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Elektroplanung: Funktionale Leistungsbeschreibung

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Leistungsbeschreibung für die Elektroplanung

Eine funktionale Leistungsbeschreibung dient als allgemeingültiger Orientierungsrahmen, um ausgehend von einer Vorplanung eine professionelle, normkonforme und zukunftssichere Elektroplanung zu erstellen. Die Einhaltung aller relevanten Normen und Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Sicherheit (Personen- und Brandschutz) und Zuverlässigkeit ist notwendig. Detaillierte Systembeschreibungen für Beleuchtung, Stromversorgung, Gebäudeautomation, Sicherheits- und Kommunikationsanlagen sowie Energieerzeugung und -speicherung sind erforderlich, genauso wie die sorgfältige Koordination mit anderen Gewerken zur Vermeidung von Schnittstellenproblemen und die ausreichende Dokumentation und Qualitätssicherung, einschließlich aller notwendigen Prüfungen, Messungen und Abnahmeverfahren. Zukunftsfähigkeit wird erreicht durch Berücksichtigung von Reserven, Energieeffizienzkonzepten und potenziellen Erweiterungsoptionen.

Damit wird sichergestellt, dass die Planung bereits in einem frühen Stadium alle wesentlichen Anforderungen berücksichtigt und eine solide Basis für die weitere Detailplanung, Ausschreibung und Realisierung geschaffen wird.

Zielsetzung und Grundlagen

  • Ziel der Planung: Ausgehend von einer vorliegenden Vorplanung sollen elektrotechnische Anlagen so geplant werden, dass sie den Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit entsprechen.

  • Rechtliche und normative Grundlagen: Es sind sämtliche relevanten Gesetze, Verordnungen, Normen (z. B. DIN, VDE, IEC), technische Regeln und Richtlinien (z. B. DGUV, BetrSichV) sowie die Vorgaben des Auftraggebers einzuhalten.

  • Koordination: Eine enge Abstimmung mit anderen Fachplanern (z. B. Heizung, Lüftung, Sanitär, Gebäudeautomation) sowie mit Architekten und Behörden ist sicherzustellen, um eine reibungslose Integration der elektrotechnischen Anlagen zu gewährleisten.

  • Räumliche und funktionale Abgrenzung

  • Es ist klar zu definieren, für welche Teile des Gebäudes bzw. der Anlage (z. B. Verwaltungsbereiche, Produktionsflächen, Außenanlagen, spezielle Funktionsräume wie Labore) die Elektroplanung gilt.

  • Besondere Bereiche

  • Falls es in diesem Projekt besondere Einsatzbereiche gibt (z. B. Explosionsschutz-Zonen, Reinräume, medizinische Bereiche, denkmalgeschützte Bauten), sind diese explizit zu nennen und mit erhöhten Anforderungen an Planung und Ausführung zu berücksichtigen.

Konkretisierung der Vorplanung

  • Überprüfung der Annahmen: Die aus der Vorplanung resultierenden Annahmen (z. B. Leistungsbedarfe, Platzbedarfe für Verteiler und Leitungswege) sind zu prüfen, zu verifizieren und an die jeweils aktuellen Normen und projektspezifischen Vorgaben anzupassen.

  • Anpassungen und Optimierungen: Erforderliche Änderungen (z. B. hinsichtlich Raumaufteilung, Lasten, Redundanzen) sind zu dokumentieren und mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Entwurfs- und Ausführungsplanung

  • Systemplanung: Dimensionierung von Kabeln und Leitungen (Last- und Kurzschlussberechnungen, Selektivitätsnachweise).

  • Festlegung der Trassenführung, Standorte für Haupt- und Unterverteilungen, Netzersatzanlagen (NEA), USV-Systeme etc.

  • Planung von Beleuchtungsanlagen (inklusive Not- und Sicherheitsbeleuchtung), Schaltanlagen, Steuerungs- und Automationssystemen.

  • Integration von Energieerzeugung: Falls Photovoltaik- oder andere regenerative Anlagen geplant sind, ist deren Einbindung zu berücksichtigen; ebenso Ladestationen für Elektromobilität (Leistungskapazitäten, Lastmanagement).

Schnittstellenkoordination

  • Technische Gewerke: Sicherstellung, dass die Elektroplanung mit den Bereichen Heizung, Lüftung, Sanitär, Gebäudeautomation, Fördertechnik usw. abgestimmt ist (z. B. gemeinsame Trassen, Steuerungskonzepte).

  • Bauliche Anforderungen: Berücksichtigung von Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz sowie Anforderungen an Flucht- und Rettungswege.

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

  • Variantenuntersuchung: Vergleich unterschiedlicher technischer Lösungen in Hinblick auf Investitionskosten, Betriebskosten, Energieeffizienz und Wartungsaufwand.

  • Optimierungs- und Einsparpotenziale: Aufzeigen möglicher Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs (z. B. Lastmanagement, intelligente Beleuchtungssysteme, automatische Abschaltung).

Dokumentation und Nachweise

  • Planunterlagen: Erstellen von Plänen, Schemen, Stromlaufplänen, Kabellisten, Verteilungsplänen und ggf. 3D-Modellen/BIM-Daten.

  • Berechnungen: Erstellen aller notwendigen Berechnungsnachweise für Last, Selektivität, Kurzschlussfestigkeit etc.

  • Projektabschluss: Zusammenstellung und Übergabe aller relevanten Unterlagen (Prüf- und Messprotokolle, Revisionspläne) an den Auftraggeber.

Beleuchtungssysteme

  • Beleuchtungsstärken und Qualität: Festlegung von Beleuchtungsstärken gemäß Arbeitsstättenrichtlinien und Anforderungen des Auftraggebers; Berücksichtigung von Blendwerten (UGR), Farbtemperaturen und Farbwiedergabe.

  • Not- und Sicherheitsbeleuchtung: Einhaltung einschlägiger Normen (DIN EN 1838, DIN VDE 0108) sowie der bauordnungsrechtlichen Vorschriften; Festlegung der Installationsorte und Kennzeichnung von Rettungswegen.

Sicherheits- und Kommunikationssysteme

  • Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlage: Planung nach geltenden Normen (z. B. DIN 14675) inkl. Aufschaltung auf Feuerwehr, Integration in Alarmierungskonzept.

  • Einbruchmeldeanlage, Videoüberwachung, Zutrittskontrolle: Festlegung von Melde- und Überwachungspunkten, Sicherheitsstufen, Datenübertragungswegen.

  • Daten- und Telekommunikationsnetze: Planung strukturierter Verkabelung, ggf. Glasfasertrassen, Wireless-Lösungen, Redundanzkonzepte.

Gebäudeautomation und MSR

  • Systemwahl: Klare Festlegung, ob KNX, BACnet, LON oder andere Bussysteme genutzt werden.

  • Integrationsgrad: Abstimmung mit HLK-Gewerken, um ein zentrales Gebäudeleitsystem (GLT) zu realisieren und Synergien beim Monitoring (z. B. Energieverbrauch) zu nutzen.

Erdungs- und Blitzschutzkonzept

  • Erdungsanlage: Planung bzw. Prüfung des Fundamenterders (oder ggf. Ringerders), leitfähiger Gebäudeteile und Potentialausgleichssysteme unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten.

  • Blitzschutz: Festlegung der Blitzschutzklasse, Ableitungsführung, Positionierung von Fangeinrichtungen sowie Abstimmung des Überspannungsschutzes mit der Elektroinstallation.

Ausführungsbedingungen und Montagehinweise

  • Verlegearten und Installationszonen: Vorgabe der zulässigen Verlegearten (Unterputz, Aufputz, Kabeltrassen, Steigleitungen), Installationshöhen und Schutzzonen in Wänden bzw. Decken.

  • Brandschutzanforderungen: Einsatz geeigneter, ggf. halogenfreier Kabel und Leitungen in Rettungswegen.

  • Fachgerechte Durchführung von Brandschutzabschottungen (z. B. Kabel- und Rohrdurchführungen).

  • Material- und Qualitätsanforderungen: Festlegung von Mindeststandards (IP- und IK-Schutzarten), ggf. Anforderungen an Explosionsschutz oder Reinraumeignung.

Anforderungen an Planungstiefe und Schnittstellen

  • Detailierungsgrad: Festlegung, wie detailliert Pläne, Kabellisten, Bestückungspläne und Schemata zu erstellen sind (z. B. bis zur Adernkennzeichnung, Bezeichnung einzelner Komponenten).

  • Schnittstellenmanagement: Regelmäßige Koordinationsrunden und gegebenenfalls Nutzung einer BIM-Plattform oder anderer Tools, um Kollisionen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Qualitäts-, Prüf- und Abnahmekriterien

  • Dokumentierte Prüfungen: Erstellung von Prüf- und Messprotokollen (z. B. Isolationsmessung, Erdungsmessungen, Schleifenimpedanz, RCD-Prüfungen) gemäß geltender Normen.

  • Inbetriebnahme und Abnahme: Gemeinsame Abnahme mit Vertretern des Auftraggebers und aller relevanten Fachplaner.

  • Probebetrieb, Funktionskontrollen, ggf. thermografische Untersuchungen.

  • Revisionsunterlagen: Erstellung aktueller Bestandspläne und Protokolle sowie Übergabe an den Auftraggeber.

Termine und Meilensteine

  • Planungsfristen: Definition von Terminen für die Fertigstellung der Entwurfs- und Ausführungsplanung, Prüfung durch Fachaufsicht und Freigabeprozesse.

  • Bauausführung: Festlegung von Bauphasen, Montagezeiten, Teilschritten (z. B. Kabelverlegung, Schaltanlagenmontage, Inbetriebnahme) sowie Endterminen.

Betrieb und Wartung

  • Wartungspläne: Vorgabe, in welcher Form Wartungspläne und -intervalle nach einschlägigen Normen (z. B. VDE, DGUV) zu erstellen sind.

  • Einweisung des Personals: Sofern vereinbart, Schulung des Betreiberpersonals im Umgang mit den Anlagen (z. B. Gebäudetechnik, Notstromsysteme, MSR/GLT).

Besondere Projektrisiken

  • Spezielle Gegebenheiten: Denkmalschutz, Kampfmittelverdacht, schwierige Gründungsverhältnisse o. Ä.

  • Spezifische Gefahrenstoffe, EX-Bereiche oder besondere Sicherheitsanforderungen (z. B. Hochsicherheitsbereiche).

  • Risikomanagement: Rechtzeitige Identifizierung möglicher Risiken, Erarbeitung von Gegenmaßnahmen, Dokumentation und Abstimmung mit Auftraggeber und Behörden.

Optionale Erweiterungen

  • Ausbaureserven: Vorsehen von Reservekapazitäten in Kabeltrassen, Verteilern und Schaltschränken für zukünftige Erweiterungen.

  • Technische Innovationen: Berücksichtigung moderner Technologien wie Smart Building-Lösungen, Digital Twins, IoT-Sensoren, wenn dies projektspezifisch gewünscht und wirtschaftlich vertretbar ist.

  • Kostenansätze: Erfassung sämtlicher Planungs- und Ausführungskosten inkl. Material, Lohn, Prüfungen, Dokumentation.

  • Separate Ausweisung projekt- bzw. kundenspezifischer Sonderwünsche (z. B. E-Mobilität, hohe Redundanzanforderungen, Premium-Komponenten).

  • Transparenz: Übersichtliche Darstellung und Zuordnung der Kosten zu den jeweiligen Leistungsbereichen und -phasen.