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Ausführungsreife Planung elektrischer Anlagen

Facility Management: Elektrotechnik » Strategie » Ausführungsplanung » Leistungsphase 5 der HOAI

Prüfanweisung: Ausführungsplanung Elektrotechnik

Prüfanweisung: Ausführungsplanung Elektrotechnik

In einer Prüfanweisung wird systematisch beschrieben, wie die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) für das Gewerk Elektrotechnik in einem Industrie-Neubau mit Verwaltungs- und Produktionsbereichen auf Vollständigkeit, Funktionalität und Normenkonformität geprüft werden soll. Die Ausführungsplanung bildet die Grundlage für die Realisierung der Elektroinstallationen; sie muss daher alle für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) enthalten und eine ausführungsreife Lösung darstellen. Gemäß VOB/B § 3 müssen Ausführungspläne „brauchbar, zuverlässig, deutlich und eindeutig“ sein. Alle Feststellungen sind zu dokumentieren und bei Abweichungen ist der Planer zur Nachbesserung aufzufordern, damit die elektrische Anlage im Industrie-Neubau zuverlässig, sicher und den deutschen Vorschriften entsprechend errichtet werden kann.

Rechtsgrundlagen und Regelwerke

Bei der Prüfung steht der Abgleich der geplanten elektrotechnischen Anlagen mit den geltenden technischen Normen, Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben in Deutschland im Vordergrund.

Wichtige Rechtsgrundlagen und Regelwerke sind u.a.:

  • DIN- und VDE-Normen: Insbesondere die Normenreihe DIN VDE 0100 (Errichten von Niederspannungsanlagen) mit ihren Teilen zu Schutzmaßnahmen, Leitungsanlagen, Erdung/Potentialausgleich etc., die Norm DIN VDE 0105-100 (Betrieb elektrischer Anlagen) sowie die DIN EN 61439 (VDE 0660-600) für Schaltgerätekombinationen (Schaltanlagen und Verteiler). Ebenso relevant sind Normen zum Blitzschutz (DIN EN 62305 / VDE 0185) und zur Beleuchtung (z.B. DIN EN 12464, DIN EN 1838). Diese Normen definieren den anerkannten Stand der Technik und sind für Planung und Prüfung heranzuziehen.

  • Deutsche Gesetze und Verordnungen: Insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Anforderungen an die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln (inkl. elektrotechnische Anlagen) stellt, sowie das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), welche z.B. Vorgaben zur sicheren Beleuchtung von Arbeitsplätzen enthalten. Die BetrSichV verlangt z.B., dass elektrische Anlagen vor Inbetriebnahme und wiederkehrend von einer befähigten Elektrofachkraft geprüft werden – die Planung sollte daher eine sichere Prüfbarkeit und Dokumentation vorsehen.

  • DGUV-Vorschriften und -Regeln: Hier ist insbesondere DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) zu nennen, die Betrieb und regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen fordert. Außerdem geben DGUV-Regeln Hinweise für spezielle Bereiche (z.B. DGUV I 203-077 für Elektrosicherheit in Laboratorien). Diese Vorgaben müssen beim Planungs-Check berücksichtigt werden, um z.B. die sichere Abschaltung, Kennzeichnung und spätere Prüfintervalle zu ermöglichen.

  • VdS-Richtlinien: Die Versicherer (VdS Schadenverhütung) stellen weitere Anforderungen, insbesondere bei erhöhten Risiken. Z.B. die Richtlinie VdS 2033 gilt für elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten und fordert dort u.a. erhöhte Schutzarten (mind. IP4X) für Betriebsmittel. VdS 2010 bietet eine risikoorientierte Methode zur Blitzschutzklasse-Einstufung. Insofern ist zu prüfen, ob bei der Planung die ggf. höheren VdS-Anforderungen (z.B. bei Blitzschutz, Brandrisiken, Sicherheitsstromversorgung) eingehalten werden.

  • Bauordnungsrecht und technische Regeln: Die Musterbauordnung (MBO) und darauf basierende Landesbauordnungen stellen baurechtliche Mindestanforderungen, etwa an den Brandschutz. Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) konkretisiert z.B. Vorgaben zur brandschutztechnischen Führung von Leitungen. Gemäß § 40 MBO dürfen Leitungen durch feuerbeständige Wände/Decken nur geführt werden, wenn die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile erhalten bleibt. Dies erfordert geprüfte Brandschutzabschottungen (z.B. Kabelschotts S30/S90). Die MLAR schreibt auch Anforderungen an den Funktionserhalt elektrischer Leitungen im Brandfall vor (z.B. E30- oder E90-Verkabelung für sicherheitsrelevante Stromkreise). Bei der Prüfung ist darauf zu achten, dass solche Maßnahmen in der Planung berücksichtigt sind (Kennzeichnung der betreffenden Leitungen, Auswahl geeigneter Kabel/Trassen).

  • HOAI und Kostengruppen: Nach HOAI-Leistungsbild Technische Ausrüstung sind alle genannten Anlagenteile im Leistungsumfang. Die Planung sollte alle Kostenpositionen nach DIN 276 Kostengruppe 440 (elektrische Anlagen) abdecken. Hierzu zählen z.B. Mittel- und Hochspannungsanlagen (KG 441), Eigenstromversorgungsanlagen (442), Niederspannungs-Schaltanlagen (443), Installationssysteme (444), Beleuchtungsanlagen (445) sowie Blitzschutz/Erdung (446). Eine vollständige Planung spiegelt sich auch in vollständigen Kostenermittlungen dieser Gruppen wider – fehlende Anlagenteile würden sich als Lücken in der Kostenplanung zeigen.

Diese Grundlagen bilden den Prüfmaßstab. Im Folgenden werden die einzelnen Fachbereiche der elektrotechnischen Ausführungsplanung mit ihren funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen beschrieben. Jeder Abschnitt nennt die wichtigen Prüfpunkte und Normbezüge. Abschließend fasst eine Prüftabelle alle Kriterien übersichtlich zusammen, sodass die Planung Punkt für Punkt kontrolliert und dokumentiert werden kann.

Energieversorgung (Mittelspannung, NS-Hauptverteilung, Unterverteilungen)

Dieser Abschnitt betrifft die Energieeinspeisung und -verteilung vom Netzanschlusspunkt bzw. Transformator über die Niederspannungs-Hauptverteilung (NSHV) bis zu den Unterverteilungen in den Teilbereichen (Verwaltung, Produktion, etc.). Die Prüfung umfasst sowohl die Mittelspannungsanlage (falls das Objekt einen eigenen Mittelspannungsanschluss und Trafo hat) als auch die gesamte Niederspannungs-Hauptstromversorgung.

Die Prüfung umfasst sowohl die Mittelspannungsanlage (falls das Objekt einen eigenen Mittelspannungsanschluss und Trafo hat) als auch die gesamte Niederspannungs-Hauptstromversorgung:

  • Mittelspannungsanschluss und Transformator: Falls das Gebäude an das Mittelspannungsnetz (z.B. 10 kV oder 20 kV) angeschlossen wird, ist zu prüfen, ob die Planung den Trafo-Standort und die Mittelspannungsschaltanlage berücksichtigt. Hier gelten VDE-Anschlussregeln wie VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) sowie DIN VDE 0101 (Hochspannungsanlagen bis 36 kV). Prüfen Sie: Ist der Netzverknüpfungspunkt mit dem Energieversorger geklärt und wurden dessen Technische Anschlussbedingungen (TAB) eingehalten? Sind Schaltgeräte, Transformator und Schutztechnik dimensioniert und nach relevanten Normen (z.B. DIN EN 62271 für MS-Schaltgeräte) spezifiziert? Besonders wichtig ist, dass Leistung und Kurzschlusspegel der Anlage bekannt sind und die Bemessung der Trafostation darauf ausgelegt ist (z.B. Trafogröße passend zum Leistungsbedarf, Kurzschlussfestigkeit der MS-Anlage ausreichend). Zudem müssen Zugang und Abschaltmöglichkeit den Vorgaben entsprechen (z.B. Abschließbarkeit, Trafonischen, Not-Aus). In der Ausführungsplanung sollten Schaltpläne oder Übersichten der Energieversorgung vom Einspeisepunkt bis zur NSHV vorhanden sein, inkl. Darstellung der Transformatoren, Einspeisekabel und Hauptschalter.

  • Niederspannungs-Hauptverteilung (NSHV): Die NSHV ist das Herz der elektrischen Anlage. Es ist zu überprüfen, ob sie ordnungsgemäß geplant wurde in Bezug auf Leistung, Selektivität und Schutztechnik. Die Ausführungsunterlagen sollten einen einpoligen Hauptübersichts-Schaltplan enthalten, der Kabeldimensionierungen, Absicherungen und Verteilungen zeigt. Darin sollten alle Versorgungskabel zu Unterverteilungen mit ihren Querschnitten, Längen und Absicherungen ersichtlich sein. Prüfen Sie, ob die NSHV den relevanten Normen der Reihe DIN EN 61439 entspricht (Schaltgerätekombinationen). Insbesondere muss die Kurzschlussfestigkeit der Schaltanlage für den zu erwartenden Kurzschlussstrom am Einspeisepunkt nachgewiesen sein. In der Planung sollten daher Kurzschlussberechnungen angestellt worden sein (z.B. Angabe des berechneten Ik" am NSHV-Einspeiseknoten). Die Bauartnachweise nach DIN EN 61439 (Typprüfung) sind Aufgabe des Herstellers der Schaltanlage, aber der Planer muss alle notwendigen Daten vorgeben (Bemessungsströme, Spannung, Schutzart, Bauform etc.).

  • Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Netzform: In Industriegebäuden ist meist ein TN-S-System vorgeschrieben (getrennter Schutzleiter ab Trafo). Prüfen Sie, ob die Netzform festgelegt und im Schaltplan dokumentiert ist (z.B. TN-S oder TT-Netz mit entsprechender Erdung, kein gemischter PEN im Verbraucherbereich). Auch der Hauptschalter (Netz-Trenneinrichtung) und ggf. ein Übergabeschalter zum Generator (Netzersatz, siehe weiter unten) müssen vorgesehen und richtig dimensioniert sein.

  • Selektivität: Die NSHV bildet meist die oberste Ebene der Überstromschutzeinrichtungen. Es ist zu überprüfen, ob ein Selektivitätskonzept vorliegt, d.h. die Schutzorgane (Sicherungen, Leistungsschalter) sind abgestuft, sodass im Fehlerfall nur die dem Fehler nächstgelegene Schutzeinrichtung auslöst. Zwar ist vollständige Selektivität normativ nicht für alle Anlagen zwingend gefordert (ausdrücklich verlangt wird sie z.B. für medizinische Bereiche nach DIN VDE 0100-710 und für bestimmte Versammlungsstätten nach VDE 0100-718), doch gilt sie allgemein als Stand der Technik, um Ausfälle auf den kleinsten Bereich zu begrenzen. Die Planung sollte daher prüfen, ob die Überstromschutzgeräte vom NSHV über die Unterverteiler bis zu den Endstromkreisen selektiv koordiniert sind. Dies erkennt man z.B. daran, dass Sicherungsabstufungen eingehalten wurden (Faustregel: Faktor 1,6 zwischen aufeinanderfolgenden Sicherungsgrößen) oder Herstellerangaben zur Selektivität (Selektivitätsdiagramme) berücksichtigt wurden. Falls an irgendeiner Stelle keine Selektivität erreicht werden kann, sollte zumindest ein abgestimmter Backup-Schutz vorhanden sein (z.B. Sicherungshersteller geben an, welche Kombinationen einen Backup-Schutz bieten). In der Prüfanweisung sollte stehen: Alle Überstromschutzeinrichtungen (NH-Sicherungen, Leistungsschalter, LS-Schalter) und deren Auslösekennlinien sind dahingehend zu prüfen, dass Abschaltströme und -zeiten koordiniert sind.

  • Lastaufteilung und Reserven: Weiterhin ist zu kontrollieren, ob die Lastberechnung und Aufteilung auf die Unterverteiler sinnvoll erfolgt ist. Eine Zusammenstellung aller angeschlossenen Lasten (Leistungskatalog) sollte vorliegen, einschließlich Leistungsfaktoren und gleichzeitigkeitsfaktoren. Der NSHV-Schaltplan oder die Unterlagen sollten die Gesamtanschlussleistung und ggf. Betriebsstrom der Hauptverteilung ausweisen. Prüfen Sie, ob Leistungsreserven eingeplant wurden – z.B. freie Plätze für zukünftige Abgänge, Reserveleistung beim Trafo und NSHV – um spätere Erweiterungen zu ermöglichen. Auch eine Blindleistungs-Kompensationsanlage (z.B. automatisch geregelte Kondensatorbatterie) sollte vorgesehen sein, falls die Abschätzung ergibt, dass der Leistungsfaktor sonst dauerhaft unter den typischen Versorger-Vorgaben (cos φ ~0,9-0,95) liegt. In vielen Industrieanlagen ist eine solche Blindstromkompensation notwendig und gehört zur Ausführungsplanung (DIN 276 KG 4432). Prüfen Sie, ob die Planung eine Kompensationsanlage oder andere Maßnahmen (z.B. Korrektur durch Umrichter mit PFC) berücksichtigt und ob der Aufstellungsort und Anschluss im Plan verzeichnet sind.

  • Unterverteilungen: Der Prüfplan muss sicherstellen, dass alle Bereiche des Gebäudes durch geeignete Unterverteilungen (UV) abgedeckt sind. Jede UV sollte in Plänen eindeutig lokalisierbar sein (Angabe von Raum und Montageort) und in den Übersichtsunterlagen beschriftet sein (Schaltplan, Stromlaufplan). Verteilerverzeichnisse oder Legenden sollten vorhanden sein, aus denen man die Hierarchie erkennen kann (z.B. NSHV speist UV-1 Produktion, UV-2 Büro etc.). Zu prüfen ist, ob die Zuleitungen zu den UVs passend dimensioniert sind (Stromtragfähigkeit, Spannungsfall, Kurzschlussfestigkeit) und entsprechend abgesichert wurden. Gemäß DIN VDE 0100-520 und -430 sollten längere Abgangsleitungen ggf. mit Selektivitätsabstufung abgesichert oder als Sammelschiene ausgeführt sein, um z.B. Selektivität zu gewährleisten. In den Installationsplänen sollte jede Unterverteilung mit ihrem Platzbedarf (L × B × H) eingezeichnet sein, damit im Bau klar ist, wo die Verteiler installiert werden müssen und ob ausreichend Raum (inkl. Wartungsabstand) vorgesehen ist. Im Prüfdokument ist z.B. ein Kriterium: „Sind Lage und Größe aller Verteilungen im Plan ausgewiesen und ist die Zugänglichkeit sichergestellt (keine unzulässige Einbauhöhe, genügend Freiraum davor)?“.

Es sind für die Energieversorgung folgende zentrale Prüfanforderungen festzuhalten:

  • Dokumentation: Liegen Übersichtspläne der Hauptverteilung inkl. Einbindung etwaiger Trafostationen und Netzersatzanlagen vor? Sind sämtliche Kabelwege vom Einspeisepunkt zu den Unterverteilungen dargestellt und benannt?

  • Dimensionierung: Stimmen die Dimensionierungen (Strombelastbarkeit, Kurzschlussfestigkeit) von Transformator, Schaltgeräten und Leitungen mit den berechneten Lasten und Kurzschlussströmen überein? Wurden Normanforderungen (DIN VDE 0100, EN 61439) erfüllt?

  • Selektivität und Schutzkonzept: Wurde ein abgestuftes Schutzkonzept geplant (zeit- und stromselektive Koordination der Sicherungen/Schalter)? Gibt es Nachweise oder Angaben zur Einhaltung der Abschaltbedingungen gemäß DIN VDE 0100-410 (Fehlerschutz durch automatische Abschaltung innerhalb vorgegebener Zeit) und ggf. zu Selektivitätsbetrachtungen?

  • Ersatzversorgung und Netzumschaltung: Ist – falls gefordert – eine Umschalteinrichtung für Ersatzstromversorgung integriert (siehe nächster Abschnitt Sicherheitsstromversorgung)? Die Schnittstelle zwischen Normalnetz (Trafo/EVU) und Ersatznetz (Generator, USV) muss klar definiert und schalttechnisch gelöst sein.

  • Kennzeichnung: Sind alle Einspeisepunkte, Schalt- und Verteileranlagen im Plan eindeutig bezeichnet (Kürzel, Nummerierung) und werden diese Bezeichnungen in allen Unterlagen konsistent verwendet? (Dies wird z.B. geprüft, indem man die Stromkreis- und Verteilerbezeichnungen in Einlinienschaltplan, Stromkreislisten und Installationsplänen abgleicht.)

Sicherheitsstromversorgung (SV-Anlage, USV, Netzersatzanlage)

In einem Industriebau mit Verwaltungs- und Produktionsbereichen ist üblicherweise auch eine Sicherheitsstromversorgung für kritische Verbraucher vorgesehen.

Dieser Bereich umfasst:

  • Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung (SV) im Sinne bauordnungsrechtlicher Anforderungen (z.B. Notbeleuchtung für Rettungswege, Sicherheitsfunktionen wie Rauchabzüge, ggf. Sprinklerpumpensteuerung). Oft wird hierfür eine Zentralbatterieanlage oder ein beson­deres Sicherheitsnetz mit eigener Unterverteilung (SV-Verteiler) geplant.

  • Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) für unternehmenskritische Anlagen, IT-Systeme oder empfindliche Geräte (z.B. zur Überbrückung kurzzeitiger Netzausfälle oder -schwankungen).

  • Netzersatzanlage (NEA), meist ein Dieselgenerator mit automatischer Netzumschaltung, der bei längerem Stromausfall die Versorgung sicherstellt.

Die Prüfanweisung für diesen Bereich muss zunächst sicherstellen, dass sämtliche sicherheitsrelevanten Verbraucher identifiziert und entsprechend in die Notstrom-Konzeption einbezogen wurden. Typische Verbraucher sind: Notbeleuchtung, Evakuierungs- und Alarmierungsanlagen (Brandmeldeanlage, ELA/Sprachalarm), sicherheitsrelevante Lüftungsanlagen (Rauchabzüge), bestimmte sicherheitsrelevante Produktionsprozesse, IT-Server (je nach Ausfallsensibilität) sowie z.B. Zutrittskontrollanlagen oder Notrufsysteme. Prüfen Sie, ob eine Risikobewertung vorgenommen wurde, die festlegt, welche Lasten auf USV bzw. NEA sollen. Oft ist dies in einer Notstrom-Matrix oder Liste dokumentiert.

  • SV-Anlage / Sicherheitsbeleuchtung: Für die gesetzlich geforderte Sicherheitsbeleuchtung (Rettungswegsbeleuchtung) gelten DIN-Normen wie DIN EN 50172 sowie Arbeitsstättenregeln (ASR A3.4/3 für Notbeleuchtung). Die Planung muss mindestens sicherstellen, dass ausreichend lang autonom brennende Notleuchten oder eine zentrale Batterie mit der geforderten Überbrückungszeit vorhanden sind. Prüfen Sie: Sind die Standorte der Sicherheitsleuchten in den Plänen eingezeichnet (z.B. grün markierte Piktogrammleuchten an Ausgängen, Antipanik-Beleuchtung in Hallen)? Ist das Konzept der Sicherheitsstromversorgung gekennzeichnet – d.h. getrennte Stromkreise oder Unterverteiler für Sicherheitsstrom? Nach DIN VDE 0100-560 müssen Stromkreise für Sicherheitszwecke getrennt von anderen installiert sein (keine gemeinsame Abschaltung mit Allgemeinstrom etc.). Selektive Absicherung ist hier besonders wichtig, damit ein Fehler im Allgemeinnetz nicht die SV-Anlage lahmlegt. Es sollte ein zentraler Sicherheitsschaltkasten (SV-Verteiler) geplant sein, der vom Normalnetz und vom Ersatznetz gespeist werden kann. Im Schaltplan ist idealerweise ein Umschaltschema Normal/SV-Netz dargestellt.

  • USV-Anlagen: USVen (Unterbrechungsfreie Stromversorgung) kommen meist als Online-USV (Dauerwandler) zum Einsatz, um kritische Verbraucher ohne Unterbrechung bei Netzausfall weiter zu versorgen. Die Prüfkriterien hier: Ist die Leistung der USV ausreichend dimensioniert (gesamte angeschlossene Last in kW + Zuschläge)? Wurde eine Autonomiezeit definiert (z.B. 15 Minuten oder länger, je nach Anforderung) und reicht die Batteriekapazität dafür aus? Außerdem muss der Aufstellort der USV (Batterieraum oder -schrank) festgelegt und in den Plänen berücksichtigt sein – Batterien unterliegen evtl. besonderen Anforderungen (Lüftung wegen Knallgas, Brandschutz). Prüfen Sie, ob normativ erforderliche Maßnahmen wie Batterietrennschalter, Brandschutz der Batterieanlage und Wartungsumgehungsschalter (Bypass) vorgesehen sind. Eine USV-Anlage muss nach VDE AR-N 4100 mit dem Versorger abgestimmt sein, falls sie Rückwirkungen ins Netz haben kann (Leistungselektronik). In der Planung sollte die USV in der Einlinienschaltübersicht auftauchen und die versorgten Unterverteiler/Verbraucher klar benannt sein. Wichtig: Verbraucher, die an USV hängen, sollten in Installationsplänen gekennzeichnet sein (z.B. Steckdosen mit USV-Strom farblich markiert oder mit speziellen Symbolen).

  • Netzersatzanlage (NEA): Bei einem Dieselgenerator oder anderer Netzersatzanlage sind mehrere Aspekte zu prüfen. Zunächst: Leistung und Lastabwurf – ist die Generatorleistung auf die maximale erforderliche Notstromlast abgestimmt? Oft werden nicht alle Verbraucher versorgt, sondern nur definierte Notstromlasten. Die Planung muss daher ein Lastabwurfschema enthalten: Welche Anlagenteile gehen bei Netzersatz in Betrieb und welche nicht. Dies kann z.B. im Verteilerplan oder in einer Beschreibung stehen. Prüfen Sie, ob die automatische Netzumschaltung (ATS) vorgesehen ist, inkl. Synchronisation falls Kurzparallelbetrieb geplant. Die Steuerlogik (Netzfehlermeldung -> Start Befehl Generator -> Übernahmeschaltung nach x Sekunden etc.) gehört zwar zur Detailausrüstung, sollte aber konzeptionell erkennbar sein.

  • Weiterhin muss die NEA sicher aufgestellt sein: Gibt es im Plan einen Aufstellraum oder ein Außengehäuse mit ausreichender Belüftung und Abgasanlage? Brandschutzauflagen (Tagesdieseltank in Auffangwanne, feuerbeständige Raumausführung) sollten berücksichtigt sein. Unterlagen wie ein Ersatzstromschema oder Angaben in der Legende sollten zeigen, dass Netz und Generator nicht gleichzeitig verbunden sind, außer für zulässigen Kurzparallelbetrieb gemäß VDE-Regeln. Die VDN-/VDE-Richtlinie für Notstromaggregate fordert, bei längerem Parallelbetrieb mit dem Netz, die Erfüllung der TAR für Eigenerzeugungsanlagen. In der Prüfung ist relevant: Ist klargestellt, ob der Generator im Inselbetrieb oder auch mit Netzparallelfunktion arbeiten soll (typischerweise nur Inselbetrieb für Notstrom)? Entsprechend muss die Schaltung mit Netztrennung oder Synchronisierung vorhanden sein.
    Zudem sollte man kontrollieren, ob Wartungseinrichtungen bedacht wurden (z.B. ein Probelastbetrieb, eventuelle Netzrückspeisemöglichkeit für Test, Bypass-Schalter). Kraftstoffversorgung: Ist ein ausreichender Tank mit Brennstoffvorrat dimensioniert (für z.B. 8 Stunden Volllastbetrieb, falls gefordert)? Solche Angaben finden sich oft in technischen Beschreibungen.

  • Normen und Vorschriften: Die Sicherheitsstromversorgung unterliegt auch behördlichen Auflagen. Nach Musterbauordnung müssen Sicherheitsstromquellen für sicherheitstechnische Anlagen mind. 72 h betriebsbereit sein (für baurechtlich geforderte Anlagen). Weiter regelt DIN VDE 0100-710 (für medizinische Bereiche) sehr detailliert die Struktur von SV-Netzen – für unseren Industriebau ist diese spezielle Norm nur relevant, falls z.B. ein medizinischer Betriebsteil vorhanden wäre. Allgemein gilt aber DIN VDE 0100-560, die z.B. fordert, dass Sicherheitsstromquellen und -verteilungen gekennzeichnet sind und getrennt vom regulären Netz abgeschaltet werden können. DGUV Vorschrift 3 verlangt, dass auch Notstromaggregate regelmäßig geprüft werden – die Planung sollte daher Prüfschalter und Testmöglichkeiten vorsehen (z.B. Probelauf ohne Netzabschaltung, Lasttest über Lastbankanschluss, etc.).

  • Überspannungsschutz: Ein oft zusammenhängendes Thema mit Sicherheitsversorgung ist der Überspannungsschutz. Gemäß DIN VDE 0100-443 und -534 müssen in praktisch allen Gebäuden Überspannung-Schutzeinrichtungen (Surge Protective Devices, SPD) vorgesehen werden, insbesondere wenn Sicherheitsgeräte wie Brandmeldeanlagen vorhanden sind. Prüfen Sie, ob an der NSHV und ggf. an empfindlichen Unterverteilungen Überspannungsableiter (Typ 1+2 bzw. Typ 2) eingeplant sind, um Blitz- und Schaltüberspannungen abzuleiten. Dies ist Teil des Schutzkonzepts und sollte im Stromlaufplan eingezeichnet und in der Stückliste enthalten sein. (Überspannungsschutz ist in VdS 2010 ebenfalls thematisiert und bei geforderter Blitzschutzklasse notwendig.)

Zusammenfassung der Prüfpunkte für Sicherheitsstromversorgung:

  • Vollständigkeit der Notstromplanung: Alle notwendigen Verbraucher für Sicherheit und wichtige Prozesse identifiziert und auf Notstrom (USV/NEA) gelegt?

  • Dokumentation: Gibt es ein Notstromschema bzw. sind im Haupt-Schaltplan die Notstrom-Einspeisungen (USV, Generator) samt Umschalteinrichtungen eingezeichnet? Ist die Trennung zwischen Normal- und Sicherheitsnetz ersichtlich und wurden Sicherheitskreise separat gekennzeichnet?

  • Dimensionierung & Kapazität: USV-Leistung und -Batteriekapazität ausreichend? Generatorleistung ausreichend? Überbrückungszeiten definiert (z.B. USV 10 Min, NEA Start in 15 Sek)? Wurden Anlaufströme großer Motoren auf Notstrom beachtet (ggf. Lastabwurf oder Sanftanlauf geplant)?

  • Automatik & Steuerung: Ist die automatische Umschaltung und Wiederkehr ins Netz klar vorgesehen (z.B. Netz-/Generator-Schalter, Verriegelungen)? Sind Notstart-Einrichtungen oder Handbetrieb-Optionen angedacht für den Fehlerfall?

  • Aufstellbedingungen: Wurden die räumlichen Anforderungen eingehalten (eigener Raum für SV-Batterie oder NEA mit Lüftung/Abgas, Brandschutz EI90 Wände)? Ist die Zugänglichkeit für Wartung gegeben (Türen, Wartungsfläche um die Anlage)?

  • Kennzeichnung: Alle Sicherheitsstromversorgungsanlagen sollten in Plänen und Schemen mit „SV“ oder ähnlichem Symbol markiert sein, um Verwechslung mit Normalversorgung auszuschließen.

  • Prüfanschlüsse: Sind Testmöglichkeiten vorgesehen (z.B. ein Testschalter an der Automatik zum simulierten Netzausfall, oder Anschluss für externe Lastbank beim Generator)? Ein Prüfaspekt wäre: „Ist die Prüfbarkeit der SV-Anlagen gewährleistet (BetrSichV-konforme Prüfung) und im Plan dokumentiert?“.

Beleuchtungsanlagen (Innenbeleuchtung, Außenbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung)

Die Beleuchtungsplanung im Industrieneubau umfasst verschiedene Teilaspekte: Innenbeleuchtung der Büros, Labore, Produktion, Lager etc., Außen- und Sicherheitsbeleuchtung für Wege, Fassaden, Parkplätze sowie die bereits erwähnte Sicherheitsbeleuchtung (Notlicht).

Bei der Prüfung der Ausführungsplanung im Bereich Licht ist sowohl auf die Erfüllung normativer Beleuchtungsstärken und Sicherheitsanforderungen zu achten als auch auf die korrekte Integration der Beleuchtungsanlagen in die elektrotechnische Planung:

  • Innenbeleuchtung (Arbeitsbereiche): Zunächst ist zu prüfen, ob für alle relevanten Räume und Bereiche die benötigten Beleuchtungsstärken geplant wurden. Maßgeblich sind hier DIN EN 12464-1 (Innenraumbeleuchtung) und ggf. ASR A3.4 (Technische Regel für Arbeitsstättenbeleuchtung). Büros erfordern z.B. typ. 500 Lux Allgemeinbeleuchtung auf Arbeitsflächen, Labore je nach Tätigkeit 500–750 Lux, in Produktionsbereichen sind je nach Feinheit der Arbeiten 300–1000 Lux vorgesehen. Die Planung sollte Beleuchtungsberechnungen enthalten oder zumindest Leuchtenauswahl und Stückzahlen, die diese Werte erreichen. Prüfen Sie, ob Leuchtenstandorte und Typen in den Installationsplänen eingetragen sind. In den Ausführungszeichnungen sollten alle Leuchten mit Symbol, Schaltungskennzeichen und Schalterzuordnung dargestellt sein. Außerdem werden in guten Plänen oft Lichtpunkthöhen (Montagehöhen der Leuchten über OKFF) angegeben – ein Prüfkriterium ist, ob solche Höhen und Montagearten spezifiziert sind (z.B. Pendelleuchte 0,5 m unter Decke, Anbauleuchte Decke, etc.), da dies Einfluss auf Lichtverteilung hat.

  • Leuchtenauswahl und Schutzarten: In industrieller Umgebung kommen unterschiedliche Leuchtentypen zum Einsatz (Büro: z.B. Raster-LED-Panels, Halle: Hallenstrahler, Labor: evtl. Spezialleuchten mit Farbwiedergabe, Lager: Regalleuchten etc.). Die Prüfanweisung soll kontrollieren, ob geeignete Leuchten für die jeweilige Umgebung gewählt wurden. Aspekte: Schutzart (IP) – z.B. in staubiger Produktion mindestens IP54, im Freien IP65, im Büro ausreichend IP20. Blendschutz – Bildschirmarbeitsplätze erfordern Leuchten mit begrenzter Leuchtdichte nach oben. Farbtemperatur – meist 4000 K in Arbeitsbereichen, einheitlich? Diese Details finden sich oft in einer Leuchtenliste oder Bemusterung. In den Plänen kann durch kleine Markierungen (Nummern in Klammern neben Leuchtensymbolen) auf Leuchtentyp-Tabellen verwiesen werden. Prüfen Sie, ob solche Tabellen vorliegen, welche für jede Leuchtennummer den Typ (Hersteller/Modell), Lampenleistung, Lichtstrom, Schutzart, Montageart etc. beschreiben. So wird sichergestellt, dass die Monteure wissen, welche Leuchte wo hin gehört. Ein Kriterium: „Sind alle Leuchten mit Typangaben spezifiziert und stimmen diese mit den Beleuchtungsanforderungen überein?“

  • Schaltgruppen und Steuerung: Weiter ist zu prüfen, ob die Schaltung der Innenbeleuchtung sinnvoll geplant ist. D.h.: Sind ausreichend Schaltgruppen vorgesehen, damit z.B. in Büros das Licht zonenweise oder tageslichtabhängig geschaltet/reguliert werden kann? Bei großen Hallen: sind dort Bereiche getrennt schaltbar (für halbe Hallenbeleuchtung)? Die Pläne sollten Schalter oder Steuerkomponenten (Präsenzmelder, Dämmerungssensoren) ausweisen. Automatisierung: Heutzutage wird oft eine Lichtsteuerung (z.B. KNX oder DALI-Bus) integriert. Prüfen Sie, ob die Ausführungsplanung entsprechende Busleitungen oder Steuergeräte vorsieht und ob die Adressierung/Beschaltung grob beschrieben ist. (In der Leseranfrage wird z.B. die Konsistenz zwischen EIB/KNX-Adressen und Installationsplänen angesprochen – falls KNX zum Einsatz kommt, müssen die Linien und Teilnehmer nummeriert und in Plänen/Listen dokumentiert sein, was hier ebenfalls zu prüfen ist.)

  • Außenbeleuchtung: Danke. Ich beginne nun mit der Erstellung einer umfassenden funktionalen Prüfanweisung zur Elektrotechnik gemäß Leistungsphase 5 der HOAI. Die Ausarbeitung umfasst alle relevanten elektrotechnischen Anlagenbereiche und erfolgt auf Basis deutscher technischer Gesetze und Normen. Eine detaillierte Prüftabelle zur systematischen Bewertung der Ausführungsplanung ist enthalten.

Erdungsanlage (Fundamenterder und Haupterdung):

Die Erdungsanlage eines Neubaus ist von zentraler sicherheitstechnischer Bedeutung. Prüfen Sie, ob in der Planung eine ausreichende Erdungsanlage nach DIN 18014 vorgesehen ist. Ein Industriebau hat typischerweise einen Fundamenterder (oder Ringerder, falls WU-Beton ohne Durchdringung) als Erdungsmittel. DIN 18014:2014 schreibt vor, dass der Fundamenterder als geschlossener Ring in den Außenfundamenten verlegt wird und mit Anschlussfahnen an die Haupterdungsschiene geführt wird. In der Ausführungsplanung sollten Detailskizzen oder Baubeschreibungen die Art des Erders nennen (Material, Querschnitt, Lage im Beton oder Erdreich). Die Prüfanweisung fragt hier: „Ist eine Erdungsanlage mit ausreichender Erdungsleitung und Potentialausgleich vorgesehen und entspricht sie DIN 18014?“. Laut DIN 18014 sind Planung, Umsetzung und Dokumentation der Erdung Mindestanforderungen – d.h., es muss gezeichnet oder beschrieben sein, wo der Erder verläuft und wo die Prüfanschlusspunkt(e) sind.

Weiterhin muss geprüft werden, ob alle erforderlichen Anlagenteile an den Hauptpotentialausgleich angeschlossen werden. Die Haupterdungsschiene (Potentialausgleichsschiene) sollte im Plan verortet sein (meist im Hausanschlussraum). Gemäß DIN VDE 0100-540 und 0100-410 müssen darüber verbunden sein: der Schutzleiter (PE) der Einspeisung, alle fremden leitfähigen Teile (Metallrohre, Heizung, Wasser, Gas, Klimarohrleitungen), das Blitzschutzsystem und ggf. der Erdungsleiter zum Erder. Die Prüfanweisung sollte kontrollieren, ob in den Plänen Potentialausgleichsleiter zu allen relevanten Medien vorgesehen sind (Symbole für PAS-Leiter an Wasserleitung etc. im Technikraum). In der Regel werden diese in Schemazeichnungen oder Listen aufgeführt. Ein wichtiges Kriterium: „Ist eine Haupterdungsschiene eingezeichnet und sind die folgenden leitfähigen Teile dort angeschlossen: Versorgungserdung (EVU-PE), Fundamenterder, metallene Wasser- und Heizungsleitungen, ggf. Kabeltrassen, Blitzschutzanlage, Bahnerdung falls Schienen etc.?“.

Blitzschutzsystem (äußerer und innerer Blitzschutz):

Bei Industriebauten mit größeren Flächen oder besonderen Risiken ist in der Regel ein äußerer Blitzschutz erforderlich oder zumindest empfehlenswert. Ob er vorgeschrieben ist, hängt von Gebäudeart, -höhe und Nutzungsprofil ab. Viele Versicherer oder interne Richtlinien verlangen Blitzschutz ab gewissen Größen. Die Planung sollte daher eine Risikobeurteilung nach DIN EN 62305-2 durchgeführt haben oder Blitzschutz nach einer bestimmten Schutzklasse ansetzen. Üblich ist Blitzschutzklasse III für größere Verwaltungs- und Industriebauten, evtl. Klasse II falls explosionsgefährdete Bereiche oder sehr hohe Werte vorhanden sind. Prüfen Sie: Wurde eine Blitzschutzanlage eingeplant? Indikatoren sind z.B. Zeichnungen mit Fangleitungen auf dem Dach, Ableitungen an den Gebäudeecken und Anschluss an Erdung. Wenn ein Blitzschutzsystem gefordert oder vorgesehen ist, muss die Planung die Anzahl und Lage der Fangeinrichtungen (Blitzableiter auf Dach) und der Ableitungen angeben sowie die Art der Erdanschlüsse (Anbindung an die Fundamenterder oder separate Tiefenerder). Gemäß VDE 0185-305 (Blitzschutznorm) sind pro 20 m Gebäudekante mindestens eine Ableitung nötig (Schutzklasse III). Prüfen Sie die Pläne auf entsprechende Symbole oder Legenden (manchmal in Dachaufsichtsplänen dargestellt).

Ein Aspekt ist auch der Trennungsabstand zwischen Blitzableitern und elektrischen Anlagen. In der Prüfanweisung ist zu beachten, dass z.B. Metalltrassen auf dem Dach oder Solaranlagen mit in den Schutz einbezogen oder ausreichend getrennt sein müssen. Die VdS 2010 Richtlinie kann hier zusätzliche Hinweise geben (risikoorientierter Überspannungs-/Blitzschutz).

Innerer Blitzschutz / Überspannungsschutz:

Ergänzend zum äußeren Blitzschutz muss der Potentialausgleich für Blitzschutz (LPZ 0->1) und der Überspannungsschutz betrachtet werden. Prüfen Sie daher, ob an der Haupterdungsschiene Funkenstrecken/Ableiter für Blitzschutz installiert werden (z.B. Trennfunkenstrecken zwischen äußerem Blitzschutz und PA, falls gefordert). Ebenso sollten Überspannungs-Schutzeinrichtungen an den Gebäudeeinführungen von Datenleitungen oder Antennenanlagen vorgesehen sein. Die Planung sollte auch Überspannungsableiter Typ 1 in der NSHV enthalten (für Blitzstromableitung, besonders bei äußerem Blitzschutz zwingend nach VDE 0100-534).

Störungsfreier Erdungswiderstand:

Es kann gefordert sein, dass der Erdungswiderstand eine bestimmte niedrige Ohm-Zahl nicht überschreitet (häufig < 10 Ω). In gut dokumentierten Planungen steht ein erwarteter Erdungswiderstand oder der Hinweis auf Messung nach Fertigstellung. Für die Planung ist relevant: Falls der natürliche Erder nicht ausreicht (z.B. bei Felsuntergrund), wurden zusätzliche Erder vorgesehen? (Z.B. Strahlenerder oder Tiefenerder gemäß DIN 18014 Zulagenorm.) Die Prüfanweisung kann enthalten: „Geplantes Erdungssystem ausreichend dimensioniert? (z.B. mind. 2,5 mm² Cu für PA-Leiter innerhalb, 50 mm² für Erder, nach Norm)“.

Potentialausgleichssysteme (zusätzliche):

Neben dem Hauptpotentialausgleich gibt es oft örtliche Potentialausgleichsschienen in z.B. Laboratorien, im OP-Bereich (falls med.), an Antennenmasten, oder für ESD-Bereiche. Der nächste Abschnitt behandelt Potentialausgleich separat, aber im Zusammenhang mit Erdung ist zu prüfen, ob zusätzliche Potentialausgleichsleiter z.B. in großen Hallen (zusätzliche PA-Schiene bei großen Gebäudeausdehnungen), im Dachbereich (z.B. für Klimageräte), in Technikzentralen etc. vorgesehen wurden. DIN VDE 0100-540 fordert, in jedem Gebäudeteil alle fremden leitfähigen Teile in den Schutzpotentialausgleich einzubeziehen. In Plänen zeigt sich das z.B. an Symbolen für PA-Anschlüsse an Rohrleitungen und metallischen Teilen, was bereits erwähnt wurde.

Zusammengefasste Prüfpunkte Erdung/Blitzschutz:

  • Fundamenterder und Ringerder: Ist die Ausführung des Erders klar beschrieben (geschlossener Ring, Anschlussfahnen in jedem Gebäudeteil)? Sind Baustahl und andere Einbindungen gemäß DIN 18014 geregelt? (z.B. verzinkter Bandstahl im Beton, angeschlossen vor Betonierung). Dokumentation vorhanden?

  • Hauptpotentialausgleich (HPA): Wurden alle erforderlichen Leiter angeschlossen (PE, Erdungsleiter, PA-Leiter zu Gas/Wasser/etc.)? Ist die Haupt-PAS z.B. mit einem Symbol im Plan markiert und mit der Adresse des Hausanschlussraums versehen? Eventuell Foto oder Detailzeichnung in Bauunterlagen?

  • Blitzschutz erforderlich?: Wurde das Erfordernis bewertet und Blitzschutz eingeplant? Wenn ja, entspricht die Planung dem Stand der Technik (Klasse I-IV korrekt gewählt, Fangstangen an exponierten Stellen, Maschenweite bei Dachfangnetz passend)? Sind Trennungsabstände eingehalten (Angabe von s-Abständen in Planung, z.B. bei Durchdringung Dachhaut)?

  • Blitzschutz-Potentialausgleich: Sind alle Metallteile auf dem Dach (Geländer, Lüftung, PV-Module falls vorhanden) an den Blitzschutz-Potentialausgleich angeschlossen? Sind z.B. Armierung, Kranbahnen, große Maschinenrahmen ebenfalls in PA/Blitzschutzkonzept einbezogen (z.B. über Funkenstrecken)?

  • Überspannungsschutz: Sind SPD Typ 1+2 an Einspeisung vorhanden (bei äuß. Blitzschutz Pflicht, sonst Typ 2 mindestens empfohlen)? SPD Typ 2/3 an Endstromkreisen mit empfindlicher Elektronik (EDV, Brandmelderzentralen) geplant? Wurden Telekommunikations- und EDV-Leitungen mit Überspannungsableitern versehen, falls diese von außen kommen?

  • Messvorrichtungen: Wurde eine Trennstelle oder Messklemme vorgesehen, um den Erderdurchgang zu messen? (Nach DIN 18014 muss der Erder messbar vom PA getrennt werden können, z.B. per Erdungstrennklemme).

  • Kennzeichnungen: Die Pläne sollten Hinweise auf Erdung haben, z.B. das Erdungssymbol an PAS, Symbole für Erdverbindungen. Ist dies gegeben?

Potentialausgleichssysteme

Der Potentialausgleich ist teilweise im obigen Abschnitt behandelt, da er eng mit Erdung verwandt ist. Hier werden noch einmal die spezifischen Potentialausgleichsmaßnahmen beleuchtet, die über den Haupterdungs-Potentialausgleich hinausgehen, insbesondere zusätzlicher Potentialausgleich in bestimmten Räumen und Schutzpotentialausgleich gegen elektrischen Schlag.

Schutzpotentialausgleich nach VDE 0100-410: Diese Norm fordert, dass in jedem Gebäude ein Hauptpotentialausgleich hergestellt wird, um Spannungsdifferenzen zu vermeiden. Darüber hinaus müssen in bestimmten Bereichen zusätzliche Potentialausgleiche installiert werden, z.B. in feuchträumen, Labors, medizinischen Bereichen oder wenn die Abschaltbedingungen es erfordern (lange Abschaltzeiten in TT-Systemen, etc.). Prüfen Sie: Wurden in den Plänen z.B. Bäder, große Laborräume oder Bereiche mit leitfähigen Böden mit einem örtlichen Potentialausgleich versehen? Ein Indiz ist eine lokale Potentialausgleichsschiene (PAS) in diesen Räumen, verbunden mit allen dortigen leitfähigen Teilen. Für Produktionsbereiche mit viel Metall (Maschinen, Förderanlagen) sollte ein Konzept bestehen, dass alle Gestelle geerdet sind. Die Planung könnte z.B. vorsehen, dass Maschinenfundamente Anschlussmöglichkeiten haben oder dass Kabeltragsysteme als Schutzleiter fungieren (dann muss elektrische Kontinuität gewährleistet sein). Die Prüfanleitung sollte die Frage stellen: „Sind an allen Orten mit besonderen elektrischen Risiken (z.B. Bereich mit leitfähigem Fußboden, Naßbereich, Medizinbereich) zusätzliche Schutzpotentialausgleichsleiter eingeplant und sind alle gleichzeitig berührbaren leitfähigen Teile darüber verbunden?“.

Beispiel: In Laboratorien mit Chemieabzügen und leitfähigen Labormöbeln wird oft eine Laborpotentialausgleichsschiene installiert, an die Tischgestelle, Abzugshauben, Gasleitungen etc. angeschlossen werden. Im Prüfplan wäre ein Kriterium: „Potentialausgleich im Labor vorhanden (Labortische, Abzüge, Medienleitungen auf PAS geklemmt)?“

  • ESD-Schutz und spezielle Potentialsteuerung: Falls in Produktion ESD-empfindliche Bauteile gehandhabt werden, sind ableitfähige ESD-Böden und Erdungspunkte (z.B. für Armbänder) vorgesehen. Dies ist zwar eher ein organisatorischer Schutz, aber die Elektroplanung muss Potentialausgleichspunkte vorsehen. Prüfen Sie, ob solche bei Bedarf eingezeichnet sind (Symbole für Erdungsbolzen an Arbeitsplätzen?). Ähnliches gilt für EMV/Potentialsteuerung in IT-Räumen: Dort wird manchmal ein separates Funktionspotentialausgleichsnetz (FPA) geplant (häufig Maschennetz mit mehreren Verbindungen, um HF-Störungen abzuleiten). Die DIN EN 50310 behandelt dies (EMV-gerechter PA). Eine anspruchsvolle Prüfanweisung würde dies erwähnen: Im Serverraum z.B. Potenzialausgleichsmatten oder -schienen für Schränke vorgesehen?

  • Potentialausgleichsschienen und Leiterquerschnitte: Prüfen Sie, ob alle Potentialausgleichsleiter und -schienen mit korrektem Querschnitt dimensioniert sind. Gemäß DIN VDE 0100-540 muss der Hauptpotentialausgleichsleiter mindestens die Hälfte des größten PE-Querschnitts, mind. 6 mm² Cu haben (häufig 16 mm² in Praxis). Zusätzliche PA-Leiter in Räumen üblicherweise 6 mm² Cu. Die Ausführungsplanung sollte diese Querschnitte angeben, zumindest in Symbollegenden oder Materiallisten. Die Prüfanweisung kann ein Kriterium „PA-Leiterquerschnitte normgerecht (≥ 6 mm² Cu bzw. entsprechend Tab.54.1 VDE 0100-540)?“ enthalten.

  • Integration von Blitzschutz PA: Wurde bereits behandelt: Die Verbindung vom Blitzschutz zur PAS ist wesentlich. Prüfen, ob diese in Zeichnungen vorhanden (oft als dickerer Erdungsleiter vom Dachsystem zur PAS gezeichnet).

  • Messfelder und Dokumentation: In manchen Gebäuden wird ein Messpunkt für Erdungswiderstand installiert (z.B. zugänglicher Tiefenerder mit Klemme). Ist so etwas vorgesehen (vielleicht in Ausschreibung erwähnt)?

  • Stromschienen- und Kabeltragsysteme: Diese können Teil des PA sein (wenn metallisch durchverbunden). Prüfen Sie, ob Trassen und Schienen leitend verbunden (Verbindungsstücke mit Zahnscheiben etc.) sind – das wird eher in Montageanleitung stehen, aber man kann schauen, ob in der Planung PA-Brücken an Trassen vorgesehen sind z.B. über Bauwerksfugen hinweg.

Checkliste Potentialausgleich (Auswahl):

  • Wurden alle fremden leitfähigen Teile ins Potentialausgleichskonzept einbezogen (Metallteile von Konstruktion, Rohrleitungen, Fördertechnik etc.)?

  • Existieren örtliche Potentialausgleichsschienen dort, wo erforderlich (Bad/Labor/OP/…)? Sind diese mit der Haupterdungsschiene verbunden?

  • Sind Zusatzmaßnahmen für besondere Schutzmaßnahmen getroffen (z.B. getrenntes IT-System in einem Bereich -> Hinweis: in IT-Systemen darf kein automatischer PA aller Teile erfolgen, hier gelten besondere Regeln. Prüfen, ob Norm VDE 0100-410 Abschnitt IT-System beachtet, falls relevant).

  • Dokumentation: Sind im Plan oder in einer Tabelle alle Potentialausgleichsverbindungen aufgeführt? (Manche Planer listen in einer Erdungstabelle alle Anlagenteile und schreiben „angeschlossen an HPA via …“)

  • Querschnitte und Material: Stimmen die vorgesehenen Querschnitte/Materialien mit den Normforderungen überein (z.B. nicht nur Stahl 30×3 im Beton, sondern auch Cu-Band 30×3 für Ringerder falls im Erdreich)? Angaben vorhanden?

  • Steckdosenversorgung (Allgemeine Stromkreise): Die Ausführungsplanung muss alle Steckdosen in Büro, Labor, Produktion, Lager etc. berücksichtigen. Ein wichtiger Aspekt ist die Anzahl und Platzierung: In Büros fordern z.B. Richtwerte (DIN 18015-2, analog auf Büro anwendbar) eine gewisse Mindestanzahl an Steckdosen pro Arbeitsplatz. Prüfen Sie: Sind in den Grundrissplänen in jedem Raum ausreichend Steckdosen eingezeichnet? (Symbole z.B. Doppelsteckdose alle 3 m an den Wänden im Büro). In Produktionsbereichen: sind an den Arbeitsstationen entsprechende CEE-Dosen (16A, 32A, ggf. 63A) eingeplant? In Lagern: Steckdosen für Reinigungsgeräte, Wartung an geeigneten Stellen vorgesehen (z.B. alle 20 m an den Wänden ein Anschluss)?

  • Stromkreisaufteilung und Absicherung: Jede Steckdose muss einem Endstromkreis zugeordnet sein. Die Planung sollte Stromkreis-Nummern an jeder Steckdose vermerken, und diese sollten in den Stromkreislisten auftauchen. Prüfen Sie: Hat jeder Raum definierte Stromkreise? Sind genügend Stromkreise vorhanden, damit die Anschlussleistung je Kreis nicht überschritten wird (z.B. max. 10–12 Steckdosen pro 16A-Kreis in Büro, je nach Lastannahme). In Produktionsbereichen mit hohen Lasten an Steckdosen (z.B. mobile Maschinen) evtl. weniger Dosen pro Kreis oder höhere Absicherung. Ein besonderes Augenmerk: Fehlerstromschutz (RCD) für Steckdosenkreise. Gemäß aktueller DIN VDE 0100-410 müssen alle allgemein zugänglichen Steckdosen bis 32A mit einem RCD ≤ 30 mA geschützt sein. Prüfen Sie daher, ob im Verteilerplan für jeden Steckdosenstromkreis ein RCD vorgesehen ist (entweder als FI/LS-Kombischalter oder als FI für Gruppen). Auch außen liegende Steckdosen und solche in Labor/Feuchträumen benötigen RCD. Die Prüfanweisung kann wörtlich festhalten: „Für alle bis 32A bemessenen Steckdosenstromkreise ist ein Fehlerstromschutz mit I_Δn ≤ 30 mA vorhanden.“. Ausnahmen (z.B. nur Elektrofachkräfte zugängliche Dosen, Maschinenanschlüsse fest) sind zu dokumentieren, aber im Zweifel eher alles mit RCD planen.

  • Spezialsteckdosen und Anschlüsse: Sind in Labors spezielle Anschlüsse erforderlich, z.B. Drehstromsteckdosen 16A/32A für Geräte, eventuell Steckdosen mit USV-Strom (rot markiert)? Die Planung sollte solche Details zeigen. In Technikräumen (Serverraum) oft getrenzte Steckdosen für USV und Normalnetz. Prüfen Sie: Sind USV-Steckdosen eindeutig gekennzeichnet und auf eigenen Stromkreisen? (Im Plan können unterschiedliche Symbole oder Farben genutzt sein.) In Außenbereichen: Sind Steckdosen im Freien mit Klappdeckel (IP44/IP65) und abschließbar (evtl. nach VDE 0100-737 für Baustrom/Parkplätze)? Wurde im Parkhaus oder auf Parkplatz an E-Ladestationen gedacht (heutzutage relevant: Elektromobilitätsinfrastruktur nach Ladesäulenverordnung, falls zutreffend)? DIN 276 sieht E-Ladeinfrastruktur als KG 4444, falls geplant – Prüfen, ob vorhanden.

  • Dimensionierung der Leitungen: Die Steckdosenleitungen müssen nach DIN VDE 0298-4 entsprechend der Verlegeart dimensioniert sein. In der Ausführungsplanung sieht man dies indirekt: Kabel- und Leitungstypen sind in Stücklisten oder Plänen angegeben. Die Prüfanweisung sollte kontrollieren, ob Spannungsfall eingehalten wird (< 3% bis letzte Steckdose, gemäß DIN 18015 für Wohnbau, für Industrie kann 5% gesamt geduldet sein, aber empfindliche Geräte < 3%). Insbesondere lange Leitungswege z.B. in Hallen zu Deckendosen: hier auf Querschnitt achten.

  • Schutzkonzepte an Steckdosen: Zusätzlich zu RCD: Wurde an Überspannungsschutz-Steckdosen gedacht für IT-Geräte (wenn kein zentraler SPD Typ 3, manchmal werden Steckdoseneinsätze mit Überspannungsschutz eingesetzt)? Sind Not-Aus-Schalter vorhanden, um bestimmte Steckdosenkreise in Labor oder Werkstatt spannungsfrei zu schalten (z.B. zentrale Notabschaltung in Schulungslaboren, Maschineninseln)? Falls ja, sind diese im Plan eingezeichnet und beschaltet?

  • Kennzeichnung und Dokumentation: Gute Ausführungspläne enthalten neben den Zeichnungen auch Stück- bzw. Stromkreislisten, in denen jede Steckdose mit Raum und Stromkreisnummer aufgeführt ist. Beispiel: In Stromkreislisten werden Angaben gemacht wie „Stromkreis 12: B16, Leitungstyp NYM-J 3×2,5, versorgt 6 Stk. Steckdosen in Raum 101, Lastannahme 10 W/Steckdose“. Prüfen Sie, ob solche Unterlagen vorhanden sind. Die Prüfanweisung sollte vermerken: „Stimmen Stromkreislisten mit den Installationsplänen überein (Identität der Bezeichnungen) und enthalten sie alle erforderlichen Angaben (Sicherungsgröße, Kabeltyp/-querschnitt, angeschlossene Betriebsmittel und Räume)?“.

Stromschienensysteme und Steckdosenversorgung

Dieser Abschnitt befasst sich mit der Gebäude-internen Stromverteilung auf der Verbraucherebene, insbesondere Steckdosen und ggf. Stromschienensysteme in Produktion oder Labor, die eine flexible Energieabnahme ermöglichen.

Stromschienensysteme (Sammelschienenverteiler): In Industriebauten werden häufig Sammelschienen eingesetzt, z.B. als Stromschienen entlang von Produktionsstraßen oder in Werkhallen zur Versorgung von Maschinen, oder als Deckentragschienen mit Steckdosen (ähnlich wie in Laboren/Technikums). Prüfen Sie, ob in der Planung solche Systeme vorgesehen sind: Sie könnten in den Plänen durch Schienensymbole dargestellt sein oder in der Leistungsbeschreibung erwähnt. Wichtige Prüfpunkte: Strombelastbarkeit der Schienen – sind sie für die Summenlast dimensioniert (z.B. 400 A Schiene für mehrere Maschinen)? Kurzschlussfestigkeit – Stromschienen gelten als Schaltgerätekombination nach DIN EN 61439-6, der Planer sollte den Bemessungskurzschlussstrom vorgeben. Anzahl und Position der Abgriffe – sind genügend Anschlusspunkte eingeplant, an sinnvollen Positionen? (Im Plan sollten die Abgangsstellen etwa bei den Maschinenstandorten eingezeichnet sein). Schutzkonzept – Stromschienen haben oft integrierte Sicherungslasttrennschalter an den Abgriffen; es ist zu prüfen, ob die Auswahl der Abgriff-Sicherungen und die vorgeschaltete Einspeisung selektiv sind. Auch hier Norm DIN VDE 0100-430 beachten: jeder Abgang braucht einen Überstromschutz. Wenn die Schiene z.B. über NH-Sicherungen eingespeist wird, müssen die Abgriffe ebenfalls sicher begrenzt sein.

Weiterhin muss die mechanische Führung und Brandschutz betrachtet werden: Stromschienen durchdringen evtl. Brandabschnitte – dann brauchen sie Brandschutzkapselung oder Abschottung. Die Planung sollte solche Trennstellen vorsehen (manche Stromschienen-Systeme bieten Brandschutzmodule). Ein Prüfkriterium: „Führen Stromschienen durch Brandwände? Wenn ja, sind geeignete Abschottungen oder feuerwiderstandsfähige Ausführungen geplant?“.

Zusammengefasste Prüfpunkte:

  • Abdeckung aller Bereiche: Sind in jedem Raum/Ort genügend Anschlüsse? (Quantitativer Abgleich: z.B. Büro 20 m² hat mind. 4 Doppelsteckdosen – erfahrungsgemäß pro 4–6 m Wand eine Dose; Labor pro Labortisch Steckdose und Drehstrom etc.).

  • RCD-Schutz: Jeder Steckdosenkreis mit RCD 30 mA geschützt? Auch Drehstromdosen ≤32A? (ggf. Typ B RCD bei Frequenzumrichtern? – falls relevant an Maschinenanschlüssen prüfen ob allstromsensitiver FI benötigt).

  • Selektivität in Verteilung: Falls Sicherungsautomaten in UV kombiniert mit nachgeschalteten Geräteschutz (z.B. feingeistige Sicherungen in Geräten) – kein großes Thema, aber check: Vorsicherungen der Steckdosengruppen koordiniert? (meist alles B16 oder B13, da keine gestufte Hierarchie untereinander).

  • Leitungsschutz und Verlegeart: Kabeltypen ausgewählt passend (z.B. in Produktion NYM auf Kabelrinne zulässig? Oder besser H07RN-F in Werkstatt? – je nach Umgebung. In feuchten oder heißen Bereichen ggf. Silikonleitungen etc.). Temperatureinflüsse berücksichtigt (z.B. Kabelbündel Korrekturfaktoren).

  • Spezialanschlüsse: Ggf. Steckverbinder für Maschinen (CEE 63A) in die Planung einbezogen? Sind dafür Schaltgeräte vorgesehen (Lasttrennschalter je Maschine)? Falls Ex-Bereiche (Ex-Steckdosen) – sind diese spezifiziert? (Ex-Schutz war nicht explizit gefordert, aber falls Produktionsstoffe brandgefährlich, VdS 2033 fordert z.B. auch Ex-geschützte Installationen in feuergefährdeten Stätten.)

  • Modularität: In modernen Büros werden Bodentanks oder Brüstungskanäle genutzt – sind diese im Plan dargestellt und genügend bestückt (Dosen, Netzwerk)? (Netzwerk ist zwar Nachrichtentechnik, aber oft zusammen geplant; trotzdem Steckdosen darin relevant).

  • Kennzeichnung: Alle Dosen sollten beschriftet sein im Plan (Steckdose X gehört zu Kreis X, oft als Zahl neben Symbol). Prüfen der Konsistenz mit Listen.

Elektroinstallation in Büro, Labor, Produktion, Lager und Technikräumen

Hier werden die besonderen Anforderungen der Elektroinstallation je Nutzungsbereich betrachtet.

Unterschiedliche Räume haben unterschiedliche Vorschriften und Bedarf, obwohl vieles bereits in obigen Kapiteln anklingt, sollen hier noch bereichsspezifische Checks erfolgen:

  • Bürobereiche: Die Elektroinstallation in Verwaltungs- und Bürobereichen muss komfortabel, erweiterbar und sicher sein. Neben ausreichenden Steckdosen (wie oben geprüft) ist hier Augenmerk auf EDV-Verkabelung (Zwar kein Strom, aber häufig integriert – ggf. getrennte Kabeltrassen für Daten) und flexible Raumaufteilung. Prüfen: Sind in Großraumbüros z.B. Bodentanks im Raster vorgesehen, damit Arbeitsplätze variabel anschließbar sind? Gibt es in Besprechungsräumen Boden- oder Tischanschlüsse? Wurden in Konferenzräumen spezielle Anforderungen (Medientechnik, z.B. Anschlüsse für Beamer an Decke) geplant?

  • Weiter ist die Lastabschätzung in Büros wichtig: hier sind oft viele PCs, Monitore, Drucker – die Planung sollte sicherstellen, dass kein Stromkreis überlastet wird, wenn alle Arbeitsplätze voll ausgestattet sind. Ein Prüfaspekt: „Maximale Gleichzeitigkeit in Büroetagen berücksichtigt? (z.B. Diversity-Faktor <1 angesetzt oder Reservekreise eingeplant)“.

  • Beleuchtung und Notlicht im Büro: Flure in Bürobereichen brauchen Sicherheitsbeleuchtung (gehört zu Beleuchtungsteil, aber im Kontext Büro: Flure als Rettungsweg). Wurden die Flure mit Notleuchten ausgestattet? Sind Bürozimmer eventuell mit Sicherheitsbeleuchtung durch benachbarte Flure ausreichend versorgt (Glasflächen) oder braucht es eigene?
    DGUV Vorschrift 3 schreibt für Büroumgebungen regelmäßige Prüfungen vor, daher sollte es z.B. möglich sein, jeden Stromkreis abzuschalten und Prüfen – sind im Verteilerplan Schaltbar-keiten eingeplant (z.B. alle Endstromkreise auf LS, keine festen Klemmen ohne Schalter)? Das ist selbstverständlich, aber Erwähnung wert: VDE 0100-718 (bei Versammlungsstätten) fordert z.B. allpolige Abschaltbarkeit. Für normale Büros: mind. allpolige Abschaltung im Verteiler via LS (3pol für Drehstrom).

  • Laborbereiche: Labore (je nach Art – Chemie, Physik, Elektronik etc.) haben teils besondere Vorschriften. Beispielsweise DIN VDE 0100-721 für mobile Laborwagen oder DGUV Information 213-850 (ehem. BGI/GUV-I 850-0) für Laboratorien fordern z.B. Not-Aus Schalter für bestimmte Laborarbeitsplätze (insbes. in Ausbildungslaboren). Prüfen: Gibt es einen Not-Aus-Schalter an der Tür oder am Lehrerplatz, der die Stromversorgung der Laborsteckdosen unterbricht? Ist in Chemielaboren eine Abzugssteuerung eingebunden (elektrische Anschlüsse für Abluft, evtl. Ex-Schutz Ventilatoren)?

  • In Laboren sehr wichtig: Zusätzlicher Potentialausgleich – wie erwähnt, Labortische aus Metall, Gas- und Wasserleitungen müssen auf PA-Schiene (Labor-PA) geklemmt sein; die Planung muss dies vorsehen (meist in Schema oder Text angegeben).

  • Schutzarten und Fehlerstromschutz: In Laboren mit Wasser (Chemie/Biologie) gilt wie in feuchten Räumen: alle Steckdosen mit RCD 30 mA. Wenn extrem feuchte Umgebung (Labor-Spülräume) ggf. IP44-Dosen. Falls Laborgeräte empfindlich auf FI-Auslösungen (z.B. falsche Ableitströme) – dann evtl. Aufteilung auf mehrere RCDs, damit nicht alles ausfällt.

  • Geräteanschlüsse: Prüfen, ob spezielle Anschlüsse geplant: etwa Drehstrom für Laborabzüge (Abluftventilatoren), Steckdosen in Abzugsschränken mit Abschaltung bei Gefahren, Anschluss für Kühlgeräte (eigene Stromkreise, evtl. mit Alarm bei Ausfall). Falls Labore Klimakammern oder Reinräume haben: Norm DIN VDE 0100-Qualified (Reinraum) oder ISO 14644, aber elektrotechnisch vor allem, dass in Reinräumen halogenfreie Verkabelung und EMV-reduziert ggf. gefordert. Solche Feinheiten wären in Planungsbeschreibung – man kann anführen: „In Bereichen mit erhöhten Reinheits-/EMV-Anforderungen: wurden entsprechende Kabel (halogenfrei, abgeschirmt) geplant?“

  • Produktionsbereiche: Hier steht Betriebssicherheit und Leistungsfähigkeit im Vordergrund. Wichtige Prüfpunkte: Sind alle Maschinenanschlüsse korrekt dimensioniert (große Maschinen -> eigene Abgänge in Unterverteilung, Schalter, eventuell Softstarter oder Frequenzumrichterplatz)? Sind für Maschinen mit Fremdlüftung oder Kühlung entsprechende Anschlüsse vorgesehen (z.B. Motoranschlüsse)? Not-Halt-Kreise: In Industrie an Produktionsanlagen oft ein Not-Halt-System installiert, das alle gefährlichen Antriebe stromlos schaltet. Die Energieversorgung muss das unterstützen – z.B. Schütze in Steuerverteilung, die Not-Halt realisieren. Prüfen: Ist in den Stromlaufplänen der Maschinenanschlüsse so etwas erwähnt oder ist das komplett der Maschinensteuerung überlassen? (In Ausführungsplanung Gebäude wird das nur relevant, wenn die Not-Halt-Kreise über Gebäudeinstallation geführt werden – oft nur innerhalb Maschinen).

  • Versorgungsschienen: Wie bereits besprochen, oft Stromschienen in Hallen für Krananlagen oder Maschinenzuführung. Wurden Krane berücksichtigt (Kranstromzuführung via Schiene oder Kabeltrommel, Speisepunkt in der Decke)?

  • Umgebungsbedingungen: Produktion kann heiß, nass, staubig sein. Schutzart daher mindestens IP54 oder höher an Betriebsmitteln. Wurden z.B. Dosen IP54 gewählt (im Plan evtl. vermerkt, oder standardweise? Der Prüfer kann in der Stückliste nach Steckdosen IP-Angaben schauen)? Mechanischer Schutz: Sind Leitungswege so gelegt, dass sie vor Beschädigung geschützt (Kabeltrassen hoch geführt, Säulenschutz etc.)?

  • Lagerbereiche: Lager sind oft hoch und weitläufig. Beleuchtung in Lagern – Hochregallager brauchen spezielles Licht zwischen Regalen (geplant?), und oft Sicherheitsbeleuchtung in Regalgängen (wenn Fluchtweg hindurch). Steckdosen im Lager: vermutlich weniger, aber einige für Putzgeräte, evtl. für Hebebühnen-Ladestation. Prüfen, ob im Ladebereich für Stapler entsprechende CEE-Dosen + Lastmanagement (viele Stapler gleichzeitiges Laden hoher Strom).

  • Brandabschaltung: In Lager mit Sprinkler kann es Vorgabe sein, dass bei Feueralarm die Stromversorgung in betroffenen Bereichen abgeschaltet wird (um Kurzschlüsse durch Wasser zu verhindern). Ist so etwas vorgesehen? (Z.B. Kontakt Brandmeldeanlage -> Schütz in Unterverteilung trennt Saft für Lager). Das ist projektabhängig, aber falls BMA vorhanden, könnte geprüft werden, ob im Stromlaufplan Schnittstelle BMA/E-Technik existiert.

  • Technikräume (Elektro, IT, HLK etc.): In Technikzentralen müssen genügend Steckdosen und Licht vorhanden sein, um Wartungsarbeiten zu ermöglichen. Arbeitsstättenrichtlinie fordert 200 lx in Technikräumen. Also sind i.d.R. mehrere Leuchten mit Schaltern vor Ort eingeplant. Prüfen: In jedem technischen Raum (ELT-Raum, Heizungskeller, Lüftungszentrale) – sind eigene Licht- und Steckdosenkreise vorgesehen? (Nicht alles auf entferntem FI, sonst im Wartungsfall dunkel). Oft werden Technikraum-Steckdosen nicht über RCD geführt, da nur Fachkräfte hinein dürfen – das ist zulässig, wenn eindeutig nur Fachpersonal Zugang hat. Aber Standard ist trotzdem 30 mA FI auch dort. Prüfen je nach Angaben.

  • Temperatur und Belüftung: Hauptverteiler-Räume sollten nicht überhitzen – ist eine Klimatisierung oder Belüftung eingeplant? (Vielleicht in HLK-Plänen, aber Elektrotechnik könnte Hinweis drauf haben, z.B. maximale Verlustleistung im Raum x W angegeben, damit TGA plant.)

  • Zutrittsregelung: Sind sensible Räume (Serverraum, ELT-Hauptverteilung) mit Zutrittskontrolle versehen? Dann elektrische Schlösser – müssen an USV, sind Teil der Planung. Prüfen: Wird z.B. in RZ-Räumen eine separate Stromversorgung an USV für Zutritt/Überwachung vorgesehen?

  • Schutzbereiche Spezial: Falls im Betrieb explosionsgefährdete Bereiche vorhanden wären (nicht erwähnt, aber evtl. Lackiererei, Gaslager): Dann greift Ex-Schutz nach ATEX (EN 60079). Prüfen, ob Bereiche Ex-Zonen zugeteilt und passende Betriebsmittel (EX-Dosen, EX-Leuchten) geplant. Das ist ein großes Thema eigenständig, würde in der Planung auffallen durch spezielle Kennzeichnungen und separate Dokumente. Wenn solche Bereiche nicht vorgesehen, ist dieser Punkt nicht relevant.

In der Prüfanweisung nach Bereichen könnte man stichwortartig aufführen:

  • Büro: Ausreichende Anschlussdichte, strukturierte Verkabelung (Elektro+IT getrennt), Potentialausgleich zu vorhandenen Heizkörpern (über HPA abgedeckt), Brandschutz in Kabelkanälen (oft viele Kabel in Brüstungskanal – Brandlast!). Ggf. Kabel mit verbessertem Brandverhalten (halogenfrei) im Rettungsweg Flur.

  • Labor: Not-Aus, lokaler PA, USV-Strom für Messgeräte?, explosionsgeschützte Ausführung (falls Labor Gase nutzt, z.B. H_2 Abzug – elektrisch Ex-Schutz in Abzug).

  • Produktion: Leistungsversorgung robust (Schienen, eigene Trafos bei riesigen Maschinen?), Steuerungsverkabelung getrennt? (EMV: getrennte Trassen für Leistung vs. Signalkabel).

  • Lager: Notlicht im Regal, Abschaltung im Brandfall, eventuell keine brennbaren Kabel (funktionserhalt E30 für Sicherheitsbeleuchtung).

  • IT/Server: Redundante Versorgung (zwei getrennte USV-Kreise für Dual-Netzteile?), Erdung (RZ-Potentialausgleich), Klimaversorgung an Notstrom.

Schaltanlagen, Messfelder und Verteilerkonzepte

In diesem Abschnitt geht es um die Detailplanung der Schalt- und Verteileranlagen: also die Schaltschränke selbst, eventuelle Messfelder (für Energie-Messung oder Zähler) und das generelle Konzept, wie die Verteilung strukturiert ist.

Vieles davon überschneidet mit „Energieversorgung“ und „Unterverteilungen“, aber hier liegt der Fokus auf dem aufgebauten Schaltschrank und dessen Ausstattung:

  • Schaltanlagenaufbau (NSHV/UV): Prüfen Sie, ob die Anordnung der Komponenten in den Schaltanlagen plausibel ist. Die Ausführungsplanung sollte Stromlaufpläne oder Schaltgeräteslisten liefern, aus denen hervorgeht, welche Schutz- und Schaltgeräte vorgesehen sind. Gemäß DIN EN 61439 muss u.a. festgelegt werden: die Bauart der Schaltanlage (Festfeld, Einschubtechnik?), Schutzart des Gehäuses (mind. IP2X innen, oft IP3X oder höher bei Publikumsnähe), Klimatisierung (bei hoher Verlustleistung evtl. Schranklüfter/Klimagerät eingeplant?). Prüfen: Ist für größere Schaltschränke (Hauptverteilung) eine Verlustleistungsberechnung oder Angabe der Verlustwärme vorhanden, sodass entschieden wurde, ob Raumkühlung notwendig? Ist die Schutzart angegeben (z.B. IP 54 für Schrank in staubiger Halle)?.

  • Messfelder (Energiezählung): In Industrieanlagen müssen oft Stromzähler oder Messumformer vorgesehen werden: einerseits der Hauptzähler des Versorgers (meist im NSHV-Feld, TAB fordert zählbares Feld nach Vorgabe EVU), andererseits interne Untermessungen für Energieverbrauch von z.B. Produktion vs. Verwaltung oder für einzelne große Verbraucher. Prüfen Sie: Enthält die Planung Angaben zu Messfeldern oder Zählern? Oft wird ein Messkonzept erstellt, das festlegt, wo überall geeichte Zähler hinkommen (z.B. für Nebenkostenabrechnung Büro an Produktion, oder bei mehreren Mietern). In Plänen kann das als eigenes Feld gezeichnet sein („Zählerfeld“) oder als Messgeräte-Symbole im Stromlaufplan. Die Prüfanweisung sollte sicherstellen, dass gesetzliche Vorgaben zur Messung erfüllt sind (z.B. beim Energieversorgerzähler nach Eichordnung, korrekte Platzierung, kein ungezählter Strom bypass). Auch Differenzstromüberwachung oder Lastspitzen-Messung fallen hierunter: Wurde ein Maximumüberwachungsgerät (KG 4433 nach DIN 276) vorgesehen, das Lastspitzen kappen könnte? Bei sehr hohem Anschlusswert kann das relevant sein um Leistungspreis zu reduzieren. Prüfen: „Ist eine Maximalleistungsüberwachung oder Lastmanagement vorhanden (falls vertraglich mit EVU sinnvoll)?“ Oft werden dazu Steuerrelais eingeplant, keine Pflicht aber energetisch vorteilhaft.

  • Verteilerkonzept/Selektivität: Schon behandelt, aber hier noch aus konzeptioneller Sicht: Ist die Energieverteilung logisch und übersichtlich aufgebaut? Z.B. eine typische Struktur: NSHV – mehrere UV nach Bereichen – darunter ggf. Automatenverteiler für Räume. In Bürogebäuden gibt es oft Etagenverteiler. Prüfen, ob je Etage ein eigener kleiner Verteiler geplant ist, um Leitungslängen zu reduzieren. In Produktion: eventuell je Hallensektor ein Verteiler. Die Prüfanweisung kann z.B. fragen: „Sind die Verteiler so positioniert, dass die Leitungswege wirtschaftlich kurz und überlastfreie sind? (z.B. keine unnötig langen Abgänge, stattdessen lieber einen extra UV näher an der Last)“.

  • Kennzeichnung/Nummerierung: Jede Verteilung sollte ein eindeutiges Kürzel haben (z.B. V1, UV-EG, UV-1.OG, etc.), und alle Stromkreise sollten diesem Schema folgen (z.B. UV-1.OG Ltg. 12 für Licht). Konsistenz ist wesentlich für Prüfbarkeit. Prüfen: Stimmen die Klemmen- und Aderbeschriftungen in Stromlaufplänen (sofern vorhanden) mit Norm (z.B. DIN EN 61346, neue DIN EN 81346 Kennzeichnungssystem)? Dieser Detailpunkt mag in der Planprüfung weniger relevant sein als in der Werkplanung des Schaltschrankbauers.

  • Schutzmaßnahmen intern: In den Verteilern sind eventuell Überspannungsableiter (wie erwähnt), RCDs, selektive Hauptleitungs-Schutzschalter etc. Prüfen, ob diese gemäß Norm geplant: z.B. wenn mehrere RCD in einer UV, ist auf Aufteilung nach Lastart geachtet (um unnötige Summenfehlerströme zu vermeiden). Sind Fehlerschleifenimpedanz-Berechnungen gemacht worden? (Abschaltbedingung: Zs·Ia ≤ U0). Oft werden in der Ausführungsplanung exemplarisch Schleifen berechnet, besonders längste Leitung. Prüfen: Wurde in den Unterlagen irgendwo die Einhaltung der Abschaltzeit dokumentiert? (Kann ein Punkt sein: „Abschaltbedingungen nach VDE 0100-410 erfüllt – z.B. durch Vorsicherung und RCD-Kombination“).

  • Wärmeberechnung und Belüftung in Verteilern: Bei dicht bestückten Schränken kann Wärme zum Problem werden. DIN 61439 verlangt Nachweis, dass Innentemperatur im Rahmen bleibt – häufig durch der Hersteller im Typnachweis abgedeckt innerhalb gewisser Verlustleistung. Der Planer sollte die Verlustleistung aller Komponenten überschlagen (jeder Leistungsschalter X W, Sammelschiene Y W pro 100A etc.). Die Prüfanweisung kann nachschauen, ob in der Ausschreibung z.B. „Schaltschrank muss mit interner Klimatisierung ausgestattet sein, falls Verlustleistung > …“. Im Zweifel: Ist der Aufstellraum gelüftet oder klimatisiert?

  • Backup und Redundanzen: Falls kritische Verbraucher, wurde Redundanz in der Verteilung bedacht (z.B. 2 getrennte Einspeisungen in einen Schaltschrank aus 2 Trafos – bei sehr großen Anlagen möglich)? Nicht Standard, aber bei Versorgungszuverlässigkeit evtl. gewünscht (dann z.B. Schienentrennung in NSHV Buscoupler). Prüfen, ob Anforderungen an N-1-Sicherheit irgendwo formuliert sind (z.B. „Bei Ausfall eines Trafos übernimmt der andere 60% Last“ etc.).

  • Mess- und Regelanlagen: Möglicherweise sind auch Messfelder für Betriebsdaten (Spannungsqualität, Oberschwingungen) geplant. Oder Netzanalysatoren integriert. Bei moderner Energieversorgung wird oft ein Power-Monitoring-System vorgesehen, das per Modbus oder M-Bus Zähler ausliest. Gehört zum Energie-Management (nächster Abschnitt), aber hier: Wurden entsprechende Kommunikationsschnittstellen in Schaltschränken vorgesehen? (z.B. ein Gateway, ein Feldbus-Modul in der Schiene).

  • Abschließend: Der Verteiler und Schaltanlagen-Teil der Prüfung stellt sicher, dass die Ausführungsunterlagen vollständig sind: Für eine normkonforme Errichtung sind z.B. auch Klemmpläne und Stromlaufpläne nötig. Es müssen Ausführungsunterlagen vom Errichter zwar fertiggestellt werden (Stromlaufpläne, Klemmenpläne etc. erstellt der Schaltschrankbauer), aber der Planer sollte zumindest Stromkreislisten und Übersichtspläne liefern, die das Pflichtenheft bilden. Prüfen Sie daher, ob solche Listen vorhanden sind und alle Angaben enthalten.

Kabeltrassenplanung, Brandschutzabschottung und Leitungsführung

In diesem letzten technischen Abschnitt liegt der Fokus auf der räumlichen Führung der elektrischen Leitungen:

Kabeltragsysteme (Kabelbühnen, -rinnen, Steigetrassen), Durchführungen durch Wände/Decken und Brandschutz, sowie generelle Ordnung der Leitungsführung:

  • Kabeltrassen und Steigleitungen: Die Ausführungsplanung sollte klar zeigen, wo Haupt-Kabeltrassen verlaufen – typischerweise in Grundrissplänen durch Linien oder Doppellinien mit Bezeichnung (z.B. „Kabeltrasse 200×100 mm“). Prüfen Sie: Sind alle wesentlichen Leitungswege dargestellt? Besonders horizontale Trassen in Geschossen und Steigetrassen zwischen Geschossen (im Schacht oder Treppenhaus). Wenn z.B. ein Steigschacht vorgesehen ist, sollte in den Plänen ein Querschnitt oder Schema sein, wie die Kabel durch die Stockwerke geführt werden. Die Beladebarkeit der Trassen ist ein Punkt: Wurde in der Planung die Anzahl/Querschnitt der Kabel auf der Trasse abgeschätzt, um die richtige Trassenbreite zu wählen? (Oft dimensioniert Planer das Pi mal Daumen, aber zumindest bei großen Projekten wird gerechnet). Prüfen: „Kabeltrassenquerschnitte ausreichend für geplante Kabelmengen inkl. Reserve?“ – dies kann der Prüfer anhand Kabellisten grob überschlagen.

  • Trassenführung und Kollisionsplanung: Ein integraler Teil der Ausführungsplanung LPH5 ist die Koordination mit anderen Gewerken. Prüfen Sie daher, ob die geplanten Kabelwege realisierbar sind: Kreuzen sie sich nicht unzulässig mit Lüftungskanälen, bleiben sie innerhalb Technikflächen, nicht über ästhetisch sensiblen Bereichen offen usw. In den Planunterlagen könnten Schnittzeichnungen oder 3D-Modelle (BIM) genutzt sein, um zu zeigen, dass Kabelbühnen unter der Decke mit Sprinkler- und Lüftungsleitungen koordiniert sind. Ein Prüfkriterium: „Leitungsführung mit anderen Gewerken abgestimmt (keine unlösbaren Kollisionen, Trassenhöhen in Abstimmung mit HLKS)?“.

  • Brandschutzabschottungen: Wie bereits angesprochen, verlangt die MLAR und Bauordnung, dass Leitungsdurchführungen durch brandabschnittsbildende Wände und Decken feuerbeständig verschlossen werden. Die Planung sollte Brandabschottungen quantitativ und qualitativ berücksichtigen: D.h. es sollten alle Durchbrüche bekannt sein (Standorte) und in Plänen zumindest symbolisch oder per Notiz markiert werden. Zudem kann in der Leistungsbeschreibung eine Liste zulässiger Schottsysteme (z.B. „Kabelabschottung S90, Fabr. X, für Durchmesser bis 200 mm“) angegeben sein. Prüfen Sie: Sind alle Wand- und Deckendurchführungen für Kabel erfasst und mit Brandschutzanforderung bezeichnet (S30, S90 je nach Wand)? Wenn größere Kabelbündel durch müssen, vielleicht Kabelkanäle mit Feuerwiderstand E90 eingeplant? (In Fluchtwegen werden Kabelkanäle mit E30/E90 je nach Notwendigkeit gefordert, damit sie im Brandfall 30/90 Min funktionserhaltend sind).

  • Funktionserhalt von Leitungen: Bestimmte Sicherheitsstromkreise müssen funktionserhaltend verlegt sein, z.B. E30 oder E90 Kabel + Befestigung, damit sie im Brand eine gewisse Zeit weiter funktionieren (Notlicht, Brandalarm). Prüfen Sie, ob solche Stromkreise identifiziert wurden und ob entsprechende Kabeltypen (mit E30/E90 Kennzeichnung) vorgesehen sind. In Plänen könnte an diesen Leitungen ein Index stehen, z.B. „(E30)“. Zudem, ob die Kabeltragsysteme dafür geeignet sind (E90-Traverse, zertifiziert als Gesamtsystem). Die Prüfanweisung soll sicherstellen, dass alle sicherheitsrelevanten Leitungen den normativen Vorgaben zum Funktionserhalt entsprechen – z.B. “Notbeleuchtungskabel zu Zentralbatterie in E30 verlegt auf E30-Trasse, oder alternative Sicherheitswegführung gewährleistet”.

  • Abstände und Trennung: In der Leitungsführung ist oft gefordert, getrennte Trassen für Starkstrom und Schwachstrom (IT, Telefon, BMA) zu nutzen, um EMV-Einflüsse zu reduzieren. Prüfen Sie, ob z.B. parallel geführte Kabel in Kombitrassen mit Trennstegen geplant wurden oder separate Rinnen auf Abstand. Besonders Brandmeldekabel dürfen nicht mit Leistungsadern zusammen ohne Trennung – i.d.R. sind RAS (rote Leitungen) getrennt. Im Plan kann das in Legende stehen. Also Kriterium: “Trassenführung für Energie- und Datenleitungen getrennt vorgesehen, wo erforderlich (EMV, Sicherheitsstromkreise)?”.

  • Beschriftung und Kennzeichnung der Kabelwege: Wurden die Kabelwege durchnummeriert oder bezeichnet, damit man in der Doku folgen kann? Manche Planer machen Kabelzugslisten – z.B. “Kabel K1: NSHV -> UV-1.OG, 50m NYY 4x240”. In Prüfanweisung evtl.: „Sind Kabel- und Leitungslisten vorhanden, und stimmen sie mit der Trassenführung überein?“.

  • Reserve und Ausbaumöglichkeit: Gute Planung lässt Reserveplätze auf Trassen (nicht 100% voll). Prüfen, ob in Beschreibung Reserve erwähnt (“Trassenbelegung max. 60% initial”).

  • Erdung der Trassen: Metallene Kabeltrassen müssen elektrisch durchgängig verbunden und geerdet sein. Prüfen ob z.B. an jeder Trasse ein Schutzleiter-Anschluss vorgesehen (in Plänen evtl. Symbol Erdung an Trasse gezeichnet).

  • Zugänglichkeit und Ästhetik: In Verwaltungsbereichen sollten Leitungen i.d.R. unsichtbar (in Wänden, Kanälen) verlegt sein. Prüfen: Sind in z.B. Denkmal- oder Sichtbereichen Aufputzleitungen vermieden? Und in Industriehallen: Leitungswege so, dass sie wartungsfreundlich erreichbar (z.B. seitlich an Steg, nicht über fest installierte Anlagen ohne Laufsteg)? Das sind praktische Punkte.

Die Leitungsführung und Abschottung ist ein Bereich, wo Bauaufsicht und Prüfsachverständige oft genau hinschauen, da hier viele Gewerke zusammenkommen (Elektro, Bau, Brandschutz). Die Prüfanweisung sollte daher betonen: Alle elektrischen Durchführungen müssen gemäß Brandschutzkonzept behandelt werden – d.h. entweder Nutzung gemeinsamer Installationsschächte oder Einzelabschottungen mit Zulassung. Ggf. hat das Projekt ein Brandschutzkonzept, das detailliert sagt: “Leitungsanlagen in Fluren nur in E30-Kanälen” etc. Prüfen Sie also, ob die Planung diese Auflagen umsetzt (z.B. im Text: “Flurinstallation in Kabelkanal I30 mit Deckenschotts S90 an Wanddurchtritt”).

Prüftabelle Elektrotechnische Ausführungsplanung

Nachfolgend eine Checkliste mit den Prüfkriterien für die Ausführungsplanung Elektrotechnik, gegliedert nach Anlagenteilen. Spalte „OK“ kann vom Prüfer mit „✔/✘“ oder „Ja/Nein“ ausgefüllt werden; in „Bemerkungen“ können Feststellungen oder Hinweise (z.B. Normabweichungen, Nachforderungen) notiert werden.

Energieversorgung (Mittelspannung, NSHV, Unterverteilungen)

Prüfkriterium Energieversorgung

OK

Bemerkungen / Fundstelle im Plan

Netzanschluss geklärt: EVU-Anforderungen (TAB) berücksichtigt (Mittelspannung/NS)? Anschlussleistung ausreichend vereinbart?

   

Trafo und Mittelspannung (falls vorhanden): Trafogröße passend zur Last; Kurzschlussberechnung MS/Trafo vorh.; Schutzeinstellungen MS-Schutz passend?

   

NS-Hauptverteilung: einpoliges Übersichtschema vorhanden; Bemessungsstrom und Kurzschlussfestigkeit der NSHV ≥ berechneter Wert; Netzform (TN/TT/IT) festgelegt und durchgängig eingehalten?

   

Selektivität: Schutzgerätestaffelung vom Einspeiser bis Endstromkreise geplant (Nachweis oder Aussage im Plan); ggf. Backup-Schutz-Kombinationen angegeben?

   

Schaltgeräte NSHV: Hauptschalter vorhanden (lasttrennfähig, allpolig); Einspeiseumschalter (Netz/Generator) vorgesehen, falls NEA; Leistungsschalter/Sicherungen dimensioniert nach Strom und Kurzschluss?

   

Blindstrom-Kompensation: bei hohen induktiven Lasten Kompensationsanlage vorgesehen (Ziel cos φ ≥ 0,9); im Schema eingezeichnet; Bemessung (kvar) angegeben?

   

Verteilerkonzept: Alle Bereiche durch UV abgedeckt (Benennt jede UV einen Versorgungsbereich/Raum); Lage der UV im Plan eingezeichnet; ausreichende Anzahl Stromkreise je Bereich vorgesehen (keine Überlastung)?

   

Reserven: In NSHV und UV ca. 20–30 % Platz für Reserven eingeplant (Ersatzplätze, Reserveleistung Trafo)?

   

Sicherheitsstromversorgung (SV, USV, NEA)

Prüfkriterium Sicherheitsversorgung

OK

Bemerkungen

Lastanalyse Notstrom: Liste der Notstrom-Verbraucher vorhanden; Leistungsbilanz USV/NEA ≥ Summe dieser Lasten + Anlaufreserven?

   

USV-Anlage: Leistung (kVA) und Überbrückungszeit (min) definiert; Batterieschrank/Raum geplant (Lüftung/Brandschutz beachtet); USV-Abgangsverteilungen getrennt gekennzeichnet?

   

Netzersatzanlage: Typ (Diesel, Gas) & Leistung angegeben; Aufstellort mit Lüftung/Abgas und Brandschutz (F90-Raum oder Container) vorgesehen; Zugang für Betankung/Wartung vorhanden?

   

Netzumschaltung: Automatik-Schaltplan vorhanden (ATS mit Netzüberwachung); Verriegelung gegen Parallelbetrieb sichergestellt (Netz<->Generator-Schalter mechanisch/elektrisch verriegelt)?

   

Sicherheitsstromverteiler: Eigene SV-Unterverteilung(en) für Sicherheitskreise geplant (z.B. separate SV-Klemmen/Schiene im Hauptverteiler); Sicherheitskreise allpolig trennbar?

   

Notbeleuchtung: Konzeption (Zentralbatterie vs. Einzelbatterie) eindeutig; alle Rettungswege und Anti-Panik-Bereiche abgedeckt; Leuchtenstandorte für Notlicht im Plan markiert; Lichttechnische Werte (1 Lux/0,5 Lux) eingehalten?

   

Selbsthaltung: Bei Zentral-SV: Verkabelung der Leuchten in Funktionserhalt E30/90; automatischer Test (zentral oder an Leuchten) vorgesehen?

   

Schaltgeräte SV: FI-Schutz für Sicherheitskreise vermieden, wo unzulässig (z.B. BMA-Stromversorgung ohne RCD, damit im Fehlerfall nicht abschaltet); oder falls doch, dann allstromsensitiv und überwacht.

   

Prüf- und Alarmierung: Störmeldungen von USV/NEA geplant (z.B. in GLT oder als Sammelstörung); manuelle Probe der NEA möglich (Testschalter, Lasttestanschluss)?

   

Beleuchtungsanlagen (Innen, Außen, Notlicht)

Prüfkriterium Beleuchtung

OK

Bemerkungen

Beleuchtungsstärken: Für jeden Raum/Bereich normgerechte Beleuchtungsstärke vorgesehen (Planungswerte nach DIN EN 12464 erfüllt: z.B. Büro 500 lx, Lager 100 lx, etc.)? Nachweis (Berechnung o. Angaben) vorhanden?

   

Leuchtenanordnung: Position und Anzahl der Leuchten pro Raum angemessen für gleichmäßige Ausleuchtung (Raster, Abstände passend)? Keine offensichtlichen Schattenzonen?

   

Leuchtentypen: Leuchtenliste vorhanden; ausgewählte Typen passend (z.B. IP-Schutz, Blendbegrenzung UGR, Farbwiedergabe, Notlicht-Piktogramme etc.) angegeben?

   

Schaltung: Lichtschalter, -taster, Präsenzmelder etc. in Plänen eingezeichnet und sinnvoll platziert (Eingänge, Arbeitsbereiche); Gruppenbildung sinnvoll (z.B. tageslichtabhängige Zonen)?

   

Lichtsteuerung: Falls KNX/DALI eingesetzt – sind Buslinien und Adressen grob geplant (z.B. Linie pro Etage, Adressierungskonzept für Räume)? Konsistenz zwischen Beleuchtungsplan und ggf. Automationsschema?

   

Außenbeleuchtung: Mastleuchten und Wandfluter im Lageplan eingetragen; Höhen und Abstände so, dass Gelände normgerecht beleuchtet (DIN 12464-2, z.B. Wege ≥ 5 lx)? Blendung Nachbarn vermieden?

   

Außenlicht Steuerung: Dämmerungsschalter/Astro-Uhr vorgesehen (im Schaltschrankplan erkennbar); evtl. Abschaltung Nacht (Teillast) geplant, wenn nicht sicherheitsrelevant?

   

Sicherheitsbeleuchtung: Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten klar gekennzeichnet; Stromkreis an SV-Netz zugeordnet; Piktogramme richtig ausgerichtet (Fluchtrichtung)?

   

Notlicht-Bereiche: Alle notwendigen Bereiche (Flure, Treppen, Ausgänge, Versammlungsstätten >200 Pers.) mit Notlicht versorgt? Keine Lücken im Fluchtweg (Sichtverbindung der Zeichen)?

   

Erdungs- und Potentialausgleichssysteme

Prüfkriterium Erdung/Potentialausgleich

OK

Bemerkungen

Fundamenterder: Erdungskonzept nach DIN 18014 ausgewiesen (Ringerder im Fundament oder Alternativen bei WU-Beton); Anschlussfahnen zur Haupterdungsschiene eingeplant?

   

Erdungsleiter: Querschnitt und Material nach Norm (z.B. 50 mm² FeZn Band im Fundament, 16 mm² Cu für Verbindung PAS-Erder) vorgesehen und beschriftet?

   

Haupterdungsschiene (PAS): Im Plan lokalisierbar (Hausanschlussraum); alle anzuschließenden Teile aufgeführt: Schutzleiter Gebäude, Erdungsleiter, metallische Wasser-/Heizungsrohre, Klima, Sprinkler, Blitzschutzsystem?

   

Blitzschutz-Erdung: Falls äußeres Blitzschutzsystem: ausreichend viele Ableitungen eingezeichnet (pro 20 m Umfang ~1 Ableiter); Dachaufbauten (Klima, Geländer) mit Fangleitungen geschützt und mit Erder verbunden?

   

Trennstellen Blitz/Erde: Falls notwendig, Funkenstrecken an PAS geplant (bei isoliertem Blitzschutz o. Blitzschutz-Potentialausgleich)?

   

Potentialausgleich allgemein: Alle fremden leitfähigen Einrichtungen im Gebäude an PAS angeschlossen (Gas, Wasser, Lüftungskanäle, Aufzugsführungsschienen, große Metallkonstruktionen) – Kontrolle der Anschlusspunkte in Zeichnung/Legende.

   

Zusätzlicher PA: In Räumen mit Badewanne/Dusche (falls vorhanden in Betrieb, z.B. Duschen Sozialräume) ein zusätzlicher PA berücksichtigt (nach VDE 0100-701); in Labors oder medizinischen Bereichen lokaler PA vorgesehen?

   

PA-Leiter Querschnitte: Haupt-PA-Leiter mind. 6 mm² Cu (typ. 16 mm²) und damit halber Querschnitt größten Außenleiters; Schutzpot.leiter für betriebsmäßigen PA (z.B. bei Antennen) nach Normdimensionierung umgesetzt?

   

EMV-Potentialausgleich: Falls gefordert, flächiges PA-Netz (Maschennetz) in EDV/RZ-Räumen vorgesehen? (z.B. RZ-Raster im Fußboden, Anschluss aller Racks)

   

Stromschienensysteme und Steckdosen

Prüfkriterium Stromschienen & Steckdosen

OK

Bemerkungen

Stromschienensysteme: Vorgesehen für Hallen/Montagelinien? Wenn ja, Position und Länge im Plan eingezeichnet; Leistung/Bemessungsstrom angegeben (z.B. 400A Schiene); Abgangskästen ausreichend in Anzahl und Leistung?

   

Schienenschutz: Einspeisung der Schiene selektiv abgesichert (z.B. NH-Trenner) und jeder Abgangskasten hat eigene Sicherung; Kurzschlussfestigkeit der Schiene dem Vorsicherungswert entsprechend (Herstellerangabe) berücksichtigt?

   

Steckdosenanzahl: In allen Räumen ausreichende Anzahl geplant (Büro: > 3 Doppel je Raum; Werkstatt/Labor: Tischanschlüsse; Lager: alle 15–20 m eine; Technikräume: mind. 2); Positionen sinnvoll (neben Türen, an Arbeitsplätzen, etc.)?

   

Steckdosentyp: Richtige Bauart je Bereich (IP44 in Feuchträumen, IP55 außen); Schuko vs. CEE passend (z.B. Maschinenanschluss mit 16A/32A CEE); spezielle Steckverbinder für IT (z.B. Kaltgerätesteckdosen in RZ)?

   

Stromkreiszuordnung: Jede Steckdose hat Stromkreisbezeichnung im Plan; Stromkreise sind in Verteilerlisten wiederzufinden; maximale Anzahl Dosen pro Kreis im Rahmen (ca. 10 Stk bei 16A)?

   

FI-Schutz: Alle <32A-Steckdosen mit RCD ≤30 mA geschützt; RCDs in Verteilungen eingezeichnet und korrekt beschaltet (Gruppenbildung)? Separater FI für EDV-Stromkreise (zur Vermeidung unerwünschter Auslösung durch Ableitströme)?

   

Besondere Anschlüsse: USV-Steckdosen farblich/zeichnerisch markiert und auf USV-Stromkreis geführt; Not-Aus-Schalter für Labortische/Übungswerkstätten vorhanden; Abschaltung Laborabzug (Ex-Bereich) berücksichtigt?

   

Leitungsauswahl: Querschnitte der Zuleitungen zu Steckdosen ausreichend (Spannungsfall <3%); Verlegeart-Korrekturen beachtet bei Bündelung (evtl. größere Querschnitte bei vielen Kabeln in Brüstungskanal)?

   

Kennzeichnung vor Ort: Konzept erkennbar, wie Dosen gekennzeichnet werden (z.B. Beschriftung mit Stromkreisnummer und Verteiler); in Plänen vielleicht angedeutet.

   

Raumbezogene Besonderheiten

Prüfkriterium Räume/Nutzungen

OK

Bemerkungen

Büros/Verwaltung: Flexible Installation (Bodentanks/Brüstungskanäle) vorgesehen; Doppelbodenanschlüsse falls geplant; Datendosen parallel berücksichtigt (Abstimmung ELT/IT)?

   

Konferenz/Präsentation: Beamer-/Medientechnik Anschlüsse vorhanden (Deckenauslass, Wandanschlüsse HDMI/Netz)? Beleuchtung dimmbar für Präsentation (z.B. getrennte Gruppen)?

   

Labore: Lokaler Potentialausgleich für Laborausrüstung vorhanden (PAS im Laborraum? Klemmen an Labortischen?) ; Not-Aus für Laborstromkreise eingeplant (z.B. für Schülerübungsräume, alles abschaltbar)?

   

Laborgeräte: Besondere Anschlüsse dimensioniert (z.B. 3×16A für Abzug, Einzelkreis für Ultratiefkühlschrank mit Alarm etc.); FI-Typ B falls Experimentiergeräte mit Gleichfehlerstrom?

   

Produktion/Halle: Krananlagen Stromzufuhr geplant (Schiene oder Schleppe); Maschinentrafos oder Frequenzumrichter verortet (eigene Schaltschränke)? Steuerstromversorgung für Maschinen (24V) zentral oder an Maschine? (Letzteres meist Maschinenlieferant)

   

Maschinenabschaltung: Not-Halt-Stromkreise durchgängig? Falls zentraler NOT-AUS für Halle gewünscht – Schaltung vorgesehen?

   

Lager: Ladegeräte für Flurförderzeuge Anschlüsse vorhanden (CEE-Dosen im Ladebereich, Lüftung bei Bleiakkus)? Beleuchtung in Regalgängen ausreichend (ggf. separater Stromkreis pro Gang)?

   

Außenanlagen: Torantriebe, Schranken, Außensteckdosen vorgesehen und an Stromkreisen geplant? Heizbänder (Dachrinnen, Rampenheizung) – falls vorhanden – eingeplant mit Thermostat?

   

Technikräume (ELT, Heizung, Lüftung): Ausreichend Allgemeinlicht und Steckdosen für Wartung vorhanden; eigene Stromkreise getrennt von benachbarten Räumen; ggf. keine FI (wenn nur Elektrofachkraft Zugang)?

   

Serverraum/EDV: Redundante Versorgungen (zwei USV-Kreise für Dual-Netzteile) vorhanden; Klimaanlagen auf Notstrom? Zugangs-Sicherung (Türschloss) auf USV? Brandlöschanlage-Ansteuerung (wenn vorhanden) an Spannung?

   

Schaltanlagen / Verteiler

Prüfkriterium Schaltanlagen & Verteiler

OK

Bemerkungen

Planunterlagen vorhanden: Übersichtspläne einpolig für alle Haupt- und Unterverteiler; Stromlaufpläne oder Stromkreislisten mit allen relevanten Angaben (Stromkreis-Nr, Sicherungstyp/Größe, Kabel, angeschl. Betriebsmittel/Raum) liegen vor.

   

Aufbau Schaltfeld: Feldaufteilung NSHV klar (Einspeisefeld, Messfeld, Abgangsfelder bezeichnet); Platz für EVU-Zähler gemäß TAB vorgesehen (Plombierbarer Bereich)?

   

Schaltgeräte Dimensionierung: Alle Leistungsschalter/Sicherungen/Betriebsmittel auf Nennströme und Schaltvermögen geprüft (Sk-Schalter >= Ik am Einbauort, NH-Größen passend zur Last)?

   

Schutzart: Gehäuseschutzart der Verteiler dem Aufstellort angemessen (z.B. IP 54 in staubiger Produktion, IP 30 in trockenen Büroschrankräumen); Belüftung/Klimatisierung des Schranks oder Raums bei hoher Verlustleistung (ist Verlustleistung berechnet)?

   

Wärmeberechnung: Wenn Schrank voll bestückt (>80% der Sammelschiene belastet), wurde Temperaturanstieg geprüft oder Lüfter vorgesehen? Komponentenabstände nach Herstellerempfehlung eingehalten (keine Überfüllung)?

   

Verdrahtung/Klemmen: Für Steuer- und Meldeschaltungen (z.B. Generatorstart, Störmeldungen) sind Klemmleisten geplant; Aderkennzeichnungen nach Norm in Plänen (falls angegeben) korrekt?

   

Mess- und Zähltechnik: Hauptzählerplatz vorhanden (i.d.R. in NSHV); interne Unterzähler festgelegt für z.B. Mieter, Abteilungen? Messwandler-Schaltungen gegebenenfalls vorgesehen (bei >100A Abgängen)?

   

Energie-Management: Kommunikation der Zähler/Messgeräte vorgesehen (z.B. Modbus oder M-Bus Modul im Schaltschrank eingeplant, falls Energiemanagementsystem gewünscht)?

   

Selektivität im Schrank: Falls in einem Verteiler gestufte Sicherungen (z.B. Sicherungsschalter -> LS) verbaut, sind diese auf Selektivität geprüft oder als Backup-Schutz-Kombination deklariert?

   

Schalt- und Steuerschema: Steuerungen, die übergreifend wirken (z.B. Lastabwurf bei NEA-Betrieb, Lüfteranlaufsteuerung) im Plan berücksichtigt und beschaltet? (Zusammenwirken mit MSR/Gebäudeautomation geklärt?)

   

Prüfeinrichtungen: In den Verteilern Spannungsanzeiger oder Prüfklemmen vorgesehen (z.B. Spannungsprüfsystem an Einspeiseschienen, Prüfstecker RCD)? Nicht zwingend Norm, aber plus an Sicherheit.

   

Kabel- und Leitungsführung / Brandschutz

Prüfkriterium Leitungsführung & Brandschutz

OK

Bemerkungen

Kabelwege vollständig: Haupttrassen aller Bereiche in Plänen eingezeichnet (horizontal und vertikal); Schachtbelegung für Steigleitungen geplant (Größe ausreichend)?

   

Trassenquerschnitt: Dimensionierung der Kabelbahnen ausreichend für Leitungsmenge + Reserve; Berücksichtigung von Trennstegen zw. Stark-/Schwachstrom bei Bedarf?

   

Abhängung/Befestigung: Angaben vorhanden, wie Trassen befestigt (Deckentraversen, Wandkonsolen) – zumindest Prinzip erkennbar und kompatibel mit Bauwerk (kein Freihängen über große Spannweiten ohne Statik)?

   

Führung in Fluchtwegen: Leitungen in notwendigen Fluren/Treppenhäusern gemäß MLAR verlegt (in Schächten oder mit E30-Kanal); keine wilden Verlegungen im Fluchtweg erkennbar?

   

Brandschotts: Alle Leitungsdurchdringungen durch brandabschnittsbildende Bauteile sind geplant und mit Feuerwiderstand versehen (S30/S90 je nach Anforderung); Anzahl/Ort der Schotts dokumentiert (z.B. in Plan oder separater Liste)?

   

Funktionserhalt: Für Sicherheitsstromkreise (Brandmeldeanlage, Notlicht, Sicherheitssteuerungen) Leitungen mit Funktionserhaltsklasse E30/E90 vorgesehen; entsprechende Tragsysteme eingeplant; Verlauf dieser Leitungen so, dass kein vorzeitiger Ausfall im Brandfall (getrennt von Hauptbrandlast)?

   

EMV und Trennung: Leistungs- und Datenkabel getrennt oder mit Schirmung/Abstand verlegt (z.B. Mikrofonkabel BMA nicht neben 400V-Leitung ohne Abstand); Parallelführung in langen Wegen vermieden oder Abschirmmaßnahmen getroffen?

   

Kennzeichnung Kabel: Kabel und Leitungen beschriftet geplant (Kabelschilder vom Errichter, aber Plan sollte Nummerierungen für Kabel vorsehen, damit Zuordnung möglich)? Kabel- und Stromlaufkennzeichnung一致?

   

Erdung Trassen: Metallene Kabeltrassen an PAS angeschlossen (mind. an jedem Trassenanfang); bei Trennstellen (z.B. Dehnungsfuge) Überbrückung vorgesehen?

   

Zugänglichkeit/Wartung: Leitungswege so geführt, dass auch nach Einbau anderer Gewerke erreichbar (z.B. nicht völlig verbaut hinter Lüftung ohne Revisionsöffnung); Steigzonen groß genug für Monteur?

   

Sicherheit und Normen-Abschluss

Prüfkriterium Sicherheit/Prüfung

OK

Bemerkungen

Schutz gegen elektrischen Schlag: Alle Körper von Betriebsmitteln geerdet (Schutzleiter überall vorhanden, geprüft via Planung der Stromwege); IP-Schutz gegen direktes Berühren eingehalten (Verteiler geschlossen IP2X innen, in öffentl. Räumen abschließbar)?

   

Abschaltbedingungen: Für jede Endstromstrecke erfüllt (dokumentiert durch Sicherungsauslegung, Schleifenimpedanzberechnung oder RCD). Alle RCD <30mA für Personenschutz, ggf. <300mA für Brandschutz (Holzlager o. ä.) eingesetzt?

   

Thermischer Schutz: Kabeldimensionen für Überlastschutz ausreichend; ggf. Überwachungen bei großen Strömen (z.B. Thermorelais für Motoren eingeplant? gehört teils in Maschinenteil).

   

Prüfanschlüsse: Für Schutzleitermessung an Haupterdungsschiene Schraubklemme vorgesehen; Isolationsmessung nach Installation möglich (Trennstellen RCD)? – schwer aus Plan erkennbar, aber RCD testbar eingezeichnet, z.B. Prüftaste.

   

Dokumentation und Beschilderung: Planung sieht Beschilderung vor (z.B. Sammelschienenhinweis „Vor Arbeiten freischalten…“, Not-Aus-Piktogramme, Fluchtwegschilder plangemäß).

   

Normenverzeichnis: Wurden alle einschlägigen Normen und Richtlinien beachtet und im Planungsbericht benannt (VDE, DIN, BetrSichV, DGUV…)? Insbesondere Sondernormen für Spezialräume angewendet wo nötig (z.B. VDE 0100-710 für med. Räume falls vorhanden).

   

Abnahmefähigkeit: Ist die Anlage so geplant, dass sie von einem Sachverständigen abgenommen werden kann? (Alle Prüfungen vorbereitbar: z.B. Isolationsmessung, Erdungswiderstandsmessstellen, RCD-Testpunkte; Vollständige Unterlagen für spätere Prüfung vorhanden).

   

Kostenansatz: Alle Gewerke komplett berücksichtigt (Abgleich Kostenberechnung nach DIN 276 KG 440: keine Position fehlt auffällig -> Indiz für Planlücke)?