüfzertifikate bei. Diese Erklärung bietet dem Betreiber eine zusätzliche Absicherung: Bereits im Beschaffungsprozess wird dokumentiert, dass nur zugelassene und geprüfte Arbeitsmittel in den Betrieb gelangen. Im Rahmen des internen Qualitäts- und Sicherheitsmanagements dient die Lieferantenerklärung als wichtiger Nachweis der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers. Sie wird in der Regel in den Beschaffungsakten des FM aufbewahrt und kann bei Audits vorgelegt werden, um die ordnungsgemäße Auswahl sicherer Arbeitsmittel zu belegen.
Betriebssicherheitsanweisung – Elektrische Schweißgeräte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebssicherheitsanweisung für Schweißgeräte |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung von Verantwortlichkeiten, Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen im täglichen Betrieb. |
| Relevante Regelwerke/Normen | BetrSichV, ArbSchG, DGUV-I 209-010 |
| Schlüsselelemente | • Verhalten bei Inbetriebnahme, Störungen, Wartung |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Sicherheitsbeauftragter |
| Praxis-Hinweise | Wird in der Werkstatt sichtbar ausgehängt. Bestandteil der Betriebsorganisation im FM. |
Erläuterung
Diese Betriebssicherheitsanweisung legt konkret fest, welche Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen beim täglichen Betrieb elektrischer Schweißgeräte einzuhalten sind. Sie definiert klare Vorgaben für das sichere Anschließen, Bedienen und Außerbetriebnehmen der Geräte, den Umgang mit Störungen oder Fehlfunktionen sowie die konsequente Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung. So wird unter anderem vorgeschrieben, dass Schweißgeräte vor Wartungsarbeiten stets vom Stromnetz zu trennen sind (Energieabschaltung) und nur befugte, unterwiesene Mitarbeiter die Anlagen bedienen dürfen. Ebenfalls enthält die Anweisung Bestimmungen zum Brand- und Explosionsschutz – zum Beispiel das Entfernen brennbarer Materialien aus der Umgebung, das Bereithalten geeigneter Löschmittel und gegebenenfalls die Einholung einer Schweißerlaubnis bei besonderen Gefahren. Diese schriftlichen Verhaltensregeln werden in der Werkstatt gut sichtbar ausgehängt und regelmäßig in Unterweisungen thematisiert, sodass alle Mitarbeiter die Vorgaben kennen. Die Betriebssicherheitsanweisung ist damit ein zentrales Element der Betriebsorganisation im FM und dient zugleich als Nachweis, dass der Arbeitgeber die erforderlichen Betriebsregeln zum Schutz der Beschäftigten implementiert hat.
