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Lichtschutz

Facility Management: Elektrotechnik » Betrieb » Dokumente » Lichtschutz

Lichtschutz

Lichtschutz

Diese Dokumentationsübersicht definiert alle technischen, produktspezifischen und sicherheitsrelevanten Unterlagen, die im Facility Management für Planung, Einbau, Abnahme, Prüfung, Betrieb und Instandhaltung von Lichtschutzsystemen erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere elektrische oder mechanische Rollos, Rollläden, Jalousien und Sonnenschutzsysteme. Der Dokumentationsumfang ergibt sich aus den Anforderungen der HBauO, der EU-Bauproduktenverordnung, der VOB/C – DIN 18358 sowie aus Betreiberpflichten hinsichtlich Verkehrssicherheit, Bauproduktkonformität und technischer Nachvollziehbarkeit. Ziel ist die Sicherstellung eines rechtssicheren, auditfesten und betriebssicheren Facility-Management-Prozesses.

Lichtschutz in elektrischen Anlagen

Nachweis der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Mängelbeseitigungsprotokoll

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation, dass identifizierte Sicherheitsmängel (z. B. defekte Lamellen, lose Befestigungen, blockierte Antriebe) fachgerecht und vollständig beseitigt wurden

Relevante Normen/Regelwerke

HBauO (Verkehrssicherungspflicht)

Schlüsselelemente

Mangelbeschreibung
Risikoabschätzung
Reparaturmaßnahmen
erneute Funktionskontrolle
Freigabevermerk

Verantwortlich

Betreiber / Wartungspersonal

Praktische Hinweise

Kritisch bei Haftungsfragen, Brandschutzbegehungen, Unfalluntersuchungen und regelmäßigen FM-Audits

Erläuterung

Dieses Nachweisprotokoll belegt, dass sicherheitsrelevante Mängel an den Lichtschutzsystemen zeitnah und fachgerecht beseitigt wurden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anlagen keine Gefahr für Nutzer oder Passanten darstellen – etwa durch herabfallende Bauteile (Lamellen, Blenden), Klemmstellen oder elektrische Defekte. Die Bauordnung verpflichtet den Betreiber zur unverzüglichen Beseitigung festgestellter Gefahrenquellen, um die Verkehrssicherheit des Gebäudes zu gewährleisten.

Im Protokoll wird transparent festgehalten, welcher Mangel wo und wann auftrat und wie sowie durch wen die Beseitigung erfolgte. Eine erneute Funktionsprüfung und ein Freigabevermerk bestätigen anschließend die ordnungsgemäße Instandsetzung der Anlage. Damit erbringt der Betreiber einen rechtsverbindlichen Nachweis seiner Verkehrssicherungspflicht. Das Dokument wird in der Betreiberakte bzw. FM-Sicherheitsdokumentation archiviert. Im Schadensfall oder bei behördlichen Kontrollen kann so belegt werden, dass der Betreiber seinen Pflichten proaktiv nachgekommen ist und die Anlage betriebssicher instand gehalten wird. Zusätzlich ist nachvollziehbar, welche Komponenten bereits ausgetauscht oder repariert wurden – das erleichtert die Planung künftiger Wartungsarbeiten.

Protokolle der regelmäßigen Objektinspektionen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Objektbegehungs-/Inspektionsprotokoll

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis regelmäßiger Sicht- und Funktionskontrollen am Lichtschutzsystem

Relevante Normen/Regelwerke

HBauO

Schlüsselelemente

Sichtprüfung (Laufgeräusche, Verkantung, Materialzustand)
Prüfung der Befestigungen
freie Beweglichkeit / Hubwege
elektrische Reaktionsprüfung (bei motorisierten Systemen)
Handlungsempfehlungen

Verantwortlich

Unterwiesene Person (Verkehrssicherheit)

Praktische Hinweise

Zumeist monatlich durchgeführt; bildet eine wichtige Ergänzung zur jährlichen Fachwartung und dient als Frühwarnsystem im FM-Betrieb

Erläuterung

Regelmäßige Inspektionsprotokolle dienen der lückenlosen Dokumentation, dass die Lichtschutzsysteme fortlaufend auf ihre Verkehrssicherheit überwacht werden. In festgelegten Intervallen – in der Praxis meist monatlich als Sicht- und Funktionskontrolle – wird geprüft, ob alle Komponenten intakt sind und keine Gefahren von ihnen ausgehen. Eine entsprechend unterwiesene Person hält dabei alle Feststellungen schriftlich fest: von der äußeren Sichtprüfung (z.B. ungewöhnliche Laufgeräusche, Verkanten, Materialverschleiß) über einfache Funktionstests der Antriebe und Steuerungen bis hin zur Kontrolle der Befestigungspunkte und Führungen. Entdeckte Mängel oder Abnutzungen werden nach Dringlichkeit eingeschätzt, und es werden konkrete Maßnahmenempfehlungen zu deren Behebung dokumentiert.

Diese regelmäßigen Prüfprotokolle zeigen, dass der Betreiber seiner fortlaufenden Kontroll- und Instandhaltungspflicht nachkommt. Sie wirken präventiv, indem Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden, und reduzieren so Unfall- sowie Haftungsrisiken. Darüber hinaus bilden die Inspektionsergebnisse eine wichtige Grundlage für die weitere Instandhaltungsplanung im Facility Management. Erkenntnisse aus den Begehungen fließen in Wartungspläne, Audit- und Sicherheitsberichte ein, wodurch der Betreiber gegenüber internen und externen Prüfern jederzeit nachweisen kann, dass die Betriebssicherheit der Lichtschutzsysteme kontinuierlich gewährleistet wird.

Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (CoCP)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (CoCP)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Bauprodukt dauerhaft die spezifizierten europäischen Leistungsanforderungen erfüllt

Relevante Normen/Regelwerke

EU 2024/3110, EU 305/2011

Schlüsselelemente

Produktidentifikation
AVCP-Systemklasse
Prüfergebnisse und Überwachungsmechanismen
notifizierte Stelle
Leistungsbestätigungen

Verantwortlich

Produktzertifizierungsstelle

Praktische Hinweise

Muss dauerhaft in der Bauproduktakte geführt werden; wichtig bei Ausschreibungen, Abnahmen, behördlichen Kontrollen

Erläuterung

Ein Zertifikat der Leistungsbeständigkeit wird von einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle ausgestellt und bestätigt, dass ein Bauprodukt – z.B. ein elektrischer Rollladenantrieb oder ein Fassaden-Jalousiesystem – seine deklarierten Leistungsmerkmale dauerhaft und in gleichbleibender Qualität erbringt. Grundlage hierfür ist die EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) und deren Neufassung (EU) 2024/3110, die für bestimmte Bauprodukte externe Prüfungen und eine kontinuierliche Produktionskontrolle vorschreiben. Das Zertifikat trägt eine eindeutige Referenznummer und nennt die notifizierte Stelle (z.B. TÜV, ift Rosenheim oder eine andere akkreditierte Prüfstelle), die das Produkt geprüft hat. Zudem werden das Produkt und sein Verwendungszweck genau bezeichnet (etwa „Motorisiertes Sonnenschutz-Rollladensystem Modell Y für die Außenmontage“) und die erzielten Leistungskennwerte aufgeführt – beispielsweise die Windlastwiderstandsklasse, mechanische Tragfähigkeit oder geprüfte Zyklenzahl, je nach Produktart. Weiterhin ist vermerkt, ab wann das Zertifikat gültig ist und ob bzw. in welchen Abständen Überwachungsprüfungen der Herstellung stattfinden müssen, um die Gültigkeit aufrechtzuerhalten.

Im Facility Management wird dieses Zertifikat in der Bauproduktdokumentation aufbewahrt und dient als Qualitäts- und Konformitätsnachweis bei Beschaffung, Abnahme und Betrieb. So kann beispielsweise in Ausschreibungen verlangt werden, dass ein gültiges CoCP vorliegt – dadurch wird sichergestellt, dass nur CE-zertifizierte und gleichwertige Produkte verbaut werden. Kommt es zu Reklamationen oder Schadensfällen, kann der Facility Manager anhand des Zertifikats belegen, dass ein geprüftes und CE-gekennzeichnetes Bauteil eingesetzt wurde. Dies stärkt die Position des Betreibers in Haftungsfragen und belegt die Einhaltung der gesetzlichen Bauproduktanforderungen.

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck & Geltungsbereich

Leistungsnachweis für Produkte ohne harmonisierte Norm, z. B. Speziallamellensysteme, hybride Lichtschutzsysteme

Relevante Normen/Regelwerke

EU 305/2011

Schlüsselelemente

technische Bewertungskriterien
Prüfmethoden
Produktmerkmale
Einsatzgrenzen
Bezug zu EAD

Verantwortlich

Technische Bewertungsstelle (TAB)

Praktische Hinweise

Besonders relevant für Sonderlösungen oder innovative Systeme, die nicht vollständig normiert sind

Erläuterung

Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein Dokument für Bauprodukte, die von keiner harmonisierten Norm erfasst sind oder von den üblichen Normanforderungen wesentlich abweichen. Eine ETA bietet Herstellern solcher innovativer oder spezieller Produkte – beispielsweise eines neuartigen Lamellen- oder Verschattungssystems – die Möglichkeit, dennoch eine CE-Kennzeichnung für ihr Produkt zu erlangen. Hierzu wird das Produkt durch eine benannte Technische Bewertungsstelle (in Deutschland z.B. das DIBt im Rahmen der EOTA) eingehend geprüft. In der ETA werden die Leistungsmerkmale des Produkts (z.B. maximale Windlastaufnahme, Witterungs- und UV-Beständigkeit, mechanische Funktionssicherheit, je nach System) und die dafür durchgeführten Prüfverfahren detailliert dokumentiert. Ebenso beschreibt die ETA, unter welchen Anwendungsbedingungen das Produkt verwendet werden darf – z.B. zulässige Temperaturbereiche, Montagearten oder Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Bauteilen. In der Regel verweist die ETA auch auf die zugehörige Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) des Herstellers, welche alle deklarierten Leistungskennwerte zusammenfasst. Häufig enthält sie außerdem Auflagen zur Produktionsüberwachung (z.B. regelmäßige Qualitätsaudits im Werk), die der Hersteller erfüllen muss, um die Gültigkeit der ETA zu erhalten.

Im Facility Management ist eine ETA insbesondere dann relevant, wenn Sonderlösungen bei Licht- und Sonnenschutzsystemen eingesetzt wurden. Die Dokumentation der ETA in der Objekt- oder Bauproduktakte stellt sicher, dass auch für nicht genormte Bauteile ein offiziell anerkannter Nachweis ihrer Eignung und Leistungsfähigkeit vorliegt. Bei Inspektionen oder behördlichen Prüfungen kann der Betreiber mithilfe der ETA belegen, dass das spezielle Produkt trotz fehlender Norm eine unabhängige europäische Bewertung und Bestätigung seiner Gebrauchstauglichkeit besitzt.

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Zweck & Geltungsbereich

Grundlage für eine ETA – Bewertungs- und Prüfverfahren

Relevante Normen/Regelwerke

EU 2024/3110, EU 305/2011

Schlüsselelemente

Bewertungsmethoden
Prüfmechanismen
Leistungsklassen
Dokumentationsstruktur

Verantwortlich

Europäische Bewertungsorganisationen

Praktische Hinweise

Wird in der Regel gemeinsam mit ETA-Dokumentation archiviert; wichtig für technische Nachvollziehbarkeit

Erläuterung

Ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD) ist die fachliche Grundlage für die Erstellung einer ETA. Darin werden spezifisch für eine bestimmte Produktart – etwa ein neuartiges Sonnenschutz- oder Blendensystem – die maßgeblichen Prüfmethoden und Bewertungskriterien festgelegt, falls keine einschlägige Norm existiert. Das EAD beschreibt zum Beispiel, welche Eigenschaften des Produkts geprüft werden müssen (z.B. Tragfähigkeit der Halterungen, Lebensdauer von Mechanik und Antrieben, Witterungs- und UV-Beständigkeit der Materialien) und mit welchen Mess- bzw. Prüfverfahren diese Eigenschaften zu ermitteln sind. Ebenso definiert es, welche Leistungsanforderungen oder Klassifizierungskriterien bei der Auswertung der Testergebnisse anzuwenden sind. EADs werden von der europäischen Bewertungsorganisation EOTA in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erarbeitet, meistens ausgelöst durch einen Herstellerantrag auf Erteilung einer ETA.

Im täglichen Betrieb des Facility Managements spielt das EAD selbst eine untergeordnete Rolle, es ist jedoch Bestandteil der Produktdokumentation. Bei Audits oder Zertifizierungen kann ein EAD als Hintergrunddokument dienen, um die Nachvollziehbarkeit der zugrunde liegenden Prüfverfahren zu gewährleisten. Insbesondere bei sehr speziellen oder innovativen Lichtschutzsystemen kann es hilfreich sein, im Bedarfsfall Einsicht in das zugehörige EAD zu nehmen – etwa um zu verstehen, unter welchen Bedingungen bestimmte Leistungswerte ermittelt wurden. Insgesamt sorgen EADs EU-weit für einheitliche Bewertungsmaßstäbe bei nicht genormten Bauprodukten. Dadurch hat der Betreiber die Gewissheit, dass ein auf Basis einer ETA bewertetes System objektiv geprüft und mit anderen Produkten vergleichbar eingestuft ist.

Technische produktspezifische Dokumentation

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Produktspezifische technische Dokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Vollständige technische Beschreibung des Bauprodukts inkl. Prüfberichte, Materialdaten und Leistungsangaben

Relevante Normen/Regelwerke

EU 305/2011

Schlüsselelemente

Materialangaben
technische Zeichnungen
Prüfberichte
Einsatzgrenzen
Montagehinweise

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Grundlage für Abnahme durch Bauherr / FM; relevant für spätere Ersatzteilversorgung und technische Umbauten

Erläuterung

Die produktspezifische technische Dokumentation umfasst sämtliche Unterlagen des Herstellers zu einem Bauprodukt. Im Fall eines Licht- oder Sonnenschutzsystems zählen dazu beispielsweise die Konstruktionszeichnungen (Detail- und Übersichtspläne der Anlage, Lamellen, Führungen, Antriebe), genaue Material- und Bauteilangaben, Prüfprotokolle sowie Berechnungsnachweise, die für Entwicklung, Zulassung und Leistungsnachweis des Produkts erstellt wurden. Zentral ist eine ausführliche technische Beschreibung mit Zeichnungen oder Explosionsdarstellungen, welche den Aufbau des Systems und alle Komponenten veranschaulicht. Darüber hinaus enthält die Dokumentation in der Regel die Prüfberichte externer oder interner Tests (etwa Ergebnisse von Belastungsprüfungen, Dauerlauftests der Mechanik, Klimaprüfungen auf Witterungsbeständigkeit) zusammen mit allen relevanten technischen Berechnungen. Ein wesentlicher Bestandteil ist auch die CE-Kennzeichnung mit der zugehörigen Leistungserklärung (DoP) des Herstellers, in der die Leistungskennwerte (z.B. Windlastwiderstandsklasse, geprüfte Zyklenzahl des Antriebs, Brandverhaltensklasse falls relevant) offiziell deklariert sind. Zusätzlich umfasst die technische Dokumentation Vorgaben für den Betrieb und die Instandhaltung des Produkts: Dazu zählen empfohlene Wartungsintervalle, konkrete Prüfpunkte sowie Austauschfristen für Verschleißteile gemäß einschlägigen Normen (z.B. DIN 31051 für Instandhaltung) oder spezifischen Herstellervorgaben.

Im Facility Management wird diese umfassende Dokumentation in der Anlagen- bzw. Bauproduktakte des Objekts aufbewahrt – heute meist digital in einem CAFM-System hinterlegt. Sie bildet die Grundlage für den sicheren Betrieb und die effiziente Betreuung des Systems über den gesamten Lebenszyklus. Das Instandhaltungsteam nutzt die Angaben, um Wartungs- und Prüfpläne gemäß den Herstellerempfehlungen zu erstellen und Ersatzteile passgenau zu beschaffen. Treten Störungen auf, erlaubt die Dokumentation eine zielgerichtete Fehlersuche, indem z.B. Schaltpläne, Explosionszeichnungen oder Prüfdaten zur Analyse herangezogen werden. Auch bei Modernisierungen oder Nachrüstungen (beispielsweise dem Austausch von Antrieben, der Integration ins Gebäudeautomationssystem oder anderen technischen Umbauten) ist die Originaldokumentation unverzichtbar, um die Kompatibilität neuer Komponenten zu prüfen und die Konformität des Gesamtsystems sicherzustellen. Letztlich dient eine lückenlose technische Dokumentation auch dem Nachweis der Compliance: Im Falle eines Unfalls oder einer Überprüfung kann der Betreiber belegen, dass alle erforderlichen Informationen vorlagen und die Anlage gemäß den Herstellervorgaben und Normen betrieben sowie instand gehalten wurde. Damit trägt sie entscheidend zu einem rechtskonformen, sicheren und effizienten FM-Betrieb der Lichtschutzanlagen bei.

Geräteplan, Schaltplan oder Stromlaufplan (für elektrische Lichtschutzanlagen)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Geräte-/Schaltplan / Stromlaufplan mit Klemmenplan

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung der elektrischen Verschaltung, Sensorik, Steuerlogik und Anschlüsse motorisierter Lichtschutzsysteme

Relevante Normen/Regelwerke

DIN 18358

Schlüsselelemente

Steuergerät & Motoranschlüsse
Klemmenplan
Sicherungen & Absicherungen
Steuerlinien (z. B. BUS, Tasterleitungen)
Sicherheitsfunktionen (Endschalter, Blockiererkennung)

Verantwortlich

Ausführendes Unternehmen

Praktische Hinweise

Unverzichtbar für Wartung, Fehlersuche, Elektroprüfung, Modernisierung und FM-Digitalisierungssysteme

Erläuterung

DIN 18358 (VOB/C) verpflichtet das ausführende Unternehmen, bei elektrisch betriebenen Lichtschutzanlagen einen vollständigen Schalt- bzw. Stromlaufplan an den Betreiber zu übergeben. Dieser Plan dokumentiert die gesamte elektrische Verschaltung und Steuerlogik des Systems – von der Spannungsversorgung über Steuergeräte und Sicherungen bis zu den Motoren, Sensoren und Bedienelementen. Im beigefügten Klemmenplan sind sämtliche Anschlüsse mit ihren Bezeichnungen aufgeführt, sodass klar ersichtlich ist, welche Leitungen wohin führen. Auch die Sicherheitsfunktionen (z.B. Endschalter zur Abschaltung in Endpositionen oder Blockiererkennungen bei Überlast) und deren Verdrahtung sind darin ersichtlich. Dadurch liegt eine vollständige technische Abbildung der Elektroinstallation des Sonnenschutzsystems vor.

Die detaillierte Elektro-Dokumentation ist für den laufenden Betrieb und die Instandhaltung unverzichtbar. Nur mit Hilfe des Schaltplans können Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Anlage effizient und fachgerecht durchgeführt werden. Das Wartungs- oder Elektrofachpersonal kann anhand des Plans Stromkreise, Klemmstellen und Absicherungen leicht nachvollziehen, was eine gezielte Fehlersuche bei Störungen ermöglicht – ohne zeitaufwändiges Suchen oder Probieren. Für wiederkehrende Prüfungen der elektrischen Anlage (z.B. gemäß DGUV Vorschrift 3) dient der Stromlaufplan als Grundlage, um alle relevanten Schaltstellen und Schutzmaßnahmen normgerecht zu überprüfen. Bei Modernisierungen, etwa wenn die Jalousiesteuerung in ein zentrales Gebäudeleitsystem integriert oder eine Steuerkomponente ausgetauscht werden soll, bildet der vorhandene Schaltplan die Basis, um neue Komponenten korrekt anzuschließen und die Kompatibilität sicherzustellen. Darüber hinaus ermöglicht die Dokumentation auch eine vollständige digitale Abbildung der Anlage im CAFM- oder BIM-System des Facility Managements. Fehlt ein solcher Schaltplan, ist die Betriebssicherheit und Wartungsfähigkeit der elektrischen Lichtschutzanlage erheblich beeinträchtigt – daher gehört er zu den essentiellen Unterlagen bei der Abnahme und technischen Dokumentation.

Konformitätserklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EG-Konformitätserklärung für Lichtschutzsysteme

Zweck & Geltungsbereich

EU-rechtlicher Nachweis, dass das Lichtschutzprodukt den zutreffenden EU-Richtlinien/Normen entspricht und sicher verwendet werden darf

Relevante Normen/Regelwerke

DIN 18384 (für Metallbauarbeiten, Beschläge)

Schlüsselelemente

Herstelleridentifikation
Angewandte Richtlinien und Normen
Technische Leistungsangaben
Rechtsverbindliche Erklärung (Unterschrift)
Seriennummer & Produktreferenz

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Bestandteil der Abnahmeunterlagen; im FM relevant für Gewährleistung, Austausch, Dokumentation

Erläuterung

Die Konformitätserklärung ist bei jedem Bauprodukt verpflichtend, das unter EU-Harmonisierungsrecht fällt. Sie bescheinigt, dass Herstellung und Produkt den einschlägigen EU-Richtlinien entsprechen, und bildet die Grundlage für den ordnungsgemäßen Einbau gemäß VOB/C. Insbesondere bei motorisierten Lichtschutzsystemen (z. B. elektrisch angetriebene Rollläden oder Jalousien) erklärt der Hersteller in dieser EU-Konformitätserklärung, dass alle relevanten Richtlinien – etwa die Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie oder EMV-Richtlinie – eingehalten werden. Dieses Dokument, vom Hersteller rechtsverbindlich unterzeichnet, ist integraler Bestandteil der technischen Dokumentation und Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung am Produkt. Im Facility Management (FM) muss die Konformitätserklärung vorliegen, da sie bei Abnahmen, Prüfungen oder Auditierungen als Nachweis der Rechtskonformität dient. Der FM-Verantwortliche überprüft die Vollständigkeit dieses Dokuments und archiviert es, um im Betrieb oder bei eventuellen Haftungsfragen die EU-konforme Produktbeschaffenheit belegen zu können.

Leistungserklärung (DoP)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungserklärung

Zweck & Geltungsbereich

EU-Bauprodukteverordnung: Leistungsbeschreibung der sicherheits- und funktionsrelevanten Eigenschaften

Relevante Normen/Regelwerke

Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 (Neufassung BauPVO); DIN 18379–18386 (VOB/C); DGUV-Information 208-026; DIN 18421

Schlüsselelemente

Sonnenschutz-Kennwerte (g-Wert, LT-Wert)
Windwiderstandsfähigkeit
Brandschutz-Eigenschaften
Dauerfunktionstauglichkeit
Mechanische Festigkeit
Produktprüfungen und Zertifikate

Verantwortlich

Hersteller

Praktische Hinweise

Essenziell für Ausschreibungen, Energie- & Innenraumkonzepte; wird im FM zur Bewertung der Systemleistung genutzt

Erläuterung

Die Leistungserklärung (DoP) ermöglicht eine transparente Beurteilung der Leistungsmerkmale eines Lichtschutzsystems und stellt sicher, dass diese Systeme den energetischen, sicherheitstechnischen und bauphysikalischen Projektanforderungen entsprechen. Gemäß der EU-Bauprodukteverordnung (Verordnung EU 305/2011) muss für jedes harmonisierte Bauprodukt eine DoP ausgestellt werden, welche die wesentlichen Produkteigenschaften aufführt. Der Hersteller deklariert darin z. B. den Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) und den Lichttransmissionsgrad (LT-Wert) des Sonnenschutzes, die Windlastbeständigkeit nach EN-Normen (z. B. Windwiderstandsklasse nach EN 13659 für Rollläden), relevante Brandverhaltensklassen (z. B. nach EN 13501), die Dauerfunktionsprüfung (Anzahl Zyklen, die das Produkt zuverlässig absolviert) sowie die mechanische Festigkeit und vorhandene Zertifikate/Prüfberichte. Diese in deutscher Sprache erstellte Leistungserklärung ist für Planer und Bauausführung unverzichtbar – etwa bei der Ausschreibung muss sie vorgelegt werden, um die Leistungsfähigkeit des Angebots zu belegen. Im Betrieb nutzt das Facility Management die Angaben der DoP, um die tatsächliche Systemleistung zu kennen und z. B. Energieeffizienzmaßnahmen oder Raumklimatisierungs-Konzepte darauf abzustimmen. Zudem dient die DoP als Referenz bei Gewährleistungsfällen und technischen Überprüfungen, da darin die vom Hersteller zugesicherten Leistungen festgehalten sind.

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis (bauaufsichtlicher Einzelnachweis)

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigung der bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeit eines Lichtschutz-Bauprodukts im Einzelfall

Relevante Normen/Regelwerke

Landesbauordnung (z. B. HBauO)

Schlüsselelemente

Material- & Systembeschreibung
Bauaufsichtliche Anforderungen
Brandschutztechnische Einstufung
Zulässige Einsatzgrenzen

Verantwortlich

Hersteller (mit Prüfung durch Behörde oder Sachverständige)

Praktische Hinweise

Wichtig bei nicht harmonisierten oder spezialisierten Produkten; Bestandteil der DIBt-Anforderungen

Erläuterung

Falls kein harmonisiertes Bauprodukt vorliegt, muss ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall erbracht werden. Dieser individuelle Nachweis ist insbesondere relevant bei Sonderlösungen oder projektspezifischen Lichtschutzsystemen, die von Normen und Standards nicht erfasst werden. In der Praxis spricht man hier von einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) gemäß Bauordnung. Dabei wird durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder einen anerkannten Sachverständigen projektbezogen bestätigt, dass das konkrete Lichtschutz-Produkt verwendet werden darf und die erforderlichen baurechtlichen Anforderungen erfüllt. Grundlage dafür sind einzureichende Unterlagen des Herstellers: detaillierte Produkt- und Konstruktionsbeschreibungen, Prüfberichte anerkannter Institute über sicherheitsrelevante Eigenschaften (z. B. Standsicherheit, Brandschutzverhalten) und Angaben zu Einsatzgrenzen (z. B. maximale Abmessungen oder Windlasten, für die das Produkt zugelassen ist). Der erteilte Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall ist befristet und nur für das jeweilige Bauvorhaben gültig. Im FM-Kontext muss dieser Bescheid in der Bauakte dokumentiert sein. Facility Manager stellen sicher, dass alle Auflagen daraus (z. B. besondere Wartungsvorschriften oder wiederkehrende Prüfungen) im Betrieb eingehalten werden. Somit wird auch bei einzigartigen Lösungen die Rechts- und Betriebssicherheit gewährleistet.

Einbau- und Aussparungspläne für Rollläden/Lichtschutzsysteme

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Einbau- und Aussparungspläne (Rezesspläne)

Zweck & Geltungsbereich

Festlegung der baulichen Voraussetzungen für Montage, Wartung (Revision), Antriebseinheiten und Revisionsöffnungen

Relevante Normen/Regelwerke

DIN 18358 (Rollladen- und Jalousiearbeiten)

Schlüsselelemente

Einbaumaße und Platzbedarf
Revisionszugänge und -öffnungen
Montagepunkte und Befestigungen
Konstruktive Integration in Fassade/Raum

Verantwortlich

Auftragnehmer / Montagefirma

Praktische Hinweise

Grundlage für Baukoordination und spätere Wartungszugänglichkeit im FM

Erläuterung

Rezess- und Einbaupläne sind wichtig für reibungslose Montageabläufe und spätere Inspektions- und Wartungsarbeiten. Bereits in der Planungsphase werden in diesen Plänen alle baulichen Voraussetzungen und Abmessungen festgelegt, damit die Lichtschutzsysteme korrekt in die Gebäudekonstruktion integriert werden können. So ist z. B. definiert, wie groß der Rollladenkasten oder die Aussparung über dem Fenster sein muss, um den Behang aufzunehmen, wo Revisionsöffnungen (Klappen oder abnehmbare Blenden) angeordnet werden, um Zugang zu Antrieben und Mechanik zu gewährleisten, und welche Montagepunkte bzw. Befestigungsuntergründe vorgesehen sind. DIN 18358 schreibt vor, dass Rollladen- und Sonnenschutzarbeiten solche Details berücksichtigen, damit Bedienung und Instandhaltung möglich sind. Für die Baukoordination sind diese Pläne essenziell: Andere Gewerke (wie Rohbau, Fensterbau, Elektroinstallation) müssen die Vorgaben daraus kennen, um zum Beispiel Platz für den Rollladenkasten zu lassen oder Leitungen für Antriebe bereitzustellen. Im Facility Management dienen die hinterlegten Einbau- und Revisionspläne dazu, die Wartungs- und Reparaturfähigkeit sicherzustellen. Techniker können anhand dieser Unterlagen genau erkennen, wo und wie sie an ein installiertes Lichtschutzsystem herankommen, etwa um einen Motor auszutauschen oder den Behang zu inspizieren, ohne die Bausubstanz zu beschädigen. Dadurch werden spätere Instandhaltungsarbeiten deutlich effizienter und kostenschonender.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Zweck & Geltungsbereich

Bauordnungsrechtlicher Prüfnachweis für Lichtschutz-Bauprodukte

Relevante Normen/Regelwerke

Landesbauordnung (z. B. HBauO)

Schlüsselelemente

Prüfbericht mit Ergebnissen
Vorgesehene Verwendung / Regalanwendung
Zulässige Einsatzgrenzen
Sicherheitsrelevante Eigenschaften

Verantwortlich

Hersteller (über anerkannte Prüfstelle)

Praktische Hinweise

Notwendig für Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung oder ETA; wird von Prüfingenieuren angefordert

Erläuterung

Das abP garantiert die bauaufsichtliche Verwendbarkeit eines nicht harmonisierten Lichtschutzsystems. Es wird als zentraler Bestandteil der Bauakte geführt und bei Bauabnahmen häufig überprüft. Ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis wird von einer bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle (z. B. Materialprüfanstalten der Länder) ausgestellt, wenn ein Bauprodukt keine CE-Kennzeichnung oder europäische Technische Bewertung (ETA) besitzt, aber dessen wesentliche Eigenschaften durch Prüfungen nachgewiesen werden können. Im Prüfzeugnis werden die Ergebnisse standardisierter Tests dokumentiert – etwa zur Windlastbeständigkeit, zum Brandverhalten, zur mechanischen Belastbarkeit oder anderen relevanten Merkmalen. Außerdem definiert das abP den Anwendungsbereich des Produkts (für welche Bauarten oder Einsatzbedingungen es gilt) und nennt ggf. Auflagen oder Einschränkungen. Die Bauaufsichtsbehörde akzeptiert ein abP als Verwendbarkeitsnachweis, sodass das Produkt mit dem nationalen Ü-Zeichen gekennzeichnet und im Bauvorhaben verwendet werden darf. Für das Facility Management bedeutet dies: Liegt ein abP vor, muss es in der technischen Dokumentation abgelegt und jederzeit für Prüfingenieure oder Behörden verfügbar sein. Der FM-Verantwortliche stellt zudem sicher, dass alle im Prüfzeugnis genannten Bedingungen – zum Beispiel Begrenzungen der Nutzung oder erforderliche Wartungsintervalle – im laufenden Betrieb beachtet werden. Somit trägt das abP wesentlich zur Betriebssicherheit und Rechtssicherheit bei, wenn kein europäischer Konformitätsnachweis vorhanden ist.

Verwendbarkeitsnachweis gemäß VOB/C (gewerkeabhängig)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Gewerkeabhängiger Verwendbarkeitsnachweis

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung, dass Lichtschutz-Elemente in den jeweiligen Gewerken normgerecht bewertet und eingesetzt werden

Relevante Normen/Regelwerke

VOB/C (DIN 18379, 18380, 18381, 18421); Landesbauordnung (HBauO)

Schlüsselelemente

Systemkompatibilität mit dem Gewerk
Nachgewiesene Leistungsmerkmale
Vorgaben für Montagebedingungen
Bauordnungsrechtliche Konformität

Verantwortlich

Hersteller / Fachplaner

Praktische Hinweise

Besonders relevant in TGA-lastigen Gewerken (z. B. Lichtschutz in Kombination mit Klima-/Fassadensystemen)

Erläuterung

Die VOB/C-Gewerke fordern gewerkeabhängige Material- und Systemnachweise, um die Qualität und Funktionsfähigkeit der Baukonstruktionen sicherzustellen. Das bedeutet: Je nach Gewerk (z. B. Lüftungstechnik – DIN 18379, Heizungs-/Kältetechnik – DIN 18380, Elektrotechnik – DIN 18382 oder Fassadenbau) müssen auch die Lichtschutzsysteme auf ihre Verwendbarkeit und Verträglichkeit innerhalb dieses Fachbereichs geprüft und dokumentiert sein. Ein gewerkeabhängiger Verwendbarkeitsnachweis bestätigt zum Beispiel, dass ein Sonnenschutz im Zusammenspiel mit einer Klima- oder Lüftungsanlage die gewünschten Leistungen erbringt (etwa hinsichtlich Wärmeschutz oder Steuerbarkeit), dass eine außenliegende Jalousie an der Fassade statisch korrekt befestigt ist und Windlasten zusammen mit der Fassadenkonstruktion sicher abträgt, oder dass ein innenliegender Blendschutz die Brandschutzanforderungen im Ausbau erfüllt. Solche Nachweise werden typischerweise vom Hersteller oder Fachplaner bereitgestellt, etwa in Form von Zertifikaten, Prüfprotokollen oder Herstellererklärungen, die auf die jeweiligen DIN-Normen und technischen Regeln Bezug nehmen. Die Anforderungen dazu sind in den ATV-DIN der VOB/C für jedes Gewerk festgelegt. Für das Facility Management ist dieser Aspekt besonders wichtig, wenn Lichtschutz mit gewerkübergreifenden Systemen gekoppelt ist – zum Beispiel automatische Beschattungen, die mit der Gebäudeleittechnik und Klimaregelung interagieren. Der FM-Leiter kann anhand der vorgelegten gewerkeübergreifenden Nachweise überprüfen, ob alle Schnittstellen korrekt bedient wurden und ob im Betrieb keine Konflikte zwischen dem Lichtschutz und anderen technischen Anlagen auftreten. Dies gewährleistet einen störungsfreien Betrieb und erleichtert die koordinierten Wartung (da klar dokumentiert ist, welche Gewerke bei Instandhaltungsmaßnahmen involviert sind).

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) / Europäische Technische Bewertung (ETA)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Zweck & Geltungsbereich

Bauaufsichtliche Zulassung für Lichtschutz-Bauprodukte, die besonderen Anforderungen unterliegen

Relevante Normen/Regelwerke

Landesbauordnung (z. B. HBauO); DIN 18384

Schlüsselelemente

Zulassungsbescheid mit Zulassungsnummer
Geltungsbereich und Verwendungszweck
Technische Auflagen und Anforderungen
Gültigkeitszeitraum und eventuelle Einschränkungen

Verantwortlich

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)

Praktische Hinweise

Erforderlich für nicht harmonisierte oder sicherheitsrelevante Lichtschutzprodukte; muss in Dokumentation vorliegen

Erläuterung

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist eine nationale Ergänzung zu EU-Nachweisen – besonders wichtig, wenn Lichtschutzsysteme baurechtliche Schutzfunktionen erfüllen (z. B. spezielle Blend- oder Hitzeschutzvorrichtungen in Rettungswegen) oder wenn es sich um ein nicht harmonisiertes Produkt handelt. Eine abZ ist ein amtlicher Bescheid, der durch das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) erteilt wird. Darin wird bestätigt, dass das betreffende Bauprodukt im Geltungsbereich der Zulassung den bauaufsichtlichen Anforderungen Deutschlands genügt. Die Zulassung enthält eine eindeutige Zulassungsnummer, beschreibt detailliert den Verwendungszweck und die technischen Eigenschaften des Produkts und führt Auflagen bzw. Bedingungen auf, unter denen das Produkt eingesetzt werden darf. Typische Auflagen könnten z. B. bestimmte Montagevorschriften, Prüfintervalle oder Einschränkungen hinsichtlich der Kombination mit anderen Baustoffen sein. Eine abZ ist in der Regel befristet (oft fünf Jahre) und kann verlängert werden. Parallel dazu existiert auf europäischer Ebene die Europäische Technische Bewertung (ETA) als Äquivalent: Sie ermöglicht einem nicht harmonisierten Produkt die CE-Kennzeichnung und europaweite Marktzugänglichkeit, ersetzt aber in Deutschland die abZ nur dann, wenn die Musterbauordnung/MVV TB dies zulässt. Im Facility Management müssen alle vorhandenen abZ- oder ETA-Dokumente sorgfältig archiviert werden. Der FM-Verantwortliche prüft bei der Übernahme einer Anlage, ob für alle verbauten Lichtschutzsysteme die nötigen Zulassungsnachweise vorliegen und ob sie gültig sind. Zudem ist sicherzustellen, dass im Betrieb alle in der Zulassung genannten Bedingungen eingehalten werden – dies kann etwa besondere Wartungsvorschriften, jährliche Sicherheitsüberprüfungen oder Meldungen an Behörden umfassen. Die abZ/ETA gewährleistet letztlich, dass das Lichtschutzsystem rechtssicher und dauerhaft zuverlässig im Gebäude eingesetzt werden kann.