Elektro‑Lufterhitzer werden in Gebäuden vielerorts eingesetzt, um Arbeitsplätze zu beheizen und ein angenehmes Raumklima sicherzustellen. Als elektrische Arbeitsmittel unterliegen diese Geräte in Deutschland und der Europäischen Union strengen gesetzlichen Vorschriften. Für Facility‑Manager ist es entscheidend, dass die Dokumentation zu Elektro‑Lufterhitzern sämtliche Prüfergebnisse, Bedienungsanleitungen und Prüfberichte umfasst, um die Konformität mit der Niederspannungsrichtlinie, der nationalen Produktsicherheitsverordnung sowie den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV nachzuweisen. Für Elektro‑Lufterhitzer sind drei Dokumententypen unerlässlich: Prüfprotokolle, Betriebsanleitungen und gegebenenfalls ein Prüfbuch. Die Prüfprotokolle bestätigen die elektrische Sicherheit und dokumentieren Messverfahren, Werte und Ergebnisse. Die Betriebsanleitungen stellen sicher, dass Bediener alle technischen Daten, Sicherheits- und Wartungshinweise in deutscher Sprache erhalten, wie es die Niederspannungsrichtlinie und die 1. ProdSV verlangen. Ein Prüfbuch dient der langfristigen Erfassung von Prüfungen und Wartungen und ist auf Anforderung der Berufsgenossenschaft zu führen. Zusammen bilden diese Dokumente die Grundlage für rechtssicheres Facility‑Management, sichern den sicheren Betrieb der Geräte und minimieren Haftungsrisiken.
Protokoll(e) der Prüfergebnisse (elektrische Arbeitsmittel)
Feld
Inhalt
Dokumenttitel
Prüfprotokoll(e) für elektrische Arbeitsmittel
Zweck & Geltungsbereich
Bestätigung der elektrischen Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Lufterhitzers nach der Installation und bei wiederkehrenden Prüfungen; liefert den gesetzlich geforderten Nachweis der Betriebssicherheit.
Regelwerke
VDE 0702, VDE 0701, DGUV Information 203 070, DGUV Information 203 071, DGUV Vorschriften 3 und 4
Schlüsselelemente
• Erst und Wiederholungsprüfungen • Messwerte (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom) • Prüfintervalle und methoden • Name, Qualifikation und Unterschrift der Elektrofachkraft
Verantwortliche Person
Befähigte Elektrofachkraft
Praxis Hinweise
Das Prüfprotokoll ist bei Inbetriebnahme und bei regelmäßigen Prüfungen verpflichtend; Behörden und Berufsgenossenschaften prüfen diese Dokumente im Rahmen von Arbeitsplatzkontrollen.
Erläuterung
Die Aufzeichnungen der Prüfergebnisse bilden das Herzstück der elektrischen Sicherheitskonformität. Nach DGUV‑Information 203‑070 müssen Prüfungen protokolliert werden; die Dokumentation muss aussagekräftig sein und Messverfahren, Messwerte und Prüfergebnisse enthalten. Die Aufnahme aller Prüflinge dient gleichzeitig der Inventarisierung und erlaubt den Vergleich aktueller mit früheren Messungen. Ein Prüfprotokoll sollte daher mindestens Angaben zur Geräteidentifikation, Einsatzort, Datum und Umfang der Prüfung, verwendete Messgeräte, Messverfahren und -werte sowie die Unterschrift der prüfenden Elektrofachkraft enthalten. Facility‑Manager nutzen diese Protokolle, um die Einhaltung der DGUV‑Vorschrift 3 nachzuweisen und die festgelegten Prüffristen einzuhalten.
Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen
Feld
Inhalt
Dokumenttitel
Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise für elektrische Betriebsmittel
Zweck & Geltungsbereich
Bereitstellung sämtlicher Sicherheitsanweisungen, technischen Daten und Vorgehensweisen für korrekten Betrieb, Installation und Wartung des Lufterhitzers.
Regelwerke
Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie), 1. ProdSV (Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel)
Schlüsselelemente
• Technische Daten und Nennwerte (z. B. Spannung, Leistung, Schutzart) • Anforderungen an Installation und Anschluss • Hinweise zur sicheren Bedienung und zum Verhalten bei Störungen • Wartungsintervalle und Servicehinweise • Verfahren für Notabschaltung und Störfallmaßnahmen
Verantwortliche Person
Hersteller
Praxis Hinweise
Die Betriebsanleitung muss jedem Gerät beiliegen; sie dient der Unterweisung des Bedienpersonals und wird bei der CE Konformitätsbewertung geprüft. Laut 1. ProdSV muss sie in der Amtssprache des Nutzungslandes bereitgestellt werden und ist zu übersetzen.
Erläuterung
Die Betriebsanleitung ist rechtlich vorgeschrieben. Der ZVEI‑Leitfaden zu Betriebsanleitungen erläutert, dass der Hersteller eine „Originalbetriebsanleitung“ in mindestens einer EU‑Amtssprache liefern muss; bei Einführung in ein anderes Sprachgebiet muss ein Bevollmächtigter oder der Importeur für die Übersetzung sorgen. Original und Übersetzung sind als solche zu kennzeichnen. Unvollständige oder fehlende Anleitungen sowie fehlende Übersetzungen werden im Rahmen der CE‑Konformitätsbewertung als Nichtkonformität gewertet. Deshalb müssen Facility‑Manager sicherstellen, dass für jeden Lufterhitzer eine aktuelle, deutschsprachige Betriebsanleitung vorliegt, die technische Daten, Installationshinweise, Sicherheitsanweisungen, Wartungsintervalle und Maßnahmen zur Notabschaltung enthält. Diese Dokumente sind auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Prüfbuch (Elektroanlagen und ‑geräte – nur auf BG‑Anforderung)
Feld
Inhalt
Dokumenttitel
Prüfbuch für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (auf Anforderung der Berufsgenossenschaft)
Zweck & Geltungsbereich
Dokumentation von Inspektionen, Wartungen und Korrekturmaßnahmen für elektrische Anlagen, einschließlich Lufterhitzer.
Regelwerke
DGUV Vorschrift 3
Schlüsselelemente
• Prüftermine und -intervalle • Festgestellte Mängel und durchgeführte Maßnahmen • Zuständige Prüfperson oder Techniker • Bestätigung der Beseitigung von Mängeln
Verantwortliche Person
Betreiber (z. B. Facility Manager)
Praxis Hinweise
Das Prüfbuch ist nicht immer vorgeschrieben; es muss jedoch geführt werden, wenn die Berufsgenossenschaft dies verlangt. Viele Betreiber führen es freiwillig, um regelmäßige Prüfungen systematisch zu dokumentieren und jederzeit Nachweise vorlegen zu können.
Erläuterung
Die DGUV‑Vorschrift 3 verpflichtet Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen von einer Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Nach § 5 Abs. 3 der Vorschrift muss auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ein Prüfbuch mit definierten Eintragungen geführt werden. In diesem Buch werden die Prüfungen, festgestellte Mängel, getroffene Maßnahmen sowie die verantwortlichen Personen dokumentiert. Obwohl das Prüfbuch nur auf Anforderung der Unfallversicherung vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, ein solches Buch freiwillig zu führen. Facility‑Manager können damit Prüfintervalle, Wartungen und Korrekturmaßnahmen nachvollziehbar nachhalten und bei Audits lückenlos nachweisen.