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Elektrotechnik: Such- und Signalanlagen

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Lichtruf- und Notrufeinrichtung für barrierefreie WCs nach DIN VDE 0834

Such- und Signalanlagen (KG 452) umfassen Systeme, die Personen in Notsituationen eine schnelle Hilfe ermöglichen. In barrierefreien WCs ist gemäß DIN VDE 0834 Teil 2 eine Lichtruf- bzw. Notrufeinrichtung verpflichtend, damit Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität im Falle eines Notfalls umgehend Hilfe anfordern können. Ziel ist die sichere, verständliche und barrierefreie Auslösung eines Notrufs, die optische und akustische Alarmierung in der Umgebung sowie die mögliche Weiterleitung der Meldung an eine Zentrale (z. B. Empfang, Pförtner oder Gebäudeleittechnik – GLT). Die Notrufeinrichtung erfüllt schnelle und sichere Alarmierung bei Notfällen, Optische und akustische Signale vor Ort zur sofortigen Wahrnehmung, Aufschaltung zum Empfangscounter und/oder zur Gebäudeleittechnik, Gegensprechfunktion für direkte Kommunikation, Barrierefreie Bedienung dank Zugtastern in Bodennähe, klar gekennzeichneten Ruf-/Abstelltastern und Beruhigungsanzeige

Eine sorgfältige Planung, Installation sowie regelmäßige Prüfung und Wartung sind unerlässlich, um die ständige Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des Systems zu gewährleisten. Neben den funktionalen und technischen Aspekten müssen auch Datenschutz, Diskretion und Barrierefreiheit (z. B. DIN 18040) berücksichtigt werden. So wird sichergestellt, dass im Falle eines Notfalls rasch und effektiv Hilfe geleistet werden kann – ganz im Sinne der Sicherheit und Selbstbestimmung aller Nutzerinnen und Nutzer.

Normen und Richtlinien

  • DIN VDE 0834 – Rufanlagen in Einrichtungen: Legt Anforderungen an Aufbau, Betrieb und Sicherheit von Rufanlagen (z. B. Lichtruf-, Schwesternruf- und Notrufsysteme) fest.

  • Teil 2 bezieht sich speziell auf Bereiche, in denen eine einfache und schnelle Hilfe sichergestellt sein muss (z. B. barrierefreie WCs).

  • DIN 18040 – Barrierefreies Bauen: Regelt Ausführung und Gestaltung von barrierefreien Anlagen.

  • Enthält Vorgaben zur Höhe von Bedienelementen, Erreichbarkeitsradien, Kontrasten und Beschilderung.

  • Landesbauordnungen und weitere Verordnungen (z. B. Arbeitsstättenverordnung, technischen Baubestimmungen) können zusätzlich Anforderungen an Notrufeinrichtungen stellen.

Anlagenausführung und Komponenten

Die Notrufeinrichtung in einem barrierefreien WC umfasst folgende wesentliche Komponenten:

Zugtaster (Notruf-Zugschalter)

  • Positionierung: Neben dem WC-Spülkasten

  • Neben dem Waschbecken

  • Funktion: Löst den Notruf durch Ziehen einer Zugleine aus. Die Zugleine muss bis in Bodennähe reichen, damit sie auch von einer am Boden liegenden Person erreicht werden kann.

Ruf-/Abstelltaster

  • Position: Neben der Eingangstür innerhalb des WCs.

  • Funktionen: Manuelle Auslösung des Notrufs (Alternative oder Ergänzung zum Zugtaster).

  • Abstellung (Quittierung) des Notrufs, sobald Hilfe vor Ort ist oder bei versehentlicher Auslösung.

Optische und akustische Alarmierung

  • Signalleuchte außerhalb des WCs, oberhalb der Tür (rot blinkend), um das Personal oder Passanten auf die Notrufauslösung aufmerksam zu machen.

  • Akustisches Signal (z. B. Summer) als zusätzliche Warneinrichtung.

Beruhigungsanzeige

  • An den Ruftastern (Zugtaster/Ruf-/Abstelltaster) leuchtet nach Auslösung eine Beruhigungsanzeige auf. Dadurch weiß die hilfesuchende Person, dass der Ruf erfolgreich abgesetzt wurde.

Stromversorgungseinrichtung (Netzgeräte)

  • Sicherstellung einer stabilen und ausfallsicheren Stromversorgung.

  • Typischerweise in der abgehängten Decke oder einem abgeschlossenen Technikbereich im WC installiert.

Gegensprechfunktion (Sprachübertragung)

  • Falls vorgesehen, ermöglicht eine Sprechstelle im WC die direkte Kommunikation mit dem Empfang (z. B. via Lautsprecher/Mikrofon).

  • Ermöglicht eine schnelle Klärung der Notfallsituation und weitere Anweisungen.

Schnittstellen und Aufschaltung

  • Lokale Anzeige: Optisch/akustisch vor Ort.

  • Empfangscounter (z. B. Rezeption, Pförtnerloge): Weiterleitung des Alarms zur gezielten Hilfeleistung.

  • Anbindung an die GLT: Statusmeldungen („Notruf aktiv“, „Quittiert“, „Störung“, ggf. „Batterie leer“) werden in der Gebäudeleittechnik angezeigt.

Montage und barrierefreie Planung

  • Montagehöhe: Bedienelemente (Taster) auf ca. 0,80 m über Fertigfußboden zur barrierefreien Nutzung im Rollstuhl.

  • Zugseile müssen bis in Bodennähe reichen. Dies gewährleistet, dass die Anlage auch von Personen, die gestürzt sind, bedient werden kann.

  • Erreichbarkeitsradien: Die DIN 18040 verlangt bestimmte Mindestabstände und Bewegungsflächen um WC und Waschbecken. Die Zug- und Drucktaster müssen in diesen Aktionsradius integriert werden.

  • IP-Schutz und Feuchtraumbereiche: In WCs und Sanitärräumen gelten teilweise besondere Anforderungen an die elektrische Installation (z. B. Feuchtrauminstallation).

  • Die Systemkomponenten sind entsprechend spritzwassergeschützt (z. B. IP44), sofern sie in unmittelbarer Nähe von Wasseranschlüssen installiert werden.

  • Kontraste und Beschriftung: Taster sollten sich in Farbe und Form klar von der Umgebung abheben.

  • Eine einfache Beschriftung oder Piktogramme („Notruf“) hilft der Orientierung.

Stromversorgung und Ausfallsicherheit

  • Grundversorgung: Das System wird üblicherweise über das 230-V-Stromnetz gespeist.

  • Netzgeräte (z. B. 12 V DC oder 24 V DC) sind innerhalb der abgehängten Decke oder in einem Technikraum zu installieren.

  • Notstromversorgung (USV/Batteriepufferung): Nach DIN VDE 0834 kann es erforderlich sein, dass Rufanlagen auch bei einem Stromausfall noch eine gewisse Zeit funktionsfähig bleiben.

  • USV-Systeme oder integrierte Batteriepuffer stellen sicher, dass ein Notruf auch dann abgesetzt werden kann, wenn die allgemeine Stromversorgung unterbrochen ist.

  • Die Laufzeitanforderungen (z. B. 30 Minuten, 1 Stunde) sind projektspezifisch festzulegen.

Prüfung, Wartung und Dokumentation

  • Regelmäßige Funktionsprüfung: Es muss ein festgelegtes Prüfintervall (z. B. wöchentlich, monatlich) geben, in dem Taster, Anzeigen und ggf. die Sprachverbindung getestet werden.

  • Ein Jahrescheck durch Fachpersonal ist zu empfehlen.

  • Protokollierung: Alle Wartungen, Prüfungen und Reparaturen sind in einem Wartungsprotokoll zu dokumentieren.

  • Dieses Protokoll muss jederzeit einsehbar sein (z. B. im Technikraum, bei der Haustechnik).

  • Störungsmanagement: Bei erkannten Störungen (z. B. Leitungsschaden, Ausfall der Netzgeräte) muss umgehend eine Reparatur oder Wartung erfolgen, um den sicheren Betrieb wiederherzustellen.

  • Einweisung und Schulung: Das Personal am Empfang oder in der Leitwarte muss im Umgang mit der Notrufeinrichtung geschult sein (z. B. Umgang mit eingehendem Alarm, Maßnahmenplan).

  • Kurze Hinweise (z. B. in Form von Aushängen) sind sinnvoll, um die Verhaltensweisen im Notfall klarzustellen.

Datenschutz und Diskretion

  • Sprachübertragung: Wenn eine Gegensprechfunktion integriert ist, sollte der Datenschutz gewahrt bleiben.

  • Hinweis an der Tür, dass beim Auslösen des Notrufs eine Sprachverbindung aufgebaut werden kann, um bei Bedarf diskret kommunizieren zu können.

  • Zugänglichkeit der Signale: Akustische Signale dürfen zwar auf den Notfall hinweisen, sollten jedoch nicht zu einer ungewollten Stigmatisierung führen. Die Auslegung ist projektspezifisch zu beurteilen (z. B. Lautstärke, Dauer).

Beschilderung und Kennzeichnung

  • Beschilderung: Barrierefreie WCs mit Notruf müssen deutlich erkennbar sein (z. B. Rollstuhlsymbol).

  • Ein einfacher Bedienhinweis (Piktogramm oder Text) am bzw. über dem Zugtaster kann erklären, wie der Notruf ausgelöst wird.

  • Kennzeichnung der Anlage: Die verbauten Komponenten (Taster, Netzteile, Signalgeber) sollten gemäß DIN VDE 0834 deutlich als Teil der Notruftechnik erkennbar sein (ggf. mit Typen- und Herstellerschildern).