Im Facility Management ist der Herkunftsnachweis für erzeugten Strom ein zentrales Nachweisdokument zur Einhaltung energierechtlicher Vorschriften. Der Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Dokument und funktioniert wie eine „Geburtsurkunde“ für Strom: Er bescheinigt, wie und wo der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Damit wird sichergestellt, dass diese erneuerbare Energie nicht doppelt vermarktet wird. Der Nachweis dokumentiert, ob und in welchem Umfang im Gebäude genutzter Strom aus erneuerbaren oder konventionellen Quellen stammt, und ist entscheidend für Energiemanagementsysteme (z. B. nach ISO 50001), für Nachhaltigkeitsberichte und für behördliche Prüfungen. Er unterstützt sowohl unternehmensseitige CO₂-Reduktionsstrategien als auch die Erfüllung nationaler und EU-Umweltvorgaben.
Gemäß EEG 2023 und § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind Energieversorger und Anlagenbetreiber verpflichtet, die Zusammensetzung des gelieferten Stroms transparent zu machen. Bezieht ein Verbraucher Strom aus erneuerbaren Quellen ohne EEG-Förderung (z. B. über Direktvermarktung), muss der Versorger für die entsprechende Menge Herkunftsnachweise vorlegen und im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwerten. So wird der Anteil erneuerbarer Energien im Strommix nachgewiesen und der Anspruch auf „Grünstrom“ gegenüber Endkunden dokumentiert.
Facility Manager und Energieverantwortliche verwenden den Herkunftsnachweis, um den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch des Gebäudes zu verifizieren und in interne Energieberichte sowie externe Nachhaltigkeits- und Umweltzertifizierungen (z. B. DGNB, EMAS) einzubringen.
Herkunftsnachweis für erzeugten Strom (Proof of Origin for Generated Electricity)
Zweck & Geltungsbereich
Bestätigt, aus welcher Energiequelle und auf welche Weise der im Facility erzeugte oder gelieferte Strom gewonnen wurde. Dient der Dokumentation der Einhaltung der Vorgaben aus dem EEG 2023 und der Transparenz über erneuerbare Energieanteile im Verbrauch. Unterstützt Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichte sowie CO₂-Bilanzierungen, indem es den Anteil erneuerbarer Energien verlässlich nachweist.
Zulässige Vorschriften/Normen
Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023); Herkunftsnachweisregister (HKNR) beim Umweltbundesamt; ISO 50001 (Energiemanagementsysteme); Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, insbesondere § 42 zur Stromkennzeichnung)
Schlüsselelemente
- Angaben zum Energieerzeuger oder Lieferanten (Name des Betreibers/Unternehmens, ggf. Handelsregisternummer) - Energieträgerart (z. B. Wind, Solar, Wasserkraft, Biomasse oder fossile Brennstoffe) - Standort der Erzeugungsanlage und Anlagen-ID - Zeitraum der Stromerzeugung und die produzierte Menge (kWh oder MWh) - Nummer des Herkunftsnachweises im UBA-Register (eindeutige Kennung) - Gültigkeitsdauer des Nachweises und Datum der Entwertung (Verfall) - Zuweisungshinweis (z. B. Zuordnung zum internen Verbrauch, zur Netzeinspeisung oder zu einem bestimmten Stromprodukt)
Verantwortliche Stelle
Energieversorgungsunternehmen oder Betreiber der Erzeugungsanlage (beantragen und melden den Nachweis beim UBA); Facility Manager bzw. Energiemanager (prüfen die vorliegenden Zertifikate, dokumentieren die Zuteilung im Energiemanagementsystem und berichten über den Anteil erneuerbarer Energien).
Praxisanmerkungen
Der Herkunftsnachweis muss über das Herkunftsnachweisregister (HKNR) des Umweltbundesamtes beantragt und verifiziert werden. Facility Manager integrieren die Daten in das Energiemonitoring und in Nachhaltigkeitsberichte, um den Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtverbrauch nachzuweisen. Zertifikate sollten mindestens fünf Jahre aufgehoben werden, um sie bei Audits oder behördlichen Prüfungen vorlegen zu können.