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Elektro‑Lufterhitzer

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Elektro‑Lufterhitzer

Elektro‑Lufterhitzer

Elektro‑Lufterhitzer werden in Gebäuden vielerorts eingesetzt, um Arbeitsplätze zu beheizen und ein angenehmes Raumklima sicherzustellen. Als elektrische Arbeitsmittel unterliegen diese Geräte in Deutschland und der Europäischen Union strengen gesetzlichen Vorschriften. Für Facility‑Manager ist es entscheidend, dass die Dokumentation zu Elektro‑Lufterhitzern sämtliche Prüfergebnisse, Bedienungsanleitungen und Prüfberichte umfasst, um die Konformität mit der Niederspannungsrichtlinie, der nationalen Produktsicherheitsverordnung sowie den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV nachzuweisen. Für Elektro‑Lufterhitzer sind drei Dokumententypen unerlässlich: Prüfprotokolle, Betriebsanleitungen und gegebenenfalls ein Prüfbuch. Die Prüfprotokolle bestätigen die elektrische Sicherheit und dokumentieren Messverfahren, Werte und Ergebnisse. Die Betriebsanleitungen stellen sicher, dass Bediener alle technischen Daten, Sicherheits- und Wartungshinweise in deutscher Sprache erhalten, wie es die Niederspannungsrichtlinie und die 1. ProdSV verlangen. Ein Prüfbuch dient der langfristigen Erfassung von Prüfungen und Wartungen und ist auf Anforderung der Berufsgenossenschaft zu führen. Zusammen bilden diese Dokumente die Grundlage für rechtssicheres Facility‑Management, sichern den sicheren Betrieb der Geräte und minimieren Haftungsrisiken.

Luftheizer für Lüftungs- und Klimasysteme

Protokoll(e) der Prüfergebnisse (elektrische Arbeitsmittel)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel

Prüfprotokoll(e) für elektrische Arbeitsmittel

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigung der elektrischen Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Lufterhitzers nach der Installation und bei wiederkehrenden Prüfungen; liefert den gesetzlich geforderten Nachweis der Betriebssicherheit.

Regelwerke

VDE 0702, VDE 0701, DGUV Information 203 070, DGUV Information 203 071, DGUV Vorschriften 3 und 4

Schlüsselelemente

Erst und Wiederholungsprüfungen
Messwerte (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom)
Prüfintervalle und methoden
Name, Qualifikation und Unterschrift der Elektrofachkraft

Verantwortliche Person

Befähigte Elektrofachkraft

Praxis Hinweise

Das Prüfprotokoll ist bei Inbetriebnahme und bei regelmäßigen Prüfungen verpflichtend; Behörden und Berufsgenossenschaften prüfen diese Dokumente im Rahmen von Arbeitsplatzkontrollen.

Erläuterung

Die Aufzeichnungen der Prüfergebnisse bilden das Herzstück der elektrischen Sicherheitskonformität. Nach DGUV‑Information 203‑070 müssen Prüfungen protokolliert werden; die Dokumentation muss aussagekräftig sein und Messverfahren, Messwerte und Prüfergebnisse enthalten. Die Aufnahme aller Prüflinge dient gleichzeitig der Inventarisierung und erlaubt den Vergleich aktueller mit früheren Messungen. Ein Prüfprotokoll sollte daher mindestens Angaben zur Geräteidentifikation, Einsatzort, Datum und Umfang der Prüfung, verwendete Messgeräte, Messverfahren und -werte sowie die Unterschrift der prüfenden Elektrofachkraft enthalten. Facility‑Manager nutzen diese Protokolle, um die Einhaltung der DGUV‑Vorschrift 3 nachzuweisen und die festgelegten Prüffristen einzuhalten.

Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel

Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise für elektrische Betriebsmittel

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung sämtlicher Sicherheitsanweisungen, technischen Daten und Vorgehensweisen für korrekten Betrieb, Installation und Wartung des Lufterhitzers.

Regelwerke

Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie), 1. ProdSV (Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel)

Schlüsselelemente

Technische Daten und Nennwerte (z. B. Spannung, Leistung, Schutzart)
Anforderungen an Installation und Anschluss
Hinweise zur sicheren Bedienung und zum Verhalten bei Störungen
Wartungsintervalle und Servicehinweise
Verfahren für Notabschaltung und Störfallmaßnahmen

Verantwortliche Person

Hersteller

Praxis Hinweise

Die Betriebsanleitung muss jedem Gerät beiliegen; sie dient der Unterweisung des Bedienpersonals und wird bei der CE Konformitätsbewertung geprüft. Laut 1. ProdSV muss sie in der Amtssprache des Nutzungslandes bereitgestellt werden und ist zu übersetzen.

Erläuterung

Die Betriebsanleitung ist rechtlich vorgeschrieben. Der ZVEI‑Leitfaden zu Betriebsanleitungen erläutert, dass der Hersteller eine „Originalbetriebsanleitung“ in mindestens einer EU‑Amtssprache liefern muss; bei Einführung in ein anderes Sprachgebiet muss ein Bevollmächtigter oder der Importeur für die Übersetzung sorgen. Original und Übersetzung sind als solche zu kennzeichnen. Unvollständige oder fehlende Anleitungen sowie fehlende Übersetzungen werden im Rahmen der CE‑Konformitätsbewertung als Nichtkonformität gewertet. Deshalb müssen Facility‑Manager sicherstellen, dass für jeden Lufterhitzer eine aktuelle, deutschsprachige Betriebsanleitung vorliegt, die technische Daten, Installationshinweise, Sicherheitsanweisungen, Wartungsintervalle und Maßnahmen zur Notabschaltung enthält. Diese Dokumente sind auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Prüfbuch (Elektroanlagen und ‑geräte – nur auf BG‑Anforderung)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel

Prüfbuch für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (auf Anforderung der Berufsgenossenschaft)

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation von Inspektionen, Wartungen und Korrekturmaßnahmen für elektrische Anlagen, einschließlich Lufterhitzer.

Regelwerke

DGUV Vorschrift 3

Schlüsselelemente

Prüftermine und -intervalle
Festgestellte Mängel und durchgeführte Maßnahmen
Zuständige Prüfperson oder Techniker
Bestätigung der Beseitigung von Mängeln

Verantwortliche Person

Betreiber (z. B. Facility Manager)

Praxis Hinweise

Das Prüfbuch ist nicht immer vorgeschrieben; es muss jedoch geführt werden, wenn die Berufsgenossenschaft dies verlangt. Viele Betreiber führen es freiwillig, um regelmäßige Prüfungen systematisch zu dokumentieren und jederzeit Nachweise vorlegen zu können.

Erläuterung

Die DGUV‑Vorschrift 3 verpflichtet Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen von einer Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Nach § 5 Abs. 3 der Vorschrift muss auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ein Prüfbuch mit definierten Eintragungen geführt werden. In diesem Buch werden die Prüfungen, festgestellte Mängel, getroffene Maßnahmen sowie die verantwortlichen Personen dokumentiert. Obwohl das Prüfbuch nur auf Anforderung der Unfallversicherung vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, ein solches Buch freiwillig zu führen. Facility‑Manager können damit Prüfintervalle, Wartungen und Korrekturmaßnahmen nachvollziehbar nachhalten und bei Audits lückenlos nachweisen.