Elektrische Systeme
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Elektrische Systeme
Elektrische Anlagen gehören zu den sicherheits- und funktionskritischsten Komponenten der technischen Gebäudeausrüstung. Ihre Planung, Errichtung und der Betrieb unterliegen in Deutschland einem engen Geflecht aus gesetzlichen Vorgaben, Normen und Richtlinien. Die HOAI, die VOB/A 2019 und die Vergabeverordnung (VgV) regeln die Vergabe und Beauftragung, während DIN, VDE und VDI‑Richtlinien technische Anforderungen und Pflichten der Betreiber festlegen. Empfohlene Handlungsleitfäden wie die AMEV‑Empfehlung „Elt‑Anlagen“ weisen auf die Notwendigkeit hin, die Dokumentation an normative Änderungen anzupassen und den sicheren Zustand der Anlagen über den gesamten Lebenszyklus zu gewährleisten. Betreiber und Facility Manager müssen für eine lückenlose Dokumentation sorgen – andernfalls kann die Abnahme verweigert werden und die Betreiberpflichten verbleiben beim Errichter. VDI‑Richtlinien, etwa VDI 3810, verstehen sich als technische Regeln für Betrieb und Instandhaltung und betonen die Verantwortung der Betreiber, Anlagen sicher zu betreiben und entsprechend zu dokumentieren.
Dieser Leitfaden gibt einen strukturierten Überblick über die für elektrische Systeme erforderlichen Unterlagen – von der Planung bis zur Übergabe in den Betrieb. Er dient der Sicherstellung einer auditfähigen, normkonformen und rechtssicheren Dokumentation.
Dokumentation und Wartung elektrischer Anlagen
- Akzeptanz‑ und Prüfunterlagen
- Ausschreibungs‑ und Angebotsunterlagen
- Planungs‑ und Ausführungsunterlagen
- Betriebs‑ und Anlagenunterlagen
- Planungsunterlagen
- Ausführungsnachweise und Anschlussdokumente
- Genehmigungsunterlagen
- Arbeits‑ und Sicherheitsunterlagen
- Planungs‑ und Vertragsunterlagen
- Prüf‑ und Messdokumentation
- Prüfprotokolle
- Arbeitsvorbereitungs‑ und Ausführungsunterlagen
- Planungs‑ und Ausführungszeichnungen
- Ausführungs‑ und Montagepläne
- Prüf‑ und Sicherheitsnachweise
- Arbeiten unter Spannung
- Organisations‑ und Verantwortlichkeitsnachweise
- Planungs‑ und Berechnungsunterlagen
- Ausführungsplanung
- Ausschreibungsergebnisse
- Lebenszykluskostenberechnung
- Bestands- und Revisionsunterlagen
- Bestandspläne
- Betriebs‑ und Sicherheitsdokumentation
- Interdisziplinär Technische Ausrüstung
- Betriebsjournal
- Wirtschaftlichkeits‑ und Betriebskostenunterlagen
- Brandschutz‑ und Sicherheitsdokumentation
- Planungs‑ und Ausschreibungsunterlagen
- Lösungsbeschreibung
- Analysen‑ und Optimierungsunterlagen
- Bau‑ und Ausführungsdokumentation
- Baudokumentation
- Betriebs‑ und Wartungsunterlagen
- Vergabe‑ und Ausschreibungsunterlagen
- Anbieter von Bauleistungen
- Planungs‑ und Leistungsnachweise
- Ausführungs‑ und Installationsnachweise
- Nieder‑ und Mittelspannungsanlagen
- Technische Planungsunterlagen
- Funktions‑ und Strangschema
- Planungsunterlagen
- Funktionsschema
- Produkt‑ und Herstellerunterlagen
- Koordinations‑ und Schnittstellendokumente
- Wartungs‑ und Instandhaltungsunterlagen
- Wartungsplan
- Wartungskalender
- Bestands‑ und Anlagenunterlagen
- Planungsunterlagen
- Wirtschaftlichkeits‑ und Kostenunterlagen
- Kostenberechnung
- Kostenfeststellung
- Funktions‑ und Leistungsnachweise
- Bauphysik und Brandschutz
- Sicherheits‑ und Betriebsunterlagen
- Prüf‑ und Überwachungsunterlagen
- Protokoll zur Mängelbeseitigung
- Planungs‑ und Konzeptunterlagen
- Betriebsmittel und Maschinen
- Preislisten
- Objektbegehungsbericht
- Sicherheits‑ und Prüfunterlagen
- Raum‑ und Anlagendokumentation
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Audit‑ und Nachweisunterlagen
- Umwelt‑ und Energieanalysen
- Ausführungs‑ und Montageunterlagen
- Planungs‑ und Ausführungsunterlagen
- Schnittstellenkatalog
- Softwaredokumentation
- Schaltungs‑ und Dokumentationsunterlagen
- Stromlaufplan
- Übersichts‑Schaltplan
- Ausschreibungsunterlagen
- Vergabe‑ und Entscheidungsunterlagen
- Instandhaltungs‑ und Betriebsunterlagen
- Wartungsplanung und Organisation
- Wirtschaftlichkeits‑ und Entscheidungsnachweise
- Planungsunterlagen
- Grafische Darstellung – Ausführungsplanung
- Grafische Darstellung – Ausschreibungsergebnisse
- Abnahme‑ und Prüfunterlagen
- Planungsunterlagen
- Installations‑ und Ausführungsnachweise
- Arbeitsschutz‑ und Sicherheitsdokumente
- Komplexe elektrische Arbeiten
- Prüfprotokolle – Elektrische Betriebsmittel
- Prüfberichte und Zertifizierungen
- Organisations‑ und Sicherheitsnachweise
- Arbeiten unter Spannung
- Planungs‑ und Bestandsunterlagen
- Betriebs‑ und Produktsicherheitsunterlagen
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Instandhaltungs‑ und Ersatzteilunterlagen
- Produkt‑ und Herstellungsunterlagen
- Sicherheits‑ und Notfalldokumentation
- Prüf‑ und Nachweisunterlagen
- Prüfungen elektrischer Anlagen
- Elektrische Systeme und Betriebsmittel
- Technische System‑ und Softwaredokumentation
- Schalt‑ und Übersichtsunterlagen
- Übersichtsschaltplan
Abnahmeprotokoll – Hochspannungsanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Abnahmeprotokoll für Hochspannungsanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über die ordnungsgemäße Fertigstellung, Prüfung und Übergabe elektrischer Hochspannungsanlagen im Rahmen der VOB Abnahme. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (02.2_667), DIN VDE 0101, DIN EN 61936 1, VDE 0040 1 |
| Schlüsselelemente | • Prüf‑ und Messprotokolle |
| Verantwortlich | Auftragnehmer (Errichter), Auftraggeber (Bauherr/Betreiber), Fachbauleiter Elektrotechnik |
| Praxis Hinweise | Grundlage für den Beginn der Gewährleistungsfrist; integraler Bestandteil der Anlagendokumentation gemäß VDI 3810. |
Erläuterung:
Das Abnahmeprotokoll bestätigt die technische und rechtliche Abnahme der Hochspannungsanlage. Es belegt, dass alle Schutzmaßnahmen nach DIN VDE 0101 und der europaweit harmonisierten Norm DIN EN 61936‑1 umgesetzt wurden und dass die Anlage gefahrlos betrieben werden kann. Die Planung muss sicherstellen, dass die Erstprüfung nach DIN VDE 0100‑600 (Sichtprüfung, Erprobung, Messungen) durchgeführt und dokumentiert wird. Akzeptanzprotokolle von Netzbetreibern fordern die Einhaltung normativer Sicherheitsabstände und bestätigen die vollständige und sichere Installation. Im Facility Management dient das Abnahmeprotokoll als Referenz für wiederkehrende Prüfungen und für die Nachverfolgung der Betreiberpflichten.
Angebot – Bauleistungen (Elektroinstallation)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Angebot für Bauleistungen im Gewerk Elektrotechnik |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der Leistungsinhalte, Einheitspreise und Vertragsbedingungen im Rahmen von Ausschreibungen nach VOB/A und VgV. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VOB/A 2019 (02.4_6436), VgV (02.2_2805), DIN 276, HOAI §§ 53–56 |
| Schlüsselelemente | • Leistungsverzeichnis nach DIN 276 |
| Verantwortlich | Bieter / Elektroinstallationsunternehmen |
| Praxis Hinweise | Das Angebot bildet die Grundlage der Vergabeentscheidung und wird nach Zuschlag Bestandteil des Bauvertrags. Eine transparente Kalkulation ist erforderlich, um die Nachvollziehbarkeit gemäß VgV sicherzustellen. |
Erläuterung:
Das Angebotsdokument ist der formelle Nachweis über die angebotenen Bauleistungen und Preise. Es unterliegt den Vergabevorschriften nach VOB/A und VgV und muss diskriminierungsfrei und transparent sein. Laut Fachliteratur ist die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis das zentrale Instrument für eine klare Leistungsabgrenzung und die Vergleichbarkeit der Angebote. Sie beruht häufig auf DIN 276 und Standardleistungsbüchern und bildet die vertragliche Grundlage für den Bauvertrag. Im Facility Management dient das Angebot für Kostenvergleiche, Vertragsprüfungen und den Leistungsabgleich während der Bauphase.
Anlagenbeschreibung – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Anlagenbeschreibung Technische Gebäudeausrüstung (Elektro) |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibung der technischen Funktion, Systemstruktur und Komponenten der elektrischen Anlage als Grundlage für Planung, Betrieb und Instandhaltung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (02.2_667), DIN 5008, DIN 18382 (VOB/C), VDI 3810 1 |
| Schlüsselelemente | • Funktionsbeschreibung |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, ggf. Generalplaner |
| Praxis Hinweise | Dient der Qualitätssicherung und ermöglicht die strukturierte Zuordnung von Wartungs und Prüfpflichten im späteren Betrieb. |
Erläuterung:
Die Anlagenbeschreibung dokumentiert Aufbau und Funktionsweise der elektrischen Systeme. Sie enthält eine technische Analyse der Komponenten und beschreibt die Schnittstellen zu anderen Gewerken. Die HOAI ordnet die Erstellung der Anlagenbeschreibung der Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“ zu, und VDI 3810 fordert eine dokumentierte Betriebsführung, die sich an der Beschreibung orientiert. Für das Facility Management bildet das Dokument die Grundlage für Wartungsplanung, Energieeffizienzanalysen und technische Schulungen und gewährleistet die Nachvollziehbarkeit bei Umbauten und Erweiterungen.
Betriebs‑ und Anlagenunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Anlagenbuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische Erfassung und Verwaltung aller elektrischen Anlagenkomponenten über den gesamten Lebenszyklus. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 32835 1, VDI MT 3810 1, VDI 6070 1 |
| Schlüsselelemente | • Inventarverzeichnis der Anlagen |
| Verantwortlich | Facility Manager, Betreiber, Instandhaltungsdienstleister |
| Praxis Hinweise | Basisdokument für CAFM Systeme, Audits und Instandhaltungsmanagement; unterstützt die Erfüllung der Betreiberpflichten nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). |
Erläuterung:
Das Anlagenbuch sichert die Nachverfolgbarkeit aller Änderungen, Prüfungen und Ersatzmaßnahmen an elektrischen Anlagen. Nach VDI 3810 Bl.2 und VDI 6023 Bl.3 muss der Betreiber ein Anlagen‑ und Betriebsbuch über den gesamten Lebenszyklus führen. Während der Fachplaner das Anlagenbuch mit allen Basisdaten, Planungsvorgaben und Inbetriebnahmeprotokollen erstellt, dokumentiert der Betreiber im Betriebsbuch alle laufenden Maßnahmen wie Wartungen und Analysen. Das Anlagenbuch ist daher ein zentrales Werkzeug der technischen Betriebsführung und unverzichtbar für Audits und für die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung.
Übersichtsplan – Elektrische Systeme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Übersichtsplan / Layoutplan elektrische Systeme |
| Zweck & Geltungsbereich | Grafische Darstellung der Leitungsführung, Anschlussverteilungen und Systemtopologie der elektrischen Anlage. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDE 0040 1, DIN EN 61082 1, DIN 40719 |
| Schlüsselelemente | • Grundriss mit Leitungssystemen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, Errichter, Prüfer |
| Praxis Hinweise | Pläne dienen der Betriebs und Sicherheitsdokumentation und müssen nach Anlagenänderungen aktualisiert werden. |
Erläuterung:
Der Layoutplan stellt die physische Struktur der elektrischen Installation dar. Normen wie DIN EN 61082‑1 beschreiben, wie technische Dokumentation – insbesondere Schaltpläne – zu erstellen ist und welche Symbole zu verwenden sind. Die Norm verlangt auch eine definierte Anordnung von Betriebsmittelkennzeichnungen (BMK) zum Symbol, z. B. links bzw. oberhalb der Symbole abhängig von der Ausrichtung der Anschlussleitungen. Diese Detailtiefe erleichtert die eindeutige Zuordnung der Komponenten. Für Wartung, Störungsanalyse und Umbauten ist der Übersichtsplan unverzichtbar und bildet die Grundlage für Revisionsunterlagen und Gefährdungsbeurteilungen.
Ausführungsnachweise und Anschlussdokumente
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Anschlussverzeichnis elektrische Systeme |
| Zweck & Geltungsbereich | Auflistung aller elektrischen Verbindungen, Geräteanschlüsse und Klemmenbelegungen zur Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDE 0040 1, DIN EN 61082 1 |
| Schlüsselelemente | • Anschlussnummern |
| Verantwortlich | Errichter / Installateur |
| Praxis Hinweise | Wird bei Wartungs und Störungsarbeiten zur schnellen Identifikation elektrischer Verbindungen verwendet. |
Erläuterung:
Das Anschlussverzeichnis ergänzt den Übersichtsplan und gewährleistet die eindeutige Zuordnung elektrischer Komponenten. Es listet jede Verbindung mit Querschnitt, Kabellänge und zugehörigem Stromkreis auf. Normen wie DIN EN 61082‑1 geben vor, wie diese Tabellen zu strukturieren und mit dem Kennzeichnungssystem der Anlage zu verknüpfen sind. Für Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3 und für Änderungsmanagement im Betrieb ist ein vollständiges Anschlussverzeichnis unerlässlich.
Antrag auf behördliche Genehmigung – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Antrag auf behördliche Genehmigung Technische Gebäudeausrüstung |
| Zweck & Geltungsbereich | Erforderlich für Anlagen, die genehmigungspflichtig nach Bauordnungsrecht oder Energiewirtschaftsrecht sind. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (02.2_667), HBauO, EnWG, DIN 276 |
| Schlüsselelemente | • Technische Beschreibungen |
| Verantwortlich | TGA Fachplaner, Bauherr |
| Praxis Hinweise | Dient als Grundlage für die Einholung bauaufsichtlicher oder energierechtlicher Genehmigungen. |
Erläuterung:
Für bestimmte elektrische Anlagen sind behördliche Genehmigungen nach Bauordnungs‑ oder Energiewirtschaftsrecht erforderlich. Der Genehmigungsantrag fasst alle technischen Beschreibungen, Sicherheitsnachweise und Pläne zusammen und dokumentiert die Einhaltung öffentlich‑rechtlicher Vorgaben. Im Facility Management bildet dieses Dokument die juristische Grundlage für die Freigabe des Betriebs und ist Bestandteil der Übergabeunterlagen.
Arbeitsanweisung für das Arbeiten unter Spannung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Arbeitsanweisung für Arbeiten unter Spannung |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsverfahren bei Tätigkeiten an unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen. Gilt für Arbeitsplätze innerhalb und außerhalb von Gebäuden, wenn eine Spannungsfreischaltung nicht möglich oder nicht zulässig ist. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV Regel 103 011 (Arbeiten unter Spannung), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), VDE 0105 100. Die DGUV Regel schreibt vor, dass der Unternehmer anhand einer Gefährdungsbeurteilung entscheidet, ob Arbeiten unter Spannung durchgeführt werden dürfen; sie sind nur zulässig, wenn die Sicherheit und der Gesundheitsschutz aller Beteiligten gewährleistet sind. |
| Schlüsselelemente | • Gefährdungsbeurteilung mit Beschreibung der Arbeitsumgebung und der Gefahrenpotenziale. |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Unternehmer, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Elektrofachkraft. Der Arbeitgeber muss entscheiden, ob die Arbeitsmethode angewendet wird und sicherstellen, dass nur qualifiziertes und ausgerüstetes Personal eingesetzt wird. |
| Praxis Hinweise | Vor Beginn der Arbeiten ist sicherzustellen, dass alle Beteiligten unterwiesen sind und dass die Schutzmaßnahmen geprüft und wirksam sind. Die Arbeitsanweisung ist regelmäßig zu aktualisieren und in der Nähe der Arbeitsstelle bereitzuhalten. |
Erläuterung:
Die Arbeitsanweisung für das Arbeiten unter Spannung ist ein zentrales Sicherheitsdokument nach DGUV‑Regel 103‑011. Die Regel legt fest, dass der Arbeitgeber anhand einer Gefährdungsbeurteilung über die Anwendung der Arbeitsmethode entscheidet und dass Arbeiten unter Spannung nur zulässig sind, wenn der Schutz von Leben und Gesundheit aller Beteiligten gewährleistet werden kann. Eine Arbeitsanweisung ist ein betriebliches Dokument, das die Verhaltensmaßregeln für die Arbeit beschreibt. Im Facility‑Management ist dieses Dokument obligatorisch bei Wartungs‑ oder Instandsetzungsmaßnahmen, die nicht spannungsfrei durchgeführt werden können. Es muss Teil des Arbeitsschutzmanagementsystems sein und bei internen und externen Audits nachweislich vorliegen. Die Anweisung enthält eine Risikobewertung, legt die Arbeitsmethode und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung fest und benennt die verantwortlichen Personen. Sie ist von den ausführenden Elektrofachkräften zu unterschreiben und durch den Anlagenverantwortlichen freizugeben, um die lückenlose Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Verzeichnis der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Liste der Verjährungsfristen für Mängelansprüche |
| Zweck & Geltungsbereich | Übersicht über die gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsfristen für technische Anlagenkomponenten gemäß HOAI und BGB. Das Verzeichnis gilt für alle in Projekten installierten elektrotechnischen Anlagen und deren Komponenten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Leistungsphase 02.2_667), BGB §§ 634–639, VOB/B § 13. Nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken sowie bei Planungs oder Überwachungsleistungen hierfür in fünf Jahren. Wird die VOB/B wirksam vereinbart und keine abweichende Verjährungsfrist festgelegt, beträgt die Frist für Bauwerke vier Jahre; für andere Werke zwei Jahre. |
| Schlüsselelemente | • Auflistung aller Anlagen, Bauteile und Komponenten mit eindeutiger Kennzeichnung. |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, Bauherr / Auftraggeber, Facility Manager. Diese Personen müssen die Gewährleistungsfristen überwachen und rechtzeitig Maßnahmen zur Mängelbeseitigung einleiten. |
| Praxis Hinweise | Das Verzeichnis dient der Verwaltung und Überwachung von Gewährleistungszeiträumen und ist Bestandteil der Betreiberdokumentation sowie der Vertragsakte. Es sollte in das CAFM System integriert werden, sodass automatische Erinnerungen vor Ablauf der Fristen generiert werden können. |
Erläuterung:
Das Verzeichnis der Verjährungsfristen ermöglicht eine transparente und rechtskonforme Verwaltung von Mängelansprüchen. Nach § 634a BGB verjähren Ansprüche bei Bauwerken und bei Planungs oder Überwachungsleistungen hierfür regelmäßig nach fünf Jahren. Wird die VOB/B vereinbart und keine abweichende Frist festgelegt, beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauwerke vier Jahre und für andere Werke zwei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils mit der Abnahme. Im Facility Management dient die Liste als Grundlage für die Mängelverfolgung, die Nachtragsbearbeitung und die rechtzeitige Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten. Sie gewährleistet, dass Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Zeiträume geltend gemacht werden können und unterstützt den Betreiber bei der Einhaltung seiner Dokumentationspflichten.
Messprotokolle – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Messprotokoll elektrische Systeme |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der ordnungsgemäßen elektrischen Messungen (z. B. Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, RCD /FI Schutzprüfung) nach Fertigstellung, Änderung oder Wartung. Gilt für alle elektrotechnischen Anlagen in Gebäuden, Maschinenräumen und Außenanlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (02.2_667), DIN VDE 0100 600, VDE 0105 100. Nach der Norm DIN VDE 0100 600 muss der Prüfbericht der Erstprüfung Aufzeichnungen über das Besichtigen, Erproben und Messen enthalten und das Ergebnis der Prüfung einschließlich der für die Bewertung relevanten Prüf und Messwerte dokumentieren. |
| Schlüsselelemente | • Messwerte und eingesetzte Prüfgeräte. |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, Prüfingenieur, Elektrofachkraft. Die prüfende Person muss befähigt sein und die Ergebnisse bewerten sowie dokumentieren. |
| Praxis Hinweise | Messprotokolle sind in die Bestands und Anlagendokumentation aufzunehmen. Sie bilden die Grundlage für Prüfberichte gemäß DGUV Vorschrift 3. Die Ergebnisse müssen langfristig aufbewahrt werden, um Veränderungen des Anlagenzustands erkennen und Prüffristen anpassen zu können. |
Erläuterung:
Ein Messprotokoll dokumentiert die Ergebnisse aller elektrischen Sicherheitsmessungen und dient dem Nachweis, dass die Anforderungen der einschlägigen Normen eingehalten sind. Die DIN VDE 0100 600 verlangt, dass bei der Erstprüfung alle bei Besichtigen, Erproben und Messen ermittelten Informationen sowie die für die Bewertung relevanten Prüf und Messwerte dokumentiert werden. Diese Werte sind mit den Grenzwerten der Norm zu vergleichen und zu bewerten; eine vollständige Aufzeichnung jeder Einzelmessung ist nicht erforderlich, solange das Gesamtergebnis ausgewiesen wird. Zusätzlich fordert die DGUV Information 203 071, dass die Prüfperson das Ergebnis dokumentiert, damit der Unternehmer die Gefährdungsbeurteilung präzisieren und Prüffristen anpassen kann. Eine aussagekräftige Dokumentation muss die Identifikation der Anlage, Datum und Umfang der Prüfung, Prüfanlass, Prüfergebnis, Prüffrist, Prüfperson, verwendetes Messgerät sowie die Unterschrift enthalten. Messprotokolle stellen somit ein unverzichtbares Element der Inbetriebnahme , Änderungs und Übergabedokumentation dar und gewährleisten die technische Sicherheit und Normkonformität der elektrischen Anlage.
Prüfprotokolle – Elektrische Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Prüfprotokoll elektrische Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der Prüfergebnisse elektrischer Geräte und ortsveränderlicher Betriebsmittel zur Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschriften. Gilt für alle tragbaren und stationären Arbeitsmittel, die elektrisch betrieben werden und von denen Gefahren für Beschäftigte ausgehen können. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDE 0701, VDE 0702 (mittlerweile DIN EN 50678 und DIN EN 50699), DGUV Vorschriften 3 und 4, DGUV Information 203 070/203 071, Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201. Die DGUV Information 203 070 verlangt, dass Prüfungen dokumentiert werden und die Dokumentation Messverfahren, Messwerte und Prüfergebnis enthält. |
| Schlüsselelemente | • Geräteidentifikation (Typ, Hersteller, Inventarnummer) und Einsatzort. |
| Verantwortlich | Elektrofachkraft, Prüfer, Sicherheitsbeauftragter. Der Prüfer ist für die Bewertung der Ergebnisse verantwortlich; der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für den Weiterbetrieb und die Festlegung der Prüffristen. |
| Praxis Hinweise | Die Prüfung ist regelmäßig entsprechend der Gefährdungsbeurteilung zu wiederholen. Die Dokumentation kann als Prüfprotokoll, Prüfbuch, Gerätekartei oder elektronische Datenbank geführt werden. Eine Prüfplakette dient dem Benutzer zur Erkennung des nächsten Prüftermins, ersetzt aber nicht die schriftliche Dokumentation. |
Erläuterung:
Die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV‑Vorschrift 3 und den Normen VDE 0701/0702 ist gesetzliche Pflicht. Die DGUV‑Information 203‑070 verlangt eine aussagekräftige Dokumentation: Messverfahren, Messwerte und Prüfergebnisse sind anzugeben, um die Prüfergebnisse nachvollziehbar zu machen. Die Dokumentation kann in Form eines Prüfprotokolls, einer Gerätekartei oder einer elektronischen Datei erfolgen; sie sollte die Identifikation des Betriebsmittels, Einsatzort, Datum, Umfang der Prüfung, verwendetes Prüf‑/Messgerät, Messverfahren, Messwerte, Prüfergebnis sowie Prüfer und Unterschrift umfassen. Durch den Vergleich der aktuellen mit den vorherigen Prüfungen lassen sich Veränderungen des technischen Zustands erkennen. Die Technische Regel TRBS 1201 fordert darüber hinaus, dass der Arbeitgeber festlegt, wie das Ergebnis der Prüfung durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird, und dass die Aufzeichnungen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sind. Prüfprotokolle dienen daher als rechtssicherer Nachweis für den sicheren Zustand der Geräte und müssen jederzeit bei behördlichen Kontrollen oder Audits vorgelegt werden können.
Dokumentation der Arbeitsvorbereitung – Komplexe elektrische Arbeiten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Arbeitsvorbereitungsnachweis – Komplexe elektrische Arbeiten |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der technischen und organisatorischen Vorbereitung komplexer Arbeiten an elektrischen Anlagen (z. B. Umbauten, Instandsetzungen, Schalthandlungen). Der Nachweis dokumentiert, dass alle Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit geplant und genehmigt wurden, bevor die Arbeiten beginnen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDE 0105 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“, DGUV Vorschrift 3. Die Norm VDE 0105 100 legt fest, dass elektrische Anlagen so betrieben werden müssen, dass Bedienung und Arbeiten an oder in der Nähe von Anlagen gefahrlos durchgeführt werden können; sie fordert die Anwendung der fünf Sicherheitsregeln (Freischalten, Gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, Erden und kurzschließen, benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken) und verlangt den Einsatz qualifizierter Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesener Personen. |
| Schlüsselelemente | • Aufgabenbeschreibung mit Darstellung des Arbeitsumfangs und der technischen Randbedingungen. |
| Verantwortlich | Anlagenverantwortlicher, Arbeitsverantwortlicher, Fachkraft für Arbeitssicherheit. |
| Praxis Hinweise | Das Dokument dient als Vorbereitungskontrolle und sollte vor Beginn von Instandhaltungs oder Umbauarbeiten erstellt und von den Verantwortlichen freigegeben werden. Es ist Teil der sicherheitstechnischen Dokumentation und muss bei Audits vorgelegt werden. |
Erläuterung:
Komplexe Arbeiten an elektrischen Anlagen erfordern eine sorgfältige Vorbereitung. Die Norm VDE 0105 100 schreibt vor, dass der sichere Betrieb elektrischer Anlagen und das gefahrlose Arbeiten an oder in der Nähe von Anlagen gewährleistet sein müssen. Die sicherste Arbeitsmethode ist das Arbeiten an freigeschalteten Anlagen nach den fünf Sicherheitsregeln. Für die Dauer der Arbeiten muss ein Anlagenverantwortlicher bestimmt werden; er trägt die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage, beurteilt die Auswirkungen der Arbeiten auf die Anlage und erteilt die erforderlichen Sicherheitsanweisungen. Ein Arbeitsverantwortlicher trägt die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeiten. Die Dokumentation der Arbeitsvorbereitung stellt sicher, dass Aufgabenbeschreibung, Gefährdungsbeurteilung, Auswahl der Arbeitsmethode, Personalqualifikation sowie Genehmigungen vollständig dokumentiert sind. Sie bildet die Grundlage für die Freigabe der Arbeiten und gewährleistet die Nachvollziehbarkeit der Sicherheitsmaßnahmen im Facility Management.
Ausschreibungszeichnungen – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Ausschreibungszeichnung (Elektroinstallation) |
| Zweck & Geltungsbereich | Visuelle Darstellung des Planungsstandes zur Leistungsbeschreibung im Ausschreibungsverfahren. Diese Zeichnungen ermöglichen den Vergleich der Angebote und dienen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis. Sie zeigen die elektrotechnischen Anlagen in Grundrissen und Schemata und definieren die zu erbringenden Leistungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (02.2_667), DIN 18382 (VOB/C), DIN EN 61082 1. Stromlaufpläne und funktionsbezogene Pläne gehören nach DIN EN 61082 zu den Dokumenten der Elektrotechnik. Sie verwenden genormte Symbole und Kennzeichnungen, sodass Bauteile eindeutig identifiziert werden können. |
| Schlüsselelemente | • Grundrisse, Schemata und Strangpläne der Elektroinstallation. |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA. |
| Praxis Hinweise | Ausschreibungszeichnungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Sie müssen klar und normgerecht sein, damit Bieter die Leistungen vollständig erfassen können. Im Facility Management werden sie später für die Qualitätskontrolle und zur Prüfung der technischen Umsetzung herangezogen. |
Erläuterung:
Ausschreibungszeichnungen sind integraler Bestandteil der Angebotsphase. Sie gewährleisten eine einheitliche Leistungsbeschreibung und Vergleichbarkeit der Bieterangebote. Nach DIN EN 61082 gehören Stromlaufpläne zu den funktionsbezogenen Dokumenten; sie verwenden genormte Symbole und ein Bezeichnungssystem, bei dem jedes Bauteil einer Gruppe zugeordnet wird und eine Identifikationsnummer erhält. Durch die Verwendung normgerechter Symbole wird sichergestellt, dass Planer, Auftragnehmer und Betreiber dasselbe Verständnis von den dargestellten Bauteilen haben. Ausschreibungszeichnungen dienen somit der Transparenz und bilden später die Grundlage für die Überprüfung der technischen Umsetzung im Facility‑Management.
Ausführungs‑ und Montagepläne – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Ausführungs / Montageplan elektrische Systeme |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Darstellung der Installationswege, Anschlussdetails und Gerätepositionen. Die Pläne bilden die verbindliche Grundlage für die Errichtung der elektrischen Anlagen und dienen später als Revisions und Bestandsunterlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (02.2_667), DIN 18382, DIN EN 61082 1. Die Normen definieren Anforderungen an die Darstellung und die zu verwendenden Symbole. |
| Schlüsselelemente | • Installationsschema mit Angabe der Leitungswege, Kabeltrassen und Schächte. |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, technischer Zeichner. |
| Praxis Hinweise | Nach Fertigstellung sind die Ausführungs und Montagepläne als Revisionsunterlagen zu archivieren und im Anlagenbuch zu hinterlegen. Sie dienen als Grundlage für spätere Umbauten und Wartungen. |
Erläuterung:
Ausführungs‑ und Montagepläne stellen die verbindliche Basis für die Errichtung der elektrischen Anlagen dar. Während Ausschreibungszeichnungen den Leistungsumfang beschreiben, enthalten Ausführungspläne sämtliche Details zur Installation, einschließlich Leitungswege, Montagehöhen, Materialien und Anschlussdetails. Sie sind Bestandteil der Ausführungsplanung gemäß HOAI und werden nach Fertigstellung als Revisionsunterlagen archiviert. Die Norm DIN EN 61082‑1 stellt sicher, dass Symbole und Bezeichnungen konsistent angewendet werden, damit die Pläne auch langfristig verständlich bleiben. Im Facility‑Management dienen diese Unterlagen später als Grundlage für Betrieb, Wartung und Umbauten.
VdS 2229 Prüfbericht – Elektrische Systeme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | VdS 2229 Prüfbericht für elektrische Anlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der sicherheitstechnischen Prüfung durch einen VdS anerkannten Sachverständigen; besonders relevant für brand und explosionsgefährdete Anlagen |
| Relevante Regelwerke/Normen | VdS 2871, DIN VDE 0105 100, DGUV Vorschrift 3 |
| Schlüsselelemente | Prüfbericht, Liste der festgestellten Mängel, Risikobewertung, Handlungsempfehlungen, Bestätigung der Konformität oder Auflagenliste |
| Verantwortlich | VdS anerkanntes Prüfpersonal, Betreiber, Facility Manager |
| Praxis Hinweise | Der Bericht gehört zur Betreiberdokumentation und dient als Grundlage für wiederkehrende Prüfungen. Mängel sind innerhalb der vorgegebenen Fristen abzustellen. |
Erläuterung:
Die Richtlinie VdS 2871 sieht für elektrische Anlagen in versicherten Betrieben umfassende Prüfungen vor, die sich von der DGUV‑Vorschrift 3 unterscheiden. Während die DGUV‑Vorschrift die Sicherheit der Personen in den Vordergrund stellt und Prüfzyklen von etwa vier Jahren durch eine Elektrofachkraft zulässt, verlangen die VdS‑Richtlinien eine auf Sach‑ und Brandschutz ausgerichtete Prüfung. Die Prüfungen nach Versicherungsklausel SK 3602 erfolgen in der Regel alle ein bis zwei Jahre und dürfen nur von unabhängigen, VdS‑anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden. Sie umfassen zusätzliche Bewertungen wie Thermografie, Sichtung von Verteilern, Messung von Neutral‑ und Schutzleiterströmen sowie eine brandschutzorientierte Risikobeurteilung. Der Befund wird im VdS 2229‑Prüfbericht dokumentiert, der den Versicherer über das Gefährdungspotenzial informiert und Fristen zur Beseitigung von Mängeln enthält. Dieser Bericht dient dem Betreiber als Grundlage für Instandhaltungs‑ und Sicherheitsstrategien und muss in der Anlagendokumentation aufbewahrt werden.
Berechtigungsausweis – Arbeiten unter Spannung (AuS‑Pass)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Berechtigungsausweis für Arbeiten unter Spannung (AuS) |
| Zweck & Geltungsbereich | Personengebundener Nachweis der Qualifikation zum Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV Regel 103 011, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DIN VDE 0105 100 |
| Schlüsselelemente | Personalangaben, Nachweis der Fachkunde und Schulung, Gültigkeitszeitraum, Unterschrift des Arbeitgebers/Sicherheitsverantwortlichen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber/Unternehmer, Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Praxis Hinweise | Der Ausweis ist nur gültig bei regelmäßiger (mindestens jährlicher) Unterweisung. Vor Arbeitsbeginn ist die Gültigkeit zu prüfen; er ist bei Kontrollen vorzulegen. |
Erläuterung:
Der AuS‑Pass wird gemäß DGUV‑Regel 103‑011 ausgestellt und dient als persönlicher Qualifikationsnachweis für Elektrofachkräfte, die unter Spannung arbeiten. Die Anlage 3 der Regel fordert, dass der Pass ein Passbild, Name, Vorname, Ausbildungsstätte, die Liste der durch Ausbildung abgedeckten Arbeiten, das Datum der Prüfung, die Unterschrift des Vorgesetzten und einen Hinweis auf die erneute Ausbildung nach vier Jahren enthält. Die Befähigung wird nur für bestimmte Basistechnologien (z. B. Masse‑ und Kunststoffkabel, Mess‑/Steuerungs‑/Regelungsanlagen, Zähler‑ oder Schaltanlagen) bestätigt. Schutz‑ und Hilfsmittel zum Arbeiten unter Spannung unterliegen regelmäßigen Prüfungen, und isolierende Handschuhe oder Werkzeuge müssen vor jeder Benutzung kontrolliert sowie in festgelegten Intervallen erneut geprüft werden. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass nur qualifizierte und im Ausweis eingetragene Personen Arbeiten unter Spannung ausführen und dass Wiederholungsunterweisungen rechtzeitig erfolgen.
Bestellung verantwortlicher Elektrofachkräfte (vEFK)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Bestellschreiben zur verantwortlichen Elektrofachkraft (vEFK) |
| Zweck & Geltungsbereich | Schriftlicher Nachweis über die Bestellung einer fachlich qualifizierten und weisungsbefugten Person zur Leitung und Überwachung des Betriebs elektrischer Anlagen |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN VDE 1000 10, Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 3 |
| Schlüsselelemente | Aufgabenbeschreibung und Zuständigkeiten, Weisungsbefugnis und Verantwortung, Unterschrift des Unternehmers und der vEFK, Gültigkeitszeitraum |
| Verantwortlich | Arbeitgeber/Unternehmer |
| Praxis Hinweise | Die Bestellung ist schriftlich zu dokumentieren und jährlich zu überprüfen. Änderungen der Zuständigkeit sind unverzüglich zu aktualisieren. |
Erläuterung:
Die Norm DIN VDE 1000‑10 definiert die Anforderungen an Personen, die in der Elektrotechnik tätig sind. Sie sieht vor, dass ein Unternehmer eine verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) bestellen kann, wenn er selbst nicht über die notwendige elektrotechnische Qualifikation verfügt. Die vEFK übernimmt die Fach‑ und Aufsichtsverantwortung für die ihr unterstellten Elektrofachkräfte und sorgt für die Umsetzung der Unternehmerpflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz – etwa das sichere Planen und Organisieren von Arbeiten, die Gefährdungsbeurteilung, die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen und die Unterweisung der Mitarbeiter. Laut Klarstellung der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE) muss die Bestellung schriftlich erfolgen und die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten klar definieren. Geeignete Qualifikationen sind ein Meister‑, Techniker‑, Ingenieur‑ oder Hochschulabschluss in Elektrotechnik, ergänzt durch praktische Erfahrung. Ohne explizite Aufgabenbeschreibung bleibt die Benennung wirkungslos. Die Bestellung schafft organisatorische Klarheit, entlastet die Unternehmensleitung und bildet die Grundlage für eine haftungssichere Betriebsführung.
Berechnung und Auslegung – Technische Ausrüstung (Leistungsphase 3: Entwurfsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Berechnungsunterlagen Entwurfsplanung (HOAI LPH 3) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der elektrischen Dimensionierung und Systemauslegung im Rahmen der Entwurfsplanung |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI, DIN 18015, DIN VDE 0100 100 |
| Schlüsselelemente | Lastberechnung, Energiebedarfsermittlung, Auswahl der Versorgungssysteme, Darstellung der Schutzmaßnahmen |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung (TGA) |
| Praxis Hinweise | Ergebnisse fließen in die Genehmigungsplanung und dienen als Grundlage für die Kostenschätzung. |
Erläuterung:
Die HOAI‑Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) verlangt eine präzise Ausarbeitung der technischen Konzepte. Laut der VDE‑Schriftenreihe zur Planung elektrischer Anlagen müssen in dieser Phase die dimensionierenden Berechnungen (Last‑ und Leistungsbedarfe), die Auswahl geeigneter Versorgungssysteme, der Energiebedarf und die Schutzeinrichtungen festgelegt werden. Die Ergebnisse dienen der Abstimmung mit dem Bauherrn und anderen Gewerken und bilden die Grundlage für die Kostenschätzung. Die DIN 18015‑1 legt dabei fest, dass elektrische Anlagen in Wohngebäuden bereits in der Entwurfsphase hinsichtlich Anschlussbedingungen, Leitungsdimensionierung und Netzanschluss mit dem Netzbetreiber abzustimmen sind. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Erdungs‑ und Blitzschutzplanung sowie dem Potentialausgleich, die in der Normenreihe DIN VDE 0100 geregelt sind. Diese Dokumentation stellt sicher, dass die geplanten Anlagen den Stand der Technik erfüllen und genehmigungsfähig sind.
Berechnung und Auslegung – Technische Ausrüstung (Leistungsphase 5: Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Berechnungsunterlagen Ausführungsplanung (HOAI LPH 5) |
| Zweck & Geltungsbereich | Detailauslegung der elektrischen Systeme mit Angaben zur Ausführung und Montage |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI, DIN 18382 (VOB/C), DIN VDE 0100 540 |
| Schlüsselelemente | Strombelastbarkeit von Leitungen, Selektivitätsnachweise, Potentialausgleich und Erdung, Kurzschluss und Spannungsfallberechnungen |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung |
| Praxis Hinweise | Diese Unterlagen sind Bestandteil der Ausführungs und Montagepläne und dienen der Prüfung durch Fachbauleitung und Betreiber. |
Erläuterung:
In der Ausführungsplanung (HOAI LPH 5) werden die Entwurfsangaben in detaillierte Montage‑ und Installationspläne überführt. Dazu gehören Berechnungen der Strombelastbarkeit und Selektivität der Sicherungen sowie Kurzschluss‑ und Spannungsfallberechnungen. Das VOB‑Regelwerk DIN 18382 definiert die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Elektro‑, Sicherheits‑ und Informationstechnische Anlagen und legt qualitative Anforderungen an Materialien, Ausführung, Nebenleistungen und Abrechnung fest; es gilt für Mittel‑ und Niederspannungsanlagen bis 20 kV. Für raumlufttechnische Anlagen schreibt die DIN 18379 vor, dass eine Abnahmeprüfung nach DIN EN 12599 durchzuführen ist, bei der die in Betrieb genommenen RLT‑Anlagen innerhalb von zwölf Werktagen messtechnisch überprüft und dem Betreiber übergeben werden. Darüber hinaus müssen Erdungs‑ und Potentialausgleichsysteme nach DIN VDE 0100‑540 ausgelegt werden. Diese Sicherheitsgrundnorm gilt für Niederspannungsanlagen bis 1 000 V AC bzw. 1 500 V DC und beschreibt Anforderungen an Erdungsanlagen und Schutzpotentialausgleichsleiter. Sie soll das Risiko elektrischer Gefährdungen minimieren, insbesondere bei Anlagen der Informations‑ und Kommunikationstechnik. Die Ergebnisse dieser Berechnungen werden in die Ausführungs‑ und Montagepläne übernommen und dienen der Fachbauleitung sowie dem Betreiber als Grundlage für die technische Abnahme.
Berechnung und Auslegung – Technische Ausrüstung (Leistungsphase 7: Ausschreibungsergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Berechnungsunterlagen zur Auswertung von Ausschreibungsergebnissen (HOAI LPH 7) |
| Zweck & Geltungsbereich | Abgleich der Angebote mit den technischen und wirtschaftlichen Vorgaben |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18379 (VOB/C ATV), HOAI |
| Schlüsselelemente | Vergleichsberechnungen zu Leistungsverzeichnissen, technische Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsbewertung |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung |
| Praxis Hinweise | Die Auswertung ist Bestandteil der Vergabeempfehlung und dokumentiert den Vergabeprozess. |
Erläuterung:
In der Leistungsphase 7 unterstützt der Fachplaner den Auftraggeber bei der Vergabe der Bauleistungen. Gemäß HOAI umfasst diese Phase das Einholen und Prüfen der Angebote, die Vergleichsberechnung zu den Leistungsverzeichnissen sowie die Mitwirkung bei den Verhandlungen und der Vergabeentscheidung. Für raumlufttechnische Anlagen gelten die ATV der DIN 18379, die allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen festlegen. Sie geben an, welche Stoffe, Bauteile und Leistungen zu berücksichtigen sind und fordern insbesondere die Durchführung einer Funktionsmessung nach DIN EN 12599 im Rahmen der Abnahmeprüfung. Bei der Bewertung der Ausschreibungsergebnisse führt der Fachplaner eine technische Plausibilitätsprüfung durch, vergleicht die Angebotspreise mit den ermittelten Mengen und überprüft die Wirtschaftlichkeit. Diese Dokumentation dient als Grundlage für eine transparente und rechtssichere Vergabeentscheidung.
Lebenszykluskostenberechnung – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Lebenszykluskostenberechnung (Ergebnisdokument) |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der Investitions , Betriebs und Instandhaltungskosten über den gesamten Lebenszyklus der elektrischen Anlage |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI, DIN EN 60300 3 3, ISO 15686 5 |
| Schlüsselelemente | Investitionskosten, Energieverbrauchskosten, Wartungs und Austauschintervalle, Rückbau und Entsorgungskosten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, Betreiber |
| Praxis Hinweise | Dient als Entscheidungsgrundlage bei Variantenvergleichen und Investitionsbewertungen im Facility Management |
Erläuterung:
Die Berechnung der Lebenszykluskosten (LCC) stellt die wirtschaftliche Betrachtung eines Systems „von der Wiege bis zur Bahre“ dar. Die Norm DIN EN 60300‑3‑3 definiert Lebenszykluskosten als die kumulierten Kosten eines Produkts oder Systems über alle Lebenszyklusphasen, einschließlich Planung, Anschaffung, Betrieb, Instandhaltung und Entsorgung. Die Norm ISO 15686‑5 (Teil der Reihe zur Lebensdauerplanung von Bauwerken) gibt Richtlinien für die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Gebäuden. Zusammen mit der HOAI – insbesondere den Leistungsphasen 8 und 9 – bilden diese Regelwerke den Rahmen für LCC‑Analysen im Facility Management. Eine umfassende Lebenszykluskostenberechnung berücksichtigt neben den Investitions‑ und Energiekosten auch Wartungs‑ und Ersatzteilkosten, Stillstandszeiten, erwartete Nutzungsdauern von Komponenten und die Rückbau‑ sowie Entsorgungskosten. DGUV‑Information 203‑071 empfiehlt, Messwerte und Prüfprotokolle langfristig aufzubewahren, um den Zustand der Anlage zu verfolgen und Prüffristen anpassen zu können. Diese Daten können auch für Lebenszyklusanalysen genutzt werden. Die Ergebnisse unterstützen Betreiber bei der Auswahl wirtschaftlich und ökologisch optimaler Varianten und dienen als Grundlage für Investitionsentscheidungen.
Bestandsaufnahme, grafische Darstellung und Nachberechnung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Bestandsaufnahme, grafische Darstellung und Nachberechnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert die tatsächliche Ausführung elektrischer Systeme. Die Nachberechnung überprüft, ob die Anlage normgerecht funktioniert und die Auslegung der Schutzmaßnahmen belastbar ist. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Leistungsphasen 8 und 9), DIN 276 zur Kostenermittlung, DIN 18382 (VOB/C) zur Ausführungsdokumentation. |
| Schlüsselelemente | • Erfassung sämtlicher Anlagenteile (Kabel, Verteiler, Schaltgeräte) |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Prüfsachverständige. |
| Praxis Hinweise | Dieses Dokument dient als Grundlage für Revisionsunterlagen und zur Nachweisführung gegenüber dem Betreiber. Es ist bei jeder Änderung an der Anlage fortzuschreiben. |
Erläuterung:
Die Bestandsaufnahme mit grafischer Darstellung und Nachberechnung sichert die technische Transparenz und Betriebssicherheit elektrischer Systeme. Für Facility Manager ermöglicht sie die Validierung von Betriebsparametern, den Vergleich von Soll‑ und Ist‑Zustand sowie die Aktualisierung von CAFM‑/BIM‑Datenmodellen. Im Rahmen der HOAI‑Leistungsphasen 8 und 9 bildet sie die Grundlage für die ordnungsgemäße Abnahme und die Betreiberdokumentation. Betreiber und Planer sollten darauf achten, die Dokumentation auch nach Inbetriebnahme fortzuführen, um alle Eingriffe und Erweiterungen lückenlos nachweisen zu können.
Bestandspläne – Elektrische Systeme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Bestandspläne elektrische Systeme |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung des tatsächlichen Ist Zustands elektrischer, sicherheitstechnischer und informationstechnischer Anlagen nach Errichtung. Diese Pläne bilden die Basis für die Instandhaltung und künftige Modernisierungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI 6026 1 (Z), DIN 18382 (VOB/C), DIN EN 61082 1 (Dokumentation von Elektroanlagen). |
| Schlüsselelemente | • Lage und Stromlaufpläne mit eindeutiger Anlagenkennzeichnung nach AKS |
| Verantwortlich | Errichter/Installationsunternehmen (Elektro), unterstützend Fachplaner TGA. |
| Praxis Hinweise | Bestandspläne müssen nach VDI 6026 1 strukturiert und revisionssicher erstellt und archiviert werden. Sie sind für Instandhaltungsplanung, Prüfungen nach DGUV V3 und Modernisierungen unverzichtbar. |
Erläuterung:
Bestandspläne sind das Rückgrat der technischen Dokumentation elektrischer Anlagen. Gemäß VDI 6026‑1 sollen sie strukturiert und standardisiert erstellt werden, um Übergaben zwischen Planern, Ausführenden und Betreibern zu erleichtern. Die DIN EN 61082‑1 definiert u. a. die Darstellung und Kennzeichnung in Schalt- und Lageplänen. Für das Facility Management sind diese Pläne essentiell, da sie die Lokalisierung von Anlagen, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen sowie die Nachweise für die Betriebssicherheitsverordnung unterstützen. Sie ermöglichen die schnelle Identifikation von Anlagenbereichen bei Störungen, erleichtern Inspektionen nach DGUV V3 und dienen als Ausgangspunkt für Modernisierungen.
Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise – Elektrische Geräte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise elektrischer Geräte |
| Zweck & Geltungsbereich | Diese Herstellerdokumente beschreiben den sicheren Gebrauch, die Installation, den Betrieb und die Wartung von elektrischen Geräten. Sie müssen den Anforderungen des Produktsicherheitsrechts entsprechen und gewährleisten, dass die bestimmungsgemäße Verwendung keine Gefährdungen verursacht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | 1. ProdSV (Elektrogesetz zur Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie), Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie), DIN EN IEC/IEEE 82079 1 (Erstellen von Gebrauchsanleitungen). |
| Schlüsselelemente | • Geräteidentifikation mit Typenschild und Seriennummer |
| Verantwortlich | Hersteller oder Inverkehrbringer. |
| Praxis Hinweise | Die Originaldokumentation muss Bestandteil der Anlagendokumentation bleiben. Betreiber sind verpflichtet, die Einhaltung der Hinweise sicherzustellen und Unterweisungen des Personals zu dokumentieren. Übersetzungen müssen, wenn erforderlich, bereitgestellt werden. |
Erläuterung:
Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise sind nach der 1. ProdSV und der Niederspannungsrichtlinie Teil der rechtsverbindlichen Produktdokumentation. Sie definieren die bestimmungsgemäße Verwendung, warnen vor Gefahren und beschreiben Maßnahmen zur Risikominimierung. DIN EN IEC/IEEE 82079‑1 legt fest, dass Betriebsanleitungen Teil des Produkts sind; fehlerhafte Anleitungen bedeuten ein fehlerhaftes Produkt. Die Richtlinie 2014/35/EU verlangt, dass die Anleitung in einer Sprache vorliegt, die vom Benutzerkreis leicht verstanden wird; die wirtschaftlichen Akteure müssen Übersetzungen bereitstellen. Facility Manager müssen sicherstellen, dass die Originalanleitungen verfügbar sind, Mitarbeitende unterwiesen werden und die Inhalte in Betriebsanweisungen übernommen werden.
Betriebsanweisungen – Interdisziplinär Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Betriebsanweisung Technische Ausrüstung (interdisziplinär) |
| Zweck & Geltungsbereich | Zusammenfassende Darstellung aller relevanten Betriebs und Sicherheitsanweisungen für die gesamte technische Infrastruktur eines Gebäudes, einschließlich Elektrotechnik, Heizung, Lüftung, Klima und Sicherheitstechnik. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Leistungsphase 8), DIN EN IEC/IEEE 82079 1, VDI 3810 1 (Betreiberpflichten). |
| Schlüsselelemente | • Allgemeine Sicherheitsvorschriften und Gefährdungsbeurteilungen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA in Abstimmung mit dem Betreiber; regelmäßig zu aktualisieren. |
| Praxis Hinweise | Die Betriebsanweisung ist Bestandteil der Übergabedokumentation und dient als Betriebsgrundlage für das technische Personal. Sie soll digital im CAFM-System hinterlegt und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst werden. |
Erläuterung:
Die interdisziplinäre Betriebsanweisung fasst alle anlagenspezifischen Betriebsinformationen der TGA‑Gewerke zusammen. Sie ist zentral für die Schnittstellenkoordination und verhindert Informationsverluste zwischen unterschiedlichen Fachbereichen. VDI 3810‑1 beschreibt die Organisationsverantwortung des Betreibers für einen sicheren Betrieb; die Betriebsanweisung setzt diese Anforderungen um. Sie wird in der HOAI‑Leistungsphase 8 erstellt und enthält konkrete Anweisungen zur Bedienung, Wartung und dem Verhalten im Störungsfall. Für Facility Manager ist sie ein wesentliches Instrument, um das Betriebspersonal zu schulen, Pflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung umzusetzen und Audits vorzubereiten.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Betriebsbuch / Betriebsjournal |
| Zweck & Geltungsbereich | Laufende Erfassung aller Betriebszustände, Ereignisse, Wartungen und Störungen der elektrischen Systeme sowie anderer TGA Gewerke. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI MT 3810 1, BetrSichV (insbesondere § 17), DGUV Vorschrift 3. |
| Schlüsselelemente | • Datum, Uhrzeit und Beschreibung von Ereignissen oder Störungen |
| Verantwortlich | Betreiber bzw. Facility Manager, delegierbar an beauftragte Fachkräfte. |
| Praxis Hinweise | Das Betriebsbuch ist Grundlage für die Nachweispflichten bei Audits und Behördenprüfungen. Es muss über die gesamte Nutzungsdauer aufbewahrt werden (elektronisch oder physisch). Ergebnisse der DGUV V3 Prüfungen sind darin zu dokumentieren. |
Erläuterung:
Das Betriebsbuch dient der lückenlosen Nachvollziehbarkeit des Anlagenbetriebs. Gemäß BetrSichV müssen Arbeitgeber Prüfergebnisse schriftlich oder elektronisch festhalten, u. a. Identifikation, Datum, Art, Ergebnis und nächste Prüfung. DGUV V3 schreibt vor, dass elektrische Anlagen regelmäßig geprüft werden und die Ergebnisse bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren sind; typische Intervalle sind zwei Jahre für ortsveränderliche Geräte und vier Jahre für ortsfeste Anlagen. VDI‑MT 3810‑1 betont das Betriebsbuch als Kerninstrument der Dokumentation und fordert eine prozesssichere Organisation. Für Facility Manager schafft das Betriebsbuch Transparenz über Störungen, Wartungen und Betriebserfahrungen und dient als Planungsgrundlage für Instandhaltung und Investitionen.
Wirtschaftlichkeits‑ und Betriebskostenunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Betriebskostenberechnung elektrische Systeme |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der laufenden Betriebskosten elektrischer Anlagen gemäß HOAI Leistungsphase 8. Diese Berechnung bildet die Grundlage für die Budgetplanung und die Optimierung der Betriebsstrategie. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI, DIN 18960 (Nutzungskosten im Hochbau), DIN EN 60300 3 3 (Zuverlässigkeitsmanagement – Kosten des Lebenszyklus). |
| Schlüsselelemente | • Prognose und Monitoring der Energiekosten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA in Kooperation mit dem Betreiber; Aktualisierung durch Facility Manager im Rahmen des laufenden Betriebs. |
| Praxis Hinweise | Die Kostenberechnung sollte regelmäßig überprüft und an veränderte Nutzungsbedingungen, Energiepreise und technische Entwicklungen angepasst werden. Sie dient als Grundlage für Investitionsentscheidungen und Optimierungen im Energiemanagement. |
Erläuterung:
Die Betriebskostenberechnung nach HOAI und DIN 18960 ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung der Wirtschaftlichkeit elektrischer Anlagen über ihren Lebenszyklus. Sie fasst Energie‑, Wartungs‑, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zusammen und berücksichtigt dabei auch die kapitalgebundenen Kosten. Für Facility Manager sind diese Berechnungen essenziell, um Budgets zu planen, Energieeffizienzmaßnahmen zu bewerten und alternative Anlagenkonzepte (z. B. regenerative Energieerzeugung) zu vergleichen. Die Integration in CAFM‑Systeme erleichtert das Monitoring und die fortlaufende Aktualisierung.
Brandschutz‑ und Sicherheitsdokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Brandschutzmatrix / Feuer und Feuerwehreinsatzmatrix |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung aller brandschutztechnischen Steuerungen, Wechselwirkungen und Schnittstellen zwischen technischen Anlagen (z. B. Brandmeldeanlage, Rauchabzug, Aufzugsteuerung). Die Matrix ordnet die Aktivierungen jeder Anlage in den Zuständen Ruhe, Alarm und Störung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (02.2_667), VDI 3819 3, VDI 6010 2, DIN 14674, Muster Leitungsanlagen Richtlinie (MLAR). |
| Schlüsselelemente | • Übersicht der Brandfallsteuerungen – Festlegung, welche technische Anlage bei Feuer alarmiert, abgeschaltet oder aktiviert wird. |
| Verantwortlich | Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung und Fachplaner Brandschutz; Abstimmung mit dem Betreiber und der Feuerwehr. |
| Praxis Hinweise | Die Matrix bildet die Grundlage für Brandfallproben, Inbetriebnahmeprüfungen und Feuerwehrabstimmungen. Sie muss bei jeder Änderung von technischen Anlagen fortgeschrieben werden. Die regelmäßige Aktualisierung ist Voraussetzung für die Einhaltung der DGUV V3 Prüfpflichten und bauordnungsrechtlichen Nachweise. |
Erläuterung:
Die Brandschutzmatrix oder Feuerwehr‑/Brandfallmatrix ist ein zentrales Planungs‑ und Nachweisdokument. Sie bildet die logische Verknüpfung aller brandschutzrelevanten Anlagen ab – insbesondere Brandmelde‑, Rauchabzugs‑, Entrauchungs‑, Aufzugs‑, Lüftungs‑ und Energieversorgungsanlagen. Moderne Gebäude besitzen oftmals mehrere voneinander abhängige Brandbekämpfungssysteme; das Zusammenwirken dieser Anlagen lässt sich nur mit einer strukturierten Matrix überblicken. Sie zeigt, welche Anlage welchen Steuerbefehl auslöst und welche Folgefunktionen aktiviert werden müssen, und deckt Unvollständigkeiten des Brandschutzkonzepts auf. Die Matrix ist Grundlage für Abnahmeprüfungen, für die Abstimmung mit der Feuerwehr sowie für die periodischen Prüfungen nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Änderungen am Gebäude oder an der Steuerung muss sie unverzüglich aktualisiert und von einem Sachverständigen freigegeben werden.
Darstellungen der Lösung – Technische Ausrüstung (LPH 5: Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Darstellungen der Lösung (Leistungsphase 5) |
| Zweck & Geltungsbereich | Visuelle und schematische Darstellung der geplanten technischen Lösung in der Ausführungsplanung. Ziel ist eine werk und ausführungsreife Basis für die Ausführung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Leistungsphase 5), DIN EN 61082 1 (Dokumentationsnorm für elektrische Schaltanlagen). |
| Schlüsselelemente | • Grundrisse, Schemata, Leitungs und Verteilungspläne mit Darstellung der Leitungsführung und des Bauraums. |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung in Zusammenarbeit mit Architekten und Gewerken; Abstimmung mit ausführenden Unternehmen. |
| Praxis Hinweise | Die Pläne dienen der technischen Koordination aller beteiligten Gewerke und verhindern Kollisionen. Sie sind zu Beginn der Bauausführung freigegeben und müssen in die Revisionsunterlagen überführt werden. |
Erläuterung:
Die Darstellungen der Lösung in der Ausführungsplanung entsprechen der HOAI‑Leistungsphase 5. In dieser Phase wird der genehmigte Entwurf so detailliert ausgearbeitet, dass die Ausführung ohne technische Rückfragen möglich ist. Dazu gehören genaue Grundrisse, Schemata, Schlitz‑ und Durchbruchpläne sowie Anschlussschemata. Alle Gewerke werden koordiniert, um Überschneidungen zu vermeiden. Für Facility Manager sind diese Unterlagen die Grundlage späterer Revisions‑, Betriebs‑ und Wartungsunterlagen.
Lösungsbeschreibung – Technische Ausrüstung (LPH 7: Ausschreibungsergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Lösungsbeschreibung (Leistungsphase 7) |
| Zweck & Geltungsbereich | Technische und wirtschaftliche Beschreibung der endgültigen Lösung nach Auswertung der Ausschreibungsergebnisse. Dokumentiert die Vergabeentscheidung und bildet die Grundlage für die Ausführungserlaubnis. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18379 (VOB/C, Raumlufttechnische Anlagen), DIN 18381 (VOB/C, Gas , Wasser und Entwässerungsanlagen), HOAI (Leistungsphase 7). |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung der ausgewählten Systeme und Komponenten; Gegenüberstellung der ausgeschriebenen Anforderungen mit den Angeboten. |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber. |
| Praxis Hinweise | Das Dokument sichert die Vergabetransparenz, ermöglicht die Überprüfung der Übereinstimmung zwischen Planung und Auftrag und dient bei der Abnahme als Referenz. Änderungen während der Ausschreibung sind zu dokumentieren und genehmigen zu lassen. |
Erläuterung:
Die Lösungsbeschreibung der HOAI‑Leistungsphase 7 fasst die endgültig beauftragte technische Lösung zusammen. Nachdem die Ausschreibungen bewertet und die Angebote geprüft wurden, dokumentiert dieser Bericht, welches System gewählt wurde und warum. Dabei sind die relevanten Normen der VOB/C maßgebend: DIN 18379 für raumlufttechnische Anlagen und DIN 18381 für Gas‑, Wasser‑ und Entwässerungsanlagen legen die technischen Vertragsbedingungen für diese Gewerke fest. Die Lösungsbeschreibung stellt sicher, dass Abweichungen von der Planung nachvollziehbar sind und bildet die Grundlage für die Ausführungsfreigabe.
Datenerhebung, Analysen und Optimierungsprozesse (Ergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Ergebnisse der Datenerhebung, Analyse und Optimierungsprozesse |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der Ergebnisse von Energie und Betriebsanalysen, Zustandsbewertungen und Optimierungsvorschlägen. Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung des Anlagenbetriebs und die Einbindung in ein Energiemanagementsystem. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Leistungsphase 9), DIN EN 15232 1 (Energieeffizienz von Gebäuden – Einfluss der Gebäudeautomation), DIN V 18599 11 (Energetische Bewertung von Gebäuden, Gebäudeautomation), ISO 50001 (Energiemanagementsysteme). |
| Schlüsselelemente | • Energieverbrauchsanalysen nach Anlagengruppen; Ermittlung von Effizienzkennzahlen. |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, Energieberater, Betreiber; gegebenenfalls Zertifizierungsstellen. |
| Praxis Hinweise | Die Ergebnisse fließen in das Energiemanagementsystem und werden gemäß ISO 50001 periodisch aktualisiert. Die Bewertung der Gebäudeautomation nach DIN EN 15232 1 hilft, Einsparpotenziale zu identifizieren und Fördermöglichkeiten (z. B. BEG) zu nutzen. |
Erläuterung:
Für eine nachhaltige Betriebsoptimierung müssen Energiedaten systematisch erfasst und analysiert werden. Die DIN EN 15232‑1 ordnet Gebäudeautomationssysteme in vier Effizienzklassen (A – hoch effizient bis D – einfach geregelt) ein und stellt eine strukturierte Liste von Automationsfunktionen bereit. In Kombination mit DIN V 18599‑11 kann so abgeschätzt werden, wie sich verschiedene Automationsgrade auf den Energiebedarf auswirken. Die ISO 50001 definiert ein Energiemanagementsystem, das eine ständige Verbesserung der Energieeffizienz fordert und die Einbindung von Energieanalysen in das Managementsystem verlangt. In der HOAI‑Leistungsphase 9 werden diese Ergebnisse dokumentiert und in einem fortlaufenden Monitoring aktualisiert. Für Facility Manager bilden diese Unterlagen die Grundlage für Investitionsentscheidungen, Nachhaltigkeitsberichte und Zertifizierungen (z. B. nach ISO 50001).
Dokumentation Isolierungs‑ und Brandschutzarbeiten (TGA)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Dokumentation Isolierungs und Brandschutzarbeiten |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über die fachgerechte Ausführung von Dämmungs und Brandschutzmaßnahmen an technischen Anlagen. Dokumentiert die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Brandschutzanforderungen und des Funktionserhalts im Brandfall. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18421 (VOB/C, Dämm und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen), DIN 4102 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen), MLAR (Muster Leitungsanlagen Richtlinie). |
| Schlüsselelemente | • Materialnachweise, Herstellerzertifikate und Klassifizierung der verbauten Baustoffe (z. B. A1–B3 nach DIN 4102 und E30–E90 für Kabelanlagen). |
| Verantwortlich | Auftragnehmer bzw. ausführendes Unternehmen; Kontrolle durch Fachplaner Brandschutz und Bauleitung. |
| Praxis Hinweise | Die Dokumentation ist vor Inbetriebnahme an den Bauherrn zu übergeben und muss für spätere Brandschutzinspektionen vorgehalten werden. Bei nachträglichen Änderungen müssen die betroffenen Abschottungen und Dämmungen erneuert und dokumentiert werden. |
Erläuterung:
Die Dokumentation der Isolierungs‑ und Brandschutzarbeiten stellt sicher, dass die gesetzlichen Brandschutzanforderungen eingehalten werden. Die DIN 18421 beschreibt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Dämm‑ und Brandschutzarbeiten, während die DIN 4102 die Feuerwiderstandsklassen der verwendeten Baustoffe festlegt. So müssen beispielsweise nicht brennbare Materialien der Klassen A1 oder A2 eingesetzt werden; bei Kabelanlagen sind die Funktionserhaltsklassen E30 bis E90 nach DIN 4102‑12 relevant. Die MLAR fordert, dass sicherheitsrelevante elektrische Leitungen während eines Brandes für eine vorgegebene Zeit funktionsfähig bleiben und gibt vor, dass entsprechende Leitungen in eigenen Installationskanälen oder Schotts geführt werden. Sämtliche Maßnahmen müssen dokumentiert, abgenommen und bei späteren Inspektionen nachgewiesen werden.
Baudokumentation / Bautagebuch – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Baudokumentation / Bautagebuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Chronologische Dokumentation des Baufortschritts, der Prüfungen, Besprechungen und Ereignisse während der Bauphase. Dient als rechtsrelevantes Protokoll für alle Beteiligten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (02.2_667), VOB/B §4, VDI 6026 1, Richtlinien des Vergabe und Vertragshandbuchs des Bundes (VHB). |
| Schlüsselelemente | • Datum, Ort, Witterung, beteiligte Firmen und Verantwortliche. |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, Bauleiter, ausführende Unternehmer; Vorlage beim Auftraggeber und ggf. bei Behörden. |
| Praxis Hinweise | Das Bautagebuch ist täglich zu führen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Für öffentliche Bauvorhaben ist seine Führung verpflichtend. Es dient der Nachweisführung bei Mängelstreitigkeiten, der Gewährleistungsverfolgung und der auditfähigen Dokumentation der Bauprozesse. |
Erläuterung:
Die Baudokumentation ist ein rechtlich relevantes Instrument im Bauprozess. Gemäß VOB/B §4 und den Richtlinien des VHB‑Bund müssen Auftragnehmer und Bauleiter alle bauablaufrelevanten Tatsachen fortlaufend dokumentieren. Das Bautagebuch enthält regelmäßig Angaben wie Wetter, Arbeitsfortschritt, Personalbesetzung, Lieferungen und Besonderheiten. Besondere Ereignisse wie Behinderungen, Unfälle oder mündliche Weisungen sind gesondert zu dokumentieren. Für Facility Manager ermöglicht das Bautagebuch die lückenlose Nachvollziehbarkeit der Bauausführung, erleichtert spätere Gewährleistungsansprüche und dient bei Audits als Beweismittel. Die VDI 6026‑1 gibt für die technische Gebäudeausrüstung detaillierte Hinweise zum Inhalt und zur Beschaffenheit der zu erstellenden Unterlagen, sodass Übergaben zwischen Projektphasen reibungslos erfolgen.
Betriebs‑ und Wartungsunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Wartungsdokumente elektrische Systeme |
| Zweck & Geltungsbereich | Standardisierte Beschreibung und Nachweisführung der Wartung elektrischer Anlagen nach DIN EN 13460. Dokumentiert die Einhaltung der Betreiberpflichten und die sichere Instandhaltung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13460 (Dokumentation zur Instandhaltung), DGUV V3 (früher BGV A3), DIN VDE 0105 100 (Betrieb von elektrischen Anlagen). |
| Schlüsselelemente | • Wartungsanweisungen und Prüfpläne; Beschreibung der zu wartenden Anlagenteile und Komponenten. |
| Verantwortlich | Betreiber der Anlage und beauftragte Instandhaltungsdienstleister; Überwachung durch die verantwortliche Elektrofachkraft. |
| Praxis Hinweise | Wartungsdokumente sind Grundlage für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen. Nach DGUV V3 müssen elektrische Anlagen vor Inbetriebnahme und regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. DIN VDE 0105 100 verlangt die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Festlegung von Schutzmaßnahmen. Eine vollständige Dokumentation erleichtert ISO Audits und reduziert Haftungsrisiken. |
Erläuterung:
Die Wartungsdokumente nach DIN EN 13460 strukturieren die gesamte Instandhaltungsdokumentation elektrischer Systeme. Sie legen fest, welche Informationen über Wartung, Inspektion und Instandsetzung systematisch dokumentiert werden müssen. Die DGUV‑V3 schreibt vor, dass elektrische Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme und regelmäßig wiederkehrend geprüft werden müssen. Diese Prüfungen dienen dem Schutz der Beschäftigten; fehlende Prüfungen können zu Unfällen und rechtlichen Konsequenzen führen. Die DIN VDE 0105‑100 regelt den sicheren Betrieb und die Arbeiten an elektrischen Anlagen und fordert eine Risikobeurteilung vor jeder Tätigkeit. Im Facility Management stellen gut strukturierte Wartungsdokumente sicher, dass alle Prüfungen nachvollziehbar sind, Ersatzteile rechtzeitig bereitstehen und die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt werden.
Dokumentation des Vergabeverfahrens – Bauleistungen / Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Dokumentation des Vergabeverfahrens (Elektrotechnische Anlagen) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung öffentlicher oder privater Vergabeverfahren für Bauleistungen im Bereich der Elektrotechnik. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VgV § 8, HOAI, UVgO § 6, VOB/A 2019 § 20 |
| Schlüsselelemente | • Vergabeunterlagen und Bekanntmachungen |
| Verantwortlich | Öffentlicher Auftraggeber, Fachplaner TGA, Vergabestelle |
| Praxis Hinweise | Die Dokumentation ist gemäß § 8 VgV und § 6 UVgO verpflichtend. Sie dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Rechnungsprüfung. |
Erläuterung:
§ 8 VgV verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, das Vergabeverfahren von Beginn an fortlaufend in Textform zu dokumentieren und insbesondere die Kommunikation, die Vorbereitung der Vergabeunterlagen, die Öffnung der Angebote und die Gründe für Auswahlentscheidungen festzuhalten. Der Vergabevermerk muss u. a. den Namen und die Anschrift des Auftraggebers, den Gegenstand und Wert des Auftrags, die Namen der berücksichtigten und nicht berücksichtigten Bieter sowie die Gründe für ihre Auswahl oder Ablehnung enthalten. Die UVgO fordert ebenfalls eine fortlaufende Dokumentation in Textform und legt eine dreijährige Aufbewahrungspflicht fest. Im Facility‑Management dient die lückenlose Vergabedokumentation als Absicherung gegen Nachprüfungsverfahren, fördert Transparenz und stellt die Gleichbehandlung der Bieter sicher.
Eignungsnachweis – Anbieter von Bauleistungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Eignungsnachweis für Anbieter elektrischer Bauleistungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der technischen, wirtschaftlichen und fachlichen Eignung des Bieters gemäß Vergaberecht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VOB/A 2019 (§ 6 a–b), VgV §§ 44–46 |
| Schlüsselelemente | • Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit |
| Verantwortlich | Bieter / Anbieter von Bauleistungen |
| Praxis Hinweise | Die Eignungsnachweise sind Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und müssen im Vergabeportal hinterlegt werden. |
Erläuterung:
Die Vergabeordnung VOB/A 2019 verlangt, dass die Eignung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geprüft wird. Als Nachweis fordert § 6 a VOB/A Angaben zum Umsatz der letzten drei Jahre, zu vergleichbaren Referenzprojekten der letzten fünf Jahre, zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl nach Lohngruppen, zur Eintragung in das Berufsregister sowie Erklärungen über Insolvenz, Liquidation, Steuer‑ und Sozialabgaben. Weitere, auf den konkreten Auftrag bezogene Angaben können verlangt werden, um die Fachkunde zu prüfen. Diese Anforderungen werden durch die §§ 44–46 VgV ergänzt: Bieter müssen ihre berufliche Zulassung nachweisen, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (z. B. Umsätze, Versicherungen) belegen und durch Referenzen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit dokumentieren. Im Facility‑Management ermöglicht der Eignungsnachweis eine objektive Beurteilung der Bieterqualität und minimiert das Risiko, ungeeignete Anbieter zu beauftragen.
Mengenermittlung (Ergebnisse) – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Mengenermittlung / Aufmaßberechnung (Elektroanlagen) |
| Zweck & Geltungsbereich | Ermittlung und Darstellung der Mengen elektrischer Komponenten für Ausschreibung, Kalkulation und Abrechnung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Leistungsphase 6), DIN 276, DIN 277, DIN 18382 (VOB/C) |
| Schlüsselelemente | • Aufmaßlisten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, Bauleiter |
| Praxis Hinweise | Die Mengenermittlung bildet die Grundlage für Leistungsverzeichnisse und Kostenermittlungen nach HOAI Leistungsphase 6 und 7. |
Erläuterung:
In der Leistungsphase 6 der HOAI werden die Mengen und Massen der technischen Ausrüstung berechnet und in Aufmaßlisten dokumentiert. Diese Listen sind Basis für die Ausschreibung und die spätere Abrechnung. Die VOB/C enthält spezifische Regeln zur Mengenermittlung; wenn Planunterlagen nicht ausreichen, müssen Leistungen durch örtliches Aufmaß ermittelt werden. Für Facility Manager ermöglicht eine präzise Mengenermittlung eine belastbare Kostenplanung, erleichtert die Verbrauchsanalyse und bildet die Grundlage für die Lebenszyklusbetrachtung elektrischer Anlagen.
Installateursbestätigung – Elektrische Anlagen und Geräte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Installateursbestätigung (Errichternachweis) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung der fachgerechten Errichtung, Prüfung und Anschluss elektrischer Systeme durch eine qualifizierte Elektrofachkraft. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV V3, DGUV Grundsatz 303 003, DIN VDE 0100 600 |
| Schlüsselelemente | • Angaben zum Installationsbetrieb |
| Verantwortlich | Errichter / Installateur / Hersteller |
| Praxis Hinweise | Dieses Dokument wird bei der Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung durch den Betreiber und gegebenenfalls die Berufsgenossenschaft eingefordert. |
Erläuterung:
Die DGUV V3 verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen nur durch Elektrofachkräfte errichten, ändern und instandhalten zu lassen und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Änderungen prüfen zu lassen. Die Erstprüfung muss sicherstellen, dass die Anlage den elektrotechnischen Regeln entspricht; ein Prüfprotokoll ist zu erstellen und dem Betreiber zu übergeben. Nur eine befähigte Person darf diese Prüfung durchführen. Die Installateursbestätigung dokumentiert diese Prüfungen und Messwerte und bildet einen wesentlichen Bestandteil der Betriebssicherheitsdokumentation für Facility Manager.
Ersatzteilliste – Nieder‑ und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Ersatzteilliste für Nieder und Mittelspannungsanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Aufstellung aller austauschbaren Komponenten zur Sicherstellung der Anlagenverfügbarkeit und Wartungsfähigkeit. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Herstellerdokumentation, DIN EN 60204 1 (Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung) |
| Schlüsselelemente | • Artikelnummern, Herstellerbezeichnungen |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen, ggf. Hersteller |
| Praxis Hinweise | Dient der vorbeugenden Instandhaltung und der schnellen Störungsbehebung; wird im Anlagenbuch geführt. |
Erläuterung:
Hersteller von elektrischen Systemen weisen darauf hin, dass Wartungs‑, Reparatur‑ und Instandsetzungsarbeiten nur mit geeigneten Ersatzteilen durchgeführt werden dürfen. In einem Herstellerhandbuch heißt es, dass nur Original‑Ersatz‑ und Verschleißteile die technischen Anforderungen erfüllen; nicht freigegebene Teile wurden nicht geprüft und können die Sicherheit der Anlage beeinträchtigen. Um Stillstandzeiten zu minimieren, wird empfohlen, wichtige Ersatz‑ und Verschleißteile vorrätig zu halten. Eine vollständige Ersatzteilliste schafft Transparenz über die austauschbaren Komponenten, erleichtert die Wartungsplanung und ermöglicht die Einbindung in Computer‑Aided Facility Management‑Systeme.
Funktions‑ und Strangschema – LPH 3 (Entwurfsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Funktions und Strangschema der elektrischen Systeme – Entwurfsplanung |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der geplanten Systemfunktionen, Energieflüsse und Anschlussbeziehungen in der Entwurfsphase. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI 6026 1, HOAI (Leistungsphase 3), DIN EN 61082 1, DIN EN 81346 |
| Schlüsselelemente | • Funktionsdarstellung der Hauptsysteme |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxis Hinweise | Dient der technischen Abstimmung zwischen den Gewerken und der Vorbereitung der Ausführungsplanung. |
Erläuterung:
Die Richtlinie VDI 6026 beschreibt, welche Unterlagen in den einzelnen Leistungsphasen zu erstellen sind; sie leitet aus der HOAI sieben Phasen ab und fordert für jede Phase eine schriftliche Dokumentation. Die Entwurfsplanung (LPH 3) verfeinert die Vorplanung; bevor eine Phase abgeschlossen wird, müssen die Ergebnisse durch den Auftraggeber geprüft und freigegeben werden. Das Funktions‑ und Strangschema stellt die geplanten Funktionen, Energieflüsse und Anschlussbeziehungen grafisch dar und ermöglicht eine frühzeitige Abstimmung zwischen den Gewerken. DIN EN 81346 liefert Prinzipien zur Strukturierung und Referenzkennzeichnung technischer Systeme; sie ermöglicht eine eindeutige Identifikation von Systemen und Komponenten durch alphanumerische Kennzeichen. Eine solche Kennzeichnung unterstützt die Konsistenz der Dokumentation und erleichtert die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Für Facility Manager bildet das Funktionsschema in LPH 3 die Grundlage, um die Systemstruktur und Schnittstellen bereits in der frühen Planung nachvollziehen zu können.
Funktions‑ und Strangschema – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Funktions und Strangschema der elektrischen Systeme – Ausführungsplanung |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Darstellung der realisierten Anschlüsse, Leitungswege und Schaltbeziehungen für die Umsetzung und Prüfung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI 6026 1, HOAI (Leistungsphase 5), DIN EN 61082 1, DIN EN 81346 |
| Schlüsselelemente | • Detaillierte Leitungs und Schaltpläne |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, Elektroinstallateur |
| Praxis Hinweise | Grundlage für die Montage, Prüfung und spätere Wartungsplanung; Pflichtbestandteil der Revisionsunterlagen. |
Erläuterung:
Die Ausführungsplanung (HOAI‑Leistungsphase 5) liefert die ausführungsreife Dimensionierung und ist so detailliert, dass die Anlage gebaut, geprüft und abgerechnet werden kann. Planungsunterlagen für elektrotechnische Anlagen umfassen laut Fachliteratur eine Vielzahl von Dokumenten wie Leistungsbilanz, Motorenliste, Übersichtsschaltpläne, Netzpläne, Stromlaufpläne, Klemmen‑ und Rangierpläne, Kabellisten, Erdungs‑ und Blitzschutzpläne, Funktionsbeschreibungen und Montagezeitpläne. In LPH 5 werden die Funktions‑ und Strangschemata aus LPH 3 so verfeinert, dass Leitungswege, Anschlüsse und Schaltbeziehungen eindeutig dargestellt sind. Die Kennzeichnung nach DIN EN 81346 ermöglicht eine eindeutige Zuordnung der Komponenten. Für Facility Manager dienen diese Unterlagen als verbindliche Referenz für die Ausführung, erleichtern die Prüfung und unterstützen die spätere Wartung und Instandhaltung.
Funktions‑ und Strangschema (Technische Ausrüstung – Leistungsphase 7, Vergabestand)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Funktions und Strangschema elektrische Systeme (Stand LPH 7 – Ausschreibungsergebnis) |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der Systemzusammenhänge und Leitungsstrukturen auf Grundlage des finalen Ausschreibungsergebnisses. Das Schema dient der technisch korrekten Qualitätssicherung und ermöglicht der Vergabestelle die Überprüfung der ausgeschriebenen Leistungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI, insbesondere § 55 und Anlage 15.1 LPH 7; VOB/C mit den ATV Normen DIN 18381 (Elektro) und DIN 18379 (Lüftung); VDI 6026 für die Struktur der Unterlagen; DIN EN 61082 (VDE 0040 1) für die Symbolik von Schaltplänen. |
| Schlüsselelemente | • Übersicht der elektrischen Stränge, Unterverteilungen und Hauptverteilungen |
| Verantwortlich | Fachplaner der Technischen Ausrüstung (Elektro), Prüfingenieur und – nach Auftragserteilung – das ausführende Elektrofachunternehmen im Rahmen der Werk und Montageplanung. |
| Praxis Hinweise | Das Funktions und Strangschema wird nach Abschluss der Ausschreibung (Ende LPH 7) fortgeschrieben und dient als verbindliche Grundlage für die Werk und Montageplanung. Änderungen während der Ausführung sind im Revisionsstand nachzuführen. In der Facility Management Praxis wird das Schema für Betrieb, Wartung und Störungsdiagnosen genutzt. |
Erläuterung:
Das Funktions‑ und Strangschema beschreibt die Energieverteilung, Schutzkonzepte und Funktionszusammenhänge der elektrischen Anlage in schematischer Form. Es stellt sicher, dass alle Leistungsabgänge, Leiterquerschnitte und Schutzeinrichtungen nachvollziehbar dokumentiert sind. Als Referenzdokument bildet es die Grundlage für die technische Umsetzung und ist für den späteren Betrieb unerlässlich, um Stromkreise eindeutig zuzuordnen und bei Störungen schnell die Ursachen einzugrenzen. Die Norm VDI 6026 empfiehlt, die Inhalte und Darstellungstiefe der Planungs‑ und Revisionsunterlagen vertraglich festzulegen, sodass der Fachplaner die Dokumentation transparent und standardisiert erstellt.
Funktionsschema (Prinzip‑ bzw. Hauptschaltbild – Leistungsphase 2, Vorplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Funktionsschema (Prinzip bzw. Hauptschaltbild) |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der grundsätzlichen Energieverteilung, der Hauptstromkreise und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Vorplanung. Das Schema dient als Basis für Wirtschaftlichkeits und Variantenuntersuchungen gemäß HOAI und bildet die Grundlage für Kostenschätzung und Projektentscheidung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI 6026 1 für die Struktur und den Inhalt von Planungsunterlagen; HOAI (§ 54 ff.) für die Leistungsbeschreibung; DIN VDE 0100 (Errichtung von Niederspannungsanlagen) und DIN VDE 0108 (Notstrom und Sicherheitsanlagen); VOB/C ATV DIN 18381 für die Leistungsfestlegung. |
| Schlüsselelemente | • Vereinfachte Systemstruktur mit Darstellung der Hauptverteilungen und Speiseleitungen |
| Verantwortlich | Fachplaner der Technischen Ausrüstung (Elektro) während der Vorplanung sowie der Auftraggeber zur Bereitstellung von Last und Raumbedarfsdaten. |
| Praxis Hinweise | Das Funktionsschema wird in Leistungsphase 2 erstellt und dient als Diskussionsgrundlage für Bauherr, Architekt und weitere Fachplaner. Es dokumentiert die Planungsannahmen und Varianten und ermöglicht die spätere Nachvollziehbarkeit der technischen Entscheidungen. |
Erläuterung:
Dieses Dokument legt die funktionale Grundstruktur der elektrischen Anlage fest. Es ermöglicht Vergleiche verschiedener Varianten hinsichtlich Investitions‑ und Betriebskosten, Energieeffizienz und Redundanzanforderungen. In der HOAI ist die Vorplanung (LPH 2) Grundlage für die Kostenschätzung und die Entscheidung des Auftraggebers über die weitere Planung. Das Funktionsschema dient später als historischer Nachweis für die Planungsannahmen und unterstützt die Nachkalkulation sowie eventuelle Modernisierungen. Durch die Einbindung der VDI 6026 wird sichergestellt, dass die Darstellung und der Detaillierungsgrad den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Gebrauchsanweisung (Betriebsanleitung) – Produkte elektrischer Systeme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Gebrauchsanweisung / Betriebsanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung sicherheitsrelevanter Informationen, Montage und Bedienhinweise durch den Hersteller gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Die Anleitung unterstützt den Betreiber bei der sicheren Installation, Inbetriebnahme, Nutzung, Wartung und Entsorgung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) § 3: wenn zur Nutzung eines Produkts besondere Regeln zu beachten sind, muss eine deutschsprachige Bedienungsanleitung mitgeliefert werden; Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; DIN EN 82079 1 bzw. IEC/IEEE 82079 1 für die Erstellung von Gebrauchsanleitungen; VDE Vorschriften. |
| Schlüsselelemente | • Sicherheits und Warnhinweise, Risikohinweise und persönliche Schutzausrüstung |
| Verantwortlich | Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer des Produkts; Vertriebspartner sind für die Weitergabe der originalen Unterlagen verantwortlich. |
| Praxis Hinweise | Die Gebrauchsanweisung ist fester Bestandteil des Lieferumfangs und muss in deutscher Sprache verfügbar sein. Sie wird im Anlagenbuch archiviert und dient als Grundlage für Schulungen, Unterweisungen und die Erstellung von Prüf und Wartungsplänen. |
Erläuterung:
Gemäß ProdSG § 3 ist die Bereitstellung einer deutschsprachigen Gebrauchsanweisung zwingend erforderlich, sofern für die sichere Nutzung des Produkts besondere Regeln zu beachten sind. Die internationale Norm IEC/IEEE 82079‑1 (Nachfolger von DIN EN 82079‑1) beschreibt die Prinzipien und allgemeinen Anforderungen für die Erstellung solcher Anleitungen; sie fordert eine klare, verständliche und übersichtliche Darstellung aller sicherheits‑ und funktionsrelevanten Informationen. Im Facility Management bildet die Betriebsanleitung einen wesentlichen Bestandteil des Anlagenbuchs. Sie wird bei der Auftragsvergabe und Abnahme geprüft und dient dem Betreiber als rechtssichere Grundlage für die Unterweisung des Personals, die Durchführung von Prüfungen und die sachgerechte Wartung.
Koordinations‑ und Schnittstellendokumente
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Gewerke Beziehungsmatrix |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der Abhängigkeiten, Zuständigkeiten und Schnittstellen zwischen verschiedenen TGA Gewerken. Die Matrix unterstützt die Koordination und das Inbetriebnahmemanagement, indem sie die Reihenfolge und den Umfang der Prüf und Inbetriebnahmeschritte definiert. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI 6039 (Inbetriebnahme für Gebäude); VDI 6026 für die Dokumentationsstruktur; AMEV Hinweis „Inbetriebnahmemanagement“; gegebenenfalls VDI 6030 für betrieblich organisierte Abläufe. |
| Schlüsselelemente | • Übersicht der beteiligten Gewerke (Elektro, MSR, Heizung, Lüftung, Sanitär, Brandschutz) |
| Verantwortlich | Fachplaner der Technischen Ausrüstung (Gesamtkoordination), Projektleitung und Inbetriebnahmemanager; ausführende Fachunternehmen liefern Input für die Schnittstellenbeschreibung. |
| Praxis Hinweise | Die Matrix wird während der Planung erstellt und in der Ausführung fortgeschrieben. Sie dient der Vermeidung von Schnittstellenkonflikten und bildet die Grundlage für das technische Monitoring. Laut dem AMEV Hinweis zum Inbetriebnahmemanagement stellt die Gewerkebeziehungsmatrix eine visuelle Veranschaulichung der funktionalen Abhängigkeiten verschiedener Systeme dar. |
Erläuterung:
Die Gewerkebeziehungsmatrix ist ein zentrales Instrument des Inbetriebnahmemanagements. Sie visualisiert die funktionalen Abhängigkeiten der technischen Systeme und ermöglicht eine koordiniert ablaufende Inbetriebnahme. Das AMEV‑Merkblatt beschreibt sie als Darstellung der funktionalen Abhängigkeiten verschiedener Systeme und verweist auf Beispiele in der VDI 6039. Im Facility Management wird die Matrix in die technische Dokumentation übernommen, um Verantwortlichkeiten bei Störungen, Umbauten oder Wartungsmaßnahmen eindeutig nachvollziehen zu können. Sie erleichtert zudem das Risikomanagement und die Planung von Redundanzmaßnahmen.
Wartungs‑ und Instandhaltungsunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Wartungsbericht |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über die durchgeführten Wartungs , Inspektions und Prüfarbeiten an elektrischen Anlagen. Der Bericht dient der Erfüllung der gesetzlichen Betreiberpflichten und bildet die Grundlage für Auditierungen und Gefährdungsbeurteilungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13306 (Begriffe der Instandhaltung) definiert Wartung als Kombination technischer, administrativer und leitender Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des funktionsfähigen Zustands; BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung); AMEV Richtlinien. |
| Schlüsselelemente | • Datum, Umfang und Art der Wartung (präventiv, korrektiv) |
| Verantwortlich | Wartungsingenieur, ausführender Servicetechniker und Facility Manager. Der Betreiber ist für die Archivierung verantwortlich. |
| Praxis Hinweise | Wartungsberichte sind Bestandteil des Anlagenbuchs und müssen revisionssicher archiviert werden. Nach AMEV „Wartung 2018“ hat der Auftragnehmer jährlich einen Bericht mit den Wartungs und Serviceberichten, einer Störungsübersicht und einer Analyse zu verschlissenen Komponenten vorzulegen. |
Erläuterung:
Der Wartungsbericht dokumentiert alle durchgeführten Arbeiten im Rahmen der Instandhaltung. DIN EN 13306 definiert Instandhaltung als Summe technischer, administrativer und leitender Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des funktionsfähigen Zustands. Der Bericht bildet die Grundlage für die Nachverfolgung von Mängeln, die Planung von Ersatzmaßnahmen und die Erfüllung der Betreiberpflichten nach BetrSichV. In Computer‑Aided Facility‑Management‑Systemen (CAFM) werden Wartungsberichte digital geführt, revisionssicher gespeichert und für Audits bereitgestellt. Die AMEV‑Richtlinie fordert zusätzlich eine jährliche Zusammenstellung aller Wartungsberichte mit einer Störungsanalyse.
Wartungsplan
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Wartungsplan |
| Zweck & Geltungsbereich | Strukturierte Übersicht aller Anlagenkomponenten mit ihren Wartungsintervallen, Verantwortlichkeiten und Prüfvorschriften. Der Plan dient der vorausschauenden Instandhaltung und der Einhaltung gesetzlicher Fristen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13306 (Begriffe der Instandhaltung), DIN EN 15331 – Anforderungen an Entwicklung, Leitung und Überwachung von Instandhaltungsdienstleistungen in Gebäuden, die eine wirksame und effiziente Durchführung der Wartung sicherstellen; DIN EN 31051 (Grundlagen der Instandhaltung) und VDE Vorschriften (z. B. DIN VDE 0105 100 für Wiederholungsprüfungen). |
| Schlüsselelemente | • Wartungsobjekte mit eindeutiger Identnummer (Anlagenkennzeichnung) |
| Verantwortlich | Wartungsingenieur, Betreiber bzw. Facility Manager, beauftragte Fachfirmen. |
| Praxis Hinweise | Der Wartungsplan bildet die Grundlage für CAFM Systeme und die Jahreswartungsplanung. Er muss regelmäßig aktualisiert und an Änderungen der technischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Normen wie DIN EN 15331 verlangen eine strukturierte Planung und Überwachung der Instandhaltungsdienstleistungen. |
Erläuterung:
Der Wartungsplan definiert eine präventive Instandhaltungsstrategie und ermöglicht eine systematische Überwachung der Betriebssicherheit elektrischer Anlagen. DIN EN 15331 beschreibt die Anforderungen an die Entwicklung, Leitung und Überwachung von Instandhaltungsdienstleistungen für Gebäude und fordert effektive und effiziente Prozesse. Zusammen mit DIN EN 13306, das die Begriffe und Grundsätze der Instandhaltung definiert, bildet der Wartungsplan den Leitfaden für die Einhaltung gesetzlicher Prüffristen, die Planung von Ressourcen und die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen. Er sollte in digitaler Form geführt werden, um einen Plan‑/Ist‑Abgleich und die Einbindung in ERP‑/CAFM‑Systeme zu erleichtern.
Wartungskalender
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Wartungskalender |
| Zweck & Geltungsbereich | Zeitliche Planung und Terminierung aller Wartungs , Prüf und Inspektionsmaßnahmen. Der Kalender dient der Koordination interner und externer Ressourcen und der Überwachung gesetzlicher Prüffristen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13306 für die Einordnung der Wartungsarten; BetrSichV und DGUV Vorschriften für Fristen; ggf. DIN EN 15331 zur übergeordneten Planung von Instandhaltungsdienstleistungen. |
| Schlüsselelemente | • Jahres , Quartals und Monatsübersicht der geplanten Termine |
| Verantwortlich | Wartungsingenieur und Facility Management Team. Externe Dienstleister erhalten Zugriff auf die relevanten Termine. |
| Praxis Hinweise | Der Wartungskalender setzt den Wartungsplan in einen operativen Zeitplan um. In der Praxis wird er häufig digital in CAFM oder ERP Systemen geführt. Automatische Erinnerungen sorgen dafür, dass Fristen eingehalten und Eskalationsmechanismen rechtzeitig ausgelöst werden. |
Erläuterung:
Der Wartungskalender stellt sicher, dass die im Wartungsplan definierten Maßnahmen fristgerecht durchgeführt werden. Er unterstützt die Koordination verschiedener Wartungsressourcen und verhindert Terminkonflikte. Durch die Verknüpfung mit CAFM‑Systemen können Erinnerungen automatisiert werden und der Fortschritt der Maßnahmen lässt sich transparent nachverfolgen. Damit trägt der Kalender wesentlich zur Fristen‑ und Compliance‑Überwachung bei.
Bestands‑ und Anlagenunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Inventarliste elektrischer Anlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Erfassung aller technischen Betriebsmittel und Anlagenteile der elektrischen Systeme für den gesamten Lebenszyklus – von der Planung bis zur Stilllegung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13306 (Begriffe der Instandhaltung), DIN 31051 (Grundlagen der Instandhaltung), VDI 3810 Blatt 1 (Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen) |
| Schlüsselelemente | • Eindeutige Anlagenkennzeichnung (AKS) mit strukturierter Objekt /Gerätehierarchie |
| Verantwortlich | Facility Manager, Betreiber, Instandhaltungsleiter |
| Praxis Hinweise | Die Inventarliste bildet die Basis für CAFM Systeme, das Instandhaltungsmanagement und Risikoanalysen. Änderungen am Anlagenbestand sind zeitnah zu dokumentieren. |
Erläuterung:
Nach der DIN EN 13306 ist Instandhaltung die Kombination technischer, administrativer und managementbezogener Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Funktion einer Einheit. Sie unterscheidet zwischen Inspektion (Beurteilung des Ist‑Zustands), Wartung (Bewahrung des funktionsfähigen Zustands), Instandsetzung (Wiederherstellung) und Verbesserung. Eine Inventarliste stellt sicher, dass alle elektrischen Komponenten strukturiert erfasst werden. Sie ist zentrale Datengrundlage für Wartungsplanung, Ersatzteilmanagement, Prüfungen und betriebliche Steuerung und ermöglicht die Erfüllung der Betreiberpflichten. Das FM‑Fachportal FM‑Connect.com betont, dass Normen wie DIN 31051 und DIN EN 13306 die systematische Planung und Durchführung der Instandhaltung unterstützen und zur Erhöhung der Rechtssicherheit beitragen. In Verbindung mit VDI 3810 dienen Inventardaten als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern.
Aufgabenklärung – Ergebnisse (LPH 2)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Aufgabenklärung / Klärung der Planungsgrundlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Definition der technischen Anforderungen, Rahmenbedingungen und Zielparameter der elektrischen Systeme im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Leistungsphase 2), DIN 276 (Kosten im Bauwesen), VDE 0100 (Errichten von Niederspannungsanlagen) |
| Schlüsselelemente | • Projektziele und Anwendungsbereich |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung (TGA) |
| Praxis Hinweise | Die Aufgabenklärung bildet die Basis für Kosten und Entwurfsplanung und muss mit dem Auftraggeber und den Behörden abgestimmt werden. |
Erläuterung:
Die HOAI weist der Vorplanung (Leistungsphase 2) die Aufgabe zu, die Ergebnisse der Grundlagenermittlung weiterzuentwickeln und die Machbarkeit, Risiken und Kosten abzuschätzen. Zu den Grundleistungen gehören laut HOAI‑Kommentierung das Analysieren und Abstimmen der Planungsgrundlagen, das Erarbeiten der Vorplanung (inklusive Varianten), das Erläutern der städtebaulichen, funktionalen und technischen Zusammenhänge, die Kostenschätzung nach DIN 276, die Erstellung eines Terminplans und die Dokumentation der Ergebnisse. Diese Aufgabenklärung definiert Lastannahmen, Versorgungskonzepte, Schnittstellen zu anderen Gewerken und genehmigungsrelevante Anforderungen und bildet damit die Grundlage für die Entwurfs‑ und Ausführungsplanung. Die Festlegung von Schnittstellen ist besonders wichtig, um gegenseitige Abhängigkeiten der Gewerke zu koordinieren.
Kostenschätzung – Ergebnisse (LPH 2–3)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Kostenschätzung Technische Ausrüstung |
| Zweck & Geltungsbereich | Frühzeitige Ermittlung der zu erwartenden Investitionskosten auf Basis der Aufgabenklärung und der Vorplanung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (LPH 2–3), DIN 276 |
| Schlüsselelemente | • Grobgliederung nach Kostengruppen der DIN 276, insbesondere KG 440 für elektrische Anlagen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxis Hinweise | Die Kostenschätzung bildet die Grundlage für Budgetfreigabe und Projektsteuerung; Abweichungen sind während der Projektentwicklung zu dokumentieren. |
Erläuterung
Die Kostenschätzung gehört zur Vorplanung und dient der Festlegung des wirtschaftlichen Rahmens. DIN 276 strukturiert die Baukosten in Kostengruppen. Für elektrische Anlagen ist die Kostengruppe 440 relevant; sie umfasst Hoch‑, Mittel‑ und Niederspannungsanlagen innerhalb und außerhalb von Bauwerken sowie Brandschutzdurchführungen. Die Kostenschätzung ermittelt auf Basis der Aufgabenklärung Mengen und Kostenansätze. Durch Vergleich mit Benchmarks und Variantenanalysen wird die Wirtschaftlichkeit beurteilt. Die Ergebnisse dienen dem Auftraggeber zur Budgetentscheidung und bilden eine Referenz für spätere Kostenkontrolle.
Kostenberechnung – Ergebnisse (LPH 3)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Kostenberechnung Technische Ausrüstung |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Ermittlung der Kosten anhand der Entwurfsplanung zur Vorbereitung der Genehmigungsplanung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (LPH 3), DIN 276 |
| Schlüsselelemente | • Kostengliederung nach DIN 276 mit Unterteilung der Kostengruppen bis zur dritten Ebene (Einzelkosten) |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxis Hinweise | Die Kostenberechnung ist Grundlage für die Kostenkontrolle in den weiteren HOAI Leistungsphasen; sie sollte mit detaillierten Mengen und Bezugseinheiten nach DIN 276 hinterlegt werden. |
Erläuterung
In der Entwurfsplanung (HOAI LPH 3) wird die Kostenberechnung erstellt. DIN 276 verlangt hierfür die detaillierte Ermittlung der voraussichtlichen Projektkosten auf der Basis fortgeschrittener Planung. Die Kosten werden nach Kostengruppen gegliedert und bis auf Einzelkosten (Material, Montage, Steuerung, Energieversorgung) aufgeschlüsselt. Die Kostenberechnung dient dem Abgleich mit der Kostenschätzung, der Genehmigungsplanung und der Vorbereitung von Fördermittelanträgen. Abweichungen zur Schätzung sind zu begründen und fortzuschreiben.
Kostenfeststellung – Ergebnisse (LPH 8–9)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Kostenfeststellung Technische Ausrüstung |
| Zweck & Geltungsbereich | Endgültige Ermittlung der tatsächlich entstandenen Kosten nach Abschluss der Bauausführung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (LPH 8–9), DIN 276 |
| Schlüsselelemente | • Gegenüberstellung Soll und Ist Kosten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, Bauleitung, Auftraggeber |
| Praxis Hinweise | Die Kostenfeststellung ist Teil der Objektüberwachung (LPH 8) und bildet die Grundlage für den Projektabschluss, die Abrechnung und die Bewertung im FM Controlling. |
Erläuterung
Die Kostenfeststellung dokumentiert die tatsächlich entstandenen Kosten und ist gemäß HOAI eine Grundleistung der Objektüberwachung. Dabei werden alle Abrechnungsbelege und Planunterlagen ausgewertet und die Ist‑Kosten den Kostenermittlungsstufen (Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag) gegenübergestellt. Abweichungen müssen analysiert und begründet werden. Die Kostenfeststellung dient sowohl der Honorarberechnung nach HOAI als auch der internen Kostenkontrolle und bildet eine Erfahrungsgrundlage für zukünftige Projekte.
Funktions‑ und Leistungsnachweise
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Leistungs und Funktionsnachweise elektrischer Systeme |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der technischen Funktionsprüfungen und Inbetriebnahmetests gemäß Planungs und Vertragsanforderungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI, VDE 0100 600 (Prüfungen von Niederspannungsanlagen), DGUV V3 (Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel) |
| Schlüsselelemente | • Prüfergebnisse und Funktionsnachweise (Soll Ist Vergleich der Parameter) |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, Prüfingenieur, Betreiber |
| Praxis Hinweise | Die Prüfungen dienen als Grundlage für die Abnahme und Betriebserlaubnis. Prüfberichte müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. |
Erläuterung
VDE 0100‑600 verlangt, dass jede elektrische Niederspannungsanlage vor der Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen geprüft wird. Die Norm legt fest, dass die Prüfung aus Besichtigen, Erproben und Messen besteht. Die visuelle Inspektion umfasst unter anderem den Nachweis von Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag, die Prüfung der Brandabschottungen, die richtige Auswahl und Kennzeichnung von Kabeln, Schutz‑ und Schaltgeräten sowie das Vorhandensein von Schaltungsunterlagen. Beim Erproben und Messen müssen unter anderem die Durchgängigkeit der Leiter, der Isolationswiderstand der Anlage und Schutzmaßnahmen geprüft werden.
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Ziel ist der Schutz von Personen; ein Verstoß gegen die Prüfpflicht kann strafrechtliche Folgen haben. Die Prüfzyklen müssen so bemessen sein, dass voraussichtlich auftretende Mängel rechtzeitig erkannt werden.
Die Ergebnisse der Funktionsprüfungen werden in Prüfprotokollen dokumentiert, die einen Soll‑Ist‑Vergleich der technischen Parameter enthalten und vom Auftraggeber/Betreiber bestätigt werden. Diese Nachweise bilden die Grundlage für die Abnahme nach VOB/B und für die Betriebserlaubnis.
Nachweise – Bauphysik und Brandschutz
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Bauphysikalische und statische Nachweise für Wärmedämm und Brandschutzarbeiten (TGA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der fachgerechten Ausführung und Materialverwendung bei Durchführungen, Isolierungen und Abschottungen elektrischer Anlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18421 (VOB/C ATV – Dämm und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen), DIN 4102 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen), MLAR (Muster Leitungsanlagen Richtlinie), Landesbauordnungen (LBO) |
| Schlüsselelemente | • Materialnachweise und Typenzulassungen (z. B. intumeszierende Dichtstoffe, Mineralwolle) |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen, Fachbauleiter TGA |
| Praxis Hinweise | Die Nachweise sind Bestandteil der Revisionsunterlagen und für die Abnahme durch Bauaufsicht oder Brandschutzsachverständige erforderlich. |
Erläuterung
Die DIN 18421 legt allgemeine technische Vertragsbedingungen für Dämm‑ und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen fest. Sie gilt für Dämm‑ und Brandschutzarbeiten an Produktions‑ und Verteilungsanlagen der Industrie sowie der Technischen Gebäudeausrüstung, einschließlich Rohrleitungen, Apparaten, Behältern, Lüftungsanlagen, Heizungs‑ und Kälteanlagen und Brandschutzarbeiten an Elektro‑ und Entrauchungsanlagen sowie Abschottungen bei Decken‑ und Wandöffnungen. Diese Norm beschreibt die Anforderungen an Baustoffe, Ausführung, Nebenleistungen und die Abrechnung.
Die DIN 4102 klassifiziert das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Brandschutzabschottungen müssen die vorgegebene Feuerwiderstandsdauer erreichen (z. B. EI30/EI60/EI90). Die MLAR ist ein von der Bauministerkonferenz erarbeitetes technisches Regelwerk, das brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen festlegt. Ziel ist, Brand‑ und Rauchweiterleitung über Installationen zu verhindern. Die MLAR verlangt, dass Leitungen nur innerhalb von feuerwiderstandsfähigen Installationsschächten oder durch zugelassene Abschottungen geführt werden und dass Materialien nicht brennbar oder schwer entflammbar sind. Besonders in Rettungswegen dürfen keine brennbaren Leitungen offen verlegt werden; elektrische Leitungen sind dort feuerbeständig abzuschotten oder innerhalb geschützter Kanäle zu führen.
Die Nachweise dokumentieren, dass die eingesetzten Materialien und Ausführungen den geltenden Normen entsprechen. Montageprotokolle und Prüfberichte geben Auskunft über die fachgerechte Ausführung. Statische Beurteilungen sind erforderlich, wenn Durchdringungen tragender Bauteile vorgenommen werden. Die Unterlagen sind Teil der Revisionsdokumentation und werden von Brandschutzsachverständigen und Bauaufsichtsbehörden kontrolliert.
Sicherheits‑ und Betriebsunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Notfallplan elektrische Systeme (Notfallmaßnahmen für elektrische Anlagen) |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung der Handlungsanweisungen und Zuständigkeiten bei Notfällen, Störungen oder Gefährdungen in elektrischen Anlagen (z. B. Stromunfall, Brand, Kurzschluss). Der Plan gilt für alle elektrotechnischen Anlagenteile und Betriebsstätten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDE 0105 100 (Anhang B.7 – Notfallplan), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 10), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschrift 3 |
| Schlüsselelemente | – Alarm und Meldewege (Notruf gemäß „Fünf W’s“ bei Stromunfällen) |
| Verantwortlich | Betreiber bzw. Anlagenverantwortlicher; Erstellung und Aktualisierung durch die Verantwortliche Elektrofachkraft in Abstimmung mit Sicherheitsbeauftragten. |
| Praxis Hinweise | Der Notfallplan ist an zentralen Stellen auszuhängen, regelmäßig zu überprüfen und mit der Gefährdungsbeurteilung abzugleichen. VDE 0105 100 fordert, dass Betreiber eine sorgfältige Risikoeinschätzung durchführen und bei Bedarf geeignete Maßnahmen entwickeln. Kommunikationswege zwischen Anlagenverantwortlichen, Leitstellen und Rettungsdiensten müssen im Plan klar beschrieben werden. |
Erläuterung:
Der Notfallplan nach VDE 0105‑100 ist ein zentrales Dokument des Betriebs‑ und Arbeitsschutzmanagements. Die VDE‑Norm fordert in Anhang B.7, dass der Anlagenbetreiber eine sorgfältige Risikoeinschätzung vornimmt und – falls erforderlich – Vorkehrungen und Maßnahmen für den Unfall entwickelt. Im Plan werden Vorgehensweisen für Gefahrensituationen wie Stromunfälle, Brand, elektrische Schläge oder Kurzschlüsse beschrieben. Er regelt Kommunikationswege zwischen Anlagenverantwortlichen, Netzleitstellen und Rettungsdiensten und weist Verantwortlichkeiten zu. Für das Facility Management ist der Notfallplan verbindliche Handlungsgrundlage für Betriebs‑ und Wartungspersonal und dient der Abstimmung mit Sicherheitsdiensten und Einsatzkräften. Regelmäßige Schulungen und Übungen stellen sicher, dass alle Beteiligten die Abläufe kennen.
Prüf‑ und Überwachungsunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Prüfbericht wiederkehrender Prüfungen elektrischer Systeme (z. B. Sicherheits und Funktionsprüfungen) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über regelmäßig durchgeführte Sicherheits und Funktionsprüfungen elektrischer Anlagen, Verteilungen und ortsfester Betriebsmittel. Dokumentation der Erfüllung der Prüfpflichten nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV Information 203 072, VDE 0105 100/A1, DGUV Vorschrift 3, BetrSichV (§§ 3, 14) |
| Schlüsselelemente | – Prüfdatum, Prüfumfang und Prüfergebnisse |
| Verantwortlich | Prüfer – befähigte Person bzw. Elektrofachkraft mit Prüfberechtigung; Bestätigung durch Anlagenbetreiber. |
| Praxis Hinweise | Prüfintervalle sind in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die DGUV Information 203 072 fordert, dass Prüfergebnisse einschließlich der für die Bewertung relevanten Messwerte dokumentiert werden. Die Dokumentation muss Angaben wie Auftraggeber, Prüfperson, Prüfdatum, verwendete Prüfgeräte, Prüfumfang und Bewertung enthalten und ist mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Die Ergebnisse werden in einem Betriebsbuch bzw. CAFM System erfasst und an den Facility Manager übermittelt. |
Erläuterung:
Der wiederkehrende Prüfbericht ist Pflichtnachweis für den sicheren Zustand elektrischer Anlagen. Die DGUV‑Information 203‑072 stellt klar, dass rechtliche Grundlagen wie die Betriebssicherheitsverordnung (§§ 3 und 14), die DGUV‑Vorschriften 3 und 4 sowie Normen (z. B. VDE 0100‑600, VDE 0105‑100/A1) zur Dokumentation verpflichten. Die Prüfergebnisse sind zu bewerten; diese Bewertung und die für die Bewertung relevanten Messwerte müssen dokumentiert werden. Eine ausführliche Dokumentation ermöglicht dem Betreiber den Nachweis, dass er seiner Prüfverpflichtung nachkommt. Im Facility Management dienen Prüfberichte als zentrale Unterlagen für Audits, Versicherungsprüfungen und Gefährdungsbeurteilungen. Festgestellte Mängel müssen priorisiert und innerhalb festgelegter Fristen behoben werden.
Protokoll zur Mängelbeseitigung nach Abnahme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Protokoll zur Mängelbeseitigung nach Abnahme |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der Maßnahmen zur Beseitigung von bei der Abnahme festgestellten Mängeln an elektrischen Anlagen und deren Bauteilen. Dient als Nachweis für die Erfüllung der Gewährleistungspflichten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Anlage 15, Leistungsphase 8), VOB/B § 13 (Mängelansprüche), DIN 31051 (Instandhaltung), DIN EN 13306 |
| Schlüsselelemente | – Beschreibung des Mangels (Ort, Art, Auswirkung) |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Ausrüstung, ausführendes Unternehmen, Anlagenbetreiber; Prüfingenieur als kontrollierende Instanz. |
| Praxis Hinweise | Das Protokoll ist Bestandteil der Abnahmedokumentation. Laut VOB/B § 13 müssen Leistungen frei von Mängeln erbracht werden; bei festgestellten Mängeln ist eine schriftliche Mängelrüge zu erstellen, die Projektbezeichnung, genaue Beschreibung jedes Mangels, Nachweise und eine Frist zur Beseitigung enthält. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mängel innerhalb der gesetzten Frist auf eigene Kosten zu beheben. Nach Behebung ist der Mangel formal abzuschließen; die Unterschriften von Auftragnehmer, Planer und Betreiber dokumentieren den Abschluss des Prozesses. |
Erläuterung:
Das Mängelbeseitigungsprotokoll dokumentiert die Nachbesserung von Mängeln, die im Abnahmeprotokoll erfasst wurden. § 13 VOB/B schreibt vor, dass der Auftragnehmer ein Werk frei von Mängeln zu liefern hat; werden Mängel festgestellt, muss er sie innerhalb einer gesetzten Frist auf eigene Kosten beseitigen. Die Mängelrüge soll die genaue Beschreibung des Mangels, Fotodokumentation und einen Hinweis auf die erwartete Nachbesserung enthalten. Nach erfolgreicher Beseitigung bestätigt der Fachplaner die Mangelfreiheit und der Betreiber nimmt die Leistung erneut ab. Im Facility Management ermöglicht dieses Dokument die systematische Nachverfolgung von Gewährleistungsfristen und dient als Nachweis bei möglichen Streitigkeiten.
Planungs‑ und Konzeptunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Planungskonzept Technische Ausrüstung (Elektrotechnik) |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der funktionalen, energetischen und sicherheitstechnischen Konzeption der elektrischen Systeme. Das Planungskonzept definiert Netzstruktur, Versorgungssysteme, Schutzkonzepte sowie Schnittstellen zu anderen Gewerken (MSR, BIM). |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Anlage 15 LPH 2 und 3), DIN 18015 (Planungsgrundlagen für elektrische Anlagen in Wohngebäuden), VDI 3810 1 (Betreiben und Instandhalten von Gebäuden – Grundlagen), DGUV Vorschrift 3 |
| Schlüsselelemente | – Systembeschreibung und Netzstruktur (Spannungsversorgung, Verteilungsstruktur, Einspeisepunkte) |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Ausrüstung (Elektro); Koordination mit Objektplaner und anderen Fachplanern. |
| Praxis Hinweise | Das Konzept ist Bestandteil der Entwurfsplanung (HOAI Leistungsphase 3). Bereits in der Vorplanung (LPH 2) muss der Planer ein Planungskonzept erarbeiten, das die Systeme vordimensioniert, alternative Lösungs¬möglichkeiten untersucht und die Ergebnisse dokumentiert. In der Entwurfsplanung werden alle Systeme und Anlagenteile festgelegt, Funktions und Strangschemata detailliert und die Kosten berechnet. Das Planungskonzept dient der Entscheidungs und Budgetgrundlage und fließt in die Ausschreibungsunterlagen ein. |
Erläuterung:
Das Planungskonzept bildet den konzeptionellen Rahmen der technischen Ausrüstung. Nach HOAI‑Anlage 15 ist in der Vorplanung ein Konzept zu erarbeiten, das die Systeme vordimensioniert, alternative Lösungen untersucht und zeichnerisch darstellt. In der Entwurfsplanung (LPH 3) werden auf Basis dieses Konzepts alle Systeme und Anlagenteile festgelegt, Funktions‑ und Strangschemata detailliert und alle Anlagen mit technischen Daten aufgelistet. Im Facility Management dient das Planungskonzept als Grundlage für Betriebsstrategien, Energieoptimierung und spätere Modernisierung. Es unterstützt die Budgetplanung und ermöglicht die Integration in BIM‑Modelle und CAFM‑Systeme.
Pläne zu den Anschlüssen der versorgten Betriebsmittel und Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Anschlusspläne zu versorgten Betriebsmitteln und Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung aller elektrischen Anschlusspunkte, Klemmen, Sicherungen und Verbindungselemente für Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen. Die Pläne dienen der Montage, Wartung und Störungsanalyse. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Anlage 15), DIN EN 61082 1 (Dokumente der Elektrotechnik – Vorbereitung von Unterlagen), DIN 18382 (VOB/C – Starkstromanlagen), DIN 18015 1 (Planungsgrundlagen), DIN EN 61355 1 (Dokumentenkennzeichnung) |
| Schlüsselelemente | – Leitungsführung und Anschlussdetails (Kabelwege, Adernummern) |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Ausrüstung (Elektro) in Abstimmung mit Errichter; Qualitätsprüfung durch Elektrofachkraft. |
| Praxis Hinweise | Schaltungsunterlagen nach DIN EN 61082 1 dienen der Erläuterung der Funktion von Schaltungen oder Leitungsverbindungen und vermitteln Angaben für das Fertigen, Errichten und Erhalten elektrischer Einrichtungen. Zu diesen Unterlagen gehören Schaltpläne, Tabellen, Diagramme und Beschreibungen. Ein Anschlussplan (Schaltskizze) zeigt die Anschlusspunkte einer elektrischen Einrichtung und die daran angeschlossenen inneren und äußeren leitenden Verbindungen. Die Pläne sind Bestandteil der Übergabedokumentation und sollten bei Änderungen aktualisiert werden, um die sichere Installation und Wartung zu gewährleisten. |
Erläuterung:
Anschlusspläne dokumentieren die Verbindung von elektrischen Versorgungssystemen mit den dazugehörigen Betriebsmitteln und Maschinen. Die DIN EN 61082‑1 beschreibt die Schaltungsunterlagen als Unterlagen zur Erläuterung der Funktion von Schaltungen oder Leitungsverbindungen; hierzu gehören Schaltpläne aller Art, Tabellen, Diagramme und Beschreibungen. Ein Anschlussplan zeigt die Anschlusspunkte einer elektrischen Einrichtung und die daran angeschlossenen leitenden Verbindungen. Diese Pläne ermöglichen die präzise Lokalisierung und Trennung von Stromkreisen und sind essenziell für Montage, Wartung und Störungsanalyse. Im Facility Management dienen sie als technische Schnittstelle für Erweiterungen und Umbauten und erleichtern die Fehlersuche.
Preislisten – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Preisliste Technische Ausrüstung (Elektro) |
| Zweck & Geltungsbereich | Übersicht über kalkulierte Preise, Mengen und Leistungspositionen für das Gewerk Elektrotechnik im Rahmen der Ausschreibung. Sie dient der Kostenkontrolle, Angebotsprüfung und Vertragsgestaltung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Anlage 15 LPH 6–8), DIN 276 (Kosten im Bauwesen – Kostenermittlung), VOB/A 2019 (Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen, Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen) |
| Schlüsselelemente | – Einheitspreise und Mengenansätze für alle Leistungspositionen |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Ausrüstung; Mitwirkung des Kostenplaners/Controlling; Prüfbarkeit durch Auftraggeber und Vergabestelle. |
| Praxis Hinweise | In der Vor und Entwurfsplanung sind Kostenschätzungen und Kostenberechnungen nach DIN 276 vorzunehmen. Auf dieser Basis werden Leistungsverzeichnisse und Preislisten erstellt. Preislisten sind während der Bauphase fortzuschreiben, um Mehr oder Mindermengen abzubilden und Vertragsverhandlungen zu ermöglichen. Eine transparente Kostenstruktur ermöglicht dem Facility Management die Nachverfolgung von Investitionskosten und bildet die Grundlage für Wirtschaftlichkeitsanalysen. |
Erläuterung:
Preislisten sind Bestandteil der Vergabeunterlagen und bilden die Grundlage für Bauverträge und Kostenkontrolle. Die HOAI schreibt vor, dass in den Leistungsphasen 2–3 die Kosten zu schätzen bzw. zu berechnen sind und die Ergebnisse zu dokumentieren. Aus diesen Berechnungen werden Leistungsverzeichnisse und Preislisten abgeleitet, die Einheitspreise, Mengen und Leistungspositionen enthalten. Im Facility Management dienen Preislisten als Nachweis der Investitionssummen und unterstützen die spätere Kostenfortschreibung bei Umbauten oder Erweiterungen. Sie sind im Rahmen des Vertragsmanagements fortzuschreiben, insbesondere wenn Nachträge und Preisänderungen auftreten.
Zustandsbericht / Objektbegehungsbericht – Technische Anlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Zustandsbericht / Objektbegehungsbericht elektrische Anlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation des technischen und sicherheitstechnischen Zustands elektrischer Anlagen im Rahmen von Inspektionen, Wartungsterminen oder Übergaben. Grundlage für die Festlegung von Instandhaltungsmaßnahmen und Risikobewertungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Anlage 15), VDI 3810 1 (Betreiben und Instandhalten von Gebäuden – Grundlagen), DIN 31051 (Instandhaltung – Grundmaßnahmen), DIN EN 13306 (Begriffe der Instandhaltung) |
| Schlüsselelemente | – Beschreibung der Anlagenzustände und Feststellung von Mängeln oder Risiken |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Ausrüstung, Facility Manager, ggf. Sachverständige; Durchführung durch befähigte Personen gemäß DIN 31051. |
| Praxis Hinweise | DIN 31051 strukturiert die Instandhaltung in die Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. Die Inspektion umfasst Maßnahmen zur Beurteilung des Ist Zustands technischer Mittel. Zustandsberichte sollten regelmäßige Inspektionen dokumentieren, um Verschleiß zu erkennen, Lebensdauerprognosen abzugeben und Instandhaltungspläne abzuleiten. VDI 3810 1 benennt die Grundvoraussetzungen für den Umgang mit Betreiberpflichten und der Betriebssicherheit gebäudetechnischer Anlagen und stellt Checklisten zur Anlagensicherheit und Dokumentation bereit. |
Erläuterung:
Der Zustands‑ bzw. Objektbegehungsbericht liefert eine umfassende Zustandsbewertung der technischen Infrastruktur. DIN 31051 strukturiert die Instandhaltung in die vier Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. Die Inspektion dient dabei der Beurteilung des Ist‑Zustands technischer Mittel und bildet die Grundlage für die Bewertung und Planung von Instandsetzungsmaßnahmen. In Verbindung mit VDI 3810‑1, die Grundvoraussetzungen für Betriebssicherheit und Betreiberverantwortung definiert und Checklisten zur Dokumentation bereitstellt, ermöglicht der Bericht eine systematische Analyse von Mängeln und Risiken. Im Facility Management bildet er die Basis für Instandhaltungsplanung, Budgetierung und Risikoanalyse. Durch regelmäßige Aktualisierung lässt sich der Wert der Anlagen überwachen, und Maßnahmen zur Verbesserung oder Modernisierung können priorisiert werden.
Prüf‑ und Kontrollbuch (Prüfbuch) – Elektrische Systeme und Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Prüf bzw. Kontrollbuch elektrische Anlagen und Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der durchgeführten Prüfungen elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 und BetrSichV; im Auditfall durch die Berufsgenossenschaft vorzuweisen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV V3 § 5 (Prüfungen), BetrSichV, ArbSchG. |
| Schlüsselelemente | Auflistung aller Prüfobjekte; Prüfintervall und Datum; Ergebnis und Bewertung der Prüfung; Messwerte; Prüfer/in und Unterschrift; Maßnahmen bei Mängeln; Wiedervorlagefristen. |
| Verantwortlich | Betreiber, Elektrofachkraft, Sicherheitsbeauftragte/r. |
| Praxis Hinweise | Das Prüfbuch wird nach DGUV V3 § 5 Abs. 3 auf Verlangen der Berufsgenossenschaft geführt. Es dient der Nachweispflicht und erleichtert die Anpassung der Prüffristen durch Auswertung historischer Messwerte. |
Erläuterung:
Die DGUV‑Vorschrift 3 verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen zu prüfen und Mängel unverzüglich zu beheben. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft muss ein Prüfbuch geführt werden. Die DGUV‑Information 203‑071 konkretisiert die Inhalte der Dokumentation: eindeutige Identifikation des Prüfobjekts, Datum und Normengrundlage, Prüfergebnis, verwendete Messgeräte, Prüffrist, Unterschrift und Hinweise zum Weiterbetrieb. Übliche Formen sind Prüfprotokoll, Prüfbuch, Gerätekartei oder Datenbank. Im Facility Management bildet das Prüfbuch die Grundlage für Sicherheits‑Audits und Gefährdungsbeurteilungen.
Raum‑ und Anlagendokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Raumbuch (Allgemeiner Teil) |
| Zweck & Geltungsbereich | Erfassung aller Räume und Flächen eines Gebäudes einschließlich Nutzung, Größe und technischer Ausstattung als Basis für Planung, Betrieb und Instandhaltung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI 6070 Blatt 1 (Raumbuch – Allgemeine Anforderungen), VDI 6026 (Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung), VDI 3810 (Betrieb technischer Anlagen). |
| Schlüsselelemente | Raumkennzeichnung (Raumnummer, Ebene); Nutzung und Raumkategorie; Flächen (BGF, NRF nach DIN 277); technische Ausstattung (Elektro , Klima , Lüftungs , Sicherheitsanlagen); Zuordnung zu Reinigungs und Wartungszonen; Verknüpfung zu CAFM /BIM Systemen. |
| Verantwortlich | Objekt und Fachplaner, Betreiber, Facility Manager. |
| Praxis Hinweise | Ein konsistentes Raumbuch erleichtert Flächenmanagement, Kostenermittlung und Instandhaltung. Laut VDI 6070 Blatt 1 sollen alphanumerische Daten wie Raumbezeichnungen, Nutzungsarten und technische Details maschinenlesbar und strukturiert vorliegen. |
Erläuterung:
Die VDI‑Richtlinie 6070 Blatt 1 beschreibt das Raumbuch als Instrument zur maschinenlesbaren Erfassung und Verwaltung von Bauwerksinformationen. Sie definiert eine standardisierte Gliederung mit Raumbezeichnungen, Nutzungen und technischen Details, die sowohl in gedruckter Form als auch als Datenbank oder BIM‑Modell genutzt werden können. Nach VDI 3810 dient das Raumbuch als zentrale Datenquelle für Betrieb, Wartung und Flächenmanagement; es unterstützt die Transparenz bei Betriebskostenabrechnungen und Zertifizierungen.
Raumbuch – Technischer Teil (LPH 2: Vorplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Raumbuch Technischer Teil – Vorplanung |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der technischen Anforderungen je Raum in der Vorplanungsphase gemäß HOAI Leistungsphase 2 (Projekt und Planungsvorbereitung). |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI Anlage 15 (LPH 2); DIN 1988 200 (Trinkwasser Installationen). |
| Schlüsselelemente | Grunddaten zu Nutzung und technischer Ausstattung; vordimensionierte Leistungsanforderungen (Elektrobedarf, Lüftung, Klimatisierung); Beleuchtungs und Sicherheitsanforderungen; Anforderungen an Versorgungssysteme; erste Kostenschätzung. |
| Verantwortlich | Fachplaner technische Gebäudeausrüstung (TGA). |
| Praxis Hinweise | Nach HOAI Anlage 15 ist das Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches Teil der Grundleistungen der Vorplanung. Das Raumbuch dient als Grundlage für Kostenschätzungen und technische Vorprüfungen. |
Erläuterung:
Die HOAI beschreibt die Leistungen der technischen Ausrüstung. In Leistungsphase 2 (Vorplanung) müssen die Planer ein Konzept erarbeiten, Systeme vordimensionieren, Alternativen untersuchen und den Raumbedarf angeben. Die Grundleistungen umfassen das Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches. Dieser technische Teil konkretisiert die technischen Anforderungen je Raum (z. B. Leistungsbedarf, Platzbedarf) und bildet die Basis für Kostenschätzung und spätere Entwurfsplanung. Laut Fachbeitrag von LINEAR gilt die Raumbuchpflege durch die TGA‑Fachplanung als besondere Leistung in den Leistungsphasen 2 und 3; sie erfordert detaillierte Angaben zu Automatisierungsaufgaben, Soll‑Temperaturen und Heiz‑ bzw. Kühllasten.
Raumbuch – Technischer Teil (LPH 3: Entwurfsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Raumbuch Technischer Teil – Entwurfsplanung |
| Zweck & Geltungsbereich | Vertiefung der technischen Parameter, Systemintegration und Schnittstellen im Entwurfsstadium (HOAI LPH 3). |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI Anlage 15 (LPH 3); VDI 6026 (Dokumentationsanforderungen). |
| Schlüsselelemente | Ausführliche Beschreibung der Elektroinstallationen je Raum; Licht und Notbeleuchtungskonzepte; Daten , Brandmelde und Sicherheitsanlagen; Schnittstellen zu anderen Gewerken; Fortschreibung der Funktions und Strangschemata; Angaben zu Platzbedarf und Energiebedarf. |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA. |
| Praxis Hinweise | In LPH 3 sind alle Systeme und Anlagenteile festzulegen und Berechnungen (z. B. Energiebedarfswerte) durchzuführen. Das technische Raumbuch dient als Referenz für die spätere Ausführungsplanung und für Betriebshandbücher. |
Erläuterung:
Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) verlangt nach HOAI eine durchgearbeitete Lösung unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen. Die Planer müssen Systeme festlegen, technische Anlagen berechnen und den Platzbedarf sowie die Energiebedarfswerte ermitteln. Diese Angaben werden im technischen Raumbuch dokumentiert und bilden die Grundlage für Ausführungsplanung, Genehmigungen und späteren Betrieb. Für Facility‑Manager ist das Dokument eine wichtige Referenz bei der Objektübernahme.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Auditdokumente (System und Funktionsnachweise) |
| Zweck & Geltungsbereich | Sammlung von Nachweisen über die Vollständigkeit, Konformität und Qualität der technischen Dokumentation und Ausführung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI 6026 (Dokumentationsanforderungen), ISO 9001 (Qualitätsmanagement), DGUV V3 (Prüfpflichten). |
| Schlüsselelemente | Checklisten technischer Nachweise; Prüf und Abnahmeprotokolle; Konformitätserklärungen; Abweichungsberichte und Korrekturmaßnahmen. |
| Verantwortlich | Prüfsachverständige, Betreiber, Qualitätsmanagement. |
| Praxis Hinweise | Auditdokumente werden in internen Audits, TÜV Prüfungen oder Zertifizierungen benötigt. Laut VDI 6026 sollen sie alle Unterlagen enthalten, die der Betreiber zum Nachweis der Betriebssicherheit und der Erfüllung der FM Anforderungen benötigt. |
Erläuterung:
Die VDI‑Richtlinie 6026 definiert die Inhalte und Beschaffenheit von Planungs‑, Ausführungs‑ und Revisionsunterlagen über den gesamten Lebenszyklus. Sie verlangt, dass Dokumente in strukturierter Form bereitgestellt werden und Anforderungen des Facility Management berücksichtigt werden. Auditdokumente dienen als Nachweis der Regelkonformität, unterstützen interne Kontrollsysteme und sind Voraussetzung für Zertifizierungen nach ISO 9001 oder ISO 41001.
Schadstoffemissionsberechnungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Schadstoffemissionsberechnung elektrische Systeme |
| Zweck & Geltungsbereich | Berechnung der Emissionen, die durch den Betrieb elektrischer Anlagen entstehen (z. B. CO₂ Emissionen durch Stromverbrauch). |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (LPH 8–9: Objektüberwachung und Objektbetreuung), DIN EN ISO 14064 (Treibhausgas Bilanzierung), Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anlage 9 (Umrechnung in Treibhausgasemissionen). |
| Schlüsselelemente | Erfassung des Energieverbrauchs nach Energieträgern; Anwendung von Emissionsfaktoren; Vergleich von Soll und Ist Werten; Ableitung von Optimierungsmaßnahmen. |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, Energieberater, Nachhaltigkeitsbeauftragte. |
| Praxis Hinweise | Nach GEG Anlage 9 wird die mit dem Gebäudebetrieb verbundene Treibhausgasemission als Produkt aus endenergetischem Bedarfswert und Emissionsfaktor berechnet. Emissionsfaktoren sind in Anlage 9 aufgeführt (z. B. 560 g CO₂/kWh für netzbezogenen Strom). Die Ergebnisse dienen als Grundlage für Energiecontrolling und Nachhaltigkeitsnachweise (z. B. DGNB, LEED). |
Erläuterung:
Die HOAI verlangt in den Leistungsphasen 8 und 9 die Überwachung des Energieverbrauchs und die Bewertung der Umweltauswirkungen. Die Berechnung der Treibhausgas‑Emissionen erfolgt nach DIN EN ISO 14064 und GEG Anlage 9: Der endenergetische Bedarf des Gebäudes wird mit dem entsprechenden Emissionsfaktor (z. B. 560 g CO₂/kWh für Strom) multipliziert. Für Fernwärme, Biomasse und andere Energieträger sind separate Faktoren definiert. Die Analyse ermöglicht es Facility‑Managern, den Carbon‑Footprint von elektrischen Systemen zu bestimmen und Optimierungsmaßnahmen (z. B. Einsatz erneuerbarer Energien, Steigerung der Energieeffizienz) abzuleiten.
Schlitz‑ und Durchbruchspläne (LPH 5: Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Schlitz und Durchbruchspläne technische Ausrüstung |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung aller notwendigen Wand und Deckendurchführungen sowie Schlitze für elektrische Installationen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15 (LPH 5); DIN 18382 (VOB/C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für elektrische Anlagen). |
| Schlüsselelemente | genaue Position und Maße der Durchbrüche; Koordination mit Tragwerksplanung und Brandschutz; Angaben zu Abdichtungen und Brandschutzabschottungen; Revisionsstand. |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA. |
| Praxis Hinweise | Die Erstellung von Schlitz und Durchbruchsplänen ist in der LPH 5 als Grundleistung genannt. Sie müssen mit Statik, Brand und Schallschutz abgestimmt werden und werden im Montageprozess als verbindliche Vorgabe verwendet. |
Erläuterung:
Schlitz‑ und Durchbruchspläne gehören zur Ausführungsplanung (HOAI LPH 5). Laut HOAI Anlage 15 sind sie Teil der Grund‑ und besonderen Leistungen in der technischen Ausrüstung. Das Newsletter der Rödl & Partner weist darauf hin, dass Schlitz‑ und Durchbruchspläne mit dem Stand der Ausführungsplanung zu erstellen sind. Sie müssen die Positionen und Maße sämtlicher Schlitze und Kernbohrungen enthalten und sind mit dem Brandschutzkonzept sowie der Tragwerksplanung abzustimmen. Im Facility Management dienen diese Pläne später zur Dokumentation von Leitungswegen, Nachrüstungen und Brandschutzprüfungen.
Schlitz‑ und Durchbruchspläne – Technische Ausrüstung (LPH 7 Vergabeergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Schlitz und Durchbruchspläne (Elektroinstallation) |
| Zweck & Geltungsbereich | Darlegung aller geplanten Wand , Decken und Bodenöffnungen für Kabeltrassen, Leitungen und Installationszonen. Sie dienen als Grundlage für die gewerkeübergreifende Koordination und die Abstimmung mit Tragwerksplanung, Brandschutz und Ausbau. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18379 und DIN 18381 (VOB/C ATV), HOAI (LPH 7), DIN 18015 3 (Installationszonen). |
| Schlüsselelemente | • Lage und Dimension der Durchbrüche |
| Verantwortlich | TGA Fachplaner (Elektro), Koordinator der Ausführungsplanung. |
| Praxis Hinweise | Die Pläne sind Grundlage für die Bauausführung, die Abstimmung mit Statik und Brandschutz sowie für spätere Revisionsunterlagen. Sie unterstützen die Einhaltung der Installationszonen und erleichtern Umbauten oder Nachrüstungen. |
Erläuterung:
Schlitz‑ und Durchbruchspläne dienen der präzisen Koordination zwischen Elektro‑, Sanitär‑, Lüftungs‑ und Baukonstruktion. Durch die Darstellung der Leitungsführungen und Öffnungen werden Konflikte auf der Baustelle minimiert. Im Facility Management ermöglichen diese Pläne eine klare Nachverfolgbarkeit von Leitungswegen und dienen als Referenz bei Umbauten oder Sanierungen.
Schnittstellenkatalog – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Schnittstellenkatalog der elektrotechnischen Systeme |
| Zweck & Geltungsbereich | Definition aller gewerkeübergreifenden Übergabepunkte und Kommunikationsschnittstellen zwischen Elektrotechnik, Heizung /Lüftung /Klimatechnik, Mess /Steuer /Regeltechnik (MSR) und IT. Er dient der Sicherstellung einer reibungslosen Interoperabilität im gesamten Gebäude. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI 6039 (Inbetriebnahmemanagement und gewerkeübergreifende Koordination). |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung technischer Schnittstellen (z. B. Datenschnittstellen, Netzwerktopologien) |
| Verantwortlich | TGA Fachplaner (Elektro) als Koordinator, ggf. BIM Koordinator im Rahmen digitaler Planungsmethoden. |
| Praxis Hinweise | Der Schnittstellenkatalog ist eine zentrale Grundlage für die interoperable Funktion von Gebäudesystemen. Er dient als verbindendes Dokument zwischen den Gewerken und erleichtert die Integration in Building Information Modeling Prozesse (BIM) und CAFM Systeme. |
Erläuterung:
Die zunehmende Komplexität technischer Gebäudeausrüstung erfordert eine systemübergreifende Betrachtung. Der Schnittstellenkatalog definiert Zuständigkeiten, Kommunikationsprotokolle und technische Übergaben. Im Facility Management stellt er sicher, dass Betriebsdaten, Automationssignale und Energieflüsse korrekt integriert und steuerbar sind, und bildet damit die Basis für digitales Gebäudemanagement.
Softwaredokumentation – Elektrische Systeme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Softwaredokumentation für elektrische, sicherheits und informationstechnische Anlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation aller programmierten Funktionen, Steuerlogiken und Softwarestände der technischen Systeme zur Sicherstellung von Nachvollziehbarkeit und Betriebssicherheit. Sie umfasst die Konfiguration von Automationssystemen, Sicherheitsanlagen und Netzwerken. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18382 (VOB/C ATV), VDE Normen zur Sicherheitstechnik (z. B. VDE 0833), sowie Vorgaben zur IT Sicherheit (z. B. ISO 27001). |
| Schlüsselelemente | • Auflistung der Software Versionen und Änderungsstände |
| Verantwortlich | Errichter / Fachfirma für Elektrotechnik, Systemintegrator oder Hersteller der Software. |
| Praxis Hinweise | Die Dokumentation ist unverzichtbar für Wartung, IT Sicherheit und Fehlerdiagnose. Sie muss Bestandteil der Abnahmedokumentation sein und sollte regelmäßig aktualisiert werden. Sie hilft im Facility Management dabei, den sicheren Betrieb nach ISO 27001 zu gewährleisten und Anpassungen effizient umzusetzen. |
Erläuterung:
Die Softwaredokumentation gewährleistet Transparenz über die funktionale Steuerung elektrischer Anlagen. Insbesondere im Bereich Sicherheits‑ und Kommunikationstechnik (Brandmelde‑, Zutritts‑ und Leitsysteme) ist die Nachvollziehbarkeit der Programmierung entscheidend für den störungsfreien Betrieb und die Einhaltung der IT‑Sicherheitsstandards.
Stromlaufpläne (Schaltpläne)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Stromlaufplan (Schaltplan) der elektrischen Anlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Technische Darstellung der elektrischen Verbindungen, Komponenten und Schutzorgane gemäß VDE Normen. Der Plan zeigt die elektrische Systemarchitektur und bildet die Basis für Montage, Betrieb, Wartung und Störungsanalyse. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 61082 1 (VDE 0040 1): Diese Norm legt fest, wie technische Dokumente für elektrotechnische Systeme strukturiert und dargestellt werden sollen. Weiterhin sind VDE 0100 510 und VDE 0100 600 relevant für die Pflicht zur Erstellung von Schaltplänen und Prüfdokumenten. |
| Schlüsselelemente | • Darstellung der Stromkreise, Verbraucher und Schutzorgane |
| Verantwortlich | Fachplaner Elektrotechnik, Errichter, Prüfsachverständiger. |
| Praxis Hinweise | Stromlaufpläne sind Bestandteil der technischen Betriebsdokumentation. Sie müssen bei Änderungen aktualisiert werden und bilden die Grundlage für Wiederholungsprüfungen nach DGUV V3 und VDE 0100 600. |
Erläuterung:
Stromlaufpläne dokumentieren die elektrische Systemarchitektur und sind erforderlich für Betrieb, Wartung und Störungsanalyse. Nach VDE 0100‑510 müssen Schaltpläne mit Informationen zu Stromkreisen, Sicherungen und Schutzeinrichtungen erstellt werden. Die Norm DIN EN 61082‑1 fordert übersichtliche Darstellungen und eindeutige Kennzeichnungen. Im Facility Management bilden sie die Basis für Betriebssicherheit und Energieeffizienz‑Monitoring.
Stromlaufplan – Technische Ausrüstung (LPH 5 Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Stromlaufplan / Schaltschema – Ausführungsplanung |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Darstellung aller Schaltkreise und Steuerverbindungen für die Realisierung elektrischer Systeme im Rahmen der HOAI Leistungsphase 5. Der Plan konkretisiert die Entwurfsplanung und dient als Basis für die Installation. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Leistungsphase 5), DIN EN 81346 (Kennzeichnung), VDE Vorschriften zur Ausführungsplanung. |
| Schlüsselelemente | • Zuordnung der Stromkreise zu einzelnen Anlagen und Verbrauchergruppen |
| Verantwortlich | TGA Fachplaner (Elektro), Projektleiter und ausführende Fachfirmen. |
| Praxis Hinweise | Das Schaltschema der Ausführungsplanung ist Grundlage für die Werk und Montageplanung. Es dient später als Revisionsunterlage im Betrieb und ist bei Änderungen zu aktualisieren. |
Erläuterung:
Die Ausführungsplanung konkretisiert die technische Umsetzung der Entwurfsplanung. Sie enthält detaillierte Schaltpläne und Verdrahtungslisten, die den Installateuren eine eindeutige Zuordnung ermöglichen. Im Facility Management ermöglicht dies eine eindeutige Nachverfolgbarkeit der Leitungsführung und erleichtert Störungsdiagnosen oder Erweiterungen.
Übersichts‑Schaltplan
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Übersichts Schaltplan der elektrischen Anlage |
| Zweck & Geltungsbereich | Grafische Gesamtübersicht der Hauptverteilungen, Unterverteilungen und Versorgungszusammenhänge. Der Plan vermittelt einen schnellen Überblick über die Energieverteilung und dient der Orientierung während des Betriebs und der Wartung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 61082 1 (VDE 0040 1): Die Norm beschreibt, wie Übersichts und Blockschaltpläne aufgebaut werden. Auch DIN EN 81346 definiert die Referenzkennzeichnung für Komponenten. |
| Schlüsselelemente | • Übersicht der Energieverteilung über alle Haupt und Unterverteiler |
| Verantwortlich | Fachplaner, Installateur und Betreiber bzw. Facility Manager. |
| Praxis Hinweise | Der Übersichts Schaltplan dient der schnellen Orientierung bei Wartung, Störungsanalyse und Notabschaltung. Er sollte leicht zugänglich im Technikraum bereitgestellt werden, um im Ernstfall einen Überblick über die Systemzusammenhänge zu bieten. |
Erläuterung:
Der Übersichts‑Schaltplan fasst die Gesamtstruktur der Energieverteilung zusammen. Im Facility Management ermöglicht er die sofortige Identifikation von Systemzusammenhängen und dient als Grundlage für Gefährdungsanalysen und Energieaudits. Die Norm DIN EN 61082‑1 fordert übersichtliche Darstellungen wesentlicher Komponenten und Beziehungen.
Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsbeschreibungen – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsbeschreibungen nach Leistungsbereichen (Elektrotechnik) |
| Zweck & Geltungsbereich | Erstellung normkonformer Leistungsbeschreibungen für Elektroinstallationen nach VOB/A und HOAI als Grundlage der Vergabe. Die Unterlagen müssen eine transparente Darstellung des Leistungsumfangs und der qualitativen Anforderungen bieten, damit Angebote vergleichbar und rechtskonform bewertet werden können. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VOB/A 2019 (Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen, Abschnitt A), HOAI (Leistungsphase 6–7). |
| Schlüsselelemente | • Leistungsverzeichnisse nach DIN 276 und DIN 18459 mit Positionsbeschreibung und Mengenangaben |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, Auftraggeber, Vergabestelle (z. B. öffentlicher Auftraggeber) |
| Praxis Hinweise | Ausschreibungsunterlagen sichern Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote. Sie müssen revisionssicher archiviert werden und bilden die Grundlage für die Budgetplanung, Nachtragsbewertung und Gewährleistungsverfolgung. |
Erläuterung:
In der HOAI‑Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) unterstützt der Architekt oder Fachplaner den Bauherrn bei der Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen. Zu den Kernaufgaben gehören das Einholen und Prüfen der Angebote, das Erstellen eines Preisspiegels zur wirtschaftlichen Vergleichbarkeit und das Führen von Bietergesprächen. Weitere Schritte sind das Zusammenstellen der Vertragsunterlagen, das Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den bepreisten Leistungsverzeichnissen und das Mitwirken bei der Auftragserteilung. Im Facility Management sind diese Unterlagen wesentlich für die Budgetkontrolle, Gewährleistungsverfolgung und die spätere Leistungsabrechnung.
Vergabevorschlag – Technische Ausrüstung (Elektro)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Vergabevorschlag – Technische Ausrüstung (Elektro) |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation und Begründung der Vergabeentscheidung nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens; Grundlage für Auftragserteilung und Vertragsabschluss |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (LPH 7), VgV (Vergabeverordnung), VOB/A |
| Schlüsselelemente | Übersicht geprüfter Angebote; Bewertung nach Preis, Qualität und Leistungsfähigkeit; Wirtschaftlichkeitsbetrachtung; Empfehlung zur Auftragserteilung; Unterschriften/Genehmigungen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, Auftraggeber/Bauherr |
| Praxis Hinweise | Der Vergabevorschlag dient der internen Dokumentation und rechtssicheren Begründung der Zuschlagsentscheidung; Bestandteil der Bauakte gemäß HOAI LPH 7 |
Erläuterung:
Der Vergabevorschlag dokumentiert die Auswahlentscheidung des Auftraggebers auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse. Nach HOAI LPH 7 gehören zum Leistungsbild das Einholen, Prüfen und Bewerten der Angebote einschließlich Preisspiegel, das Führen von Bietergesprächen, das Erstellen der Vergabevorschläge und die Zusammenstellung der Vertragsunterlagen. Damit dient das Dokument als Nachweis für Transparenz und Wirtschaftlichkeit im Vergabeverfahren. Im Facility‑Management erleichtert es spätere Prüfungen, Vertragskontrollen und Auditierungen.
Wartungsdokumentation (VDMA 24186)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Wartungsdokumentation gemäß VDMA 24186 |
| Zweck & Geltungsbereich | Zusammenstellung aller erforderlichen Wartungsinformationen und Nachweise für elektrische Systeme zur Sicherstellung der Betriebssicherheit |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDMA 24186 0, DIN EN 13306, DIN EN 15331, BetrSichV § 17 |
| Schlüsselelemente | Wartungsanweisungen je Anlagentyp; Ersatzteil und Schmierstofflisten; Prüffristen und Wartungsintervalle; Prüfprotokolle und Messdaten; Nachweise der Wartungsdurchführung |
| Verantwortlich | Wartungsingenieur oder Instandhaltungsdienstleister |
| Praxis Hinweise | Bestandteil des Anlagenbuchs; Integration in CAFM Systeme; Grundlage für DGUV konforme Nachweise |
Erläuterung:
Die Wartungsdokumentation strukturiert die Serviceunterlagen nach dem einheitlichen VDMA‑Einheitsblatt 24186. In Verbindung mit der DIN EN 13306 wird die Instandhaltung als Kombination technischer, administrativer und managementbezogener Maßnahmen definiert, die während des Lebenszyklus einer Einheit zur Erhaltung oder Wiederherstellung ihrer Funktionsfähigkeit dienen. Wartung, Inspektion und Instandsetzung sind grundlegende Bestandteile. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt, dass das Ergebnis wiederkehrender Prüfungen aufgezeichnet wird und neben Anlagenidentifikation, Prüfdatum, Art und Umfang der Prüfung auch das Prüfergebnis und die Frist für die nächste Prüfung enthält. Wartungsdokumente sind daher wesentlicher Bestandteil des Anlagenbuchs und dienen als Nachweis gegenüber Behörden und Unfallversicherungsträgern.
Wartungsplanung und Organisation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Wartungsplanung und Organisation |
| Zweck & Geltungsbereich | Planung, Steuerung und Dokumentation der organisatorischen und technischen Abläufe im Rahmen der Instandhaltung |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI LPH 8 (Objektüberwachung), DIN EN 13306, DIN EN 15331 |
| Schlüsselelemente | Wartungsstrategie (präventiv, korrektiv); Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten; Terminplanung und Ressourcenbedarf; Nachweisführung über Wartungstätigkeiten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, Facility Manager |
| Praxis Hinweise | Grundlage für CAFM basierte Wartungssysteme; unterstützt die Umsetzung gesetzlicher Prüfpflichten |
Erläuterung:
Eine systematische Wartungsplanung gewährleistet die technische Verfügbarkeit elektrischer Anlagen. Die Norm DIN EN 13306 beschreibt die wesentlichen Instandhaltungsstrategien – Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. DIN EN 15331 legt die Anforderungen an die Entwicklung, Leitung und Überwachung von Instandhaltungsdienstleistungen fest und verlangt, dass diese Dienstleistungen effektiv und effizient durchgeführt werden, um die langfristige Werterhaltung von Gebäuden zu gewährleisten. Die Wartungsplanung verknüpft diese Normen mit der HOAI Leistungsphase 8 (Objektüberwachung): In dieser Phase verlangt die HOAI unter anderem das Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit Genehmigungen und Verträgen, das Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, das Aufstellen und Überwachen von Terminplänen sowie die systematische Zusammenstellung der Dokumentation des Bauablaufs. Diese Vorgaben bilden die Grundlage für CAFM‑gestützte Wartungspläne: Zuständigkeiten, Prüffristen und Ressourcen werden festgelegt, sodass alle gesetzlichen Prüfungen fristgerecht durchgeführt und revisionssicher dokumentiert werden.
Wirtschaftlichkeits‑ und Entscheidungsnachweise
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Nachweis der Wirtschaftlichkeit – Technische Ausrüstung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung der Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher System oder Anbietervarianten in der technischen Gebäudeausrüstung |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI LPH 2–3, DIN 18960, DIN 276 |
| Schlüsselelemente | Investitions und Betriebskostenrechnung; Energieverbrauchsprognose; Lebenszykluskostenanalyse (LCC); Amortisations und ROI Betrachtung; Entscheidungsbegründung |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, Bauherr |
| Praxis Hinweise | Dient der wirtschaftlichen Bewertung vor der Vergabeentscheidung; Bestandteil der Projektakte gemäß HOAI LPH 2–3 |
Erläuterung:
Der Wirtschaftlichkeitsnachweis begründet technische und finanzielle Entscheidungen im Planungsprozess. DIN 18960 „Nutzungskosten im Hochbau“ ergänzt die DIN 276 im Bereich der Nutzungskosten und positioniert sich als Kostenplanungsnorm für Nutzungskostenvorgabe und ‑controlling. DIN 276 beschreibt die Kosten im Bauwesen, bietet eine systematische Gliederung und Vorgaben zur Ermittlung, Gliederung und Kontrolle von Baukosten in allen Projektphasen. In Verbindung mit der HOAI werden somit Investitions‑, Nutzungs‑ und Lebenszykluskosten strukturiert ermittelt. Der Nachweis umfasst Energiekostenprognosen, Lebenszykluskostenanalysen und amortisationsorientierte Bewertungen, um die wirtschaftlichste Lösung auszuwählen.
Grafische Darstellung – Entwurfsplanung (LPH 3)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Grafische Darstellung Technische Ausrüstung (Stand LPH 3 Entwurfsplanung) |
| Zweck & Geltungsbereich | Visualisierung des Entwurfsstandes elektrischer Systeme zur Abstimmung mit Fachplanern, Bauherrn und Behörden |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI LPH 3, DIN EN 61082 1 (Regeln für elektrotechnische Zeichnungen) |
| Schlüsselelemente | Grundrisse, Schemata und Verteilerpläne; Raumbezogene Zuordnung elektrischer Verbraucher; Hauptstromlaufdiagramme; Vorläufige Installationswege |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA (Elektro) |
| Praxis Hinweise | Dient als Kommunikationsgrundlage in der Entwurfsphase; wird für Genehmigungsunterlagen fortgeschrieben |
Erläuterung:
In der Entwurfsplanung werden elektrische Systeme grafisch dargestellt, um eine abgestimmte Planung zu gewährleisten. Die Norm DIN EN 61082‑1 enthält allgemeine Regeln und Leitfäden zur Darstellung von Informationen in Dokumenten sowie spezielle Regeln für Diagramme, Zeichnungen und Tabellen in der Elektrotechnik. Grundrisse, Schaltpläne und Schemata ermöglichen die räumliche Zuordnung von elektrischen Verbrauchern und unterstützen die Kostenschätzung nach DIN 276. Die grafischen Unterlagen dienen als Abstimmungsbasis mit anderen Gewerken und Behörden.
Grafische Darstellung – Ausführungsplanung (LPH 5)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Grafische Darstellung Technische Ausrüstung (Stand LPH 5 Ausführungsplanung) |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Darstellung der Installationsführung, Gerätepositionen und Anschlussdetails für die Bauausführung |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI LPH 5, DIN 18379 (VOB/C – Raumlufttechnische Anlagen), DIN 18381 (VOB/C – Gas , Wasser und Abwasseranlagen), DIN 18382 (VOB/C – elektrotechnische Anlagen) |
| Schlüsselelemente | Detailpläne und Querschnitte; Installationswege, Kabelführungen und Klemmenbelegung; Schaltpläne mit Kennzeichnungssystem; Revisionsstand |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, Technischer Zeichner |
| Praxis Hinweise | Grundlage für Ausschreibung, Montage und spätere Bestandsdokumentation |
Erläuterung:
In der Ausführungsplanung werden sämtliche technischen Details zur Installation elektrischer Systeme festgelegt. Die relevanten VOB/C‑Normen – DIN 18379, DIN 18381 und DIN 18382 – definieren die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Raumluft‑, Gas‑, Wasser‑ sowie elektrotechnische Anlagen. Detailpläne, Querschnitte, Kabelführungen und Klemmenbelegungen gewährleisten die korrekte Umsetzung auf der Baustelle. Die Pläne bilden die Grundlage für die Ausschreibung, die Montage und die spätere Revisionsdokumentation.
Grafische Darstellung – Ausschreibungsergebnisse (LPH 7)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Grafische Darstellung Technische Ausrüstung (Stand LPH 7 – Ausschreibungsergebnisse) |
| Zweck & Geltungsbereich | Endgültige Darstellung des technischen und wirtschaftlichen Standes nach Auswertung der Angebote |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI LPH 7, DIN 18381 (VOB/C), DIN 18379 (VOB/C), DIN 18382 (VOB/C) |
| Schlüsselelemente | Aktualisierte Pläne nach Bieterfragen; Leistungsgrenzen und Zuständigkeiten; Schnittstellen zu anderen Gewerken; Angebotsvergleich nach Ausführungsstand |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxis Hinweise | Grundlage für die Auftragsvergabe und Vertragsunterlagen; wird nach Zuschlag in die Ausführungsplanung übernommen |
Erläuterung
In der HOAI‑Leistungsphase 7 werden die Ausschreibungsergebnisse ausgewertet. Die grafische Darstellung fasst den endgültigen technischen und wirtschaftlichen Stand zusammen. Sie berücksichtigt Bieterfragen, aktualisiert Schnittstellen und Leistungsgrenzen und dokumentiert den Angebotsvergleich. Durch die eindeutige und abgestimmte Darstellung wird sichergestellt, dass die Vergabe auf einer gesicherten Planungsbasis erfolgt. Dies minimiert spätere Änderungsrisiken und erleichtert die Übernahme in die Ausführungsplanung.
Abnahme‑ und Prüfunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Abnahmeprotokoll Hochspannungsanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der ordnungsgemäßen Errichtung, Prüfung und Übergabe einer Hochspannungsanlage. Die Abnahme bestätigt, dass die Anlage betriebsbereit und sicher ist und markiert den Beginn der Gewährleistungsfrist. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (02.2_667), DIN VDE 0101, DIN EN 61936 1 |
| Schlüsselelemente | • Prüf und Messprotokolle |
| Verantwortlich | Auftraggeber/Betreiber, Auftragnehmer/Errichter, Prüfingenieur |
| Praxis Hinweise | Das Protokoll bildet die Grundlage für die Gewährleistungsfrist; sie beginnt mit dem Tag der erfolgreichen Abnahme oder der Inbetriebnahme. Die Abnahmebescheinigung muss bestätigen, dass die Anlage den gesetzlichen Vorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften und den VDE Regeln entspricht. |
Erläuterung:
Das Abnahmeprotokoll dokumentiert den formellen Abschluss der Bau‑ und Installationsarbeiten. Es enthält die Prüfergebnisse, die festgestellten Mängel und die Erklärung des Errichters, dass die Anlage den Sicherheits‑ und Technikanforderungen des VDE‑Regelwerks sowie der DGUV‑Vorschriften entspricht. Die Unterschriften beider Vertragsparteien bestätigen die Übergabe. Laut einem Musterprotokoll beginnt die zweijährige Gewährleistungsfrist mit dem Tag der erfolgreichen Abnahme oder der Inbetriebnahme. Für Facility‑Manager dient das Dokument als Beweismittel bei Haftungsfragen und ist Bestandteil der Betreiberdokumentation.
Übersichts‑/Layoutplan – Elektrische Systeme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Übersichts /Layoutplan elektrische Systeme |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der räumlichen und funktionalen Anordnung der elektrischen Anlagen und Leitungssysteme. Im Betrieb dient der Plan als Nachweis der Topologie, Grundlage für Wartung und Revision. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDE 0040 1 (31.1_5443), DIN EN 61082 1 |
| Schlüsselelemente | • Leitungstrassen und Verteilerstandorte |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA, CAD Zeichner, Errichter |
| Praxis Hinweise | Layoutpläne sind zentrale Bestandteile der technischen Dokumentation. Sie sollten mit CAFM oder BIM Systemen verknüpft werden, regelmäßig aktualisiert und bei Umbauten angepasst werden. |
Erläuterung:
Layoutpläne werden nach der Norm DIN EN 61082‑1 erstellt, die internationale Regeln für technische Dokumentationen festlegt. Sie verlangen eine strukturierte Darstellung von Schaltplänen, eine klare Führung der Leitungen und eine eindeutige Kennzeichnung der Komponenten. In Schaltplänen müssen Betriebsmittelkennzeichnungen so platziert werden, dass sie horizontal oder von rechts gelesen werden können; bei vertikal verlaufenden Leitungen sind die Kennzeichnungen links vom Symbol anzubringen. Für Facility‑Manager sind übersichtliche Layoutpläne unverzichtbar, um Leitungswege schnell zu erkennen, Wartungen effizient zu planen und Störungen zu lokalisieren. Änderungen der Anlage erfordern eine Anpassung des Plans; der aktuelle Revisionsstand muss dokumentiert werden.
Anschlussverzeichnis – Elektrische Systeme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Anschlussverzeichnis |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische Auflistung aller Anschlüsse, Klemmen und Zuleitungen innerhalb der elektrischen Installation. Ermöglicht die eindeutige Zuordnung von Leitungen zu Stromkreisen und Geräten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDE 0040 1, DIN EN 61082 1 |
| Schlüsselelemente | • Anschlussnummern, Leiterquerschnitte und Kabellängen |
| Verantwortlich | Errichter/Installateur |
| Praxis Hinweise | Ein Anschlussverzeichnis erleichtert die Nachverfolgung elektrischer Stromkreise. Es ist besonders wichtig bei Wartungen, Inspektionen und Umbauten und sollte mit Klemmenplänen und Kabelplänen verlinkt werden. |
Erläuterung
DIN EN 61082‑1 ordnet das Anschlussverzeichnis den anschlussbezogenen Dokumenten zu. Dazu zählen auch Klemmen‑ und Kabelpläne. Ziel ist eine vollständige und strukturierte Zuordnung aller Leitungen, Klemmen und Geräte. Im Betrieb unterstützt das Verzeichnis die Fehlersuche und erleichtert die Wiederholungsprüfung nach DGUV V3. Es ermöglicht es dem Facility‑Manager, Änderungen und Erweiterungen nachzuvollziehen und Dokumentationen revisionssicher zu führen.
Arbeitsanweisung für Arbeiten unter Spannung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Arbeitsanweisung für Arbeiten unter Spannung |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsverfahren für Tätigkeiten an unter Spannung stehenden Anlagen. Sie regelt die Auswahl der Arbeiten, das Personal und die Ausrüstung und gilt für alle Arbeiten, bei denen Spannungsfreiheit nicht hergestellt werden kann. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV Regel 103 011 (Arbeiten unter Spannung), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), VDE 0105 100 |
| Schlüsselelemente | • Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalyse |
| Verantwortlich | Arbeitgeber/Unternehmer, Elektrofachkraft, Sicherheitsbeauftragter |
| Praxis Hinweise | Die Arbeitsanweisung muss vor Beginn jeder Arbeit genehmigt werden und ist bei Änderungen der Anlage zu aktualisieren. Sie dient als gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung nach DGUV und ArbSchG und muss in der Sicherheitsakte archiviert werden. |
Erläuterung
Die DGUV‑Regel 103‑011 verlangt, dass der Arbeitgeber schriftlich festlegt, welche Arbeiten unter Spannung ausgeführt werden dürfen, und in einer Arbeitsanweisung die konkreten Schutzmaßnahmen definiert. Die Arbeitsanweisung muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren, die notwendige persönliche Schutzausrüstung benennen und sicherstellen, dass nur besonders ausgebildete Elektrofachkräfte eingesetzt werden. Laut VDE 0105‑100 ist eine schriftliche Arbeitsanweisung für Arbeiten unter Spannung obligatorisch und es dürfen nur Personen mit schriftlicher Befugnis eingesetzt werden. Für Facility‑Manager ist die Einhaltung dieser Anweisung unerlässlich, um Haftungsrisiken zu minimieren und Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Arbeitsvorbereitungsnachweis – Komplexe elektrische Arbeiten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Arbeitsvorbereitungsnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert die organisatorische und technische Vorbereitung komplexer Arbeiten an elektrischen Anlagen. Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und die Beteiligten über Verfahren und Zuständigkeiten zu informieren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDE 0105 100 (insbesondere Abschnitt 6.3.8), DGUV V3 |
| Schlüsselelemente | • Aufgabenbeschreibung, Umfang und Zielder Arbeiten |
| Verantwortlich | Anlagenverantwortlicher, Arbeitsverantwortlicher |
| Praxis Hinweise | Der Nachweis muss vor Beginn der Arbeiten erstellt und archiviert werden. Bei komplexen Arbeiten ist eine schriftliche Abstimmung zwischen Anlagen und Arbeitsverantwortlichem erforderlich. |
Erläuterung
Der Abschnitt 6.3.8 der VDE 0105‑100 schreibt vor, dass bei komplexen Tätigkeiten eine Arbeitsvorbereitung durchgeführt und schriftlich dokumentiert werden muss. Dies umfasst die Festlegung von Arbeitsabläufen, die Auswahl geeigneter Arbeitsmethoden sowie die Festlegung der Zuständigkeiten. Nur qualifizierte Personen dürfen eingesetzt werden. Der Anlagenverantwortliche stellt die sichere Betriebssituation her, während der Arbeitsverantwortliche die Arbeit organisiert und überwacht. Für Facility‑Manager bildet der Arbeitsvorbereitungsnachweis die Grundlage für spätere Audits und dient als Nachweis der sorgfältigen Arbeitsplanung.
Prüfprotokolle – Elektrische Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Prüfprotokolle elektrischer Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der ordnungsgemäßen Prüfung elektrischer Geräte und ortsveränderlicher Betriebsmittel. Dokumentiert die Ergebnisse der Sicht , Funktions und Messprüfungen und dient als Grundlage für die Beurteilung der Betriebssicherheit. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV Information 203 070, DGUV Information 203 071, DIN VDE 0701, DIN VDE 0702, DGUV V3, DGUV V4 |
| Schlüsselelemente | • Identifikation des Prüfobjekts (Gerätebezeichnung, Inventarnummer, Standort) |
| Verantwortlich | Befähigte Prüfer, Betreiber |
| Praxis Hinweise | Die Prüfintervalle sind anhand einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen und können je nach Einsatzbedingungen variieren. Die Ergebnisse sollten in einem CAFM System dokumentiert werden, um Vergleichsmöglichkeiten und Nachweise bei Audits zu gewährleisten. |
Erläuterung
Die DGUV‑Information 203‑070 beschreibt detailliert, welche Angaben in Prüfprotokollen enthalten sein müssen. Dazu zählen die eindeutige Identifikation des geprüften Geräts, das Datum, Messverfahren und Ergebnisse sowie die Bewertung durch den Prüfer. Regelmäßige Prüfungen sind Pflicht; die Intervalle müssen anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, wobei die Art des Geräts und die Einsatzbedingungen berücksichtigt werden. Die DGUV‑Information 203‑071 weist darauf hin, dass Unternehmer sicherstellen müssen, dass elektrische Anlagen nur in ordnungsgemäßem Zustand betrieben werden und wiederkehrend geprüft werden. Für Facility‑Manager sind vollständige Prüfprotokolle unerlässlich zur Haftungsabsicherung und zur Erfüllung der Betriebssicherheitsverordnung.
VdS 2229 Prüfbericht – Elektrische Systeme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | VdS 2229 Prüfbericht |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der sicherheitstechnischen Prüfung elektrischer Anlagen durch einen VdS anerkannten Sachverständigen. Ziel ist die Risikobewertung und Erfüllung von Versicherungsauflagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VdS 2871 (Klausel 3602), DIN VDE 0105 100 |
| Schlüsselelemente | • Prüfbericht mit Bewertung des Gesamtzustands |
| Verantwortlich | VdS zertifizierter Prüfexperte, Betreiber |
| Praxis Hinweise | Die Prüfung ist vertragliche Pflicht in vielen Versicherungsverträgen und muss mindestens alle vier Jahre wiederholt werden. Sie ersetzt nicht die DGUV Prüfung, kann aber zusammen mit dieser durchgeführt werden. Der Befundschein VdS 2229 dient als Versicherungsnachweis. |
Erläuterung:
Der VdS‑2871‑Vertrag (Klausel 3602) verpflichtet viele Unternehmen, ihre elektrischen Anlagen regelmäßig von VdS‑anerkannten Experten prüfen zu lassen. Der Prüfbericht VdS 2229 fasst die Ergebnisse dieser Prüfung zusammen: Er bewertet den Sicherheitszustand, listet Mängel auf und gibt Empfehlungen für deren Behebung. Der Bericht wird dem Versicherer vorgelegt und ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Er ergänzt die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen nach DGUV‑V3, ersetzt diese jedoch nicht. Im Facility‑Management ist der VdS‑Bericht ein wichtiges Element der Sicherheits- und Brandschutzdokumentation.
Bestellung verantwortlicher Elektrofachkräfte (vEFK)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Bestellung der verantwortlichen Elektrofachkraft (vEFK) |
| Zweck & Geltungsbereich | Schriftlicher Nachweis der Bestellung einer fachlich qualifizierten Person zur Leitung und Überwachung elektrischer Tätigkeiten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDE 1000 10, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV V3 |
| Schlüsselelemente | • Aufgaben und Befugnisschreibung |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Unternehmer |
| Praxis Hinweise | Bestellung jährlich überprüfen, bei Verantwortungswechsel aktualisieren. Dient dem Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften. |
Erläuterung:
Die Bestellung der verantwortlichen Elektrofachkraft basiert auf der VDE‑Norm VDE 1000‑10. Sie überträgt die fachliche Verantwortung für Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung elektrischer Anlagen an eine geeignete Person. Im Facility Management legt dieses Dokument Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse verbindlich fest. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen, die Fachqualifikation der vEFK belegen und regelmäßig geprüft werden. Sie ist Bestandteil der Betreiberdokumentation und wird im Rahmen von Sicherheits‑ und Compliance‑Audits herangezogen.
Berechtigungsausweis (AuS‑Pass) für Arbeiten unter Spannung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Berechtigungsausweis (AuS Pass) für Arbeiten unter Spannung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über die Befähigung einer Elektrofachkraft zur Durchführung von Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV Regel 103 011, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Arbeitsschutzgesetz |
| Schlüsselelemente | • Personendaten und Qualifikationsnachweis |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Praxis Hinweise | Gültigkeit an regelmäßige Schulungen gebunden. Pass ist bei Arbeiten im Schaltraum vorzulegen; Bestandteil der Personal und Sicherheitsakte. |
Erläuterung:
Die DGUV‑Regel 103‑011 konkretisiert die organisatorischen und personellen Anforderungen an Arbeiten unter Spannung. Ein entsprechender Berechtigungsausweis dokumentiert, dass nur ausreichend geschulte Elektrofachkräfte diese Arbeiten ausführen dürfen. Der Ausweis enthält ein Passbild, Name, Ausbildungsstätte, die erlernten Arbeitstechniken, das Prüfdatum und die Unterschrift des Vorgesetzten. Die Befähigung ist regelmäßig – in der Praxis mindestens jährlich – zu überprüfen und im Pass zu vermerken. Durch den AuS‑Pass erfüllt der Arbeitgeber seine Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung, indem er die Qualifikation dokumentiert und den sicheren Personaleinsatz nachweist.
Planungs‑ und Bestandsunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Bestandspläne elektrische Systeme |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung des tatsächlich ausgeführten Zustands elektrischer, sicherheits und informationstechnischer Systeme. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18382 (VOB/C ATV), VDI 6026 1, DIN EN 61082 1 |
| Schlüsselelemente | • Stromlauf und Verlegepläne |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Installateur; ggf. Fachplaner der technischen Gebäudeausrüstung |
| Praxis Hinweise | Nach Fertigstellung als Revisionsunterlage übergeben und in der Betreiberdokumentation fortführen. Änderungen laufend dokumentieren. |
Erläuterung:
Bestandspläne sind essenzieller Bestandteil der technischen Dokumentation nach VDI 6026‑1 und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der DIN 18382 (VOB/C). Sie zeigen den tatsächlichen Zustand der ausgeführten Elektro‑, Sicherheits‑ und Informationssysteme anhand von Stromlauf‑, Verlege‑, Verteiler‑ und Schaltplänen. Zusätzlich werden Kabelwege, Stromkreisnummern und Schutzorgane eindeutig gekennzeichnet und nach dem Anlagenkennzeichnungssystem (AKS) beschriftet. Im Facility Management dienen diese Pläne der Lokalisierung, Wartung und Erweiterung von Anlagen sowie der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Sie müssen nach Abschluss der Bau‑ oder Umbaumaßnahmen als Revisionsunterlage übergeben und bei jeder Änderung fortgeschrieben werden. Eine Integration in CAFM‑ oder BIM‑Systeme erleichtert die Aktualisierung und Nutzung der Daten.
Betriebs‑ und Produktsicherheitsunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise elektrischer Geräte |
| Zweck & Geltungsbereich | Herstellerseitiger Nachweis über sicheren Gebrauch und Wartung elektrischer Geräte nach europäischem Produktsicherheitsrecht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | 1. ProdSV (Verordnung über elektrische Betriebsmittel), Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie), DIN EN 82079 1 (Erstellung von Nutzungsinformationen) |
| Schlüsselelemente | • Geräteidentifikation und Seriennummer |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis Hinweise | Originaldokumentation beim Betreiber hinterlegen. Dient als Grundlage für Betriebsanweisungen und Mitarbeiterunterweisungen im Facility Management. |
Erläuterung:
Nach der Richtlinie 2014/35/EU und der 1. ProdSV müssen Hersteller jedem elektrischen Betriebsmittel eine deutschsprachige Betriebsanleitung beilegen. Die Norm DIN EN 82079‑1 beschreibt grundlegende Anforderungen an Nutzungsinformationen, einschließlich Sicherheits‑, Montage‑, Betriebs‑, Wartungs‑ und Entsorgungshinweisen über den gesamten Produktlebenszyklus. Eine Betriebsanleitung enthält die eindeutige Identifikation des Geräts, Warnhinweise, die bestimmungsgemäße Verwendung, Anweisungen zur Installation, Bedienung und Wartung sowie die EU‑Konformitätserklärung mit CE‑Kennzeichnung. Im Facility Management wird die Herstellerdokumentation in die Betriebshandbücher integriert und dient als Grundlage für Betriebsanweisungen und Unterweisungen nach § 12 ArbSchG. Die Originaldokumente sind aufzubewahren und den Beschäftigten leicht zugänglich zu machen.
Errichterbestätigung – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Errichterbestätigung elektrische Anlagen und Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die Installation elektrischer Anlagen fachgerecht und gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften ausgeführt wurde. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV V3, DGUV Grundsatz 303 003, DIN VDE 0100 600 |
| Schlüsselelemente | • Prüf und Installationsnachweis |
| Verantwortlich | Installationsunternehmen / Hersteller |
| Praxis Hinweise | Bestandteil der Abnahmedokumentation und Grundlage für die Erstprüfung nach DGUV V3. Muss dauerhaft archiviert werden. |
Erläuterung:
Die Errichterbestätigung dient als schriftlicher Nachweis, dass eine elektrische Anlage entsprechend den anerkannten Regeln der Technik errichtet und geprüft wurde. Sie enthält eine Beschreibung der Anlage, Angaben zu verwendeten Materialien und Komponenten, Messergebnisse der Schutzleiter‑, Isolations‑ und Funktionsprüfungen und wird von der verantwortlichen Elektrofachkraft unterzeichnet. Diese Dokumentation ist Bestandteil der Abnahmeunterlagen und Voraussetzung für die Erstprüfung nach DGUV‑V3 und DIN VDE 0100‑600. Im Facility Management bildet die Errichterbestätigung die Grundlage für die spätere Wiederholungsprüfung, dient als Nachweis im Schadensfall und muss über die Lebensdauer der Anlage hinweg archiviert werden.
Ersatzteilliste – Niederspannungs‑ und Mittelspannungsanlagen (bis 36 kV)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Ersatzteilliste elektrische Systeme bis 36 kV |
| Zweck & Geltungsbereich | Auflistung aller relevanten Ersatzteile und Komponenten zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit und Wartung elektrischer Anlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 60204 1 (Sicherheit elektrischer Maschinen), VDI 3810 1 (Betrieb und Instandhaltung von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen) |
| Schlüsselelemente | • Ersatzteilbezeichnung und Hersteller |
| Verantwortlich | Errichter / Hersteller / Instandhaltungsdienstleister |
| Praxis Hinweise | Bestandteil der Betriebsmittelverwaltung. Erforderlich für schnelle Ersatzteilbeschaffung und Minimierung von Ausfallzeiten. |
Erläuterung:
Ersatzteillisten unterstützen die Betriebssicherheit, indem sie eine eindeutige Zuordnung und rasche Beschaffung verschleißanfälliger Komponenten ermöglichen. Die Norm DIN EN 60204‑1 verlangt, dass für Maschinen und Anlagen eine detaillierte Stückliste verfügbar ist, die unter anderem die elektrischen Bauteile, ihre Hersteller und Bestellnummern enthält. In Verbindung mit den Empfehlungen der VDI 3810‑1 zur Instandhaltung werden auch Austauschintervalle und Lagerbedingungen festgelegt. Im Facility Management werden diese Informationen in CAFM‑Systemen hinterlegt, um die Verfügbarkeit kritischer Teile sicherzustellen, Ersatzteillogistik zu planen und ungeplante Stillstände zu reduzieren. Bei Mittelspannungsanlagen bis 36 kV ist eine klare Kennzeichnung sicherheitsrelevanter Komponenten besonders wichtig, um die gesetzlichen Prüf‑ und Wartungsfristen einhalten zu können.
Produkt‑ und Herstellungsunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Gebrauchsanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherheitshinweise und Anwendungsinformationen für die bestimmungsgemäße Verwendung elektrischer Produkte und Komponenten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | ProdSG, 1. ProdSV, Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung und identifikation |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer / Importeur |
| Praxis Hinweise | Originale Gebrauchsanweisungen müssen in deutscher Sprache vorliegen und Bestandteil der technischen Dokumentation des Betreibers sein. |
Erläuterung
Eine Gebrauchsanleitung ist eine rechtlich zwingende Komponente gemäß § 3 (4) ProdSG. Wenn bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten sind, muss bei der Bereitstellung auf dem Markt eine Gebrauchs‑ und Bedienungsanleitung „für das Produkt in deutscher Sprache mitgeliefert werden“. Sie informiert Betreiber und Nutzer über sicheren Betrieb, Wartung, Entsorgung und dient als Grundlage für Schulungen, Unterweisungen und Betriebsanweisungen. Die Nichtvorlage dieser Dokumentation stellt einen Verstoß gegen das ProdSG dar und kann haftungsrelevant sein.
Sicherheits‑ und Notfalldokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Notfallplan elektrische Anlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung von Maßnahmen und Zuständigkeiten bei elektrischen Störungen, Unfällen oder Bränden. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDE 0105 100 (Anhang B.7), ArbSchG, BetrSichV, DGUV V1 |
| Schlüsselelemente | • Verhaltensanweisungen bei Stromausfall, Kurzschluss, Brand |
| Verantwortlich | Betreiber / Elektrofachkraft / Sicherheitsbeauftragter |
| Praxis Hinweise | Der Notfallplan muss sichtbar ausgehängt und regelmäßig überprüft werden. Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG § 5. |
Erläuterung:
Der Notfallplan ist nach VDE 0105‑100 Anhang B.7 verpflichtend. Der Anlagenbetreiber muss eine sorgfältige Risikobeurteilung durchführen und erforderliche Notfallmaßnahmen entwickeln. Der Plan kann ein Melde‑ und Berichtswesen für elektrische Unfälle und Beinaheunfälle, die Dokumentation von Ereignissen, die Abstimmung mit Hilfs‑ und Rettungsorganisationen, die Sicherstellung, dass Schaltpläne vorhanden und zugänglich sind, sowie die Festlegung von Kommunikationswegen zwischen Anlagenverantwortlichen, Arbeitsverantwortlichen, Hilfs‑ und Rettungskräften sowie Leitstellen umfassen. Im Facility‑Management dient der Notfallplan als Bestandteil des Sicherheitsmanagements; er ist besonders in Sonderbauten (Krankenhäuser, Rechenzentren, Industrieanlagen) vorgeschrieben und wird behördlich überprüft.
Prüfbericht – Photovoltaikanlagen (PV‑Systeme)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Prüfbericht PV Anlage |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der ordnungsgemäßen Errichtung, Funktion und Sicherheit von PV Systemen nach Inbetriebnahme und bei Wiederholungsprüfungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDE 0126 23 1 (DIN EN 62446 1), VDE 0100 712, DIN EN 62446 |
| Schlüsselelemente | • Isolations und Erdungsmessungen |
| Verantwortlich | Sachverständiger / Elektrofachkraft / Prüforganisation |
| Praxis Hinweise | Prüfberichte müssen vor Inbetriebnahme und regelmäßig bei Wiederholungsprüfungen archiviert werden. Grundlage für Betriebssicherheit und Gewährleistungsansprüche. |
Erläuterung:
PV‑Anlagen gelten als Teil der elektrischen Installation und unterliegen der Prüfpflicht der BetrSichV und der DGUV‑V3. Fachartikel verweisen darauf, dass PV‑Anlagen gemäß DIN VDE 0105‑100, DIN VDE 0100‑600 sowie DIN EN 62446‑1 (VDE 0126‑23‑1) wiederkehrend geprüft werden müssen; „die Prüffrist beträgt alle 4 Jahre“. Diese Prüfberichte dokumentieren die sicherheitstechnische Abnahme und dienen als Nachweis gegenüber Versicherern und Förderstellen. Sie unterstützen das Risikomanagement und die Wartungsplanung im Facility‑Management.
Prüfbericht – wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Prüfbericht wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Regelmäßiger Nachweis über die Betriebssicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDE 0105 100, DGUV I 203 072, BetrSichV |
| Schlüsselelemente | • Prüfdatum, Prüfer, Prüfverfahren |
| Verantwortlich | Prüfer / Elektrofachkraft / Betreiber |
| Praxis Hinweise | Prüfzyklen gemäß DGUV V3: alle 4 Jahre für ortsfeste Anlagen; 1 Jahr für Anlagen besonderer Art. Ergebnisse sind im Prüfkataster oder CAFM System zu hinterlegen. |
Erläuterung:
Wiederkehrende Prüfungen sind Pflichtnachweise im Sinne der DGUV‑V3. Tabelle 1A der Unfallverhütungsvorschrift legt fest, dass stationäre elektrische Anlagen und Betriebsmittel alle vier Jahre durch eine Elektrofachkraft auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen; für Anlagen besonderer Art gilt eine jährliche Prüfung. Diese Prüfberichte dokumentieren das Prüfergebnis, identifizieren Mängel und Abstellmaßnahmen und sind ein zentrales Werkzeug des internen Kontrollsystems.
Prüfbuch – elektrische Systeme und Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Prüfbuch elektrische Anlagen und Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation aller Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel; vorzulegen auf Anforderung der Berufsgenossenschaft (BG). |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV V3, BetrSichV |
| Schlüsselelemente | • Auflistung der Prüfergebnisse |
| Verantwortlich | Betreiber / Elektrofachkraft |
| Praxis Hinweise | Wird nur auf Anforderung der BG geführt; dient der Nachweisführung bei Audits und Unfalluntersuchungen. |
Erläuterung:
Das Prüfbuch ist ein ergänzendes Nachweisdokument gemäß § 5 (3) DGUV‑V3. Die Vorschrift bestimmt, dass „auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen“ ist. Im Facility‑Management wird das Prüfbuch häufig digital im CAFM‑System geführt und bei externen Prüfungen vorgelegt.
Technische System‑ und Softwaredokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Softwaredokumentation für elektrische, sicherheits und informationstechnische Systeme |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibung der eingesetzten Softwarelösungen zur Steuerung, Visualisierung und Überwachung elektrischer Anlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18382 (VOB/C ATV), VDI 3814, VDE 0105 100 |
| Schlüsselelemente | • Systemarchitektur und Netzstrukturen |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Systemintegrator / Errichter |
| Praxis Hinweise | Grundlage für Wartung, Updates und IT Sicherheitsaudits; muss Bestandteil der Anlagendokumentation bleiben. |
Erläuterung:
Die Softwaredokumentation stellt den nachvollziehbaren Betrieb digitaler Steuerungssysteme sicher. Nach VOB/C DIN 18382 muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei der Abnahme die erforderlichen Bedienungs‑ und Wartungsanleitungen und „alle notwendigen Ausführungsunterlagen“ übergeben, darunter Ausführungspläne, dreipolige Stromlaufpläne, Funktionsbeschreibungen, Datenpunkt‑ und Funktionslisten sowie Softwaredokumentationen für Bussysteme und SPS sowie die Prüfprotokolle nach DIN VDE 0100‑600. Die Dokumentation umfasst daher die Netzwerkarchitektur, Versionsverwaltung, Benutzerrechte und Schnittstellen. Im Facility‑Management ermöglicht sie ein effizientes Änderungsmanagement und unterstützt IT‑Sicherheitsaudits nach ISO/IEC 27001.
Schalt‑ und Übersichtsunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Stromlaufplan / Schaltplan elektrische Systeme |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung aller elektrischen Verbindungen, Schaltgeräte, Schutzorgane und Messpunkte. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDE 0040 1 (DIN EN 61082 1), VDE 0100 510 |
| Schlüsselelemente | • Stromlauf und Steuerstrompläne |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Errichter |
| Praxis Hinweise | Dient der Übersicht bei Inspektionen, Abschaltungen und Umbauten; Bestandteil der Revisionsdokumentation. |
Erläuterung:
Schaltpläne sind zentrale Bestandteile der technischen Dokumentation. Die VDE 0100‑510:2014‑10 verlangt in Abschnitt 514.5.1, dass Schaltpläne „soweit zweckdienlich“ mitgeliefert werden und die Art und Aufbau der Stromkreise sowie die Merkmale zur Identifizierung von Schutz‑, Trenn‑ und Schaltfunktionen wiedergeben. Weitere Regeln zur Gestaltung finden sich in VDE 0040‑1. Im Facility‑Management sichern aktuelle Schaltpläne die Nachvollziehbarkeit, erleichtern Wartung und Störungsbeseitigung und sind für revisionssichere Prüfungen unerlässlich.
Übersichtsschaltplan
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/ typ | Übersichtsschaltplan elektrische Systeme |
| Zweck & Geltungsbereich | Zusammenfassende Darstellung der Energieverteilung und Systemtopologie elektrischer Anlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDE 0040 1, DIN EN 61082 1 |
| Schlüsselelemente | • Energieverteilungsstruktur |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Errichter |
| Praxis Hinweise | Dient der Übersicht bei Inspektionen, Abschaltungen und Umbauten; Bestandteil der Revisionsdokumentation. |
Erläuterung:
Der Übersichtsschaltplan ergänzt die detaillierten Stromlaufpläne durch eine übergeordnete Darstellung der elektrischen Energieverteilung. Er ermöglicht es den Verantwortlichen, bei Inspektionen, Abschaltungen und Umbauten schnell zu erkennen, wie die Anlage aufgebaut ist und welche Verteilungen betroffen sind. Im Facility‑Management ist er Teil der Revisionsunterlagen und muss fortlaufend aktualisiert werden.
