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Lichtschranken

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Lichtschranken

Lichtschranken

Lichtschranken sind sicherheitsrelevante elektrische Komponenten, die in Gebäuden und Arbeitsumgebungen eingesetzt werden, um Bewegungen zu erfassen, Zugangsbereiche abzusichern oder Personen vor mechanischen Gefahren in automatisierten Anlagen zu schützen (z.B. an Toren, Förderbändern oder an Maschinen-Schutzeinrichtungen). Da sie Stromversorgung, Sensorik und Steuerungsschaltkreise enthalten, unterliegen sie sowohl den Vorschriften der Elektrosicherheit (insbesondere den Prüfpflichten nach VDE 0701/0702 und der DGUV Vorschrift 3) als auch den Produkt- und Anlagensicherheitsvorgaben (u.a. 1. ProdSV und Richtlinie 2014/35/EU zur elektrischen Sicherheit). Im Facility Management stellt eine lückenlose Dokumentation sicher, dass Installation, Wartung und Prüfung von Lichtschranken fachgerecht erfolgen – zur Verhütung von Personenschäden und Anlagenstörungen sowie zum Nachweis der Compliance bei Audits oder Versicherungsinspektionen.

Der Betrieb und die Instandhaltung von Lichtschranken im deutschen Facility Management erfordern die strikte Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften zu Elektrosicherheit, Dokumentation und Produktkonformität. Die drei essenziellen Dokumenttypen – Prüfprotokolle (VDE/DGUV), Betriebsanleitungen des Herstellers und Prüfbücher – bilden zusammen ein umfassendes Compliance-Rahmenwerk gemäß DGUV-V 3, DIN VDE 0701/0702 und der Richtlinie 2014/35/EU.

Sämtliche Dokumentation sollte in der technischen Gebäudeakte bzw. Sicherheitsakte des Unternehmens gebündelt oder über die CAFM-Plattform verwaltet werden, um jederzeit eine lückenlose Nachvollziehbarkeit und Prüfbereitschaft bei Audits sicherzustellen.

Sensorik mit Licht im Automatisierungsprozess

Protokoll der Prüfergebnisse – Elektrische Geräte

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Details

Dokumenttitel/-typ

Prüfprotokoll – Elektrische Geräte (Prüfprotokoll nach VDE 0701/0702)

Zweck und Umfang

Liefert den formalen Nachweis, dass Lichtschrankensysteme und zugehörige Komponenten (z. B. Sensoren, Sender, Empfänger, Steuergeräte) die elektrischen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Bestätigt die Funktionalität und Isolationsintegrität nach der Installation und bei wiederkehrenden Prüfungen.

Relevante Vorschriften/Normen

VDE 0701 (31.1_6542); VDE 0702 (31.1_5050); DGUV-V 3 (20.1_2945); DGUV-V 4 (21.1_2963); DGUV-I 203-070 (20.3_189, 21.3_189); DGUV-I 203-071 (20.3_188, 21.3_188)

Schlüsselelemente

Identifikation des geprüften Gerätes (Typ, Seriennummer, Einbauort)
Prüfdatum und -art (Erst-, Regel- oder Nachreparaturprüfung)
Sichtprüfung auf Beschädigungen oder Veränderungen
Messung des Schutzleiterwiderstandes und Isolationswiderstandes
Funktionsprüfung der optischen Sensorreaktion und Not-Aus-Integration
Leckstrom- bzw. Schutzleiterstromprüfung
Pass/Fail-Ergebnis, Name des Prüfers und Kalibrierreferenz des Messgerätes
Unterschrift des Sachkundigen

Verantwortlicher

Qualified Electrical Inspector (Elektrofachkraft nach DGUV-V 3)

Praktische Hinweise

Die Prüfintervalle richten sich nach der Risikobewertung, erfolgen in der Regel jedoch jährlich. Das Prüfprotokoll ist in der Sicherheitsakte aufzubewahren . Der Facility Manager muss sicherstellen, dass defekte Geräte nach der Reparatur unverzüglich außer Betrieb genommen und erneut geprüft werden.

Erläuterung

Gemäß DGUV Vorschrift 3 und den Prüfnormen DIN VDE 0701-0702 muss jedes elektrische Betriebsmittel – also auch eine in Türen, Förderanlagen oder Maschinen integrierte Lichtschranke – in regelmäßigen Abständen auf seine Sicherheit überprüft werden. Ein Prüfprotokoll dokumentiert formal, dass das Lichtschrankensystem und seine Komponenten (Sensoren, Sender/Empfänger, Steuerungseinheit) die erforderlichen Schutzmaßnahmen erfüllen. Dazu zählen z.B. intakte Isolierung, wirksame Schutzerdung und die einwandfreie Funktion der Sicherheitsabschaltung. Diese Aufzeichnung dient dem Facility Manager als Konformitätsnachweis: Bei internen Audits, Prüfungen der Berufsgenossenschaft oder Zertifizierungen (etwa nach ISO 45001) kann damit belegt werden, dass die elektrische Sicherheit des Geräts gewährleistet und überprüft wurde. Die regelmäßige Prüfung trägt dazu bei, Gefahren wie Isolationsfehler, Kurzschlüsse oder Ausfälle von Sicherheitssensoren frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Im Falle eines Unfalls bietet ein aktuelles Prüfprotokoll zudem einen entscheidenden Nachweis dafür, dass sich die Lichtschranke zum Prüfzeitpunkt in einem sicheren Zustand befunden hat – ein wichtiger Aspekt für Haftungsfragen und den Versicherungsschutz. Defekte Geräte dürfen erst nach Reparatur und erfolgreicher Nachprüfung wieder in Betrieb genommen werden, um jede Gefahr für Nutzer auszuschließen.

Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise – Elektrische Geräte

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Details

Dokumenttitel/-typ

Operating Instructions and Safety Information (Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise)

Zweck und Umfang

Informiert Bediener, Wartungspersonal und Facility Manager über die ordnungsgemäße Installation, sichere Verwendung und Wartung von Lichtschranken und deren Steuerungsschnittstellen. Gewährleistet die Konformität mit den Anforderungen an Produktsicherheit und elektrischen Betrieb.

Relevante Vorschriften/Normen

Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie); 1. ProdSV (02.2_2844); DGUV-I 203-070 (Betrieb elektrischer Anlagen); DIN EN 60204-1 (Elektrische Ausrüstung von Maschinen); DIN EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen – Risikobeurteilung)

Schlüsselelemente

Systemübersicht und Produktbeschreibung
Elektrische Anschlussdiagramme und Spannungsangaben
Montage, Ausrichtung und Umgebungsbedingungen (Temperatur, IP-Schutzart)
Funktions- und Sicherheitsprüfverfahren
Wartungs- und Reinigungsintervalle
Sicherheitswarnungen und PSA-Anforderungen
Anleitung zur Fehlerbehebung und Fehlercodes
CE-Kennzeichnung und Herstelleridentifikation
Zusammenfassung der Konformitätserklärung

Verantwortlicher

Hersteller oder autorisierter Vertreter

Praktische Hinweise

Dieses Dokument muss in deutscher Sprache ausgehändigt und über die gesamte Lebensdauer der Anlage aufbewahrt werden. Anlagenbetreiber sollten dafür sorgen, dass die Betriebsanleitung in der Nähe der Anlage verfügbar ist und dass das Personal im Rahmen der betrieblichen Einweisung gemäß §12 ArbSchG und §4 BetrSichV entsprechend dieser Anleitung geschult wird .

Erläuterung

Die Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise des Herstellers sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen beim Bereitstellen der Lichtschranke mitgeliefert werden. Insbesondere schreibt die Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1. ProdSV) in Umsetzung der EU-Niederspannungsrichtlinie vor, dass elektrische Betriebsmittel nur mit einer vollständigen Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache in Verkehr gebracht werden dürfen. In dieser Anleitung sind alle relevanten Informationen zur sachgerechten Installation, sicheren Bedienung und Instandhaltung der Lichtschranke enthalten.

Für das Facility Management sind diese Unterlagen von zentraler Bedeutung: Sie stellen sicher, dass die Montage und der Betrieb gemäß den Vorgaben des Herstellers erfolgen, und dienen als Leitfaden für Wartung sowie Fehlersuche. Darüber hinaus bilden sie die Grundlage, um Mitarbeiter im korrekten Umgang mit der Anlage zu schulen – gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Beschäftigte vor der ersten Nutzung eines Arbeitsmittels und wiederkehrend unterwiesen werden. Die Herstelleranleitung kann hierbei als offizielle Betriebsanweisung dienen. Zudem enthält die Betriebsanleitung typischerweise Hinweise zur CE-Kennzeichnung, Herstelleranschrift und einen Auszug der EG-Konformitätserklärung, was die Einhaltung aller Sicherheitsnormen durch den Hersteller dokumentiert. Ein vollständiges, aktuelles Handbuch auf Deutsch ist somit nicht nur unerlässlich für die tägliche sichere Nutzung der Lichtschranke, sondern auch ein Compliance-Nachweis für Prüfstellen und haftungsrelevante Fälle.

Prüfbuch – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (auf BG-Anforderung)

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Details

Dokumenttitel/-typ

Inspection Book – Electrical Systems and Equipment (Prüfbuch elektrische Anlagen und Betriebsmittel)

Zweck und Umfang

Konsolidiert Prüfprotokolle, Wartungsprotokolle und Mängelbehebungen aller Lichtschranken innerhalb der Anlage. Dient als zentralisierte, nachvollziehbare Dokumentation des elektrischen Sicherheitsmanagements nach DGUV-V 3.

Relevante Vorschriften/Normen

DGUV-V 3 (20.1_2945); ArbSchG §3–§6 (Gefährdungsbeurteilung & Dokumentation); TRBS 1201 (Prüfung von Arbeitsmitteln)

Schlüsselelemente

Liste aller installierten Lichtschrankensysteme
Prüf- und Wartungstermine mit Verweisen auf VDE 0701/0702-Berichte
Festgestellte Mängel, Abhilfemaßnahmen und Termine der Behebung
Namen und Unterschriften der Prüfer und des verantwortlichen Anlagenpersonals
Querverweise auf Prüfbescheinigungen bzw. Kalibrierprotokolle
Übersicht über anstehende Prüftermine

Verantwortlicher

Facility Operator / Electrical Safety Officer (Verantwortliche Elektrofachkraft)

Praktische Hinweise

Obwohl dies nicht in allen Fällen vorgeschrieben ist, wird es auf Anfrage der Berufsgenossenschaft (BG) bei Sicherheitsaudits verlangt. In professionellen FM-Umgebungen ist es Standard, innerhalb des CAFM-Systems ein digitales Prüfbuch zu führen , um eine kontinuierliche Überwachung und Dokumentationsintegrität zu gewährleisten.

Erläuterung

Das Prüfbuch für elektrische Anlagen und Betriebsmittel ist ein zentrales Dokument, in dem sämtliche Prüfergebnisse, Wartungsmaßnahmen und behobene Mängel übersichtlich erfasst werden. Rechtlich ist ein solches Prüfbuch nicht in jedem Fall zwingend vorgeschrieben; jedoch verlangt DGUV Vorschrift 3 (§ 5 Abs. 3), dass auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen geführt wird. Es hat sich daher in der betrieblichen Praxis bewährt, für alle sicherheitsrelevanten Geräte – inklusive der Lichtschranken – ein Prüfbuch zu führen. In modernen Facility-Management-Organisationen wird dies oft digital als Teil des CAFM-Systems umgesetzt.

Im Prüfbuch sind alle installierten Lichtschranken mit ihren Prüf- und Wartungsterminen aufgeführt. Zu jedem Eintrag gehören das Datum und Art der Prüfung, das Ergebnis (inkl. Verweis auf detaillierte Prüfnachweise nach VDE 0701/0702), festgestellte Mängel und deren Behebungen sowie die verantwortlichen Prüfer bzw. Techniker mit Unterschrift. Durch diese zentrale Dokumentation erfüllt der Betreiber zugleich seine Pflichten aus dem ArbSchG (§§ 3–6) zur Gefährdungsbeurteilung und zum Nachweis durchgeführter Schutzmaßnahmen. Bei einer Überprüfung durch die BG oder Aufsichtsbehörden kann mit einem aktuellen Prüfbuch unmittelbar belegt werden, dass alle vorgeschriebenen Kontrollen fristgerecht durchgeführt und eventuelle Mängel unverzüglich beseitigt wurden. Gleichzeitig ermöglicht das Prüfbuch eine proaktive Instandhaltungsplanung: Zukünftige Prüftermine sind leicht ersichtlich, und die Historie der Einträge lässt erkennen, ob bestimmte Anlagen wiederholt Auffälligkeiten zeigen. Insgesamt dient es damit als zentrales Steuerungs- und Nachweisinstrument für die elektrische Sicherheit im Facility Management.