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Kommunikation, IT und Automatisierung elektrischer Systeme

Facility Management: Elektrotechnik » Betrieb » Dokumente » Kommunikation, Sicherheit und IT-Systeme, Automatisierung für elektrische Systeme

Kommunikation, IT und Automatisierung elektrischer Systeme

Kommunikations‑, Sicherheits‑ und Informationstechnische Anlagen, Automatisierung

Kommunikations‑, Sicherheits‑, informationstechnische und Automationssysteme stellen heute das Nervensystem moderner Gebäude dar. Als elektrische Betriebsmittel und Anlagen unterliegen sie den gesetzlichen Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), den elektrotechnischen Regeln des VDE und den europäischen Produktsicherheitsvorschriften. Die DGUV weist ausdrücklich darauf hin, dass der Unternehmer dafür verantwortlich ist, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden und in diesem Zustand erhalten bleiben. Rechtsgrundlagen wie das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV‑Vorschriften 3 und 4 verlangen eine regelmäßige Prüfung und dokumentierte Instandhaltung. Die europäische Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (Low Voltage Directive) stellt sicher, dass elektrische Betriebsmittel innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (50–1 000 V Wechselstrom bzw. 75–1 500 V Gleichstrom) einen hohen Schutz für Nutzer bieten. Die deutsche Produktsicherheitsverordnung (1. ProdSV) verpflichtet Hersteller, dem elektrischen Betriebsmittel eine Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache beizufügen, die klar und verständlich sind.

Die Dokumentationspflichten für Kommunikations‑, Sicherheits‑ und informationstechnische Anlagen sowie Automationssysteme dienen der systematischen Gewährleistung der elektrischen Sicherheit, der Produktkonformität und der Nachvollziehbarkeit von Prüfungen. Die Kombination aus Prüfprotokollen, Betriebs‑ und Sicherheitshinweisen sowie Prüfbuch bildet den Kern der technischen Dokumentation. Facility Manager tragen die Verantwortung, diese Unterlagen zu beschaffen, zu pflegen und gegenüber Behörden vorzuweisen. Sie müssen mit Herstellern, befähigten Prüfpersonen und Behörden kooperieren, damit die Einrichtungen jederzeit den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Eine sorgfältige Dokumentation schützt nicht nur Beschäftigte und Gebäudenutzer, sondern reduziert auch Haftungsrisiken und gewährleistet die betriebliche Kontinuität.

Facility Manager müssen diese Dokumentationspflichten erfüllen, um den sicheren, zuverlässigen und rechtskonformen Betrieb von Kommunikations‑, Sicherheits‑ und Automationssystemen zu gewährleisten. Im Folgenden werden die drei wesentlichen Dokumente erläutert, die für diese Systeme notwendig sind.

Prüfprotokolle für elektrische Betriebsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/Typ

Prüfprotokolle bzw. Aufzeichnungen der Prüfergebnisse für elektrische Betriebsmittel

Zweck und Umfang

Nachweis, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Sicherheitsanforderungen entsprechen und die Vorgaben der DGUV und VDE einhalten; Grundlage für die Festlegung von Prüffristen und den Nachweis der ordnungsgemäßen Instandhaltung.

Relevante Vorschriften/Normen

DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 (Erst und Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte); DGUV Information 203 070 (Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel); DGUV Information 203 071 (Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel); DGUV Vorschriften 3 und 4.

Schlüssel¬elemente

Eindeutige Identifikation des Betriebsmittels (Typ, Hersteller, Inventarnummer)
Datum, Anlass und Umfang der Prüfung (Prüfung vor Erstinbetriebnahme, Wiederholungsprüfung, Prüfung nach Instandsetzung)
verwendetes Prüf /Messgerät und angewandtes Messverfahren
Messwerte und Prüfergebnis; bei Wiederholungsprüfungen muss die Dokumentation aussagefähig sein, indem Messverfahren und Messwerte angegeben werden
Unterschrift oder elektronische Signatur der Prüfperson
Festgelegte Prüffrist und Hinweise für den Weiterbetrieb, z.B. erforderliche Nachrüstungen.

Verantwortliche

Zertifizierte Elektrofachkraft bzw. befähigte Prüfperson.

Praktische Hinweise

Die Ergebnisse sind in einem Prüfprotokoll, einer Gerätekartei oder einem digitalen System zu dokumentieren. Eine langfristige Aufbewahrung der Messwerte ermöglicht es, den Zustand der Anlagen zu überwachen und Prüffristen anzupassen. Prüfplaketten können am Betriebsmittel angebracht werden, um den nächsten Prüftermin zu kennzeichnen.

Erläuterung

Prüfprotokolle bilden die zentrale Nachweisgrundlage für die elektrische Sicherheit von Kommunikations‑, Sicherheits‑ und Automationssystemen. Die DGUV‑Information 203‑070 verlangt, dass jede Prüfung dokumentiert wird; die Dokumentation muss so gestaltet sein, dass sie eine hinreichende Aussagekraft besitzt. Dazu gehören die Messverfahren, Messwerte und das Prüfergebnis. Die DGUV‑Information 203‑071 empfiehlt außerdem, Messwerte längerfristig aufzubewahren, damit Zustandsveränderungen der elektrischen Anlage nachvollziehbar sind und Prüffristen bestätigt oder korrigiert werden können. Darüber hinaus sollten Prüfprotokolle die Identifikation des Betriebsmittels, Datum, Prüfumfang, Prüfanlass, Prüfperson und verwendete Prüfgeräte enthalten. Diese Dokumente dienen bei Arbeitsschutz‑ und Brandschutzinspektionen als Beweis für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen und sind im Haftungsfall entscheidend.

Betriebs‑ und Sicherheitshinweise für elektrische Betriebsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/Typ

Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise für elektrische Betriebsmittel

Zweck und Umfang

Bereitstellung von Anleitungen für die sichere Montage, Inbetriebnahme, Nutzung und Wartung; Aufklärung der Benutzer über bestimmungsgemäße Verwendung, potenzielle Gefahren und Notfallmaßnahmen.

Relevante Vorschriften/Normen

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und erste Verordnung zum ProdSG (1. ProdSV); Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (Low Voltage Directive); harmonisierte Normen nach VDE.

Schlüssel¬elemente

Bestimmungsgemäße Verwendung und Funktionsbeschreibung
Sicherheits und Warnhinweise, z. B. Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Brandgefahr
Installation und Anschlussanleitungen sowie Angaben zu notwendigen Qualifikationen
Pflege und Wartungsintervalle; Hinweise zu wiederkehrenden Prüfungen und Ersatzteilen
Verhalten bei Störungen und Notfallmaßnahmen
Kontaktangaben des Herstellers. Die 1. ProdSV verpflichtet den Hersteller, dem elektrischen Betriebsmittel eine Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache beizulegen; diese Unterlagen müssen klar, verständlich und deutlich sein.

Verantwortliche

Hersteller des elektrischen Betriebsmittels.

Praktische Hinweise

Die Anleitungen müssen allen Benutzern zugänglich sein und sollten Bestandteil der technischen Dokumentation im Facility Management sein. Sie bilden die Grundlage für Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen. Für importierte Produkte muss der Einführer sicherstellen, dass die Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache vorliegen.

Erläuterung

Die Bereitstellung von Betriebs‑ und Sicherheitshinweisen ist ein gesetzliches Muss. Nach § 8 der 1. ProdSV hat der Hersteller dafür zu sorgen, dass die Betriebsanleitung und die Sicherheitsinformationen dem elektrischen Betriebsmittel in deutscher Sprache beigefügt sind und dass alle Kennzeichnungen und Informationen klar verständlich sind. Auch der Einführer darf ein Gerät nur in Verkehr bringen, wenn sichergestellt ist, dass eine solche deutsche Betriebsanleitung beiliegt. Die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU verlangt darüber hinaus, dass elektrische Betriebsmittel innerhalb der definierten Spannungsgrenzen die grundlegenden Sicherheitsziele erfüllen. Facility Manager sind verpflichtet, die vom Hersteller bereitgestellten Unterlagen in betriebliche Anweisungen zu integrieren, Schulungen zu organisieren und sicherzustellen, dass Benutzer die Inhalte verstehen. Die Dokumente dienen zugleich als Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen und Prüfplanung.

Prüfbuch für elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/Typ

Prüfbuch für elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Zweck und Umfang

Zentralisierung der Aufzeichnungen aller regelmäßigen Prüfungen und Inspektionen; Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Behörden, dass die Anforderungen der DGUV Vorschriften eingehalten werden.

Relevante Vorschriften/Normen

DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) bzw. DGUV Vorschrift 4 für den öffentlichen Dienst; TRBS 1201; VDE 0105 100.

Schlüssel¬elemente

Eintragungen aller durchgeführten Prüfungen (Datum, Prüfumfang, Prüfer) festgestellte Mängel und durchgeführte Korrekturmaßnahmen Unterschrift des Prüfers Hinweise auf die nächste fällige Prüfung.

Verantwortliche

Betreiber der Anlage (Eigentümer oder Facility Manager).

Praktische Hinweise

Laut § 5 Absatz 3 DGUV Vorschrift 3 ist ein Prüfbuch nur auf Verlangen der Berufsgenossenschaft zu führen. Gleichwohl empfiehlt es sich, ein Prüfbuch oder digitales Prüftool dauerhaft zu führen, um im Haftungsfall schnell und übersichtlich alle Prüfnachweise vorlegen zu können. Das Prüfbuch kommt insbesondere bei behördlichen Kontrollen und Unfalluntersuchungen zum Einsatz.

Erläuterung

Die DGUV‑Vorschrift 3 verlangt, dass der Unternehmer vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Änderungen oder Instandsetzungen eine Prüfung durch eine Elektrofachkraft veranlasst. Absatz 3 der Vorschrift bestimmt, dass auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen ist. Obwohl das Prüfbuch nicht ständig vorgeschrieben ist, gilt seine regelmäßige Führung als gute fachliche Praxis. Die DGUV‑Information 203‑071 weist darauf hin, dass das Fehlen von Prüfprotokollen und Messwerten zur Folge haben kann, dass der Umfang einer Wiederholungsprüfung dem Umfang einer Erstprüfung entspricht. Facility Manager sollten deshalb darauf achten, dass Prüfergebnisse, Schaltpläne und andere Unterlagen vollständig vorliegen. Ein ordentlich geführtes Prüfbuch erleichtert die Planung von Wartungs‑ und Instandsetzungsmaßnahmen, ermöglicht Rückschlüsse auf Fehlertrends und dient als Beweis für die Einhaltung der gesetzlichen Prüffristen.